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Aktuelle Seite: Start / Ratsanfragen / RA-637/2019: Zufahrt Friedhof Schönau

RA-637/2019: Zufahrt Friedhof Schönau

20. Dezember 2019 By AFD-Stadtratsfraktion Kommentar verfassen

Am Schönauer Friedhof gibt es Ärger um die hinderliche Zufahrt. Stadtrat Lars Franke nahm sich des Themas an.

Ihre Ratsanfrage RA-637/2019 – Zufahrt Friedhof Schönau

Sehr geehrter Herr Franke,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

Die Zufahrt zum Friedhof Schönau ist im Winter für Beschäftigte, Bestatter und Besucher nach eigenen Aussagen sehr beschwerlich. Der neue Fußgängertunnel an der Friedhofstra-ße verhindere eine Anfahrt über die bisher als Anfahrtroute genutzte Friedhofstraße. Als Alternative muss eine knapp 200 Meter lange Strecke über die Stelzendorfer Straße und ei-nen anschließenden Gartenweg in Kauf genommen werden.

1. Gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen, einen Zugang von der Clemens-Winkler- Straße aus zu ermöglichen?

Eine Zufahrtsmöglichkeit über die Clemens-Winkler-Straße ist durchaus denkbar. Im Bereich der Wendeanlage könnte die Zufahrt zum Friedhof angelegt werden. Eine Realisierung ist aktuell in der Verwaltung nicht geplant.

2. Gibt es Überlegungen, diesen Zugang samt der dort befindlichen abschließbaren Poller der Kirchgemeinde Schönau zu überlassen?

Die Zufahrt über den Geh- und Radweg zwischen der Wendeanlage Clemens-Winkler-Straße und Bahngelände ist nicht zulässig, da es sich um einen öffentlich beschränkten Weg handelt. Dieser Weg ist ausschließlich für einen bestimmten Benutzerkreis, wie Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.

3. Falls nein – wie soll der sichere Zugang und vor allem die Zufahrt für Bestattungsunternehmen zum Friedhof Schönau vor allem im Winter sicher gewährleistet werden?

Der Winterdienst ist gemäß § 5 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz den Eigentümern anliegender Grundstücke übertragen. Der Winterdienst wird nach Dringlichkeitsstufen 1 bis 4 je nach Priorität durch den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz durchgeführt. Beschränkt-öffentliche Weg sind Anliegerpflichtig.

Für ein gemeinsames Gespräch oder Ortstermin steht das Tiefbauamt gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer

Bürgermeister

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