Ihre Ratsanfrage RA-642/2019 – Grundschule Klaffenbach
Sehr geehrter Herr Wegert, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Derzeit laufen in der Grundschule Klaffenbach Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes. Bei einem Ortstermin am 24.10.2019 hat der Ortschaftsrat dargelegt, dass aus seiner Sicht dringend zusätzliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um nach Abschluss der Brandschutzmaßnahmen einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten. Am 11.11.2019 wurde der AfD Fraktion vom Ortschaftsrat diesbezüglich eine Liste übergeben.
Hierzu stelle ich folgende Fragen:
1. Welche Erkenntnisse zum Sanierungsrückstau und daraus resultierenden erforderlichen Sanierungsleistungen/Kosten liegen der Verwaltung vor?
Im Vorfeld der Baumaßnahme Ertüchtigung des Brandschutzes wurde mit Datum vom 05. Juli 2017 ein Sanierungskonzept für das Gesamtobjekt erstellt. Das Sanierungskonzept basiert auf dem damaligen Kenntnisstand aus vorhandenen Unterlagen und Sichtprüfungen bei laufendem Schulbetrieb. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Gesamtkosten für eine Sanierung mit ca. 4,27 Mill. EUR eingeschätzt. Seitdem wurden ca. 1,6 Mill. EUR in Brandschutzmaßnahmen und Teilsanierungen investiert. Hierzu gehören die Sanierung des Toilettenanbaus, der Anschluss an das Trennsystem und die Erneuerung von Teilen der Haustechnik. Seitdem hat sich jedoch die räumliche Nutzung des Gebäudes insgesamt verändert, da die Hortnutzung im Jahr 2018 aus dem Dachgeschoss herausgenommen wurde. Somit müsste das Sanierungskonzept insgesamt fortgeschrieben und auf Basis der aktuellen Nutzung und Erkenntnisse zum Bauzustand auch kostenseitig aktualisiert werden.
2. Wurde bereits eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Erhalt oder perspektivischem Neubau durchgeführt?
Die Kosten beider Varianten (Ersatzneubau und Sanierung) wurden im Rahmen des Sanierungskonzeptes vom 05.07.2017 jeweils ermittelt und gegenübergestellt.
3. Ist es seitens der Verwaltung geplant, ergänzend zu den Maßnahmen aktuellen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes den Leistungsumfang zu erweitern?
Derzeit wird geprüft, welche bautechnisch sinnvollen Maßnahmen im Rahmen der jetzigen Arbeiten zusätzlich ausgeführt werden können. Die vom Ortschaftsrat übergebenen Unterlagen fließen in die Überlegungen ein. Dieser erweiterte Leistungsumfang ist abhängig vom derzeit definierten Umsetzungszeitraum bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021 und den finanziellen Mitteln, die der Maßnahme außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden können.
4. Ist es möglich, sinnvolle Sanierungsleistungen im Rahmen von Jahreszeitverträgen noch im laufenden Jahr zu beauftragen?
Nein, eine Beauftragung von Sanierungsleistungen über Jahreszeitverträge im laufenden Jahr ist nicht möglich. Die Vergabesummen sind dafür zu hoch bzw. der erforderliche zeitliche Vorlauf für die Planung und Vergabe ist nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

Schreibe einen Kommentar