Am 30. Januar 2020 beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss, sich in eine leerstehende Halle an der Konradstraße einzumieten. Dort soll die Verkehrserziehung der Chemnitzer Kinder gebündelt werden.
Grundsätzlich ein begrüßenswertes Engagement. Aber zu welchem Preis? Droht Chemnitz ein neues Millionengrab? Gab es Alternativen?
Wir als AfD-Stadtratsfraktion haben jetzt die Landesdirektion Sachsen eingeschaltet, um diesen Beschluss prüfen zu lassen. Unsere Argumente dafür und unsere Bedenken hingehend in Richtung Steuergeldverschwendung legte Sven Bader in einer Fraktionserklärung noch einmal öffentlich am 5. Februar 2020 im Stadtrat dar.
Seine Rede im Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr verehrte Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Medienvertreter
und Gäste, liebe Chemnitzer,
in den letzten Wochen wurde viel über die neue Verkehrsübungshalle an
der Konradstraße gesprochen.
Was uns als Fraktion dabei gestört hat, dass eine sogenannte Diskussion im Vorfeld reine Folklore war. Hier wurde Demokratie nur simuliert.
Ja, es wurde mit Stadtrats-Beschluss BA-038/2019 vom 15.05.2019 die
Prüfung eines Verkehrsübungsplatzes in zentraler Lage beauftragt.
Es wurde aber NICHT der Auftrag erteilt, die teuerste Variante eines
Übungsplatzes zu finden und umzusetzen. Im Verwaltungs- und
Finanzausschuss am 30.01.2020 wurde mit Vorlage B-358/2019 aber genau dies umgesetzt.
Anstelle eigene Kapazitäten zu schaffen, wurde im Ausschuss wieder
einmal ein Mietobjekt durchgepeitscht, welches alternativ als
Neubauvorhaben dem Stadtrat vorzulegen gewesen wäre.
Wir betonen ausdrücklich: Es geht uns keineswegs darum, die
Verkehrserziehung zu behindern oder zu schlechten Bedingungen
stattfinden zu lassen. Auch wir wollen, dass unsere Kinder ordentlich
befähigt werden, mit Fahrrädern und als Fußgänger sicher am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.
Hier muss sich die Verwaltung natürlich fragen lassen, wieso die in der
Beschlussvorlage beklagten Zustände überhaupt eingetreten sind. So wird
überhaupt nicht dargestellt, welcher Bedarf denn bei der
Verkehrswacht vorhanden ist, um die mobile Verkehrserziehung ausreichend
zu finanzieren.
Was uns jedoch besonders stört, ist die hohe Miete, welcher eine
mangelhafte Auslastung gegenübersteht. Während eine stadteigene Halle
multifunktional an 7 Tagen die Woche, von früh bis spät genutzt werden
kann, sind bei dem Mietobjekt anhand der vorhandenen Schülerzahlen
lediglich ca. 100 Nutzungstage ableitbar.
Die zusätzlichen Nutzungen sind sehr dürftig beschrieben und können
kaum die Minderauslastung füllen.
Dem Umstand, dass nach der Verwaltungsvorschrift „Jugendverkehrsschulen“ ein Teil des Verkehrsunterrichtes unter realistischen Bedingungen im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden soll, ist bei dieser Minderauslastung noch nicht einmal berücksichtigt.
Bei der Finanzierung der Mietkosten fällt auf, dass das Geld natürlich
nicht einfach so auf der Straße liegt. Empörend ist jedoch geradezu,
dass hier in den Jahren 2021 bis 2024 Gelder für die Schulausstattung
reduziert werden sollen.
Und das in Abwägung, dass ansonsten die Durchführung des
lehrplanmäßigen Unterrichtes für Verkehrserziehung nicht mehr
gewährleistet sei…
Ausführliche Nachfragen im Verwaltungs und Finanzausschuss am
30.01.2020 zu den erkennbaren Mängeln der Beschlussvorlage B-358/2019
wie:
– fehlender Wettbewerb bei der Angebotseinholung
– Milchmädchenhafter Vergleich zwischen Neubau und Mietobjekt
– fehlende Darstellung der Kosten des Vermieters zur Herrichtung
des Objektes, welche die Kaltmiete von 4,90 € pro Quadratmeter
rechtfertigen soll
wurden nicht beantwortet.
Zum Vergleich der Mieten: Die Auslagerung der Werkstufenklassen in ein
Objekt, wo die Unterrichtsräume noch neu aufgeteilt werden (wo also
Wände, Fußböden und Elektrik und die Malerarbeiten anfallen) – dieses
Objekt kostet die Stadt 4,50 € kalt im Vergleich zu einer seit Jahren
nicht vermarktbaren Ladenzone, welche mit vermutlich geringen Aufwand
hergerichtet wird und welche dem Eigentümer in den nächsten Jahren einen nicht mehr erhofften warmen Regen in Millionenhöhe beschert.
Es ist wenig glaubhaft, dass eine Vermietung nur zu den vorgelegten
Konditionen möglich gewesen sein sollte. Eine tragbare Alternative wäre ja noch eine befristete Anmietung zu deutlich niedrigeren Konditionen gewesen, um dann mit dem notwendigen Zeitvorlauf adäquate Hallenkapazitäten in Form eines stadteigenen Neubaus schaffen zu können.
Mit aller Gewalt sollte also dieser Mietvertrag durchgepeitscht werden,
und man muss sich fragen, welche Interessen hier noch eine Rolle gespielt haben. Interessen, welche im Schlepptau der natürlich – und ich wiederhole das nochmals – uneingeschränkt zu befürwortenden Schaffung der Verkehrsübungskapazität einhergehen.
Im Zweifel ist hier nur leichtfertiger und unkluger Umgang mit
Steuergeldern anzunehmen, es könnte aber auch Fahrlässigkeit oder
Vorsatz dahinterstecken.
Wir werden daher den Vorgang der Landesdirektion zur Prüfung vorlegen, da wir der Meinung sind, dass hier ein geradezu rechtswidriger Beschluss gefasst wurde, gegen den die Frau Oberbürgermeisterin eigentlich vorgehen müsste.
Vielen Dank.
(Sven Bader für die Fraktion AfD im Stadtrat Chemnitz, 5.2.2020)
Schreibe einen Kommentar