AfD-Fraktion: Sondernutzung Außengastronomie ist nur Stückwerk
Die jährlich neu abzustimmende Befreiung innerstädtischer Gastronomen von der Sondernutzungs-Gebühr ist aus Sicht der AfD-Fraktion im Stadtrat Chemnitz nur Stückwerk.
Aus diesem Grund reicht unsere Fraktion zum kommenden Stadtrat am 25. März 2020 einen Beschlussantrag ein.
Im A-012/2020 soll die Regelung komplett überarbeitet, langfristiger ausgelegt und vor allem gerechter werden. Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Auf jeden Fall soll die Befreiung auf das ganze Stadtgebiet ausdehnt werden. Kein Betreiber eines Lokals am Stadtrand soll schlechter gestellt sein als ein Gastronom in der Innenstadt. Wir brauchen eine einheitliche Lösung für die ganze Stadt.“
Im Detail bedeutet das: Jeder Gastronom soll ein Jahr lang gebührenfrei testen dürfen, ob sich Außennutzung im öffentlichen Raum rentiert. Nach dem Testlauf soll der Unternehmer dann entscheiden, ob er die Nutzung – dann mit einer Gebühr versehen – weiterbetreiben will. Diese Regelung soll ausnahmslos für das gesamte Stadtgebiet eingeführt werden.
Gastronomen im Innenstadtbereich, welche bereits 2019 durch die damalige Sonderregelung keine Gebühren zahlen mussten, sollen 2020 zumindest für zusätzliche hinzukommende Außenflächen nicht zur Kasse gebeten werden.
Köhler: „Damit stellen wir das Prinzip der Gleichbehandlung wieder her. Die Einnahmeverluste mit der jetzigen Regelung der Sonderbefreiung sind für die Stadt sowieso zu hoch. Wir müssen aber zeitnah in die Diskussion gehen, wie angemessen die aktuellen Gebühren noch sind. Da sehen wir große Chancen, die Gebühren spürbar auf ein vernünftiges Niveau zu senken.“
Der Vorstoß der AfD-Fraktion beruht neben den seit Jahren andauernden Bemühungen, Stadtteile wie den Sonnenberg attraktiver zu gestalten, auch auf der Diskussion um die Belebung des Brühl. Die neue Regelung würde auch den dort ansässigen Gastronomen – im Gegensatz zum jetzigen Konstrukt – zugute kommen.
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