

Ihre Ratsanfrage RA-167/2020 – Umsetzung B-358/2019 – Anmietung
Objekt Konradstraße 7/Verkehrserziehung
Sehr geehrter Herr Bader,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Wird der Beschluss umgesetzt?
Am 30.01.2020 wurde im Verwaltungs- und Finanzausschuss der Beschlussantrag BA-358/2019 „Abschluss eines Mietvertrages für die schulische Verkehrserziehung im Objekt Konradstraße 7“ mehrheitlich, mit zwei Enthaltungen, beschlossen und ist daher aufgrund der Notwendigkeit
umzusetzen.
Wenn ja – wann ist mit einem Nutzungsbeginn für den vorgesehenen Zweck der Verkehrserziehung zu rechnen?
Die Anmietung und somit Nutzungsaufnahme der Räumlichkeiten ist frühestens zum 01.01.2021 vorgesehen.
Wenn nein – warum nicht?
Siehe Frage 2.
Gibt es Überlegungen, die Verkehrserziehung andersweitig zu koordinieren?
Gemäß VwV Jugendverkehrsschulen ist die Stadt Chemnitz als Schulträger für die Schülerbeförderung, die Schaffung der materiellen und organisatorischen Voraussetzungen, sowie die ordnungsgemäße Vorbereitung des Verkehrsübungsplatzes, einschließlich Parcours
verantwortlich und somit in der Pflicht.
Wenn ja – welche Alternativen werden in diesem Zusammenhang geprüft?
Alternativen sollten vor dem Hintergrund zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe eine realistische und vor allem geeignetere Lösung zum vorliegenden Beschluss sein.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
Schreibe einen Kommentar