• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Fußzeile springen
AfD Stadtratsfraktion Chemnitz

AfD Stadtratsfraktion Chemnitz

  • Aktuelles
  • Anträge
  • Ratsanfragen
  • Stadträte
  • Wahlprogramm
  • Kontakt
    • Kontakt/Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Suche
Aktuelle Seite: Start / Ratsanfragen / RA-287/2020: Staatsangehörigkeitsausweise

RA-287/2020: Staatsangehörigkeitsausweise

14. September 2020 By AFD-Stadtratsfraktion Kommentar verfassen

Sehr geehrter Herr Wegert,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

  1. Wie viele Bürger in Chemnitz besitzen einen Staatsangehörigkeitsausweis?

    Vom 01.01.2008 bis 31.07.2020 wurden 247 Staatsangehörigkeitsausweise (StA-Ausweise) durch die Stadt Chemnitz ausgegeben. Davon wurden 230 StA-Ausweise unbefristet und 17 StAAusweise befristet ausgestellt. Die befristet ausgestellten StA-Ausweise sind nicht mehr gültig.

    Es kann nur die Anzahl der durch die Stadt Chemnitz ausgehändigten StA-Ausweise mitgeteilt werden, da nicht ermittelt werden kann, wie viele Personen, die von einer anderen Staatsangehörigkeitsbehörde oder vom Bundesverwaltungsamt einen StA-Ausweis erhalten haben
    später nach Chemnitz zugezogen sind. Ebenfalls ist nicht ermittelbar, wie groß der Personenkreis der Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises ist, der aufgrund von Wegzug oder Ableben nicht mehr in Chemnitz gemeldet ist. Eine Auskunft für die Zeit vor 2008 ist aus technischen
    Gründen nicht möglich. Die entsprechenden Staatsangehörigkeitsausweise sind aufgrund Fristablaufs auch nicht mehr gültig. Nach dem damals geltenden Recht wurden sie für 10 Jahre
    befristet ausgestellt.
  1. Was waren die Ablehnungsgründe (wenn möglich nach Ablehnungsgründen gegliedert)?

     zwei Ablehnungsbescheide: keine Nachweiserbringung für die Rechtsstellung eines Statusdeutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Alt. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und damit für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 40a Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

     zwei Ablehnungsbescheide: Voraussetzungen für Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 StAG in der zum Zeitpunkt der Geburt des Betroffenen geltenden Fassung liegen nicht vor

     ein Ablehnungsbescheid: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 25 StAG)

     44 Feststellungsanträge: kein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse für einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dargelegt (Antrag nicht angenommen, kein Ablehnungsbescheid ergangen)

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

Teilen mit:

  • Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook
  • Klicke, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X

Gefällt mir:

Gefällt mir Wird geladen …

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Footer

Kontakt:

  • AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz
  • Markt 1
    Chemnitz 09111
  • afd.fraktion@stadt-chemnitz.de
  • 03714881317
  • http://afdfraktionchemnitz.de
  • Facebook

Folgen Sie uns auf Facebook

Folgen Sie uns auf Facebook

Kostenlos für unseren alternativen Newsletter anmelden:


Copyright © 2025 AfD Stadtratsfraktion Chemnitz · Webauftritt realisiert von NKDesign & Marketing · Sitemap · Impressum · Datenschutz · Newsletteranmeldung

  • Aktuelles
  • Anträge
  • Ratsanfragen
  • Stadträte
  • Wahlprogramm
  • Kontakt
    ▼
    • Kontakt/Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Suche
%d