Sehr geehrter Herr Boden,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Wie ist der absolute Sach- und Zeitstand zum kostenlosen Vorschuljahr?
Der Stadtratsbeschluss für die Bereitstellung der Haushaltsmittel ist bis 31. Dezember 2020 befristet.
Die gültige Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie in Tagespflege (Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) weist für das kostenlose Vorschuljahr in § 7 Abs. 7 keine Befristung aus.
Legt die Verwaltung dem Stadtrat am 16. Dezember 2020 keine Satzungsänderung vor, gilt das kostenlose Vorschuljahr vorerst weiter.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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