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Aktuelle Seite: Start / Ratsanfragen / RA-420/2020: Nachfrage zur Ratsanfrage RA-329/2020 Verpachtung von Landwirtschaftsflächen in Borna-Heinersdorf

RA-420/2020: Nachfrage zur Ratsanfrage RA-329/2020 Verpachtung von Landwirtschaftsflächen in Borna-Heinersdorf

30. November 2020 By AFD-Stadtratsfraktion Kommentar verfassen

Hinweis: Dieser Ratsanfrage ging bereits die RA-329-2020 voraus.

Diese findet man hier: https://bit.ly/3ln3ASo

Sehr geehrter Herr Boden,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

  1. Ist die Stadt Chemnitz verpflichtet, eine beabsichtigte Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen auszuschreiben?

    Es besteht keine Ausschreibungspflicht für die Neuverpachtung wie auch für die Verlängerung eines Pachtvertrages diesbezüglicher landwirtschaftlicher Flächen.
  2. Wie wurde die angestrebte Neuverpachtung der Flächen publiziert?

    Siehe Beantwortung zu Frage 1.
  3. Auf welcher Grundlage erfolgte die Verpachtung der fraglichen Flächen unter der einschränkenden Bedingung, dass diese nach den Grundsätzen des Ökolandbaues bewirtschaftet werden müssen?

    Die Verpachtung der betreffenden landwirtschaftlichen Flächen erfolgte nach Entscheidung des verwaltenden Amtes. Dabei spielten das Ziel der Erhöhung der Biodiversität sowie der darauf gerichtete Stadtratsbeschluss BA-009/2018 vom 07.03.2018 (keine Anwendung von Glyphosat und sonstiger chemischer Herbizide auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen) eine maßgebliche Rolle.

    Die unerwünschten Nebenwirkungen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes können nicht nur für die benachbarten natürlichen Lebensräume, sondern auch für die landwirtschaftlichen Flächen selbst ein Problem darstellen. Beispiele hierfür sind potentielle Beeinträchtigungen der Bodenfruchtbarkeit durch Schädigung wichtiger Bodenorganismen oder von Tieren, die sich nur temporär auf den Flächen aufhalten, wie z. B. Wirbeltiere oder Blütenbestäuber bei der Nahrungssuche.

    Indirekte Wirkungen ergeben sich auch durch die übermäßige Beseitigung der Ackerbegleitflora mit so genannten Breitband Herbiziden, denn für eine Vielzahl von Tieren entlang der Nahrungskette bedeutet dies einen weitgehenden Entzug der Nahrung und somit auch der Lebensgrundlage (s. www.umweltbundesamt.de).

    Die Anwendung der Grundsätze des ökologischen Landbaus dient der Erreichung der vorgenannten Ziele, wobei der Verzicht auf die Anwendung von chemischen Herbiziden nur einen Teilaspekt dieser Grundsätze darstellt.
  4. Wann wurde der Pachtvertrag abgeschlossen und wie lange ist die Laufzeit?

    Der Pachtvertrag wurde am 16.09.2020 unterzeichnet und hat eine Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025.
    ‚
  5. Entspricht es den Tatsachen, dass der bisherige Pächter keine Gelegenheit erhielt, ein Angebot zur Pacht der Flächen abzugeben?

    Bei der Auswahl des Pächters wurde darauf Wert gelegt, dass dieser auf den ökologischen Landbau spezialisiert ist. Davon konnte beim bisherigen Pächter nicht ausgegangen werden.

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

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