Unsere Fraktion hat für die Stadtratssitzungen am 17. und 18.03.2021 den Beschlussantrag A-008/2021 eingereicht.
Hierzu haben wir folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
AfD-Stadtrat: Beschlussantrag fordert Fairtrade-Textilien in der Stadtverwaltung
Die Fraktion der AfD hat den Beschlussantrag A-008/2021 „Fairtrade Town – nachhaltige Beschaffung ermöglichen“ eingereicht. Hintergrund des Antrags ist der im Jahr 2017 gefasste Beschluss BA-029/2017, der Kampagne „Fairtrade Towns“ beizutreten. Mit dem Antrag unserer Fraktion soll sich die Stadt Chemnitz jetzt verpflichten, bei künftigen textilen Anschaffungen auf das „Fairtrade“-Gebot zu achten.
Stadtrat Lars Franke entwickelte die Beschluss-Idee: „Bisher sind die erzielten Ergebnisse nach dem 2017er Beschluss eher bescheiden, wenn der Hauptbeitrag der Stadt Chemnitz darin besteht, dass im Büro des Oberbürgermeisters fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt wird.“ An Einzelhändler und Gastronomen wurde lediglich appelliert, sich an Fairtrade-Maßnahmen zu beteiligen.
Franke: „Es wäre ebenfalls wünschenswert, wenn ein Vertreter aus der „Vergabe und Beschaffung der Stadt Chemnitz“ an der Steuerungsgruppe „Fairtrade-Town Chemnitz“ teilnehmen würde. Unser Vorschlag orientiert sich auch an der Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, welches für die Bundesregierung einen „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung“ veröffentlicht hat.
Weiterhin soll die Stadt damit einen spürbaren Beitrag leisten, unmenschliche Zustände wie Kinderarbeit in den Herstellerländern zu bekämpfen.“
Über den Beschlussantrag wird in den Sitzungen des Doppelstadtrats am 17./18.03.2021 entschieden.
An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal den genauen Wortlaut des Antrags:
„Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Beschaffungen textiler Ausstattungen so gestaltet werden können, dass Lieferungen unter der Maßgabe „Fairen Handels“ bezogen werden. Dabei sind alle Beschaffungsstellen der Stadt einzubeziehen und Bedarfe dahingehend zu prüfen, ob die Beschaffung üblicherweise aus Quellen erfolgt, bei welchen die begründete Vermutung besteht, dass unfaire Handelsbedingungen vorliegen.
Auf der Basis des „Leitfadens der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung“ ist zu untersuchen, inwieweit die Beschaffungssysteme so gestaltet werden können, dass über Ausschreibungskriterien „Fairer Handel“ sichergestellt wird.
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit über die Umsetzung von Kriterien für nachhaltige Beschaffungen (Fairer Handel) ein jährlicher Fortschrittsbericht als zweckdienliches Instrument einer Prozessevaluation erstellt werden sollte.
Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat im III. Quartal 2021 eine Informationsvorlage vorzulegen.
Begründung:
Mit Beschluss BA-029/2017 hat der Stadtrat der Stadt Chemnitz beschlossen, sich an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ zu beteiligen. Der Titel wurde auch verliehen, dennoch sind die erzielten Ergebnisse eher bescheiden, wenn der Hauptbeitrag der Stadt Chemnitz darin besteht, dass im Büro des Oberbürgermeisters fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt wird. Im Weiteren besteht der eher appellativischer Anspruch, Einzelhändler und Gastronomen zu gewinnen, fair gehandelte Produkte anzubieten.
Einzelheiten zu den erreichten bescheidenen Ergebnissen sind der Beantwortung der Ratsanfrage RA-101/2018 zu entnehmen.
Der Ratsanfrage ist ebenfalls zu entnehmen, dass es wünschenswert wäre, wenn ein Vertreter aus der Struktureinheit Vergabe und Beschaffung an der Steuerungsgruppe der Initiative „Fairtrade-Town Chemnitz“ teilnehmen würde, was allein noch nicht den durchschlagenden Erfolg sichert.
Die AfD Fraktion nimmt die Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Anlass, welches für die Bundesregierung einen „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung“ veröffentlicht hat, um den Prozess der nachhaltigen Beschaffung (fairer Handel) deutlich zu intensivieren.
Mit der Veröffentlichung des Leitfadens führte Entwicklungsminister Gerd Müller aus: „Mit dem Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung sendet die Bundesregierung ein klares Signal: Bei der öffentlichen Textilbeschaffung gelten ab jetzt klare Nachhaltigkeitskriterien – ob es um Polizeiuniformen oder Arztkittel geht. Der neue Leitfaden ist auch ein Signal an Unternehmen: Nachhaltigkeit ist ein Wettbewerbsvorteil! Das Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland beträgt 500 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist ein gewaltiger Hebel, den wir nutzen müssen, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.
Deswegen müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt Ernst machen und bis 2030 eine 100 Prozent nachhaltige Beschaffungsquote erreichen. Es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben. Ein jährlicher Fortschrittbericht und ein Nachhaltigkeitsbeauftragter bei Bund, Länder und Kommunen sollte die Umsetzung begleiten. Jede Beschaffungsstelle kann jetzt aber bereits im Textilbereich anfangen und die neuen Regeln zur Grundlage der Beschaffung machen.“
Mit der Umsetzung des Prüfauftrages werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Titel „Fairtrade-Town“ weiter mit Leben erfüllt wird und die Stadt Chemnitz sich an die Spitze der Bewegung für fairen Handel stellt. Mit der Einführung fairer Beschaffungen werden einige Bedarfsdeckungen möglicherweise etwas teurer. Letztlich ist aber ein nachhaltiger Handel eine unabdingbare Voraussetzung für eine positive Entwicklung in Bereichen der Welt, in denen noch sehr ungesunde und ausbeuterische (Kinderarbeit!) Produktionsbedingungen herrschen.“
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