Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Am 08.01.2021 erließ die Stadt Chemnitz eine Allgemeinverfügung anlässlich der CoronaPandemie.
- Wurden gegen die Verfügung bereits Klagen eingereicht?
Nein. - Der Verkauf von Speisen an mobilen Imbissen wurde untersagt. Warum wurde alternativ kein Mindestabstand zum Verzehr festgelegt?
Das widerspräche der Verordnung. - Wieso wurden mobile Imbissstände mit Gastronomiebetrieben gleichgesetzt?
Das ergibt sich aus der Verordnung. - Lässt sich aus der Coronaschutzverordnung vom 12.01.2021 ein allgemeines Verzehrverbot in der Öffentlichkeit ableiten?
Formal ja. - Wenn ja, wie wird mit Personen verfahren, welche zum Verzehr über keine geeigneten Möglichkeiten am Arbeitsplatz oder eine geeignete Häuslichkeit (z. Bsp. Obdachlose) verfügen?
Eine Sonderregelung ist dafür nicht vorgesehen.
Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister
Schreibe einen Kommentar