
Sehr geehrter Herr Boden,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Was sind die konkreten Auflagen und Voraussetzungen der Landesdirektion zum Bauablauf und zur Sicherung des vorhandenen Status zur Talsperre Euba?
Zum Stadtratsbeschluss B- 226/ 2020 über den weiteren Umgang mit der Talsperre Euba gab es eine Besprechung der Stadtverwaltung Chemnitz mit der oberen Wasserbehörde bei der Landesdirektion Sachsen.
Hierbei wurde klar zur Aussage gebracht, dass die Stadtverwaltung nun mit dem Teil 1 der im genannten Beschluss definierten Aufgabe beginnt.
Die sich daraus ergebenden Planungsergebnisse sind dann mit der Landesdirektion planungsrechtlich zu erörtern. Dies ist terminlich für den Herbst dieses Jahres vorgesehen.
Der Status der Talsperre Euba bleibt davon unberührt und die Landesdirektion Sachsen ist weiterhin die aufsichtspflichtige Behörde.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister

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