Sehr geehrter Herr Boden,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Inwieweit wurden die Anwohner der Walter-Klippel-Straße davon in Kenntnis gesetzt, dass auf Verlangen ein Anschluss zum Wasserbeseitigungskonzept ermöglicht wird?
Mit der Erkenntnis, dass ein schmutzwasserseitiger Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung im Bereich der Walter-Klippel-Straße nicht wirtschaftlich herzustellen ist und somit im Zuge des grundhaften Straßenausbaus nicht umgesetzt werden kann, wurde auch die Möglichkeit des Anschlusses auf Verlangen (Entwässerungssatzung § 3, Abs. 6) geprüft, sowohl für einzelne Grundstücke als auch für Gruppenlösungen.
Die nächstliegende Anschlussmöglichkeit ist der Schmutzwasserkanal in der Augustusburger Straße. Selbst für die Grundstücke Nr. 54 – 60, die relativ nah an dem vorhandenen Kanal liegen, beträgt die Anschlusslänge mehr als 90 m. Die Anschlusskosten liegen damit trotz des Eigenanteils des ESC in einer für die Grundstückseigentümer inakzeptablen Größenordnung von mindestens 20 T€ pro Grundstück. Aus diesem Grund wurde auf eine proaktive Vorstellung der Möglichkeit des Anschlusses auf Verlangen verzichtet.
Einzelne Grundstückseigentümer, welche die Möglichkeit konkret für ihre Situation haben prüfen lassen, verzichteten aufgrund der Höhe der erforderlichen Kostenübernahme.
Die Beantwortung fand in Abstimmung mit dem Entsorgungsbetreib der Stadt Chemnitz (ESC) statt.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
Schreibe einen Kommentar