Sehr geehrter Herr Franke,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Wie viele befahrbare tonnagebeschränkte Bauwerke sind in Chemnitz inklusive der Ortschaften verzeichnet?
Nach derzeitigem Stand sind 28 Bauwerke in der Befahrbarkeit tonnagebeschränkt. - In welcher Höhe wurden Gebühren für eine Sondernutzung durch überlastige Fahrzeuge erhoben? (bitte für die Jahre 2018, 2019 und 2020 aufschlüsseln)
Für die Jahre 2018 – 2020 sind insgesamt 4 Ausnahmegenehmigung (AG) nach § 46 Abs. 1 Nr. 1. und 11. StVO erteilt worden.
2018: 1
2019: 1
2020: 2
Es wurde für jede AG eine Verwaltungsgebühr von 30,00 € erhoben.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
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