Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Ist nach aktueller Rechtslage diese Aufforderung zur Maskenpflicht noch gültig?
- Wenn nein, seit wann ist in Chemnitz die Maskenpflicht in den beschilderten Bereichen aufgehoben?
Auch wenn es nicht meine Aufgabe ist, Rechtsvorschriften zu zitieren, hier der Wortlaut der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung:
§ 5 (1) Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen, ohne dass der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird.
Anderweitige Regelungen gibt es für Chemnitz nicht.
Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister
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