Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Welche Gründe gibt es für das Überlassen von Fahrzeugen?
Entsprechend § 5 des Dienstleistungskonzessionsvertrages (DLKV) zwischen der Stadt Chemnitz und der „eins energie in sachsen GmbH & Co. KG“ (eins) einschließlich des 1. Nachtrages hat die Stadt sämtliche Anlagen und Betriebsmittel der Abwasserbeseitigung, die bis zum Stichtag dem ESC zugeordnet waren und dem Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlagen zu dienen bestimmt sind oder mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen, zum Zwecke der Ausübung des Vertrages auf die eins im Innenverhältnis und zum unmittelbaren Besitz übertragen. Dazu zählen auch die Kraftfahrzeuge.
„Eins“ hat die „inetz GmbH“ in bestimmten Angelegenheiten, das Abwassernetz betreffend, nach § 25 Dienstleistungskonzessionsvertrag unterbevollmächtigt, die Stadt Chemnitz bzw. den ESC zu vertreten. Hieraus resultiert, dass auch die „inetz GmbH“ Kraftfahrzeuge nutzt.
Derzeit werden von „eins“ und der „inetz GmbH“ 54 Fahrzeuge bzw. Anhänger usw. genutzt. - Welche wirtschaftlichen Vorteile entstehen hieraus, in welcher Höhe und für wen?
Die Ersatzbeschaffungen und die Instandhaltung liegen gemäß DLKV in Verantwortung des ESC.
Sie werden über die bestehende Leistungsvereinbarung durch den ASR erbracht, wodurch Synergieeffekte aus den Fahrzeugbeschaffungen und Instandhaltungsmaßnahmen genutzt werden können.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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