Mündliche Frage aus der Stadtratssitzung vom 24.11.2021:
Können die finanziellen Mittel des Tiefbauamtes, welche nicht für den Mehrbedarf des Winterdienstes 2021 benötigt werden, bis zum Jahresende zweckentsprechend verwendet oder so gebunden werden, dass diese im Jahr 2022 als Haushaltsausgaberest verbraucht werden?
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