Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
1.: Wieviel Brände von Mülltonnen gab es in den letzten 5 Jahren und welche Kosten sind dabei entstanden?
2.: In welcher Höhe wurden die Kosten in diesem Zeitraum durch Versicherungen, den Verursacher oder den ASR beglichen (bitte nach Jahr auflisten)?
3.: Welche Lösungsansätze gibt es zur Vermeidung von Mülltonnenbränden? Lösungsansätze wurden bereits in der Vergangenheit diskutiert. Eine Versicherung der Abfallbehälter wurde geprüft und abgelehnt.
Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.
Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister
Schreibe einen Kommentar