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Sehr geehrter Herr Franke,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Gibt es derzeit konkrete Vorbereitungen für den Fall, dass die Mitarbeiter städtischer Firmen in Kurzarbeit geschickt werden müssen?
- Falls ja, wieviele Mitarbeiter wären davon betroffen?
- Falls ja, wie erfolgt der Ausgleich des Arbeitslohns?
Aufgrund der aktuellen Situation besteht derzeit kein Handlungsbedarf zur Vorbereitungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeit.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung ist bis zum 10.09.2022 gültig, sofern mit einer weiteren Fortschreibung keine weiteren Beschränkungen gefasst werden, ist auch keine Kurzarbeit bei den städtischen Beteiligungen vorgesehen.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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