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Aktuelle Seite: Start / Ratsanfragen / IA-062/2022: Inklusive Grafikdarstellungen in städtischen Unterlagen

IA-062/2022: Inklusive Grafikdarstellungen in städtischen Unterlagen

31. Januar 2023 By AFD-Stadtratsfraktion Kommentar verfassen

Sehr geehrte Herren Stadträte,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

  1. Ist es möglich, Statistiken, Pläne, Diagramme, Beispielunterlagen und im Stadtrat
    projektierte Abstimmungsergebnisse durch eine angepasste Darstellung einer
    sogenannten 8 bzw. 15er Farbpalette für Farbenblinde in der Verwaltung und hier im
    Stadtrat umzugestalten?


    Die Stadt arbeitet daran, künftig alle Dokumente mit Statistiken, Diagrammen und Bildern barrierefrei zur Verfügung stellen zu können, damit diese Informationen alle Menschen gleichberechtigt erreichen können. Dieses Vorhaben erfordert jedoch eine ausgiebige Vorbereitung und eine qualitativ gute Umsetzung, weshalb es voraussichtlich noch einige Zeit benötigen wird.

    Unabhängig davon wurde die Abstimmungsanlage für den Stadtrat geprüft. Mit der vorhandenen Software ist es nicht möglich, die vorgegebenen Farben für „Ja, Nein, Enthaltung“ zu ändern. Für die offene Abstimmung wurde jedoch eine Kontrasterhöhung im Balkendiagramm vorgenommen, die auch für die Personengruppen mit einer Rot/Grün-Schwäche hilfreich für die Unterscheidung ist. Künftig gibt es keinen Hintergrundgelbton mehr, da dieser dem Gelbton der Enthaltung sehr
    ähnlich war. Zudem wird das Abstimmungsergebnis kontrastreich auch in Zahlen angegeben, um
    dieses auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen besser nachvollziehbar machen zu können.
  2. Ist es möglich, dies auf alle Beiräte, Ausschüsse und Aufsichtsratssitzungen
    umzusetzen, denn ca. 10 – 14 % aller männlichen Personen sind von einer Rot-GrünSchwäche betroffen?


    Da bei Beiräten und Ausschüssen die Abstimmungsanlage keine Anwendung findet, sondern mit Handzeichen abgestimmt wird, liegt die Problemlage dort nicht vor. Zu den weiteren Dokumenten beziehe ich mich auf die vorgenannte Antwort.
  3. Seit Jahren wird in sämtlichen Lebensbereichen die Inklusion vorangetrieben. Wann
    beginnt die Stadt Chemnitz damit?


    Der Aktionsplan „Chemnitz Inklusiv 2030“ entstand im Auftrag des Stadtrates unter breiter und
    wirksamer Beteiligung vieler Chemnitzer Behörden und Institutionen, der Behinderten- und
    Behindertenselbsthilfe sowie weiten Teilen der Zivilgesellschaft und des Stadtrates selbst. Er wurde im November 2020 durch den Stadtrat beschlossen. Seitdem läuft der Umsetzungsprozess. Die Vorlage zur ersten Evaluation wurde – vor Einbringung in den Stadtrat ab November 2022 – bereits mit der externen Steuerungsgruppe Inklusion, in die auch alle Stadtratsfraktionen ein Mitglied entsenden konnten, vorgestellt, besprochen und bewertet.
  4. Braucht es hierzu einen Stadtratsbeschluss?

    Der Stadtratsbeschluss B-073/2020 zum Aktionsplan Chemnitz Inklusiv 2030 wurde bereits im November 2020 gefasst und ist fester Bestandteil des Verwaltungshandelns.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze

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