Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Wird beim Projekt „Johannisvorstadt“, speziell den Baufeldern 1, 2 und 3 der geplante
Zeitrahmen eingehalten?
Die Baufelder 1 und 2 werden durch den Investor Simmel bebaut. Das Baufeld 3 wurde im
vergangenen Jahr durch Hansa Real Estate an bpd verkauft, mit dem Ziel einer hochwertigen
Wohnbebauung.
Im Kaufvertrag mit dem Investor Simmel ist geregelt, dass nach Erteilung der Baugenehmigung
innerhalb von 5 Jahren die Bebauung beendet sein muss. Die Baugenehmigung liegt seit
12.04.2022 vor, der Abschluss der Baumaßnahme wird in 2025 sein.
Im Kaufvertrag mit HRE/bpd ist geregelt, dass nach Fertigstellung der archäologischen Grabungen
innerhalb von 8 Jahren die einzelnen Baufelder fertiggestellt werden müssen. Am 14.04.2022
waren die Grabungen im Baufeld 1 – 3 beendet.
Aus jetziger Sicht gibt es keine Hinweise, dass der Zeitrahmen nicht eingehalten wird.
2. Wenn nein, warum nicht?
–
3. Wie ist nach Kenntnis der Stadt Chemnitz der Vermietungsstand (bitte nach Nutzung
aufschlüsseln)?
Im Baufeld 1 ist bekannt, dass im Erdgeschoss ein Simmel-Markt verortet werden soll. Über
weitere Vermietungsstände ist die Stadt Chemnitz nicht informiert.
4. Hat die Stadt Chemnitz dem Vermieter einen Nutzungs-Mix in den
Verkaufsverhandlungen vorgegeben?
Die jeweiligen Investoren sind gemäß den Verkaufsverträgen an die Einhaltung des durch den
Stadtrat beschlossenen und somit rechtskräftigen B-Plan „Neue Johannisvorstadt“ gebunden.
5. Hat die Stadt Chemnitz dem Vermieter einen Nutzungs-Mix in den
Verkaufsverhandlungen vorgegeben?
Die jeweiligen Investoren sind gemäß den Verkaufsverträgen an die Einhaltung des durch den
Stadtrat beschlossenen und somit rechtskräftigen B-Plan „Neue Johannisvorstadt“ gebunden.
Freundliche Grüße
i.V. Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin
Schreibe einen Kommentar