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Aktuelle Seite: Start / Ratsanfragen / IA-180/2023: Johannisvorstadt Baufeld 1, 2 und 3

IA-180/2023: Johannisvorstadt Baufeld 1, 2 und 3

30. November 2023 By AFD-Stadtratsfraktion Kommentar verfassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

  1. Wird beim Projekt „Johannisvorstadt“, speziell den Baufeldern 1, 2 und 3 der geplante
    Zeitrahmen eingehalten?


    Die Baufelder 1 und 2 werden durch den Investor Simmel bebaut. Das Baufeld 3 wurde im
    vergangenen Jahr durch Hansa Real Estate an bpd verkauft, mit dem Ziel einer hochwertigen
    Wohnbebauung.

    Im Kaufvertrag mit dem Investor Simmel ist geregelt, dass nach Erteilung der Baugenehmigung
    innerhalb von 5 Jahren die Bebauung beendet sein muss. Die Baugenehmigung liegt seit
    12.04.2022 vor, der Abschluss der Baumaßnahme wird in 2025 sein.

    Im Kaufvertrag mit HRE/bpd ist geregelt, dass nach Fertigstellung der archäologischen Grabungen
    innerhalb von 8 Jahren die einzelnen Baufelder fertiggestellt werden müssen. Am 14.04.2022
    waren die Grabungen im Baufeld 1 – 3 beendet.

    Aus jetziger Sicht gibt es keine Hinweise, dass der Zeitrahmen nicht eingehalten wird.

    2. Wenn nein, warum nicht?

    –
    3. Wie ist nach Kenntnis der Stadt Chemnitz der Vermietungsstand (bitte nach Nutzung
    aufschlüsseln)?

    Im Baufeld 1 ist bekannt, dass im Erdgeschoss ein Simmel-Markt verortet werden soll. Über
    weitere Vermietungsstände ist die Stadt Chemnitz nicht informiert.

    4. Hat die Stadt Chemnitz dem Vermieter einen Nutzungs-Mix in den
    Verkaufsverhandlungen vorgegeben?


    Die jeweiligen Investoren sind gemäß den Verkaufsverträgen an die Einhaltung des durch den
    Stadtrat beschlossenen und somit rechtskräftigen B-Plan „Neue Johannisvorstadt“ gebunden.

    5. Hat die Stadt Chemnitz dem Vermieter einen Nutzungs-Mix in den
    Verkaufsverhandlungen vorgegeben?


    Die jeweiligen Investoren sind gemäß den Verkaufsverträgen an die Einhaltung des durch den
    Stadtrat beschlossenen und somit rechtskräftigen B-Plan „Neue Johannisvorstadt“ gebunden.

Freundliche Grüße

i.V. Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin

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