Sehr geehrter Herr Boden,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Was passiert mit diesem Denkmalschutz, wenn diese Technik, die im Dokument genauso dokumentiert ist, nicht mehr vorhanden ist?
Kurzcharakteristik aus Liste des Landesamtes für Denkmalpflege in Sachsen: „Staumauer einer Talsperre mit Striegeltürmchen, Schieberhaus, Hochwasserüberlauf und Tosbecken einschl. noch vorhandener Schiebertechnik; anspruchsvoll gestaltetes Mauerbauwerk, wirkungsvoll rhythmisiert durch Turmaufbauten, Talsperre diente der Wasserversorgung der Bahn, technikgeschichtlich von
Bedeutung.“
Im Rahmen der Gefahrenabwehr und Herstellung der Hochwassersicherheit wird u.a. die Schiebertechnik gesichert und eingelagert. Wie damit im Weiteren umgegangen wird, wird gemeinsam mit der unteren Denkmalbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege erörtert und abgestimmt.
Das Schieberhaus selbst soll in seiner bestehenden Substanz derzeitig erhalten bleiben. Bei einer Sanierung der Stauanlage wird das Dach des Schieberhauses auf Grund massiver Fäulnisschäden erneuert werden müssen. - Die zweite Frage bezieht sich auf die Standsicherheit und die Einbringung einer Kernbohrung zur Entlastung dieses Mauerwerks und zur Aufrechterhaltung dieser Gesamtanlage. Wäre die Möglichkeit da gewesen, das so umzusetzen?
Auch die Möglichkeit eine Entlastungsöffnung zur Gefahrenabwehr und Herstellung der Hochwassersicherheit an anderer Stelle, also neben den Grund- und Betriebsauslässen, wurde im Rahmen der Beplanung zur Gefahrenabwehr untersucht. Im Ergebnis dieser Voruntersuchung/ Vorplanung wurde unter anderen auch diese Variante als nicht geeignet und unwirtschaftlich bewertet.
Die Auffahrung (oder wie vom Fragenden formuliert „Kernbohrung“) der Staumauer an anderer
Stelle hätte zur Folge gehabt, dass - diese Auffahrung/ Bohrung durch das gesamte Bauwerk mit ca. 12 m Länge zu führen wäre,
- das Gefüge der Stauanlage hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt worden wäre und
- kontraproduktiv zur anschließenden Sanierung der Stauanlage geworden wäre. Die Kosten für
diese zusätzliche Auffahrung wurden mit über 1 Mio.€ ermittelt. Hinzu käme noch die Wiederverschließung im Rahmen der Sanierung der Staumauer.
Die jetzt durchzuführende Öffnung des Grundablassstollens zur Gefahrenabwehr erfolgt genau an der Stelle, an welcher die Stauanlage nach Fertigstellung des Bauwerkes bereits eine Öffnung(Gewölbe) zur Durchleitung des Talsperrenbachs in gleicher Größe hatte. Die Gewölbegröße entspricht der Öffnungsgröße wie sie für das abzuleitende HQ100 erforderlich ist. Die herzustellende Öffnungslänge ist hierbei nur ca. 3 m lang.
Im Übrigen wäre dies und auch der Austausch der technischen Ausrüstung für Grund- und Betriebsauslass im Rahmen der Sanierung sowieso erforderlich.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
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