Ihre Anfrage IA-149/2024 – Tarifvertrag Stadt Chemnitz
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Überlegungen, bezüglich der gestiegenen Personalkosten zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der „Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“ auszutreten?
Die Stadtverwaltung Chemnitz plant nicht aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen (KAV) auszutreten.
Insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung qualifizierten Fachpersonals für die Stadtverwaltung Chemnitz wird auf Grund der Konkurrenz am Arbeitsmarkt die Frage des Entgeltes und der Tarifbindung eine wesentliche Rolle spielen. Auch endet mit dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband die Friedenspflicht der Gewerkschaft gegenüber dem austretenden Mitglied.
Im Zusammenhang mit dem Austritt oder der Aushandlung eines Haustarifvertrages ist daher mit
Arbeitskampfmaßnahmen zu rechnen.
Zunächst ist nicht von Einsparung von Personalkosten in Folge eines Austritts aus dem KAV auszugehen. Auf Grund der Nachbindung des Tarifvertrages gemäß § 3 Abs. 3 Tarifvertragsgesetzes (TVG) und der sich anschließenden Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG werden die bisherigen tariflichen Regelungen für die Bestandsbeschäftigten fortgelten. Auch werden auf Grund der Bezugnahme auf den TVöD in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten, Entgeltänderungen in Abweichung zum TVöD nur schwer durchsetzbar sein. - Wann wäre der nächstmögliche Zeitpunkt eines möglichen Ausstiegs?
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung des KAV ist ein Austritt nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Die Austrittserklärung muss spätestens sechs Monate vor Schluss des Geschäftsjahres schriftlich bei der Geschäftsstelle des Verbandes eingehen. Demnach ist der Austritt zum 31.12.2025 möglich, wenn dieser bis spätestens 30.06.2025 erklärt wird. - Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Überlegungen, einen eigenen Haustarifvertrag zu entwerfen?
Nein, siehe Frage 1. - Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Berechnungen, in welcher Höhe Personalkosten durch einen eigenen Haustarifvertrag gesenkt werden könnten?
Ein Haustarif müsste zwischen der Stadt Chemnitz als Arbeitgeberin und den Gewerkschaften ausgehandelt und geschlossen werden. Dabei ist zum heutigen Zeitpunkt nicht prognostizierbar, ob die Gewerkschaften Tarifverträge schließen, die unter dem Niveau des Flächentarifvertrages liegen. Eine Einschätzung von möglicherweise erzielbaren Einsparungen ist damit hinsichtlich der Höhe ausgeschlossen.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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