Ihre Anfrage RA-229/2024 – Standgebühren Weihnachtsmarkt
Sehr geehrte Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Wann wurde festgelegt, die Standgebühren ohne Umsatzsteuer auszuweisen?
Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat in seiner Sitzung vom 14.12.2022 mit Beschluss-Nr. B-207/2022 die Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen beschlossen. Im Gebührenverzeichnis steht „Die Gebühren sind von der Umsatzsteuer befreit.“. Die Satzung trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
‚ - Wie kann die Mehrbelastung durch eine Absenkung der Standgebühren um den Faktor
Umsatzsteuer ausgeglichen werden?
Durch den Stadtrat der Stadt Chemnitz wurde am 14.12.2022 die „Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen“ beschlossen. In dieser sind die (aktuellen) Gebühren für die jeweiligen Märkte nach dem Kostendeckungsprinzip, welchem die Stadtverwaltung unterliegt, festgelegt. Eine Absenkung wäre daher nur denkbar, wenn dies unter Beachtung des erwähnten Kostendeckungsprinzips auch tatsächlich möglich ist.
Freundliche Grüße
Knut Kunze
Bürgermeister
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