
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
zur Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Wie hoch sind im Jahr 2024 die überplanmäßigen Einnahmen im o. g. Produktsachkonto
über den Planansatz hinaus?
Im Haushaltsjahr 2024 wurden bei den Zinserträgen von Kreditinstituten Mehrerträge i. H. v. 7.300.272,55 € erzielt, davon wurden 5.647.500,00 € überplanmäßig für Mehraufwendungen bereitgestellt.
Bestand bezüglich der Mehreinnahmen gemäß Hauptsatzung eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss?
Es besteht keine Mitteilungspflicht zu Mehrerträgen. Gemäß § 75 Abs. 5 SächsGemO unterrichtet der Bürgermeister zum Stand 30.06.
Wenn nein: Wie wurden die sich abzeichnenden Mehreinnahmen gegenüber dem Stadtrat kommuniziert?
Mit der Informationsvorlage I-039/2024 informierte die Stadtverwaltung den Stadtrat am 25.09.2024 über das Finanzcontrolling zum 30.06.2024. Die sich bereits abzeichnenden Mehrerträge aus Zinsen von Kreditinstituten wurden hierin aufgezeigt (Anlage 1, Seite 11: „Unter Beachtung der Entwicklung des Liquiditätsbestandes könnten nach gegenwärtigem Kenntnisstand bis zum Jahresende rund 5.455 T€ zusätzliche Zinserträge generiert werden.“).
Der Stand zum 31.12.2024 weicht davon ab, da die Liquidität, insbesondere wegen Verzögerungen im Baugeschehen, nicht planmäßig abfloss.


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