Kategorie: Ulrich Oehme Anfragen

  • RA-037/2026 „Datenübermittlungen an die Bundeswehr“

    Stadtrat Ulrich Oehme stellte am 11. Februar 2026 die Ratsanfrage RA-037/2026. Gegenstand war die Datenübermittlung junger deutscher Staatsbürger an die Bundeswehr (zur Zusendung von Informationsmaterial) sowie Fragen zum Umfang der Übermittlungen und zur Zahl der Widersprüche.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Die Stadtverwaltung antwortete mit Schreiben vom 4. März 2026 (Dezernat 3, Recht, Sicherheit und Umweltschutz) im Auftrag des Oberbürgermeisters.

    Die Verwaltung führt aus, dass die Datenübermittlung in Sachsen nicht durch die kommunale Meldebehörde, sondern über das Sächsische Melderegister erfolge (Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB). Deshalb lägen der Meldebehörde Chemnitz keine Angaben zur Gesamtzahl bereits übermittelter Datensätze vor; möglich seien lediglich Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr.

    Für 2026 nennt die Verwaltung als Größenordnung der betroffenen Personen: 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die 2026 das 18. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 2008).

    Zum Widerspruch teilt die Verwaltung mit, das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung sei zum 01.01.2026 entfallen — eingelegte Widersprüche verlören damit ihre Gültigkeit. Auswertbar sei die Zahl der bis 31.12.2025 eingegangenen Widersprüche: insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen; davon im Geburtsjahrgang 2008: 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen.

  • zu RA-038/2026 „PKW-Brände“

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme hat am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gestellt. Anlass waren wiederkehrende PKW-Brände im Stadtgebiet, die aus Sicht der Fraktion ein relevantes Thema für öffentliche Sicherheit, Eigentumsschutz und Brandschutzvorsorge darstellen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, Transparenz und eine belastbare Faktenlage zu schaffen. Konkret wurde um Auskunft zu folgenden Punkten gebeten:

    1. Umfang der PKW-Brände
      Anzahl der in den Jahren 2024 und 2025 durch Feuer beschädigten PKW in Chemnitz, nach Möglichkeit getrennt nach Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Elektroantrieb.
    2. Ursachen und Einordnung
      Anzahl der Fälle von Brandstiftung sowie derjenigen Brandereignisse, die durch die zuständigen Behörden als politisch motiviert bewertet wurden.
    3. Brandschutz und Elektromobilität
      Vorhandensein oder Nichtvorhandensein angepasster Brandschutzvorgaben für Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen, insbesondere vor dem Hintergrund bekannter Besonderheiten von Batteriebränden.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um legitime Fragen im öffentlichen Interesse, da sie sowohl die Sicherheit der Bürger als auch den verantwortungsvollen Umgang mit technologischem Wandel betreffen.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 20. Februar 2026 teilte die Stadtverwaltung Chemnitz im Auftrag des Oberbürgermeisters mit, dass die Anfrage nicht beantwortet wird. Als Begründung wurde angeführt, dass die Ratsanfrage nicht den formalen Anforderungen des § 28 Abs. 6 der Sächsischen Gemeindeordnung entspreche.

    Nach Auffassung der Verwaltung bezieht sich die Anfrage nicht auf eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde, sondern verlange die Zusammenstellung einer Vielzahl von Daten und Sachverhalten. Aus diesem Grund sei das kommunalrechtliche Fragerecht überschritten.

    Einordnung

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung die Anfrage aus formalen Gründen nicht beantwortet hat. Gleichzeitig wird festgestellt:

    • Die gestellten Fragen betreffen konkrete Vorgänge im Stadtgebiet Chemnitz.
    • Sie berühren Sicherheitsinteressen der Bevölkerung sowie kommunale Vorsorgepflichten.
    • Eine inhaltliche Befassung mit diesen Themen hätte zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion beitragen können.

    Die Fraktion hält es weiterhin für notwendig, dass Fragen zu Brandereignissen, möglicher politischer Motivation und Brandschutzstandards transparent und nachvollziehbar beantwortet werden.

  • zu RA-018/2026 „Behelfsampelanlage Augustusburger-/Martinstraße“

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme stellte am 28. Januar 2026 im Rahmen der Stadtratssitzung eine mündliche Anfrage zur an der Kreuzung Augustusburger Straße / Martinstraße installierten Behelfsampelanlage. Anlass war die Wahrnehmung, dass die dortige Baumaßnahme am Bahnbogen bereits seit September 2024 abgeschlossen ist, die Behelfsampel jedoch weiterhin betrieben wurde.

    Ziel der Anfrage war es, Klarheit über Dauer und Kosten der Maßnahme zu erhalten.

    Inhalt der Anfrage

    Konkret wurde gefragt:

    • Wie lange die Behelfsampelanlage noch Mietkosten verursacht, nachdem die eigentliche Baumaßnahme beendet ist.

    Die Frage richtete sich damit ausdrücklich auf wirtschaftliche Verantwortung und sparsamen Umgang mit Steuermitteln.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 16. Februar 2026 beantwortete die Stadtverwaltung Chemnitz die Anfrage inhaltlich. Dabei wurde klargestellt, dass die Behelfsampelanlage nicht mehr im Zusammenhang mit der Sanierung des Bahnbogens stand.

    Stattdessen führte die Verwaltung aus:

    • Am 10. Dezember 2025 wurde die Elektronik des Steuergeräts der stationären Ampelanlage durch Vandalismus (mutmaßlich durch Feuerwerkskörper) irreparabel beschädigt.
    • Die stationäre Ampel war dadurch außer Betrieb und aus Gründen der Verkehrssicherheit musste eine Behelfsampelanlage installiert werden.
    • Am 6. Februar 2026 konnte die stationäre Anlage mit einem neuen Steuergerät wieder in Betrieb genommen werden.
    • Der Stadt Chemnitz entstand ein Schaden von rund 85.000 Euro, davon etwa
      • 35.000 Euro für das neue Steuergerät und
      • 50.000 Euro für die Behelfsampelanlage.
    • Die Stadtverwaltung hat Strafanzeige erstattet.

    Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz stellt fest:

    • Die Anfrage hat zur Aufklärung eines konkreten Kosten- und Schadensfalls beigetragen.
    • Der entstandene Schaden ist nicht Folge der ursprünglichen Baumaßnahme, sondern Ergebnis von Vandalismus.
    • Der Vorfall zeigt, dass Sachbeschädigung im öffentlichen Raum erhebliche finanzielle Folgen für die Allgemeinheit hat.

    Aus Sicht der Fraktion ist es wichtig, solche Sachverhalte transparent darzustellen, um Kostenursachen nachvollziehbar zu machen und Verantwortlichkeiten klar zu benennen.

  • RA-038/2026 PKW-Brände

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    leider kommt es immer mal wieder – aus verschiedenen Gründen – zu PKW-Bränden. Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:

    1. Wie viele PKW wurden in Chemnitz in den Jahren 2024 und 2025 durch Feuer/Brände beschädigt? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischem Antrieb)

    2. Bei wie vielen Brandfällen (in Bezug auf Frage 1) handelte es sich um Brandstiftung? Wie viele dieser Fälle wurde seitens der Behörden als „politisch motiviert“ bewertet? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischen Antrieben)

    3. Fahrzeuge mit Elektroantrieb brennen auf eine andere Weise als herkömmliche Verbrenner. Batteriezellen können unter Umständen zu einem schwer löschbaren Brand führen. Dabei entstehen in kurzer Zeit sehr große Rauchmengen und Hitze. Gibt es daher für Chemnitz angepasste Brandschutzvorgaben für den Einbau von Ladestationen in Tiefgaragen?

    Vielen Dank.

    Ulrich Oehme

  • RA-037/2026 Datenübermittlungen an die Bundeswehr

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme richtete am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die stattfindende Datenübermittlung an die Bundeswehr, damit diese den Menschen, die ihr 16.Lebensjahr vollendet haben, „Infomaterial“ zukommen lassen kann.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht ein berechtigtes Interesse daran, über die Weitergabe von Daten junger Menschen an die Bundeswehr aufzuklären und diese Praxis zu hinterfragen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, den Umfang der weitergegebenen Daten in Erfahrung zu bringen. Konkret wurde gefragt:

    die Stadt Chemnitz übermittelt die Daten junger Staatsbürger, die im Jahr 2009 geboren wurden, an die Bundeswehr. Diese dienen zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten. Der Datenübermittlung konnte schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 widersprochen werden.

    Fragen:

    1. Wie viele Datensätze wurden/werden insgesamt an die Bundeswehr übermittelt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    2. Wie viele Personen widersprachen einer Datenübermittlung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    Die Antwort erreichte uns am 04.03.

    Sehr geehrter Herr Oehme,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Zunächst muss beachtet werden, dass die Übermittlung der Daten der Betroffenen in Sachsen nicht durch die kommunalen Meldebehörden, sondern entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB durch das Sächsische Melderegister erfolgt. Insofern liegen der Meldebehörde Chemnitz auch keine Angaben zur Anzahl bislang übermittelter Datensätze vor.
    Aus dem Melderegister können nur Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr gezogen werden.

    1. Im Jahr 2026 vollenden 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit das 18. Lebensjahr (Geburtsjahrgang 2008).
    2. Das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung ist zum 01.01.2026 entfallen. Bisher eingelegte Widersprüche verlieren damit ihre Gültigkeit. Es kann dennoch ausgewertet werden, wie viele Personen bis zum 31.12.2025 einen Widerspruch eingelegt hatten. Dies betrifft insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen, davon 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen des Geburtsjahrgangs 2008.

    EINORDNUNG

    Die Antwort auf Frage 2 ist brisant. Bedeutet der Wegfall des Widerspruchsrechts, dass seit dem 01.01. 26 keine Datenübermittlung mehr stattfindet, oder dass man dieser Praxis einfach nicht mehr widersprechen darf? Und waren eingelegte Widersprüche zwecklos, weil sie nun ihre Gültigkeit verloren haben? Darf man nun ohne unsere Einwilligung alles an die Bundeswehr weitergeben, was es über unsere Kinder zu wissen gibt? WIR BLEIBEN FÜR SIE AM BALL!

  • RA-018/2026 Überflüssiger Ampelbetrieb an Augustusburgerstr./Martinstr.

    Am 29.01. stellte unser Stadtrat Ulrich Oehme oben benannte Anfrage, die am 18.02. wie folgt beantwortet wurde:

    Frage:
    Bei der Sanierung des Bahn-Bogens Augustusburger Straße ist an der Kreuzung Augustusburger-/Martinstraße eine Behelfsampelanlage installiert worden. Die Baumaßnahme ist seit 08. September 2024 beendet.
    Wie lange wird diese Ampelanlage noch Mietkosten verursachen?

    Antwort:
    Die in den letzten Wochen an der Kreuzung Augustusburger Straße/Martinstraße vorhandeneBehelfsampelanlage hatte nichts mit der Sanierung des Bahnbogens zu tun. Vielmehr wurde am10. Dezember 2025 die Elektronik im Steuergerät der stationären Ampelanlage durch Vandalismus(vermutlich Feuerwerkskörper) irreparabel beschädigt. Die stationäre Ampelanlage war nicht mehrfunktionsfähig. Daher wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit die Behelfsampelanlageaufgebaut.
    Am 6. Februar 2026 konnte die stationäre Ampelanlage mit einem neuen Steuergerät wieder inBetrieb genommen werden. Es ist der Stadt Chemnitz ein Schaden von etwa 85 T€ entstanden(neues Steuergerät 35 T€, Behelfsampelanlage 50 T€). Die Stadtverwaltung hat Strafanzeigeerstattet.

  • Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH

    Unsere Stadträte Nico Köhler, Ulrich Oehme und Susanne Rasch sowie die Stadträte der Ratsfraktion Pro Chemniz / Freie Sachsen baten die Verwaltung um Auskunft zur aktuellen Personalsituation der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH sowie zu deren weiterer Perspektive nach dem Kulturhauptstadtjahr.

    Gestellte Fragen

    1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Kulturhauptstadt GmbH derzeit?
    2. Wird die GmbH nach dem Kulturhauptstadtjahr aufgelöst?
    3. Falls nein: Welche Aufgaben übernimmt die GmbH nach dem Kulturhauptstadtjahr?
    4. Falls ja: Zu welchem Zeitpunkt ist die Auflösung vorgesehen?
    5. Was geschieht mit den Mitarbeitern im Falle einer Auflösung der Kulturhauptstadt GmbH?

    Kernaussagen der Antwort vom 27.10.2025

    • Beschäftigtenzahl: 72,15 Vollzeitäquivalente.
    • Gesellschaftsfortführung in 2026: Eine unmittelbare Auflösung direkt nach 2025 war/ist nicht vorgesehen. Für 2026 werden u. a. genannt:
      • Abwicklung/Nachbereitung des Kulturhauptstadtjahres,
      • Vorbereitung des EU-Monitorings,
      • Unterstützung der Theater Chemnitz beim Festival „Theater der Welt“,
      • Veranstaltungen in der Hartmannfabrik,
      • Mitwirkung am Legacy-Prozess,
      • Betreuung der Kunstwerke am Purple Path.
    • Weiteres Vorgehen: Eine Entscheidung zur künftigen Ausrichtung der Gesellschaft soll im Laufe des Jahres 2026 getroffen werden; Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Beschäftigte sind derzeit nicht möglich.
  • Abgelehnte Bewerbung für Chemnitzer Künstler zur Kulturhauptstadt

    Am 18.09.2025 stellte Stadtrat Ulrich Oehme die öffentliche Ratsanfrage RA-248/2025. Anlass war u. a. ein Konzert des Gesangsensembles „Cantorianer“ am 07.09.2025 und der Hinweis, das Ensemble sei mehrfach beim Organisationskomitee der Kulturhauptstadt abgelehnt worden. Gefragt wurde nach Anzahl der Bewerbungen des Ensembles, Ablehnungsgründen, Gesamtzahlen eingegangener bzw. abgelehnter Bewerbungen sowie den Auswahlkriterien.

    Die Anfrage wurde am 08.10.2025 durch den Oberbürgermeister Sven Schulze beantwortet.

      1. Anzahl der Bewerbungen des Ensembles
        Das Ensemble bewarb sich einmalig – und zwar zur Förderung als Mikroprojekt.
      2. Ablehnungsgrund
        Alle Mikroprojektanträge werden von einer unabhängigen Jury bewertet. Nach Auffassung der Jury entsprach das Projekt nicht den Förderbedingungen. Die Bewertung liegt dem Antragsteller seit dem 07.06.2023 vor.
      3. Gesamtzahlen der Bewerbungen
        • Open Calls (seit Februar 2023):
          313 Anträge, davon 116 Förderungen.
        • Mikroprojekte-Förderung (seit 2017):
          1.160 Anträge, davon 269 Förderungen.
      4. Abgelehnte Anträge
        Die Verwaltung verweist auf die Zahlen zu Punkt 3. Aus den genannten Werten ergibt sich rechnerisch:
        • Open Calls: 197 nicht gefördert
        • Mikroprojekte: 891 nicht gefördert
      5. Auswahlkriterien
        Berücksichtigt werden Projekte, die im höchsten bzw. hohen Maße die den Open Calls zugrunde liegenden Kriterien („5 Cs“) gemäß Strategiehandbuch der Kulturhauptstadt erfüllen.
    • Öffentlicher Nahverkehr im Stadtteil Euba

      Am 18.06.2025 stellte Stadtrat Ulrich Oehme eine öffentliche Ratsanfrage zum Thema ÖPNV-Anbindung im Stadtteil Euba. Ziel war die Klärung, ob die Stadtverwaltung Maßnahmen plant, um die Bürgerinnen und Bürger zwischen Plauer Straße, Hauptstraße und Beutenberg besser in den öffentlichen Personennahverkehr einzubinden.

      Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 17.07.2025 in Abstimmung mit der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG):

      • Hintergrund
        Während der Schulzeit konnte die Stichfahrt der Omnibuslinie 83 über die Haltestellen Talsperre Euba Am Lehngut und Schwanauer Straße aufgrund des 30-Minuten-Takts und einer langen Umleitung nicht ganztägig angeboten werden.
      • Anpassungen seit den Sommerferien
        Mit Beginn der Sommerferien am 30.06.2025 wurde das Betriebskonzept der Linie 83 angepasst.
        • Der Takt wurde auf 60 Minuten verlängert.
        • Dadurch kann jetzt jede Fahrt den Bereich bis zum Kreisverkehr Plauer Straße (mobile Haltestelle Schwanauer Straße) bedienen.
      • Anbindung der Talsperre Euba
        Mit der Anpassung ist auch die Talsperre Euba wieder ganztägig angebunden. Die Stadtverwaltung bewertet dies insbesondere in den Sommermonaten als positiv.

      Der aktuelle Linienweg sowie der neue Fahrplan der Omnibuslinie 83 sind der Ratsantwort beigefügt und über das Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz abrufbar.