Kategorie: Ulrich Oehme Anfragen

  • Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

    Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat in den vergangenen Tagen eine umfangreiche Serie von Ratsanfragen zu den Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren eingereicht. Für 13 der insgesamt 15 Gerätehäuser wurden detaillierte Fragen an den Oberbürgermeister gerichtet.
    Grundlage der Anfragen ist der 244 Seiten umfassende Brandschutzbedarfsplan der Stadt Chemnitz. Daraus ergibt sich, dass an zahlreichen Feuerwehrstandorten teils erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Bandbreite reicht von Verschleiß, unzureichenden Umkleiden und fehlender Fahrzeugabgasabsaugungen über nicht mehr zeitgemäße Notstromversorgungssysteme bis hin zur Empfehlung eines Neubaus der Gerätehäuser in Stelzendorf und Siegmar. Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt hierzu:

    „Unsere Ratsanfragen sind keine Serienbriefe. Jedes Gerätehaus weist andere Besonderheiten und andere Mängel auf. Deshalb wurden die Fragen individuell für den jeweiligen Standort zugeschnitten. Jeder Standort wird in einer eigenen Ratsanfrage gesondert behandelt.“

    So geht es beispielsweise um die Schaffung eines Jugendfeuerwehrraumes in Mittelbach, den möglichen Erwerb des derzeit angemieteten Gerätehauses in Röhrsdorf, oder die problematische Einsatzstellenzufahrt in Wittgensdorf und Rabenstein. Für jedes Gerätehaus wird konkret hinterfragt, welche Maßnahmen bereits im Jahr 2026 umgesetzt werden sollen und welche Investitionen die Stadtverwaltung im Doppelhaushalt 2027/2028 vorsieht.

    „Wenn man sich schon die Mühe macht, einen so umfassenden Brandschutzbedarfsplan zu erstellen, der uns klar aufzeigt, wo welcher Sanierungsbedarf besteht, dann wäre es doch dumm, die Mittel zur Beseitigung der Mängel nicht bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen einzuplanen. Ansonsten passiert wieder zwei Jahre lang nichts und man hätte sich den ganzen Aufwand sparen können.“ so Köhler weiter.

    Nicht Bestandteil dieser Anfrage-Serie sind die Gerätehäuser in Siegmar und Stelzendorf. Dort hatte sich die AfD-Stadtratsfraktion dafür stark gemacht, aus den Geldern des Sondervermögens einen Neubau zu finanzieren.

    Die Detailtiefe der Anfragen sorgte indes bereits für Aufmerksamkeit. Offenbar wurde sogar darüber spekuliert, ob die AfD-Stadtratsfraktion Informationen aus den Reihen der Feuerwehr zugeschoben bekommen habe. Dazu stellte Köhler klar:

    „Unsere Ratsanfragen beruhen ausschließlich auf den Informationen des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Chemnitz. Wer öffentliche Unterlagen sorgfältig liest und auswertet, kann daraus eine Vielzahl konkreter Fragen ableiten. Gerade deshalb erwarten wir, dass die Verwaltung die Anfragen vollständig beantwortet. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren verdienen es, ihren ehrenamtlichen Dienst in einwandfreien Gerätehäusern zu verrichten. Wir wissen was zu tun ist, der Brandschutzbedarfsplan legt den Finger in die Wunden. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Investitionen im nächsten Haushalt beschlossen werden.“

  • RA-126/2026 Waschbären

    Aus Glösa und Ebersdorf erreichten uns Meldungen von Bürgern, die sich mit den negativen Auswirkungen der wachsenden Waschbärpopulation konfrontiert sehen. Da der Waschbär eine invasive Art ist und nicht unter Naturschutz steht, wurden wir gefragt, was konkret gegen dessen Ausbreitung unternommen wird. Am 09.06. reichte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme diese Frage in Form einer Ratsanfrage an den Oberbürgermeister weiter.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 22.06. erreichte uns eine Antwort von Bürgermeister Kunze:

    Anfrage

    1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?
    2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?
    3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Einordnung

    Diese Einschätzung teilen wir nicht, denn einleitend haben wir uns sehr wohl auf einen konkreten Lebenssachverhalt bezogen und auch die Frage nach der Entwicklung in den letzten Jahren ist eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde. Und erst recht ist es das, wenn die Gemeinde konkrete Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären angeordnet hat. Der Bürger hat durch das Fragerecht einen Anspruch darauf, das zu erfahren! Aber oft ist es so, dass unsere Ratsanfragen aus fadenscheinlichen Gründen abgewiesen werden. Hätten die LINKEN diese Fragen gestellt, wären diese, so wie 2017 auch, beantwortet worden. Damals war Anlass nahezu der Gleiche, die Fragestellung komplexer aber die Antwort eben auch ergiebig.

  • IA-055/2026 Puraglobe

    Am 27.04. richtete unsere Fraktion eine weitere, aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, komplexere Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen nachzuvollziehen, sowie der Frage nach angeblich eingeleiteten Pharmaabwässern nachzugehen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze, die sich in einigen Punkten widerholt.

    Anfrage

    1.Fehlende bzw. nicht dokumentierte Messwerte
    1.1Welche konkreten Messparameter (insbesondere CSB, Phenol-Index, NH4-N) wurdenim Zeitraum 2015 – 2025 durch den Betreiber regelmäßig erhoben, und welche dieserMesswerte liegen der Stadt Chemnitz aktuell vollständig vor?

    Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
    1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (wurden der inetz GmbH im geforderten Umfang übergeben)
    2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH (liegen vollständig vor)
    3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen uns keine Informationen vor)
    Die Stadt Chemnitz hat eins energie in sachsen GmbH & Co.KG (eins) als Konzessionär die Beseitigung des in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers übertragen. Im Rahmen einer Unterbevollmächtigung hat eins den Betrieb des Abwassernetztes der inetz GmbH (inetz) übertragen. Hierzu gehört auch die Überwachung der Indirekteinleiter (Industrie- und Gewerbebetriebe, welche nichthäusliches, in einer Vorbehandlungsanlage vorgereinigtes Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten) und Führung des Indirekteinleitkatasters. Halbjährlich wird eine Übersicht aller aktiven Indirekteinleiter/Probenahmestellen sowie eine Übersicht der Grenzwertüberschreitungen an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) übergeben.
    Der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung liegt über den genannten Zeitraum vollständig vor:

    -pH-Wert
    -Abwassertemperatur
    -Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

    -CSB/BSB5 im Verhältnis
    -Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
    -Cyanid, leicht freisetzbar
    -Sulfid
    -AOX
    -Kupfer
    -Blei
    -Nickel
    -Chrom, gesamt
    -Cadmium
    -Zink
    -Kohlenwasserstoffe
    -Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
    -Phosphor, gesamt
    -Sulfat

    Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen.

    1.2Gibt es Messreihen oder Zeiträume, in denen keine oder unvollständige Messdaten vorliegen? Falls ja, bitte ich um konkrete Benennung dieser Zeiträume sowie der jeweils fehlenden Parameter.

    Alle Messwerte der Eigenkontrollen durch Baufeld und alle Analysenwerte der hoheitlichen Indirekteinleiterüberwachung liegen der inetz und dem ESC vollständig vor.

    1.3Liegen sämtliche Messwerte dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vollständig vor oder bestehen auch dort Datenlücken?

    Siehe Punke 1.1. und 1.2

    2.Kenntnisstand innerhalb der Stadtverwaltung und nachgeordneter Einrichtungen
    2.1Sind die vollständigen Messdaten sowie deren Bewertungen dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) sowie Herrn Kropp (ASR – Abwasser/Stadtentwässerung) vollumfänglich bekannt und dokumentiert?

    Siehe Punke 1.1.

    2.2Falls nein: Welche Daten wurden nicht übermittelt, und aus welchen Gründen?

    Siehe Punke 1.1.

    3.Kenntnis über Art der behandelten Abfälle (insbesondere Pharmaabwässer)
    3.1Ist der Stadt Chemnitz bekannt, dass laut Stellungnahme der Landesdirektion auch Abwässer aus der pharmazeutischen Industrie durch die Anlage am Standort Chemnitzer Straße 3 verarbeitet werden?

    Diese Informationen liegen aktuell nicht vor.

    3.2Ist dieser Umstand dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz sowie der zuständigen Kläranlage vollständig bekannt und bei der Bewertung der Einleitbedingen berücksichtigt worden?

    Der Umstand ist nicht bekannt (siehe 3.1). Aktuell wird ein Nachtrag zur Genehmigung erarbeitet. Hierbei ist durch den Antragsteller Baufeld unter andere, eine Übersicht der angelieferten Abwässer zu erstellen, dieser Bericht ist zukünftig jährlich zu aktualisieren.

    3.3Falls ja: Welche konkreten Anpassungen der Überwachungs- oder Grenzwertsystematik wurden aufgrund dieser Erkenntnis vorgenommen?

    Der Überwachungsumfang ist im Rahmen der Entwässerungssatzung und der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes vollständig abgebildet.

    4.Aktueller Stand der Einleiterlaubnis
    4.1Die Einleiterlaubnis des Entsorgungsbetriebs war laut Unterlagen bis zum 31.03.2026befristet. Wurde diese Frist inzwischen verlängert?

    Ja, mit dem 30.06.2026 wurde sich der Frist der Landesdirektion angeschlossen, um auch die durch Baufeld gestarteten Versuche mit Ozonisierung abschließen zu können.

    4.2Falls ja: Wer hat die Einleiterlaubnis unter welchen konkreten Nebenabstimmungen oder Auflagen erteilt und bis wann gilt diese?

    Aktuell gilt die Einleiterlaubnis des ESC bis 30.06.2026. Die eigentliche Genehmigung ist unbefristet seitens ESC erteilt.
    Auflagen: Die Abwasserbehandlung wird um weitere Koaleszenzabscheider und eine Behandlung mit Aktivkohle erweitert. Die genauen Auflagen werden aktuell erarbeitet. Die Genehmigung zur Einleitung ins Kanalnetz wird voraussichtlich bis zum 01.06.2031 erteilt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Vorbehandlung zukünftig so erfolgt, dass eine schadlose Ableitung ins Kanalnetz nachweislich sichergestellt werden kann.

    4.3Falls nein: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt derzeit die Einleitung?

    5.Einreichung und Aktualität von Messwerten
    5.1Wurden die für 2025 und 2026 relevanten Messwerte vollständig und fristgerecht durch den Betreiber eingereicht?

    Ja.

    5.2Wurden nach Durchführung der Versuche mit Aktivkohle sowie der angekündigten Ozonbehandlung neue Messreihen erhoben?

    Die Versuche liefen in der Regie von Baufeld. Zusätzliche Messwerte wurden übergeben. Am monatlich festgelegten Eigenüberwachungsumfang gab es keine Änderungen, diese wurden fristgerecht durch Baufeld durchgeführt und eingereicht.
    Zusätzlich erfolgten monatliche hoheitliche Kontrollen durch ein von der inetz beauftragtes zugelassenes Labor.

    5.3Falls ja: Welche Ergebnisse liegen vor und haben sich die zuvor erhöhten Parameter (CSB, Phenole, NH4-N) signifikant verändert?

    -Ammonium und wasserdampfflüchtige Phenole sind seit der Behandlung mit Aktivkohle immer unterhalb des Grenzwertes der Entwässerungssatzung.
    -Der CSB lag bei den letzten 10 Messungen zwischen 3.700 mg/l und 6.300 mg/l (Grenzwert laut Entwässerungssatzung 2000 mg/l).

    7.Gewährleistung der rechtskonformen Abwasserbehandlung
    7.1Wie stellt die Stadt Chemnitz sicher, dass trotz der dokumentierten Überschreitungen relevanter Parameter die Anforderungen der Abwassersatzung sowie des Standes der Technik (insbesondere gemäß DWA-A 102) eingehalten werden?

    Die Entwässerungssatzung lässt auf Antrag Ausnahmen zu. Dies hat der Rechtsbeistand von Baufeld beantragt.
    Die Einhaltung des Standes der Technik an den Mischwasserabschlägen im Kanalnetz muss sichergestellt werden. Darauf ist die Vorbehandlung bei Baufeld mindestens auszulegen. Weiterhinmuss sichergestellt werden, dass Überschreitungen von Satzungsgrenzwerten keinen Schaden fürdie Vorflut und die zentrale Kläranlage erzeugen. Nur dann ist eine Ausnahmeregelung von den Satzungswerten grundsätzlich möglich.


    Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung sowie Genehmigung:
    -Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
    -Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte der Stand jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
    -Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
    -Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
    -Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
    -Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.


    Die DWA-A 102 wurde abgelöst von DWA-A 102-1 und DWA-A 102-2 aus 2020 und befasst sich mit den Grundsätzen zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer. Die Regenwasserabflüsse sind nicht Bestandteil der Genehmigung, da Baufeld das Regenwasser direkt in die anliegende Vorflut einleitet.
    Die Regelungen nach DWA-M 115-1 bis 3 Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers werden berücksichtigt.

    7.2Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Stadt bzw. des Entsorgungsbetriebes ergriffen, um eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen?

    -Die Einhaltung der Grenzwerte kann nur Baufeld durch einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
    -Bei festgestellten Überschreitungen wird sofort mit dem Einleiter Kontakt aufgenommenund Maßnahmen besprochen.
    -Letzte Wahl ist: Widerruf der Einleitgenehmigung
    -Überarbeitung der Genehmigung / Erweiterung der Abwasserbehandlung. Siehe Beantwortung der vorhergehenden Punke
    -Da für den Parameter CSB durch Baufeld noch keine abschließende Lösung gefunden wurde, wird der aktuell in Bearbeitung befindliche Nachtrag befristet erteilt. Baufeld muss dies nutzen, um weiterhin an einer Verbesserung des Abwasserqualität zu arbeiten und die Grenzwerte der Entwässerungssatzung vollumfänglich einzuhalten.
    -Regelmäßige Kontrolle der Übersicht zu angelieferten Abwässern
    -Verkürzung der Kontrollintervalle für unangekündigte Überwachungen
    -Verstärkte Kontrolle des ersten Mischwasserabschlags unterhalb der Einleitung von Baufeld und Dokumentation der Ergebnisse

  • RA-108/2026 Kapazitätsgrenzen des Stromnetzes

    Am 11.05.2026 stellte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zur Entwicklung der Kapazitätsgrenzen des Chemnitzer Stromnetzes.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da der Strombedarf im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität stark zunehmen wird, stellt sich für die Fraktion die Frage, wie viele E-Ladesäulen unser Stromnetz verkraftet und inwieweit man beim Zubau von Kapazitäten koordiniert vorgeht. Für besonders problematisch hält die Fraktion die Umsetzung der E-Mobilität in den Gründerzeitvierteln unserer Stadt. Am 09.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Burghardt.

    Zur Anfrage:

    1.In welchen Stadtteilen ist die Kapazitätsgrenze für Ladesäulen bereits erreicht?

    Generell müssen alle Verbrauchsstrukturen und Erzeugeranlagen im entsprechenden
    Versorgungsnetz gemeinsam betrachtet werden. In Wohn- und Gewerbegebieten kann die
    Anmeldung hoher Leistungen aller Technologien, einschließlich von Ladeleistungen und
    besonders bei mehrfachen Anmeldungen punktuell zu Engpässen führen. Die bisher
    eingetretenen Engpässe wurden durch Netzausbaumaßnahmen im Kabelnetz gezielt
    beseitigt. Lokale Überlastungen im Netz konnten damit verhindert werden. Trafokapazitäten
    sind derzeit ausreichend und werden bei Bedarf durch Netzverdichtungen zugebaut.

    2.In welchen Stadtteilen kann noch zugebaut werden, ohne die Netzkapazitäten zu
    überlasten?

    Bisher gibt es keine konkreten Stadtteile mit flächendeckenden Engpässen. Die Errichtung
    geplanter Ladeinfrastruktur kann daher prinzipiell jederzeit beantragt werden. Es ist je
    Anschlussvorhaben eine netztechnische Prüfung notwendig. Liegt kein Engpass vor, kann
    sofort angeschlossen werden. Bei negativem Ausgang der netztechnischen Prüfung erfolgt
    Netzausbau. Die Ladeinfrastruktur kann mit zeitlich befristeter Leistung im Regelfall über ein
    Lademanagementsystem an das Verteilnetz angeschlossen werden.

    3.Was sieht die eins energie vor, um die Kapazitätsgrenzen in den betroffenen Stadtteilen zu erhöhen?

    Es werden auf Grundlage des Regionalszenarios der Planungsregion Ost für die Stützjahre
    2030, 2035 und 2045 die Auslastung der verschiedenen Spannungsebenen des Verteilnetzes
    prognostiziert. Daraus abgeleitet entstehen entsprechende Netzausbaumaßnahmen, welche
    vorausschauend im gesamten Verteilnetz umgesetzt werden. Die in den nächsten Jahren umzusetzenden Netzausbaumaßnahmen sind in der detaillierten Netzausbauplanung auf der BDEW-Plattform www.vnbdigital.de veröffentlicht. Die Aktualisierung erfolgt aller zwei Jahre entsprechend §14d EnWg.

    4.Was für Maßnahmen sind vorgesehen, um in den Gründerzeitvierteln die Ladeinfrastruktur so auszubauen, dass das Stromnetz mithält?

    Der Ausbau in Gründerzeitvierteln ist in der oben genannten Netzausbauplanung
    entsprechend berücksichtigt. Punktuelle Engpässe werden durch Netzverstärkung bzw.
    Netzverdichtung beseitigt. In den Gründerzeitvierteln findet die Dekarbonisierung des
    Wärmesektors im Stromnetz (Einsatz von Wärmepumpen) nicht flächendeckend statt. In
    diesen eng besiedelten Gebieten wird die Wärmeversorgung zum Großteil über Fernwärme
    realisiert. Es kommt dabei nur zu einer moderaten Leistungserhöhung.

    5. Wie werden die Anwohner und Hausbesitzer hieran beteiligt?

    Wenn die Netzanschlusskapazität des Grundstückes nicht erhöht wird, werden die Anwohner
    bzw. Hausbesitzer nicht am Netzausbau in Form des Baukostenzuschusses beteiligt. Im
    Eigenheimbereich besteht eine Leistungsgrenze von 34 kVA, die baukostenzuschussfrei und in
    der Praxis völlig ausreichend ist. Im Mehrfamilienhaus- und Gewerbebereich werden
    Leistungserhöhungen entsprechend berechnet und netztechnisch geprüft. Anwohner bzw.
    Hausbesitzer können durch gezielte Maßnahmen im Haus (Energiemanagementsystem,
    dynamisches Lastmanagement, Batteriespeicher usw.) die vorhandene Netzanschlusskapazität optimal ausnutzen und somit die Baukostenzuschüsse einsparen.

    Einordnung

    Punktuell aufgetretene Engpässe habe man beseitigt. Man sagt nicht wann und man sagt auch nicht wo gezielte Netzverdichtungen Engpässe beseitigt haben sollen. Generell könne überall zugebaut werden, wenn ein Lademanagementsystem die Ladung der E-Autos überwacht. Will heißen: Die Ladung wird extern gedrosselt oder sogar ganz abgebrochen, bevor das überlastete Netz durchschmoren kann. Natürlich gibt man hier Entwarnung, denn die Deutschen sollen sich ja bis zu 800.000 E-Autos staatlich fördern lassen.

    Das die Wärmeversorgung auf dem Kassberg zum Großteil mit Fernwärme realisiert wird, ist schlicht und einfach nicht wahr. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht und der Anteil des Gasnetzes an der Wärmeversorgung schwindet. Aber 55-70% der Kassberger Wohnungen werden mit Gas beheizt. Der Anteil an Fernwärme liegt bei 20-40% und ist weit davon entfernt, Gas als Haupt-Wärme-Lieferant abzulösen – mal abgesehen davon dass auch die Fernwärme ihre Energie aus der Gasverbrennung gewinnt. Weniger als 10% der Wohnungen auf dem Kassberg verfügen über alternative Heizungsmodelle, wie etwa Wärmepumpen.

    Als wäre das nicht absurd genug, werden Anwohner und Eigentümer in die Pflicht genommen, Energiemanagementsysteme, Lastmanagement und Batteriespeicher nachzurüsten, um Baukostenzuschüsse zu erhalten. Dieser grüne Irrsinn wird von vorne bis hinten staatlich mit Milliardensummen subventioniert, weil ohne diese Subventionen kein normal denkender Mensch, der das Einmaleins beherrscht, zu dem Schluss kommen kann, dass sich diese Investiotionen jemals ammortisieren.

  • IA-058/2026 Flüchtlingszahlen

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ziel war und ist es, die unkontrollierte Massenmigration so transparent wie möglich zu machen. Wenn man nachfragt, ist die Landesdirektion Sachsen (bzw. die Chemnitzer Stadtverwaltung) gezwungen, genauer hinzuschauen und Zahlen und Fakten zu jenen Menschen zu liefern, die uns hier um Schutz ersuchen. Abgesehen davon sind wir überzeugt davon, dass es im Interesse der Bürger ist, zu erfahren, was uns diese selbst auferlegte Großzügigkeit kostet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis dafür, dass angesichts der Vielzahl an Auflistungen und Tabellen die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 09.06. nicht, wie gewohnt, hier aufbereitet werden kann. Sie können sich das 8-seitige PDF-Dokument aber hier herunterladen:

    EINORDNUNG

    „Wir schaffen das!“ sagte Angela Merkel am 31.08.2015. Dieser Satz prägt die deutsche Migrationspolitik bis heute und deswegen muss man soweit ausholen, um diese Antwort einzuordnen. Denn hier wird schwarz auf weiß sichtbar, was die damalige Bundeskanzlerin mit „DAS“ meinte. Der Schutz, den wir als Land, als Freistaat und als Bewohner unserer Stadt daraufhin leisteten, hat uns öffentliche Sicherheit und darüber hinaus wahnsinnig viel Geld gekostet.

    Wie viel Geld das in 2025 war, sehen wir hier: 24,3 Mio€ die größtenteils vom Land Sachsen getragen wurden. Dazu kommen weitere 4,3Mio€ für die Vollversorgung unbegleiteter Minderjähriger. Zwar trägt die Stadt Chemnitz selbst nur einen Bruchteil davon, doch ob nun Bund, Land oder Kommune dafür zahlen: Steuergeld bleibt es trotzdem.

    Im Jahr 2014 lebten 11.500 Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt, was einem Ausländeranteil von 4,7% entsprach. In diesem Zeitraum stellten die Asylbewerber immer nur einen kleinen Teil dieser Gruppe. Zuletzt waren das 8.152 Personen. Das ist übrigens eine andere Zahl, wie sie auf der offiziellen Chemnitz-Website zu lesen ist. Wird ihnen Asyl gewährt, fallen sie aus dieser Statistik heraus, werden dauerhaft eingebürgert und gelten als „Menschen mit Migrationshintergrund“. Unabhängig davon, ob sie die deutsche Sprache erlernen, arbeiten gehen oder Kinder bekommen.

    Und das ist es, was die AfD seit über einem Jahrzehnt kritisiert: Asyl ist eine humanitäre Schutzleistung, die für eine gewisse Zeit gewährt wird, jedoch erlischt, wenn der Fluchtgrund entfällt. Das Asylrecht war und ist nie dafür gedacht gewesen, als Werkzeug für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu dienen. Dafür gibt es das Arbeitsvisum. Hier bricht man im großen Stil geltendes Recht.

    Im Jahr 2025 stellten 168.543 Menschen einen Erst- oder Folgeantrag auf Asyl in Deutschland. Da Chemnitz etwa 250.000 Einwohner hat, hätten wir also etwas mehr als 500 Menschen aufnehmen müssen. Es wurden unserer Stadt zwar nur 304 Asylbewerber zugeteilt. Von einer Migrationswende kann aber absolut keine Rede sein. Daran ändern auch die 76 Fälle von Auswanderung nichts, ein Netto-plus bleibt es ja trotzdem.

    Seit 10 Jahren wird geltendes Recht gebrochen, auch in Chemnitz. Seit 10 Jahren haben wir Menschen in unserer Mitte, die nach dem Dublin-Abkommen nicht hier sein dürften. Seit 10 Jahren versuchen wir, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die eigentlich nur eine Zeitlang vor Krieg geflohen sind und nie ein Arbeitsvisum beantragt haben. Diese menschen bleiben hier, denn seit Merkels verhängnisvollem Satz stieg der Chemnitzer Migrationsanteil um 10% auf 14,7% 36.700 Menschen. Seit jenem verhängnisvollen Satz stieg diese Zahl auf etwa 36.700, also 14,7%. Und nur, damit Sie das ins Verhaltnis setzen können: Das sind doppelt so viele Menschen, wie allein auf dem Kassberg wohnen.

  • RA-111/2026 Europaempfang Hartmannfabrik

    Am 11.05.26 fand der Europa-Empfang mit Gästen aus Liepaja in der Hartmannhalle statt. Die Auslastung dieser Veranstaltung warf Fragen auf, die unser Stadtrat Ulrich Oehme am 13.05. in Form einer Ratsanfrage an den Oberbürgermeister richtete.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ulrich Oehme war am 11.05.26 persönlich zugegen. Er berichtete der Fraktion später von sehr vielen freien Plätzen sowie einem Buffet, das für die Zahl der Gäste viel zu groß zu sein schien. Offensichtlich hatte der Veranstalter mit deutlich mehr Resonanz gerechnet, was Fragen nach Planung und Kosten des Europaempfangs aufwarf. Wurde hier Steuergeld verschwendet, um die kommunale Präsenz Europas größer aussehen zu lassen, als sie tatsächlich ist? Am 27.05. antwortete der Oberbürgermeister persönlich Folgendes:

    Antwort

    1.Für wie viele Gäste war diese Veranstaltung geplant?

    Die Veranstaltung wurde für ca. 100 Personen geplant. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung mit künftigen Kulturhauptstädten wie Liepāja (Lettland) und Nikšić (Montenegro). Wir haben uns außerdem über den Besuch der lettischen Botschafterin, des Europaabgeordneten Matthias Ecke und von Gästen aus unserer Partnerstadt Usti nad Labem freuen können. Die Vernetzung an dem Abend mit lokalen und internationalen Akteuren ist sehr gut gelungen. Aus den Rückmeldungen, die wir erhalten haben, wurde die Veranstaltung nicht als überdimensioniert wahrgenommen, sondern hat dazu geführt, dass Ideen und Projektinhalte ausgetauscht werden konnten.

    2.Wie viele Anmeldungen hat es insgesamt gegeben?

    Es haben sich 87 Personen für die Veranstaltung angemeldet. In dieser Zahl sind noch nicht unsere Ehren- und Podiumsgäste, Künstler und das Personal enthalten.

    3.Für wie viele Personen war das aufgefahrene Buffet vorgesehen?

    Das Buffet war für 85 Personen bestellt.

    4.Welche Kosten sind für das Buffet an diesem Abend entstanden?

    Das Buffet hat ca. 20 Euro pro Person gekostet.

    5.Welches Budget wurde hier belastet? Wer trägt die Kosten, die der Abend allgemein und das Buffet im Besonderen verursacht hat?

    Die Veranstaltung wurde in Kooperation von der Stadt Chemnitz, der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung und der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz gGmbH durchgeführt. Die Kosten für den Abend allgemein wurde unter den Partnern aufgeteilt. Die Kosten für das Buffet hat die Stadt Chemnitz (Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Abteilung Europäische und internationale Beziehungen, Protokoll) übernommen.

  • IA-057/2026 Kosten und Sinn von Jugend- und Erwachsenenbildung

    Am 06.05.2026 stellte die AfD-Stadtratsfraktion eine Informationsanfrage zur Entwicklung und Vergabe von Maßnahmen durch das Arbeitsamt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Kosten überall steigen, hielten wir es für sinnvoll, den Bereich „Maßnahmenvergabe an private Bildungsträger“ unter die Lupe zu nehmen und uns aufschlüsseln zu lassen, was da genau an Kosten entsteht. Wie sinnvoll sind unsere Steuergelder in diesem Bereich investiert und wie hoch ist die Erfolgsquote, dass die Teilnehmer danach für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Am 19.05. antwortete uns Bürgermeisterin Ruscheinsky.

    Die Fragen:

    1.Wie hat sich die Anzahl privater Bildungsträger, die durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert werden, seit dem Jahr 2020 entwickelt – insbesondere unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Jugend-, Erwachsenen- und beruflichen Rehabilitation (Reha)?


    2.Welche Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie im Bereich der beruflichen Rehabilitation wurden seit 2020 ausgeschrieben und durchgeführt?


    3.Wie viele Teilnehmer haben seit 2020 jährlich an diesen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Jugendbildung, Erwachsenenbildung und Reha-Maßnahmen)?


    4.Welche Vergütung erhalten Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer bzw. pro Maßnahme in den Bereichen Jugendbildung, Erwachsenenbildung und berufliche Rehabilitation?


    5.Unterscheidet sich die Vergütung je nach Maßnahmeart (z. B. Aktivierung, Qualifizierung, Umschulung, Reha Maßnahmen)?


    6.Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für Betreuung, sozialpädagogische Begleitung oder spezielle Reha Anforderungen) werden übernommen oder müssen von den Trägern selbst getragen werden?


    7.Nach welchen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien (insbesondere nach SGB II + III) werden Maßnahmen in der allgemeinen Bildung sowie im Reha-Bereich ausgeschrieben und vergeben?


    8.Welche spezifischen Regelungen gelten für die Vergabe von Reha-Maßnahmen im Vergleich zu regulären Bildungsmaßnahmen?

    9.Welche Kriterien entscheiden über die Auswahl eines Bildungsträgers – insbesondere im sensiblen Bereich der beruflichen Rehabilitation?


    10.Welche fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenen-bildung sowie im Reha-Bereich durchführen zu dürfen?


    11.Welche Zertifizierungen (z. B. AZAV-Zulassung) sind für allgemeine Maßnahmen und welche zusätzlichen Anforderungen speziell für Reha-Maßnahmen erforderlich?


    12.Müssen Bildungsträger im Reha-Bereich besondere Nachweise erbringen (z. B. barrierefreie Ausstattung, medizinisch-therapeutische Kooperationen)?


    13.Gibt es verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals pro Maßnahme?


    14.Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Fachpersonal in Reha-Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Qualifikationen)?


    15.Wie wird die Betreuungsrelation (Teilnehmer pro Fachkraft) in regulären Maßnahmen vs. Reha Maßnahmen festgelegt?


    16.Wie wird der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Maßnahmen – insbesondere im Reha-Bereich – gemessen (z. B. Integration in Arbeit, Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit)?


    17.Gibt es Unterschiede in der Erfolgsquote zwischen allgemeinen Bildungsmaßnahmen und Reha Maßnahmen?


    18.Wie häufig werden Reha-Maßnahmen überprüft, angepasst oder neu ausgeschrieben?


    19.Welche Kontrollmechanismen bestehen speziell im Reha-Bereich, um Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen?


    20.Wie erfolgt die Zuweisung von Teilnehmenden in Reha-Maßnahmen – freiwillig, verpflichtend oder auf Grundlage medizinischer bzw. psychologischer Gutachten?

    21.Gibt es regionale Unterschiede in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfügbarkeit und Qualität von Reha-Maßnahmen?

    Die Beantwortung der Informationsanfrage fällt in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt hierzu keine Zuständigkeit des Stadtrates vor. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Daten oder Befugnisse, um die Anfrage in der Sache zu beantworten.

    Einordnung

    Was will man dazu sagen? Das kann Frau Ruscheinsky nicht ernst meinen! Diese Nicht-Antwort ist beschämend und hat uns wirklich die Sprache verschlagen. Wir erfahren nichts zur Art der Maßnahmen, zu den Teilnehmern, zu den Erfolgsaussichten, zur Sinnhaftigkeit, zur Qualität der Maßnahmen, zur Qualität des eingesetzten Personals, zum Prozess der Maßnahmenzuweisung, zur Mitwirkung der Teilnehmer, inwieweit die Teilnahme ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot ist und natürlich erfahren wir auch nichts zu den Kosten.

    Bedauerlicherweise ist es so, dass eine Verwaltung keine Informationen beschaffen muss, die sie selbst nicht hat. Einige Fragen aber betreffen Einrichtungen und Maßnahmen, an denen die Kommune beteiligt ist. (Bildungs/Teilhabepakete des Jobcenters) Wir können im Moment nicht einschätzen, ob die Antwort für alle 21 Fragen in ihrer Knappheit korrekt war oder ob Frau Ruscheinsky ihren kommunalrechtlichen Auskunftsanspruch möglicherweise nicht vollständig erfüllt hat. Aber wir bleiben dran und werden das für Sie selbstverständlich prüfen.

  • RA-037/2026 „Datenübermittlungen an die Bundeswehr“

    Stadtrat Ulrich Oehme stellte am 11. Februar 2026 die Ratsanfrage RA-037/2026. Gegenstand war die Datenübermittlung junger deutscher Staatsbürger an die Bundeswehr (zur Zusendung von Informationsmaterial) sowie Fragen zum Umfang der Übermittlungen und zur Zahl der Widersprüche.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Die Stadtverwaltung antwortete mit Schreiben vom 4. März 2026 (Dezernat 3, Recht, Sicherheit und Umweltschutz) im Auftrag des Oberbürgermeisters.

    Die Verwaltung führt aus, dass die Datenübermittlung in Sachsen nicht durch die kommunale Meldebehörde, sondern über das Sächsische Melderegister erfolge (Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB). Deshalb lägen der Meldebehörde Chemnitz keine Angaben zur Gesamtzahl bereits übermittelter Datensätze vor; möglich seien lediglich Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr.

    Für 2026 nennt die Verwaltung als Größenordnung der betroffenen Personen: 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die 2026 das 18. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 2008).

    Zum Widerspruch teilt die Verwaltung mit, das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung sei zum 01.01.2026 entfallen — eingelegte Widersprüche verlören damit ihre Gültigkeit. Auswertbar sei die Zahl der bis 31.12.2025 eingegangenen Widersprüche: insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen; davon im Geburtsjahrgang 2008: 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen.

  • zu RA-038/2026 „PKW-Brände“

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme hat am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gestellt. Anlass waren wiederkehrende PKW-Brände im Stadtgebiet, die aus Sicht der Fraktion ein relevantes Thema für öffentliche Sicherheit, Eigentumsschutz und Brandschutzvorsorge darstellen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, Transparenz und eine belastbare Faktenlage zu schaffen. Konkret wurde um Auskunft zu folgenden Punkten gebeten:

    1. Umfang der PKW-Brände
      Anzahl der in den Jahren 2024 und 2025 durch Feuer beschädigten PKW in Chemnitz, nach Möglichkeit getrennt nach Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Elektroantrieb.
    2. Ursachen und Einordnung
      Anzahl der Fälle von Brandstiftung sowie derjenigen Brandereignisse, die durch die zuständigen Behörden als politisch motiviert bewertet wurden.
    3. Brandschutz und Elektromobilität
      Vorhandensein oder Nichtvorhandensein angepasster Brandschutzvorgaben für Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen, insbesondere vor dem Hintergrund bekannter Besonderheiten von Batteriebränden.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um legitime Fragen im öffentlichen Interesse, da sie sowohl die Sicherheit der Bürger als auch den verantwortungsvollen Umgang mit technologischem Wandel betreffen.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 20. Februar 2026 teilte die Stadtverwaltung Chemnitz im Auftrag des Oberbürgermeisters mit, dass die Anfrage nicht beantwortet wird. Als Begründung wurde angeführt, dass die Ratsanfrage nicht den formalen Anforderungen des § 28 Abs. 6 der Sächsischen Gemeindeordnung entspreche.

    Nach Auffassung der Verwaltung bezieht sich die Anfrage nicht auf eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde, sondern verlange die Zusammenstellung einer Vielzahl von Daten und Sachverhalten. Aus diesem Grund sei das kommunalrechtliche Fragerecht überschritten.

    Einordnung

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung die Anfrage aus formalen Gründen nicht beantwortet hat. Gleichzeitig wird festgestellt:

    • Die gestellten Fragen betreffen konkrete Vorgänge im Stadtgebiet Chemnitz.
    • Sie berühren Sicherheitsinteressen der Bevölkerung sowie kommunale Vorsorgepflichten.
    • Eine inhaltliche Befassung mit diesen Themen hätte zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion beitragen können.

    Die Fraktion hält es weiterhin für notwendig, dass Fragen zu Brandereignissen, möglicher politischer Motivation und Brandschutzstandards transparent und nachvollziehbar beantwortet werden.

  • zu RA-018/2026 „Behelfsampelanlage Augustusburger-/Martinstraße“

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme stellte am 28. Januar 2026 im Rahmen der Stadtratssitzung eine mündliche Anfrage zur an der Kreuzung Augustusburger Straße / Martinstraße installierten Behelfsampelanlage. Anlass war die Wahrnehmung, dass die dortige Baumaßnahme am Bahnbogen bereits seit September 2024 abgeschlossen ist, die Behelfsampel jedoch weiterhin betrieben wurde.

    Ziel der Anfrage war es, Klarheit über Dauer und Kosten der Maßnahme zu erhalten.

    Inhalt der Anfrage

    Konkret wurde gefragt:

    • Wie lange die Behelfsampelanlage noch Mietkosten verursacht, nachdem die eigentliche Baumaßnahme beendet ist.

    Die Frage richtete sich damit ausdrücklich auf wirtschaftliche Verantwortung und sparsamen Umgang mit Steuermitteln.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 16. Februar 2026 beantwortete die Stadtverwaltung Chemnitz die Anfrage inhaltlich. Dabei wurde klargestellt, dass die Behelfsampelanlage nicht mehr im Zusammenhang mit der Sanierung des Bahnbogens stand.

    Stattdessen führte die Verwaltung aus:

    • Am 10. Dezember 2025 wurde die Elektronik des Steuergeräts der stationären Ampelanlage durch Vandalismus (mutmaßlich durch Feuerwerkskörper) irreparabel beschädigt.
    • Die stationäre Ampel war dadurch außer Betrieb und aus Gründen der Verkehrssicherheit musste eine Behelfsampelanlage installiert werden.
    • Am 6. Februar 2026 konnte die stationäre Anlage mit einem neuen Steuergerät wieder in Betrieb genommen werden.
    • Der Stadt Chemnitz entstand ein Schaden von rund 85.000 Euro, davon etwa
      • 35.000 Euro für das neue Steuergerät und
      • 50.000 Euro für die Behelfsampelanlage.
    • Die Stadtverwaltung hat Strafanzeige erstattet.

    Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz stellt fest:

    • Die Anfrage hat zur Aufklärung eines konkreten Kosten- und Schadensfalls beigetragen.
    • Der entstandene Schaden ist nicht Folge der ursprünglichen Baumaßnahme, sondern Ergebnis von Vandalismus.
    • Der Vorfall zeigt, dass Sachbeschädigung im öffentlichen Raum erhebliche finanzielle Folgen für die Allgemeinheit hat.

    Aus Sicht der Fraktion ist es wichtig, solche Sachverhalte transparent darzustellen, um Kostenursachen nachvollziehbar zu machen und Verantwortlichkeiten klar zu benennen.