Kategorie: Ratsanfrage

  • IA-037/2022: Energiesparpläne für den Weihnachtsmarkt

    IA-037/2022: Energiesparpläne für den Weihnachtsmarkt

    Sehr geehrte Stadträte,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Hält die Stadt Chemnitz an der Durchführung des Weihnachtsmarkts 2022 fest?

      Die Stadt Chemnitz beabsichtigt, auch in diesem Jahr den Chemnitzer Weihnachtsmarkt zu veranstalten.
    2. Wenn nein, warum nicht?

      s. 1.
    3. Wenn ja, gibt es Überlegungen zu Maßnahmen, welche den Energieverbrauch auf dem Weihnachtsmarkt verringern sollen?

      Seit 2021 wurden alle Beleuchtungselemente des Chemnitzer Weihnachtsbaumes auf LED-Leuchtmittel umgerüstet. Konkret wurden rund 1.200 Glühbirnen mit 15 Watt sowie 1.300 Glühbirnen mit 7 Watt ersetzt. An deren Stelle leuchten nun 0,6-Watt-LED-Leuchtmittel.

      Bei einer Gesamtbrenndauer von rund 45 Tagen ergibt sich eine Einsparung beim Stromverbrauch von insgesamt rund 29.000 kWh. Zudem kann damit die Emission von etwa zehn Tonnen CO2 vermieden werden (bei 352 Gramm pro kWh).

      Die einmaligen Investitionskosten für 3.000 Stück LED-Leuchtmittel in Höhe von rund 90.000 Euro amortisieren sich damit bereits bei der zweiten Verwendung dann in diesem Jahr.

      Auch ein Großteil der vermieteten Stadt-Hütten ist bereits mit LED ausgestattet, aktuell wird geprüft, ob die restlichen Hütten noch vor dem Beginn des Weihnachtsmarktes auf LED umgestellt werden können. Die händlereigenen Hütten sind bereits seit einiger Zeit fast ausnahmslos mit LED
      ausgestattet.

      Die Pyramide wurde ebenfalls bereits auf LED umgestellt. Auch die sonstige Beleuchtung (Lichterketten über dem Markt) wurde bereits auf LED umgestellt.

      Daraus ergeben sich weitere nicht detaillierte Einsparungen.

      Freundliche Grüße

      Knut Kunze
      Bürgermeister
  • RA-180/2022: Zuschüsse der Bürgerplattformen

    RA-180/2022: Zuschüsse der Bürgerplattformen

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage

    Ist es aufgrund der steigenden Inflation geplant, die Zuschüsse der Bürgerplattformen durch die Schlüsselzuweisungen zu erhöhen?

    teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Bei der Finanzierung der Bürgerplattformen handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe. Aufgrund der sehr angespannten Haushaltslage ist derzeit keine Erhöhung der Zuschüsse für Bürgerplattformen vorgesehen.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze

  • RA-154/2022: Umwidmung Südring in eine Bundesstraße

    RA-154/2022: Umwidmung Südring in eine Bundesstraße

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Gab es seitens der Stadt Chemnitz bisher Überlegungen, den Südring als Bundesstraße umzuwidmen?
    2. Wenn ja, wieso konnte das bisher nicht umgesetzt werden?
    3. Falls nein, was waren die Gründe dafür?
    4. Hat die Stadt Chemnitz in der Vergangenheit Kalkulationen erstellt, welche Kosteneinsparungen durch eine Umwidmung des Südrings in eine Bundesstraße möglich wären?

      Auf Grund dessen, dass entsprechend § 2 Bundesfernstraßengesetz die Zuständigkeit beim Bund, speziell im Fernstraßen-Bundesamt, liegt, sind diese Fragen nicht zu beantworten.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister

  • RA-153/2022: Sicherheitslage in Chemnitzer Freibädern

    RA-153/2022: Sicherheitslage in Chemnitzer Freibädern

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wieviel strafrechtlich relevante Vorfälle wurden im Jahre 2022 bis zur KW 29 aus Chemnitzer Freibädern gemeldet? (bitte nach Freibad, Tatverdacht und Nationalität der/des TV aufschlüsseln)
    2. Wieviel strafrechtliche Vorkommnisse wurden im Jahr 2021 in Chemnitzer Freibädern registriert? (bitte nach Freibad, Tatverdacht und Nationalität der/des TV aufschlüsseln)

      Die Fragen 1 und 2 entsprechen nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen werden die o. a. Fragen nicht beantwortet.
    3. Plant die Stadt Chemnitz, ihre Präsenz mittels Stadtordnungsdienst oder durch vermehrten Einsatz privater Sicherheitsfirmen in den Freibädern präsent zu sein?

      Grundsätzlich ist zunächst anzumerken, dass eine Präsenz des Stadtordnungsdienstes, z. B. in Form von Streifengängen, in Freizeiteinrichtungen wie Freibädern nicht zu den übertragenen Aufgaben der Gemeindlichen Vollzugsbediensteten zählt.

      Für die Gewährleistung der Sicherheit ist hier in erster Linie der Betreiber der Einrichtung zuständig. Unabhängig davon existiert seit mehreren Jahren eine Vereinbarung zur Unterstützung zwischen dem Stadtordnungsdienst und dem Sachgebiet Bäderbetrieb in den Freibädern – insbesondere dem Freibad Gablenz.

      Im Rahmen der verfügbaren, personellen Ressourcen und in Abhängigkeit zur Auftrags- bzw. Wetterlage bzw. nach Absprache mit den Mitarbeitern der Bäder werden Streifengänge durchgeführt. Diese verliefen in den vergangenen Jahren ohne nennenswerte Vorkommnisse. Während der Betreibung der Freibäder Gablenz und Wittgensdorf kommt zudem zur Unterstützung des Badpersonals bedarfsgerecht bei entsprechendem Besucheraufkommen bzw. anhaltender
      Schönwetterlage eine externe Sicherheitsfirma zum Einsatz.
    4. Entstehen der Stadt Chemnitz dadurch Mehrkosten, wenn ja, wieviel?

      Da die Stadt Chemnitz einen Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen zur Unterstützung der Freibadsaison bewirtschaftet und dieser sich flexibel in Form des Abrufes des Dienstleistungsangebotes an das entsprechende Besucheraufkommen bzw. an die entsprechende Wetterlage anlehnt, lagen die Kosten je nach Wetterlage zwischen 8.000 € und 47.000 € je Freibadsaison.

      Freundliche Grüße

      Knut Kunze
      Bürgermeister
  • RA-152/2022: Vorbereitung Kurzarbeit in der Stadtverwaltung

    RA-152/2022: Vorbereitung Kurzarbeit in der Stadtverwaltung

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Gibt es derzeit konkrete Vorbereitungen für den Fall, dass die Mitarbeiter städtischer Firmen in Kurzarbeit geschickt werden müssen?
    2. Falls ja, wieviele Mitarbeiter wären davon betroffen?
    3. Falls ja, wie erfolgt der Ausgleich des Arbeitslohns?

      Aufgrund der aktuellen Situation besteht derzeit kein Handlungsbedarf zur Vorbereitungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeit.

      Die aktuelle Corona-Schutzverordnung ist bis zum 10.09.2022 gültig, sofern mit einer weiteren Fortschreibung keine weiteren Beschränkungen gefasst werden, ist auch keine Kurzarbeit bei den städtischen Beteiligungen vorgesehen.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • RA-155/2022: Rückzahlung Fördermittel Ausbau Autobahnanschluss Kalkstraße

    RA-155/2022: Rückzahlung Fördermittel Ausbau Autobahnanschluss Kalkstraße

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. In welcher Höhe wurden Fördermittel durch den Bund und den Freistaat Sachsen ausgezahlt?

      Seitens des Bundes erfolgte keine Förderung der Maßnahme. Dies obliegt dem Freistaat Sachsen. Dieser beteiligte sich an dieser Maßnahme mit Fördermitteln in Höhe von 2.636.712,00 €.
    2. Waren diese Fördermittel an die Bedingung geknüpft, den Südverbund von der Neefestraße bis zur Kalkstraße zu verlängern?

      Die Fördermittel wurden nicht an Bedingungen, wie die Verlängerung des Südverbundes von der Neefestraße bis zur Kalkstraße, geknüpft.
    3. Falls ja, müssen jetzt Fördermittel zurückgezahlt werden?

      Auf Grund dessen, dass es keine Bedingung gibt müssen auch keine Fördermittel zurückgezahlt werden.
    4. Falls ja, in welcher Höhe kommen Kosten durch die Rückzahlung auf die Stadt Chemnitz zu?

      Auf Grund dessen, dass es keine Bedingung gibt müssen auch keine Fördermittel zurückgezahlt werden.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • RA-110/2022: Nutzung der Busspuren für Taxi-Fahrzeuge

    RA-110/2022: Nutzung der Busspuren für Taxi-Fahrzeuge

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Über wieviel Kilometer erstreckt sich das Netz der Busspuren in der Stadt Chemnitz?

      Leider liegt zum Netz der Busspuren in der Stadt Chemnitz in Bezug auf derartige Angaben keine Statistik vor.
    2. Wieviel Kilometer davon sind für die Nutzung durch Taxi-Fahrzeuge freigegeben?

      Zur Nutzung durch Taxifahrzeuge sind unter anderem folgende Busspuren freigegeben:
      – Bahnhofstraße
      – Reitbahnstraße zwischen Moritzstraße und Bahnhofstraße
    3. Ist es seitens der Verwaltung angedacht, die nicht freigegebenen Busspuren perspektivisch für die Nutzung durch Taxi-Fahrzeuge freizugeben?

      Bislang hat die Taxi-Genossenschaft keine Anfragen zur Freigabe von Busspuren an die Stadt kommuniziert.
    4. Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Stadt Chemnitz dagegen?

      Die Freigabe von Busspuren für die Nutzung durch Taxi-Fahrzeuge würde zu Einschränkungen für die Verkehrsabläufe im ÖPNV führen. Die Mitnutzung durch Taxen steht insbesondere im Zielkonflikt zur Beschleunigung des ÖPNV (höhere Wartezeiten, Entfall von Busschleusen, …). Hinzu käme ein hoher technischer Aufwand für notwendige Umrüstungen an den Signalanlagen. So müssten sämtliche betroffenen ÖV-Signale durch Kfz-Signale ersetzt werden und auch eine Bedarfsanmeldung per Funk analog zu den ÖV-Fahrzeugen wäre für Taxis nicht möglich bzw. allenfalls mit erheblichen technischen Aufwand auch auf Seiten der Taxifahrzeuge realisierbar.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • RA-109/2022: Graffiti an städtischen Gebäuden (teilweise nicht beantwortet)

    RA-109/2022: Graffiti an städtischen Gebäuden (teilweise nicht beantwortet)

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wie viele Anzeigen wegen Graffitischmierereien und ähnlichen Verunreinigungen an
      städtischen Gebäuden bzw. Einrichtungen der Stadt Chemnitz sind im Jahr 2021 und
      im 1. Quartal des Jahres 2022 eingegangen? (Bitte nach Quartalen aufgliedern)
    2. Wurden wegen der in Frage 1 nachgefragten Graffitischmierereien oder Verunreinigungen seitens der Stadt Chemnitz Ordnungsmaßnahmen eingeleitet, und wenn ja,
      wie viele?
    3. Wurden im Ergebnis der in Frage 2 nachgefragten Ordnungsmaßnahmen bereits
      Bußgelder verhängt, und wenn ja, in welcher Höhe?


      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

      Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.
  • RA-108/2022: „Kosmos-Festival/Auftritt der Band ZSK“ (nicht beantwortet)

    RA-108/2022: „Kosmos-Festival/Auftritt der Band ZSK“ (nicht beantwortet)

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Welches Honorar erhielt die Band ZSK?
    2. Wurde das Banner „FCK AFD“ durch die CWE finanziert?
    3. War dem Veranstalter bekannt, dass die Bühne mit diesem Banner dekoriert wird?
    4. Wurde durch die CWE bei diesen Sprüchen eingegriffen?
    5. Gibt es Vorgaben für die eingekauften Künstler bezüglich politischer Neutralität und
      wenn ja, wie werden Verstöße geahndet?
    6. Wie wird sichergestellt, dass es zukünftig bei städtischen und/oder aus
      Förderprogrammen finanzierten Veranstaltungen zu keinen Verstößen hinsichtlich der
      Verletzung der politischen Neutralität kommt?



      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

      Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • RA-004/2022: Kosten durch Mülltonnenbrände (nicht beantwortet)

    RA-004/2022: Kosten durch Mülltonnenbrände (nicht beantwortet)

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1.: Wieviel Brände von Mülltonnen gab es in den letzten 5 Jahren und welche Kosten sind dabei entstanden?

    2.: In welcher Höhe wurden die Kosten in diesem Zeitraum durch Versicherungen, den Verursacher oder den ASR beglichen (bitte nach Jahr auflisten)?

    3.: Welche Lösungsansätze gibt es zur Vermeidung von Mülltonnenbränden? Lösungsansätze wurden bereits in der Vergangenheit diskutiert. Eine Versicherung der Abfallbehälter wurde geprüft und abgelehnt.

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

    Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister