




Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Zum 1. Januar 2023 tritt das modernisierte und neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Auf alle Beteiligten kommen mit der Reform viele gravierende Änderungen und zahlreiche
zusätzliche Aufgaben zu.
Wie allgemein bekannt arbeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in vielen Ämtern der Stadtverwaltung schon jetzt am oberen Leistungslimit.


Sehr geehrte Stadträte,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:


Sehr geehrter Herr Boden,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Ich hatte im letzten AKUS nachgefragt nach dem vollversiegelten Radweg im Bereich Klaffenbach und es wurde gesagt, es gibt eine Ausgleichsfläche an der Berbisdorfer Straße. Handelt es sich bei dieser Ausgleichsfläche um ein wertvolles Ackerland, was im Besitz der Stadt ist und langfristig vermietet und verpachtet wird und dafür Einkünfte im Stadthaushalt sind?
Wenn das so ist, gibt es dazu eine Erklärung von der Landesdirektion?


Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:


Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Bekanntlich fahren in der Stadt Chemnitz Kraftfahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen umher, wo nicht mehr sichergestellt werden kann, dass ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Was macht die Stadt Chemnitz, um sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge mit ausreichendem Versicherungsschutz versehen sind?
Die ukrainischen Fahrzeugführer:innen sind gemäß § 1 Auslands-Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet, für Ihre Fahrzeuge entweder eine grüne Karte des ukrainischen Haftpflichtversicherers oder eine an der EU-Außengrenze oder in Deutschland erworbene Grenzversicherung zu besitzen. Diese muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt bzw. ausgehändigt werden.
Ausführliche Informationen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im´Merkblatt „Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer“ zur Verfügung gestellt. Die Stadt Chemnitz hat diese Informationen auf ihrer Internetseite zum Thema „Hilfe für ukrainische Geflüchtete in Chemnitz“ eingestellt.
Die Stadt Chemnitz hat nicht die gesetzliche Aufgabe, den Haftpflichtversicherungsschutz ausländischer, also auch ukrainischer Fahrzeuge zu prüfen. Werden ausländische Fahrzeuge durch die Polizei kontrolliert und die gültige grüne Karte bzw. Grenzversicherung kann nicht vorgelegt werden, kann das Fahrzeug bis zum Nachweis des gültigen Haftpflichtversicherungsschutzes sichergestellt werden.
Freundliche Grüße
Knut Kunze
Bürgermeister


Sehr geehrte Herren Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:


Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Informationsanfrage vom 06.09.2022 teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:


Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Voraussichtlich ab Anfang 2023 erscheint eine Vereisung im gegenwärtigen Umfang weder finanziell noch vor dem Hintergrund von Energieeinsparungserfordernissen möglich. Durch die o. g. Entscheidung zur Vereisung bis zum Jahresende 2022 wird den Eissportvereinen mehr Zeit gegeben, ihre Trainings- und insbesondere Wettkampfpläne für die verbleibenden Flächen für das kommende Jahr zu optimieren sowie eigenständig weitere Kosteneinsparungen und sonstige Optionen zu prüfen.
Mit dem Beschlussvorschlag an den Stadtrat über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung an die Eissport und Freizeit GmbH Chemnitz (B-249/2022) sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um neben den Potentialen durch Energieeinsparung auch durch die Nutzung von Photovoltaik Stromzukäufe zu verringern.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister



