Kategorie: Ratsanfrage

  • RA 557/2019: Sanierung Ruine Limbacher Straße 167

    RA 557/2019: Sanierung Ruine Limbacher Straße 167

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Das Objekt Limbacher Straße 167, 09116 Chemnitz, Gemarkung Altendorf, Flurstück 212/7 (Koordinaten 50°50’00.4″N 12°52’45.0″E), verfällt immer weiter. Für Anwohner und ansässige Gewerbetreibende ist die Außenwirkung an dieser zentralen Kreuzung zur Rudolf-Krahl-Straße durch das verfallende Gebäude ein großes Problem.

    1. Seit wann steht das Gebäude unter Denkmalschutz?

    Das Wohn- und Kontorhaus der ehemaligen Firma Richard Graßmann wurde 1997 durch

    das Landesamt für Denkmalpflege unter Denkmalschutz gestellt.

    2. Gab es schon Bauanträge, um das Objekt zu erhalten? Falls ja, warum wurden diese abgelehnt?

    Es gab noch keine Bauanträge für eine Nachnutzung und Erhaltung des Objektes. Eine

    Genehmigung zum Abbruch eines unmittelbar angebauten Fabrikgebäudes wurde 2017

    erteilt. Bei den genehmigten Abbrucharbeiten vernachlässigte der Bauherr bzw. dessen

    beauftragtes Abbruchunternehmen die durch Prüfstatik beauflagte vorherige bautechnische Trennung der Fabrik von dem zu erhaltenden Kontorhaus, so dass die heute sichtbaren Schäden am Kontorhaus selbst verursacht worden sind.

    Daraufhin stellte der Grundstückseigentümer den Abbruchantrag für das beschädigte Kontorhaus. Dieser wurde vom Baugenehmigungsamt abgelehnt, ebenso wurde der daraufhin eingelegte Widerspruch von der Landesdirektion Sachsen zurückgewiesen. Derzeit ist eine Klage des Eigentümers gegen die Stadt beim Verwaltungsgericht Chemnitz anhängig.

    3. Gab es bisher bereits Fördermittelzusagen seitens der Stadt Chemnitz oder des Freistaates Sachsen für dieses Objekt?

    Die von der Denkmalschutzbehörde Chemnitz für 2019 bereitgestellten Landesdenkmal-Fördermittel zur Substanzsicherung des Denkmalobjektes in Höhe von 33.315 EUR wurden vom Eigentümer als nicht ausreichend angesehen und abgelehnt. Der eingereichte Förderantrag wurde als dann vom Eigentümer zurückgezogen.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.V. Ralph Burghart

    Bürgermeister

  • RA 553/2019: Erweiterung Schallschutzwand Neefestraße

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Die Anwohner im Bereich Bahnstraße/Semmelweisstraße/Pettenkoferstraße (Stadtteil Schönau) klagen seit Jahren über Lärmbelästigung durch verstärktes Verkehrsaufkommen im Bereich Neefestraße/Südring/Überflieger.

    1. Gibt es seitens der Stadt Überlegungen, die bereits bestehende Schallschutzwand an der Bahnstraße in Richtung Südring zu verlängern?

    Nein, solche Überlegungen gibt es derzeit nicht.

    2. Gibt es Überlegungen, die bereits bestehende Schallschutzwand am Überflieger in Richtung Stollberger Straße zu verlängern?

    Nein, solche Überlegungen gibt es derzeit nicht.

    3. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um die Lärmbelastung der Anwohner in diesem Bereich zu senken?

    Die Lärmschutzwand entlang des Südverbundes bis zur Bahnstraße (parallel zur Bahnstraße) wurde 2016 neu gebaut. Sie wurde mit Höhen bis 5,50 m als hochabsorbierende Wand auf einer Länge von 209 m realisiert. Die vorhandene reflektierende, kürzere und niedrigere Lärmschutzwand (L=140 m, H=3,00 / 3,50 m) wurde dabei ersetzt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 542/2019: Ersatzneubau Brücke Erzberger Straße

    Sehr geehrter Herr Steuer,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie ist der Planungsstand?

    Die Stadtverwaltung bearbeitet derzeit mit Frist bis März 2020 den Beschlussantrag BA-020/2019. Inhalt dieses Beschlussantrages ist „zu prüfen, wie eine Ersatzlösung für die abgerissene Brücke „Erzberger Straße“ aussehen kann.“

    2. Wurde sich bereits für eine Variante entschieden?

    Nein.

    3. Wenn ja, wann soll hier ein Baubeginn erfolgen?

    Siehe Antwort zu Frage 1.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 544/2019: Prüfung weiterer Optionen zum Ausbau der Grundschule Adelsberg

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Der in der Beschlussvorlage B-174/2019 vorgeschlagene Grundstückskauf an der Adelsbergstraße 298 (Flurstück 757) an die Stadt Chemnitz sowie der gleichzeitige Verkauf des Flurstücks 736 der Gemarkung Adelsberg wirft Fragen auf.

    1. Wurde die Option, die anliegenden, auf städtischem Grund befindlichen Kleingärten des Kleingartenvereins „Am Schulberg e.V.“ für die Erweiterung der Grundschule zu nutzen, geprüft?

    Die Option wurde geprüft. Für die Verwaltung entscheidend war der Sachverhalt, dass die fragliche Fläche im rechtskräftigen B-Plan 94/39/60 als Grünfläche, Zweckbestimmung Dauerkleingarten ausgewiesen ist.

    2. Gab es hierzu Gespräche mit den Kleingärtnern, ob diese bereit gewesen wären, ihre Pachtgärten aufzugeben?

    Es sind alle Parzellen verpachtet. Es besteht seitens des Stadtverbandes der Kleingärtner und der Vereinsleitung nicht die Auffassung, Gärten für die Schule abgeben zu können.

    3. Wurde geprüft, ob eine Erweiterung auf die Fläche der Kleingärten weitaus geringere Kosten als der Ankauf des Nachbargrundstücks verursacht hätte?

    Mit Bezug auf Frage 1. und 2. wurden die Kosten nicht errechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer Bürgermeister

  • RA 538/2019: ÖPNV-Situation Weideweg

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Gibt es Überlegungen, die betreffenden Linienführungen auszubauen bzw. so zu verändern, dass oben genannte Gebiete dauerhaft mit angeschlossen werden können?

    Nachdem die Baumaßnahmen an der Wendestellte Rottluff abgeschlossen sind, ist die bau-stellenbedingte Bedienung der provisorischen Haltestelle am Weideweg nicht mehr erforderlich. Die Busse der CVAG fahren wieder entsprechend der Linienführung des vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplanes (NVP, B-002/2016).

    Die Bedienung des Gebietes Kalkstraße/Weideweg ist im aktuellen NVP nicht vorgesehen. Während der Bearbeitung der 3. Fortschreibung des NVP erfolgte eine Analyse der Gebiete im Stadtgebiet, die nicht vom ÖPNV erschlossen waren sowie der hiervon betroffenen Ein-wohner. Im Ergebnis konnte für das in Rede stehende Gebiet kein betriebswirtschaftlich sinn-stiftendes Fahrgastpotenzial festgestellt werden. Darüber hinaus wurde bislang seitens der ansässigen Gewerbetreibenden, deren Angestellten oder von Anwohnern kein Bedarf an ÖPNV-Leistungen gegenüber der Stadt Chemnitz kommuniziert.

    Das geringe Fahrgastpotenzial zeigt sich auch an den Ein- und Aussteigerzahlen der bauzeitlich eingerichteten Haltestelle Weideweg. Durchschnittlich wurde je 1 Ein- bzw. Aussteiger pro Fahrt gezählt. Das Maximum von 22 Aussteigern wurde am 29.05.2019, 09:27 Uhr gezählt. Hierbei handelte es sich um eine Gruppe von Schülern, die den hier ansässigen Verkehrsgar-ten „Kid-Car-City“ besuchten. Innerhalb der Bauzeit von 5 Monaten konnten in Summe 320 Fahrgäste gezählt werden.

    2. Wäre ein stündlicher Pendelverkehr, mit einem kleinen Zubringerbus möglich bzw. finanziell darstellbar?

    In der ab Ende 2019 anstehenden 4. Fortschreibung des NVP für den Verkehrsverbund Mit-telsachsen (VMS) wird das Gebiet Kalkstraße/Weideweg erneut zum Fahrgastpotenzial be-trachtet werden. Mit Blick auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte des ÖPNV ist anzumerken, dass eine ÖPNV-Erschließung meist dann sinnstiftend ist, wenn im 300 m Einzugsbereich einer Haltestelle mindestens 1.000 Einwohner/Beschäftigte ansässig sind, um eine hinreichende Nutzung des ÖPNV-Angebotes zu ermöglichen.

    Sollte ein Fahrgastpotenzial eruiert werden, würde durch die Stadt Chemnitz in Zusammenarbeit mit der CVAG ein Verkehrsangebot inklusive Finanzierungsvorschlag entwickelt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 539/2019: Fußwegsituation Unritzstraße

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Im Stadtteil Rabenstein bemängeln Anwohner rund um die Pelzmühle einen fehlenden Fußweg. Konkret handelt es sich um die Unritzstraße zwischen Rabensteiner Mühlweg und „Am alten Weinberg“. Auf diesem 300 Meter langen Teilstück müssen Fußgänger am Straßenrand laufen. Das ist angesichts vieler schulpflichtiger Kinder und Senioren in dieser Gegend ein unzumutbarer Zustand.

    1. Gibt es Überlegungen, das Teilstück der Unritzstraße mit einem Fußweg zu erweitern?

    Die Anlage eines durchgängigen Gehwegs zwischen der Riedstraße und der Pelzmühlenstraße ist bereits in Planung. Es ist vorgesehen, einen Gehweg an der östlichen Seite der Unritzstraße anzulegen.

    2. Falls ja, gibt es hierfür bereits einen zeitlichen Rahmen?

    Derzeit erfolgt die Entwurfsplanung. Eine Umsetzung ist im nächsten Jahr vorgesehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 530/2019: Radwegkonzept Dresdner Straße

    Sehr geehrter Herr Bader,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Planungen, die Dresdner Straße bis zum Stadtrand zu erneuern oder auszubauen?

    Die Dresdner Straße befindet sich bis ca. 20 m östlich des Knotenpunktes Dresdner Straße / Weißer Weg in der Baulast der Stadt Chemnitz.

    Seitens des Tiefbauamtes bestehen langfristige Pläne, Teilabschnitte der Dresdner Straße im Bestand in Stand zu setzen. Eine konkrete Zeitplanung liegt nicht vor.

    2. Sind in diesen Planungen konkrete Konzepte zur Einbindung eines Radwegs – einseitig oder beidseitig – enthalten?

    Aus dem Jahr 2013 liegt eine verkehrsplanerische Studie „Radverkehrsführung in Chemnitz, Dresdner Straße“ zur Einordnung von Radverkehrsanlagen im Zuge der Dresdner Straße im Abschnitt zwischen Margaretenstraße und Weißer Weg vor.

    Im Ergebnis arbeitete die Studie heraus:

    „[…] Von der Frankenberger Straße bis zur Margaretenstraße ist bergauf ein Radfahrstreifen

    einzuordnen und bergab ein breiter Fahrstreifen vorzusehen, welche dem Radfahrer auch bei Überholvorgängen durch den Pkw – Verkehr genügend Raum lässt. Von der Margaretenstraße bis in Höhe der Tankstelle sind beidseitig Schutzstreifen anzulegen und der Gehweg landwärts für Radfahrer freizugeben. Im Bereich der vorhandenen Parkstreifen ober- und unterhalb der Wilhelm-Weber-Straße ist ein Schutzstreifen stadtwärtig und gemeinsamer Geh-/Radweg landwärtig bis in Höhe Zufahrt Krankenhaus anzuordnen.

    Von der Zufahrt Krankenhaus bis zum Grenzweg ist eine beidseitige Schutzstreifenlösung zu bevorzugen. […]“

    3) Gibt es für die Ausführung bereits einen vorgesehenen zeitlichen Rahmen?

    Nein. Die erforderlichen Finanzmittel konnten bislang nicht im Haushalt gesichert werden. Zwischenzeitlich wären die Studienergebnisse auf Aktualität zu prüfen und ggf. anzupassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 533/2019: Reinigung von Schulen und Kitas

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    In diesem Schuljahr besuchen in Chemnitz knapp 26.000 Schüler und Schülerinnen die Schulen in dieser Stadt. Im Jahr 2014 waren es noch knapp 18.000. Hinzu kommen die Kinder in den Kitas im Stadtgebiet.

    Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (Par. 36) werden die Schulen und Kitas nach einem vom Land Sachsen vorgegebenen Hygieneplan gereinigt. So ist unter anderem vorgesehen, die Toiletten täglich sowie die Zimmer 2,5 Mal wöchentlich zu reinigen.

    1. Kann die Stadt Chemnitz die vorgeschriebenen Reinigungsintervalle derzeit aufrechterhalten?

    Die Stadt Chemnitz orientiert sich bei der Planung der Gebäudereinigungsleistungen in Schulen der Stadt Chemnitz weitestgehend an der DIN 77400 (Reinigungsleistungen-Schulgebäude) sowie dem Rahmenhygieneplan für Schulen.

    Demnach werden in den Chemnitzer Schulen folgende Standards zur Fußbodenreinigung gesetzt:

    • Sanitärbereiche täglich
    • Umkleidebereiche täglich
    • Unterrichtsräume 2,5 x pro Woche
    • Unterrichtsräume in Doppelnutzung täglich
    • Speiseräume täglich
    • Eingangsbereiche, Flure bis 1. OG täglich
    • Flure ab 1.OG 2,5 x pro Woche
    • Flure ab 2.OG 2,0 x pro Woche
    • Sporthallen täglich

    Diese Standards sind generelle Vertragsbestandeile jeder Vergabe von Reinigungsdienstleistung von Schulgebäuden.

    2. Wurden die Ausschreibungen für die Reinigungsleistungen an die gestiegenen Schülerzahlen angepasst?

    Liegen rechtfertigende Gründe vor, die eine Änderung der Standards gem. Antwort zu Frage 1 rechtfertigen, erfolgt eine Anpassung des Reinigungsturnus. Rechtfertigende Gründe liegen auch vor, wenn sich Schülerzahlen deutlich erhöhen. Aber auch die Beschaffenheit der Außenanlagen, wenn diese einen erhöhten Schmutzeintrag begünstigen, ist beispielhafter Grund zur Anpassung des Reinigungsturnus.

    In Fällen, in denen eine Erhöhung des Reinigungsturnus nicht mehr möglich ist, da dieser bereits bei „täglich“ festgesetzt ist, müssen die Zeitvorgaben den aktuellen Bedarfen angepasst werden. D.h. die Reinigungszeit wird erhöht.

    Da jegliche Änderungen unweigerlich Kostenerhöhungen mit sich bringen, müssen diese maßvoll vorgenommen werden.

    3. Wenn ja – wann ist das zuletzt erfolgt?

    In jüngster Zeit wurden die Leistungen in den Schulen Auslagerungsobjekt Georg-Weerth-OS (August 2019) sowie OS Annenschule (April 2019) angepasst. Aber auch in anderen Schulen wurden Änderungen zugunsten der Reinigungsqualität vorgenommen. Dies erfolgte beispielsweise in den Schulen GS Gablenz, GS Adelsberg, OS Reichenbrand, Terra Nova Campus.

    4. Wenn nein – warum ist dies nicht erfolgt?

    Siehe Antwort Frage 3.

    5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Ausschreibungen?

    Die Vergabe von Reinigungsleistungen erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung sowie der Vergabeverordung bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).

    6. Gibt es Mehrkosten, weil Aufgaben des Freistaats (Reinigung von Unterrichtsmaterial, u.a. Tastaturen in Computer-Kabinetten) auf dem „kurzen Dienstweg“ durch Schuldirektoren den städtischen Mitarbeitern beziehungsweise den von der Stadt engagierten Dienstleistern regelrecht aufs Auge gedrückt werden?

    Grundsätzlich werden Unterrichtsmittel sowie sonstige schulische Ausstattungsgegenstände nicht durch die gebundenen Dienstleister bzw. städtischen Beschäftigten gereinigt. Lediglich die klassische Gebäudeausstattung (Tische, Stühle, Schränke usw.) wird durch Dienstleistungsunternehmen gepflegt.

    7. Werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung auch die Heizkörper der betreffenden Gebäude, vor allem in den Kitas, regelmäßig innen und außen gesäubert?

    Die Heizkörper werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung gereinigt. Dabei werden die Ansichtsfläche sowie einfach zugängliche Elemente vom Schmutz befreit. Intensive Heizkörperreinigungen werden im Bedarfsfall gesondert durchgeführt.

    Mit freundlichen Grüßen Michael Stötzer

  • RA 536/2019: Fußwegsanierung Elisenstraße

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Der Fußweg entlang der Elisenstraße 1 bis 5 (Flurstücke CZ 2373c, CZ 2374, CZ 2375) befindet sich in einem desolaten Zustand. Für die Gewerbetreibenden (Fotostudio, Café, Nagelstudio) sowie Anwohner (vor allem ältere Chemnitzer mit Rollator) ist das Begehen der Strecke kaum noch möglich.

    1. In welchem zeitlichen Abstand werden die Fußwege in der Stadt Chemnitz auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft?

    Im Rahmen der Straßenkontrollen ca. aller 6 bis 7 Wochen.

    2. Sind im oben genannten Fall bereits Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen angedacht?

    3. Wenn ja, wann sollen diese erfolgen?

    Der Abschnitt wurde bereits ausgeschrieben und der Bauzeitraum ist vom 16.09.2019 bis 30.10.2019.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 541/2019: Anbindung Stadtteile Ebersdorf/Hilbersdorf an Bahnstrecken ins Erzgebirge

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    In den Stadtteilen Hilbersdorf und Ebersdorf wird eine fehlende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ins Erzgebirge beklagt. Der Bahn-Haltepunkt Hilbersdorf wird lediglich von Bahnen der Strecke Chemnitz-Dresden angefahren. Die Regionalbahnen 80 (Richtung Annaberg-Buchholz/Cranzahl) sowie 81 (Richtung Olbernhau-Grünthal) der Erzgebirgsbahn fahren an diesem Haltepunkt durch.

    In beiden Stadtteilen leben insgesamt knapp 13.000 Menschen, welchen eine schnelle und komfortable Anbindung an der Erzgebirge verwehrt wird. Erst eine umständliche Anreise über das Stadtzentrum und den Hauptbahnhof ermöglicht den betroffenen Einwohnern eine Anfahrt ins Erzgebirge.

    Angesichts der touristischen Attraktivität des Erzgebirges (2018: rund eine Million Besucher, etwa 3 Mio. Übernachtungen) sowie die Ernennung der Montanregion zum Unesco-Welterbe ist das ein unhaltbarer Zustand.

    1. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Bestrebungen, durch Gespräche mit der Erzgebirgsbahn den Haltepunkt zeitnah in den Fahrplan aufzunehmen?

    Zur Beantwortung dieser Frage wurde der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) eingebunden, aus dessen Antwort im Folgenden zitiert wird (Vollzitat):

    „Für einen Halt in Chemnitz-Hilbersdorf der Linien RB 80 und RB 81 reicht im aktuellen Fahrplan die Zeit nicht aus, weil diese beiden Linien südlich von Flöha jeweils Eisenbahnstrecken mit nur einem Gleis befahren und die Züge sich dort nur in Hennersdorf (Linie RB 80) bzw. in Hetzdorf (Linie RB 81) begegnen können. In Chemnitz müssen diese Züge dann kurz vor den Zügen auf der Sachsen-Franken-Magistrale nach Zwickau bzw. Hof ankommen bzw. in der Gegenrichtung kurz nach den Zügen nach Dresden abfahren, um jeweils zur vollen und zur halben Stunde An-schlüsse u. a. in Richtung Zwickau – Hof, Burgstädt – Leipzig und Mittweida – Riesa – Elsterwerda zu ermöglichen.

    Auch im kommenden Jahresfahrplan 2020 beträgt dabei z. B. der zeitliche Abstand zwischen den Abfahrten und zwischen den Ankünften der Züge der RegionalExpress-Linie RE 3 Dresden – Hof und der Linie RB 81 in Chemnitz Hauptbahnhof nur 4 Minuten. Dies stellt angesichts des überregionalen Charakters der Linie RE 3 mit Einbindung in diverse Anschlussknoten und

    der Eingleisigkeiten auf der Linie RB 81 ein Minimalmaß dar, welches gemäß den Regelungen für die Fahrplanerstellung bei der DB Netz AG und auch im Interesse der Zuverlässigkeit für die Reisenden nicht unterschritten werden sollte.

    Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass der Haltepunkt Chemnitz-Hilbersdorf bereits durch die jeweils täglich im 1-Stunden-Takt fahrenden Linien RB 30 Dresden – Zwickau (mit Übergang von/zur RB 80 in Niederwiesa) und C 15 Chemnitz – Niederwiesa – Hainichen bedient wird.

    Wie bereits in unserem Zuarbeiten für die Antwort auf die Ratsanfragen RA-089/2015 und RA-469/2017 beschrieben wurde, wäre ein Halt der Linie RB 80 und/oder der Linie RB 81 in Chemnitz-Hilbersdorf erst dann möglich, wenn die Eisenbahninfrastruktur zwischen Flöha und Chemnitz Hauptbahnhof so ergänzt wird, dass die Züge durch zusätzliche Signale bzw. auf einem zusätzlichen dritten Gleis in kürzeren zeitlichen Abständen (Zugfolgezeit) verkehren können. Damit ist jedoch in nächster Zeit nicht zu rechnen.“

    2. Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Chemnitz auf die Fahrplangestaltung?

    Der ZVMS ist gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Gebiet des Verkehrsverbundes Mittelsachsen. Der ZVMS erarbeitet eigenständig die Fahrpläne im SPNV und stimmt sich mit angrenzenden SPNV-Aufgabenträgern ab. Die Aufgabenträger im straßengebundenen ÖPNV (Landkreise und kreisfreie Städte für Straßenbahnen und Busse) werden über die Fahrpläne des ZVMS informiert und können Anregungen vorbringen. Eine paritätische Erarbeitung der Fahrpläne ist nicht gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister