Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-420/2020: Nachfrage zur Ratsanfrage RA-329/2020 Verpachtung von Landwirtschaftsflächen in Borna-Heinersdorf

    RA-420/2020: Nachfrage zur Ratsanfrage RA-329/2020 Verpachtung von Landwirtschaftsflächen in Borna-Heinersdorf

    Hinweis: Dieser Ratsanfrage ging bereits die RA-329-2020 voraus.

    Diese findet man hier: https://bit.ly/3ln3ASo

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Ist die Stadt Chemnitz verpflichtet, eine beabsichtigte Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen auszuschreiben?

      Es besteht keine Ausschreibungspflicht für die Neuverpachtung wie auch für die Verlängerung eines Pachtvertrages diesbezüglicher landwirtschaftlicher Flächen.
    2. Wie wurde die angestrebte Neuverpachtung der Flächen publiziert?

      Siehe Beantwortung zu Frage 1.
    3. Auf welcher Grundlage erfolgte die Verpachtung der fraglichen Flächen unter der einschränkenden Bedingung, dass diese nach den Grundsätzen des Ökolandbaues bewirtschaftet werden müssen?

      Die Verpachtung der betreffenden landwirtschaftlichen Flächen erfolgte nach Entscheidung des verwaltenden Amtes. Dabei spielten das Ziel der Erhöhung der Biodiversität sowie der darauf gerichtete Stadtratsbeschluss BA-009/2018 vom 07.03.2018 (keine Anwendung von Glyphosat und sonstiger chemischer Herbizide auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen) eine maßgebliche Rolle.

      Die unerwünschten Nebenwirkungen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes können nicht nur für die benachbarten natürlichen Lebensräume, sondern auch für die landwirtschaftlichen Flächen selbst ein Problem darstellen. Beispiele hierfür sind potentielle Beeinträchtigungen der Bodenfruchtbarkeit durch Schädigung wichtiger Bodenorganismen oder von Tieren, die sich nur temporär auf den Flächen aufhalten, wie z. B. Wirbeltiere oder Blütenbestäuber bei der Nahrungssuche.

      Indirekte Wirkungen ergeben sich auch durch die übermäßige Beseitigung der Ackerbegleitflora mit so genannten Breitband Herbiziden, denn für eine Vielzahl von Tieren entlang der Nahrungskette bedeutet dies einen weitgehenden Entzug der Nahrung und somit auch der Lebensgrundlage (s. www.umweltbundesamt.de).

      Die Anwendung der Grundsätze des ökologischen Landbaus dient der Erreichung der vorgenannten Ziele, wobei der Verzicht auf die Anwendung von chemischen Herbiziden nur einen Teilaspekt dieser Grundsätze darstellt.
    4. Wann wurde der Pachtvertrag abgeschlossen und wie lange ist die Laufzeit?

      Der Pachtvertrag wurde am 16.09.2020 unterzeichnet und hat eine Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025.
    5. Entspricht es den Tatsachen, dass der bisherige Pächter keine Gelegenheit erhielt, ein Angebot zur Pacht der Flächen abzugeben?

      Bei der Auswahl des Pächters wurde darauf Wert gelegt, dass dieser auf den ökologischen Landbau spezialisiert ist. Davon konnte beim bisherigen Pächter nicht ausgegangen werden.

      Freundliche Grüße

      Miko Runkel
      Bürgermeister

  • RA-409/2020: Kostenloses Vorschuljahr

    RA-409/2020: Kostenloses Vorschuljahr

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Wie ist der absolute Sach- und Zeitstand zum kostenlosen Vorschuljahr?

    Der Stadtratsbeschluss für die Bereitstellung der Haushaltsmittel ist bis 31. Dezember 2020 befristet.

    Die gültige Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie in Tagespflege (Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) weist für das kostenlose Vorschuljahr in § 7 Abs. 7 keine Befristung aus.

    Legt die Verwaltung dem Stadtrat am 16. Dezember 2020 keine Satzungsänderung vor, gilt das kostenlose Vorschuljahr vorerst weiter.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • RA-432/2020: unentgeltliche Überlassung gewerblich nutzbare städtische Objekte

    RA-432/2020: unentgeltliche Überlassung gewerblich nutzbare städtische Objekte

    Frage:

    Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

    im Ergebnis der Ratsanfrage RA-358/2020 wurde ersichtlich, dass die Überlassung der ehemaligen Schulküche der Theodor-Neubauer-Schule unentgeltlich aufgrund der Ausnahmeregelung in DA 2301 erfolgte, welche folgendes besagt:

    „Die unentgeltliche Überlassung von (Teil-) Immobilien ist im Ausnahmefall zulässig, insbesondere, wenn einzelne Immobilien nicht oder schwer vermietbar sind und damit Kosten der Stadt Chemnitz für Objektpflege, -sicherung und -schutz eingespart werden.“

    Hierzu bitte ich Sie um Beantwortung folgender Frage:

    Welche Immobilien der Stadt Chemnitz werden aktuell unentgeltlich oder verbilligt zu welchen Zwecken an welche Nutzer überlassen (Bitte auch das für die Immobilie eingewiesene Amt/ Struktureinheit benennen)?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ronald Preuß

    Sehr geehrter Herr Preuß,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Anforderungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird eine Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

    Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-435/2020: Obduktionen im Zusammenhang mit Covid-19

    RA-435/2020: Obduktionen im Zusammenhang mit Covid-19

    Sehr geehrte Frau Rabe,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wieviel Obduktionen gab es in Chemnitz bisher im Zusammenhang mit Covid-19?
    2. In wie vielen Fällen davon wurde Covid-19 als tatsächliche Todesursache festgestellt?

      Es wurden bisher keine Obduktionen im Zusammenhang mit Covid-19 in Chemnitz durchgeführt.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • RA-417/2020: Privatschulen in Chemnitz

    RA-417/2020: Privatschulen in Chemnitz

    Sehr geehrte Frau Rabe,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wieviel Privatschulen sind in Chemnitz registriert?

      Im allgemeinbildenden Bereich gibt es in Chemnitz aktuell 19 Schulen (Grund-, Ober-, Förderschulen und Gymnasien) sowie im berufsbildenden Bereich 20 berufliche Schulzentren (BSZ) in freier Trägerschaft.

      Es ist zu beachten, dass einige freie Träger mehrere Schularten (§ 4 SächsSchulG) vorhalten. Dies ist insbesondere im berufsbildenden Bereich ausschlaggebend, da ein BSZ mehrere Schularten anbieten kann. Zudem unterliegen die berufsbildenden Schulen häufigen Veränderungen, z. B. in ihren Angeboten, Standorten und Bezeichnungen.

      Informationen zu den einzelnen Schulen erhalten Sie zudem auf der Internetseite der Stadt Chemnitz (www.chemnitz.de) und in der Sächsischen Schuldatenbank (www.schuldatenbank.sachsen.de).
    2. Wieviel Schüler und Schülerinnen besuchten diese in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020 und sind für 2020/2021 gemeldet?

      Im Schuljahr 2018/2019 besuchten 6 780 Schüler eine Schule in freier Trägerschaft. Im Schuljahr 2019/2020 wurden 7 280 Kinder und Jugendliche in einer entsprechenden Einrichtung unterrichtet. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2020/2021 liegen der Stadtverwaltung noch nicht vor.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • RA-414/2020: Abholung von Dokumenten in den Bürgerservicestellen

    RA-414/2020: Abholung von Dokumenten in den Bürgerservicestellen

    Mündliche Frage aus der Sitzung des Stadtrates vom 14.10.2020:

    Herr Stadtrat Franke (AfD-Stadtratsfraktion) fragt, ob beantragte Dokumente, wie Personalausweise, in Zukunft wieder in den Bürgerservicestellen abgeholt werden können.


    Sehr geehrter Herr Franke,

    die Abholung fertig gestellter Personaldokumente ist mit Terminvereinbarung in den Bürgerservicestellen Sachsen-Allee, Morgenleite und Rabenstein bereits wieder möglich.

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

  • RA-403/2020: Bauarbeiten Radweg Wüstenbrand-Küchwald

    RA-403/2020: Bauarbeiten Radweg Wüstenbrand-Küchwald

    Sehr geehrte Frau Rabe,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. In welcher Form wurden die alten Bahngleisen entsorgt?

      Entsprechend eines dreiseitigen Vertrages zwischen dem Verkäufer Deutsche Bahn Immobilien (DB Imm), dem Käufer der Bahnanlage als Rückbauverantwortlichen und der Stadt Chemnitz als Käufer von Grund und Boden wurde die ehemalige Bahnstrecke 6635 verkauft. Die alte Bahnanlage wurde vom Rückbauverantwortlichen erworben und wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsorgt.
    2. Wurden sie verkauft?

      Der Vorteil der dreiseitigen Vertragskonstruktion war, dass die Stadt die Flächen der ehemaligen Bahnstrecke zu einem sehr günstigen Preis erwerben konnte und nach Rückbau der Bahnanlage eine freigeräumte Schneise für den späteren Radwegbau erhält.
    3. Wenn ja, welche Erlöse wurden erzielt und an wen floss das Geld?

      Der Verkäufer DB Imm hat die Kaufpreiszahlungen erhalten.
    4. Wenn nein, welche Entsorgungs-Variante fand dann statt?

      entfällt
    5. Wie ist die Entsorgung der noch verbliebenen Gleise geplant?

      Die Entsorgung der verbliebenen Gleise ist in gleicher Art anlog des schon erfolgtem Rückbaus geplant.
    6. Ab wann ist mit einem Abtransport zu rechnen?

      Der Abtransport der Gleisanlage erfolgt zeitgleich mit dem Rückbau.
    7. Wann wird mit den eigentlichen Arbeiten im Radweg begonnen?

      Für den ersten zu realisierenden Abschnitt im Bereich der Kalkstraße bis Rudolf-Krahl-Straße wurde ein Förderantrag gestellt. Vorbehaltlich des Förderbescheides und der Bereitstellung der Eigenmittel soll dieser Abschnitt ab August 2021 umgesetzt werden.
    8. Für wann ist die Fertigstellung geplant?

      Für den ersten zu realisierenden Abschnitt im Bereich der Kalkstraße bis Rudolf-Krahl-Straße ist die Fertigstellung im September 2022 geplant. Für den expliziten benannten Bereich Grüna sind die Realisierungstermine noch nicht bekannt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Stötzer
      Bürgermeister

  • RA-391/2020: Aufträge der Stadt Chemnitz an die Kanzlei „Patt-Fischer-Feuring-Senger“

    RA-391/2020: Aufträge der Stadt Chemnitz an die Kanzlei „Patt-Fischer-Feuring-Senger“

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie oft wurde die Chemnitzer Rechtsanwalts-Kanzlei „Patt-Fischer-Feuring-Senger“ in der Wahlperiode 2014 – 2019 von der Stadt Chemnitz beauftragt?
    2. Welche konkreten Verfahren betreute diese Kanzlei im Auftrag der Stadt Chemnitz in diesem Zeitraum (Angabe des Rechtsgebiets)?
    3. In welcher Höhe wurden Honorare durch die Stadt Chemnitz an Vertreter der o.g. Kanzlei ausgezahlt?

      Die vorliegende Ratsanfrage ist unzulässig, da es sich nicht um eine einzelne Angelegenheit im Sinne von § 28 Abs. 6 SächsGemO handelt.
      Es fehlt der konkrete Lebenssachverhalt. Vielmehr ist die Anfrage ganz allgemein formuliert. Es wird danach gefragt, wie oft in den zurückliegenden 6 Jahren die Kanzlei „Patt-Fischer-Feuring-Senger“ mandatiert wurde. Diese Anfrage dient primär dazu, einen Sachverhalt, der keine konkrete Angelegenheit darstellt, erst in Erfahrung zu bringen.

      Der Fragesteller möchte sich mit der Ratsanfrage einen Überblick über eine Vielzahl von Mandaten verschaffen. Es geht daher um die Ausforschung eines allgemeinen Sachverhaltes und nicht um eine konkrete Angelegenheit. Dies ist bereits daran erkennbar, dass der Fragesteller kein konkretes Verfahren bestimmt hat.

      Pauschale Anfragen, die sich nicht auf eine einzelne Angelegenheit beziehen, sind nicht von dem Fragerecht des einzelnen Stadtrates nach § 28 Abs. 6 SächsGemO gedeckt.

      Die Abgrenzung der einzelnen Angelegenheit ist zwischenzeitlich durch die bislang ergangene Rechtsprechung geklärt. Insbesondere waren die Fragen dieser Ratsanfrage bereits Gegenstand der Ratsanfrage RA-389/2016, über deren Unzulässigkeit das Verwaltungsgericht Chemnitz mit Urteil vom 24.01.2019 (Az.: 1 K 373/17) entschieden hat.

      Aus diesen Gründen wird die oben genannte Ratsanfrage nicht beantwortet.

      Freundliche Grüße

      Miko Runkel
      Bürgermeister

  • RA-384/2020: Ticketservice der CVAG in den Fahrzeugen

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin und in Abstimmung mit der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) Folgendes mit:

    1. Gibt es seitens der CVAG Planungen, auch die Linienbusse mit Fahrscheinautomaten auszustatten?

      Nein, es bestehen keine derartigen Pläne.
    2. Wenn ja, ab wann sollen diese installiert werden?

      Siehe Antwort zu Frage 1.
    3. Wenn ja, mit welchen Kosten rechnet man bei der CVAG?

      Siehe Antwort zu Frage 1.
    4. Wenn nein, bleibt der Ticketverkauf beim Fahrer dann als Service erhalten?

      Ja, der Ticketverkauf bei den Busfahrpersonalen bleibt erhalten.
    5. Wenn nein, wird es auch weiterhin möglich sein, beim Fahrer mit Bargeld zu bezahlen?

      Ab voraussichtlich Mitte November 2020 wird es schrittweise nicht mehr möglich sein, mit Bargeld das Ticket beim Busfahrpersonal zu erwerben. Der Fahrausweiserwerb kann dann mit elektronischen Bezahlmethoden erfolgen.

      Freundliche Grüße
      Michael Stötzer

  • RA-378/2020: Teilnahme an der Sitzung

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Bezüglich eines Posts von Herrn Bürgermeister Schulze auf seinem Account möchte ich wissen, inwieweit er diesen selbst während seiner Anwesenheit im Raum erstellt hat und inwieweit und unter welchen Bedingungen man als Bürgermeister an der Sitzung nicht teilnehmen muss?

      Mich interessiert deshalb, inwieweit die Arbeitszeit von Herrn Bürgermeister Schulze eigentlich ausgefüllt sein müsste.

      Der erwähnte Facebook-Eintrag wurde durch mein ehrenamtlich tätiges Wahlkampfteam veröffentlicht.

      In der Stadtverwaltung findet das Modell der flexiblen Arbeitszeit in unterschiedlichen Varianten Anwendung. Das heißt, Bedienstete haben die Möglichkeit ihre Arbeitszeit zu verlagern, wenn dies zur Klärung von privaten Angelegenheiten erforderlich ist.

      Die Entscheidung dazu kann durch die Oberbürgermeisterin und die Bürgermeister eigenverantwortlich getroffen werden, in den übrigen Fällen entscheiden hierzu die direkten Vorgesetzten. Da die Oberbürgermeisterin und die Bürgermeister regelmäßig auch an den Wochenenden, an Feiertagen und in den Abendstunden dienstlich tätig sind, wird die Arbeitsleistung vollumfänglich erbracht.

      Freundliche Grüße

      Sven Schulze
      Bürgermeister