Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-106/2021: Walter-Klippel-Straße

    RA-106/2021: Walter-Klippel-Straße

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Inwieweit wurden die Anwohner der Walter-Klippel-Straße davon in Kenntnis gesetzt, dass auf Verlangen ein Anschluss zum Wasserbeseitigungskonzept ermöglicht wird?

    Mit der Erkenntnis, dass ein schmutzwasserseitiger Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung im Bereich der Walter-Klippel-Straße nicht wirtschaftlich herzustellen ist und somit im Zuge des grundhaften Straßenausbaus nicht umgesetzt werden kann, wurde auch die Möglichkeit des Anschlusses auf Verlangen (Entwässerungssatzung § 3, Abs. 6) geprüft, sowohl für einzelne Grundstücke als auch für Gruppenlösungen.

    Die nächstliegende Anschlussmöglichkeit ist der Schmutzwasserkanal in der Augustusburger Straße. Selbst für die Grundstücke Nr. 54 – 60, die relativ nah an dem vorhandenen Kanal liegen, beträgt die Anschlusslänge mehr als 90 m. Die Anschlusskosten liegen damit trotz des Eigenanteils des ESC in einer für die Grundstückseigentümer inakzeptablen Größenordnung von mindestens 20 T€ pro Grundstück. Aus diesem Grund wurde auf eine proaktive Vorstellung der Möglichkeit des Anschlusses auf Verlangen verzichtet.

    Einzelne Grundstückseigentümer, welche die Möglichkeit konkret für ihre Situation haben prüfen lassen, verzichteten aufgrund der Höhe der erforderlichen Kostenübernahme.

    Die Beantwortung fand in Abstimmung mit dem Entsorgungsbetreib der Stadt Chemnitz (ESC) statt.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • IA-008/2021: Corona in Chemnitz

    IA-008/2021: Corona in Chemnitz

    Hinweis: Informationsanfragen an die Stadtverwaltung sind „erweiterte“ Ratsanfragen. Besteht ein bestimmter prozentualer Teil des Stadtrats auf Beantwortung, muss die Verwaltung Auskunft geben.

    Daher haben wir das Mittel der Informationsanfrage gemeinsam mit der Fraktion „Pro Chemnitz/Freie Sachsen“ gewählt.

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wie viele Personen wurden mehrmals positiv auf Corona getestet?

      Nach den Ausführungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) kann ein PCR Test bis zu 28 Tage, in Einzelfällen bis zu 60 Tage, nach Symptombeginn ein positives Testergebnis aufzeigen. Tritt innerhalb dieses Zeitraumes ein wiederholtes positives Testergebnis bei einer Person auf, so wird dies unter Berücksichtigung des Genesungsverlaufes als ein Infektionsfall gewertet und wird nicht erneut an das RKI übermittelt und in statistischen Darstellungen aufgeführt.

      Eine statistische Darstellung von Infektionsfällen mit mehrfachen positiven Laborbefunden, welche allerdings als ein Infektionsfall bewertet wurden, ist aus dem Fachanwendungsprogramm nicht möglich.

      Tritt ein wiederholtes positives Testergebnis nach mehr als 60 Tagen bei einer Person auf, wird dies unter Berücksichtigung des Genesungsverlaufes als ein neu auftretender Infektionsfall (Reinfektion) gewertet und dem RKI übermittelt. Bei insgesamt 9 Personen seit März 2020 bis einschließlich 22.03.2021 wurde eine Reinfektion erfasst. Der Abstand zwischen den beiden Labormeldungen betrug jeweils mindestens drei Monate.
    2. Wie viele positiv getestete Personen sind tatsächlich an Corona erkrankt?

      Bis 22.03.2021 wurden 11.262 Personen in Chemnitz positiv auf SARS CoV-2 getestet. Davon hatten 5.794 Personen nachweislich Symptome (51,4%). Für 5.468 (48,6%) positiv getestete Personen waren keine klinischen Informationen verfügbar, wurden nicht erhoben oder waren nicht ermittelbar.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • RA-084/2021: Umsetzung BA-045/2016 Entdeckertouren

    RA-084/2021: Umsetzung BA-045/2016 Entdeckertouren

    Sehr geehrter Herr Müller,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Am 9.11.2016 beschloss der Stadtrat auf Antrag der Fraktion der AfD im BA 045/2016, sogenannte „Entdeckertouren“ wieder zu beleben und dafür Akteure aus dem Bereich der Beherbergungsstätten sowie der Taxi-Unternehmen als „Fremdenführer“ einzubinden.

    1. Wie konkret wurde der Beschluss umgesetzt?

      Die Stadt und die CWE haben das Kulturtaxi-Projekt aufgrund des Bewerbungsprozesses zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 und den entsprechenden gebundenen Kapazitäten zunächst ausgesetzt.

      Erschwerend kam die Corona-Pandemie hinzu. Größere Kulturprojekte und Programme umzusetzen, im Rahmen derer potentielles Publikum hätte gewonnen werden können, waren und sind bis in absehbarer Zeit nicht möglich. In Vorbereitung der Umsetzung hat die CWE bereits mit Hoteliers der Stadt und der Region Erfahrungen ausgetauscht und zusammengetragen, die für die künftige Anwendung genutzt werden können. Im Hinblick auf die Kulturhauptstadt Europas 2025 wird der Start des Projektes „Kulturtaxi“ für Sommer 2022 geplant. Zu diesem Zeitpunkt sollen die ersten Programmteile der Kulturhauptstadt Europas in Chemnitz stattfinden und entsprechend Gäste erwartet. Ein geeigneter Auftakt, die Abstimmung mit allen Partnern (Taxibetriebe, Hoteliers und Museen) und die Realisierung des Projektes, auch in finanzieller Sicht, wird die Aufgabe der Kulturhauptstadt Europas 2025 GmbH sein.
    2. Wie viele Akteure wurden gemäß des Beschlusses geschult?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    3. In welcher Form wird das Programm im Hinblick auf das Jahr 2025 derzeit weitergeführt bzw. perspektivisch sogar erweitert?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Mit Ihrer Frage wird nach einer Bewertung und Einschätzung durch die Verwaltung gefragt. Dies ist vom Fragerecht nach § 28
      Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen werden die Fragen 2. und 3. dieser Ratsanfrage nicht beantwortet.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister

  • RA-080/2021: Reparaturen Bolzplatz Stelzendorfer Straße

    RA-080/2021: Reparaturen Bolzplatz Stelzendorfer Straße

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wann wurden die Sitzbänke auf dem Bolz- und Spielplatz Stelzendorfer Straße demontiert?

      Die ersten 3 Bänke wurden im Dezember demontiert. Die anderen 2 nach dem im Februar die 3 reparierten Bänke wieder aufgestellt wurden.
    2. Warum erfolgte die Demontage?

      Die Demontage der Bankauflagen erfolgte auf Grund des stark verschlissenen und verwitterten Zustandes.
    3. Für wann ist die Neuinstallation von Sitzmöglichkeiten geplant?

      Die restlichen Bankauflagen müssen noch gestrichen werden, so dass bis Ende März die Montage wieder erfolgen kann.
    4. Wann ist die Errichtung des geplanten Klettergerüsts geplant?

      Der Ersatz des vorhandenen, teilweise demontierten Klettergerüsts ist derzeit nicht terminlich untersetzt.
    5. Welche Gras-Schnittzeiten sind für 2021 auf diesem Platz eingeplant?

      Die Sportrasenflächen werden 4 mal/Jahr gemäht – jeweils bis zur 18., 22., 28. und 38. Kalenderwoche. Andere Rasenflächen nur 3 mal (ohne 22. Kalenderwoche).

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • RA-054/2021: Kommunales Vorratslager Hygieneschutzmittel

    RA-054/2021: Kommunales Vorratslager Hygieneschutzmittel

    Sehr geehrter Herr Sänger,
    sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wann wurde mit der Planung dieses Lagers begonnen? Hier bitte das genaue Datum angeben.

      Im Rahmen der Vorhaltung für Katastrophenfälle lagert die Stadt Chemnitz bereits seit mehreren Jahren verschiedenes Verbrauchsmaterial. Am 27.01.2020 wurde in einer Beratung unter Leitung des Gesundheitsamtes u. a. festgelegt, dass eine zusätzliche Bevorratung mit Schutzausrüstung erfolgt.
    2. Wann wurde die erste Bestellung zur Bevorratung aufgegeben? Hier bitte das genaue Datum angeben.

      Entsprechend der Festlegung unter 1. wurde am 29.01.2020 die erste Bestellung ausgelöst.
    3. Wie erfolgte der Auswahlprozess der Anbieter dieser Materialien?

      Für den Auswahlprozess der Anbieter wurden zentral alle Möglichkeiten der Stadt Chemnitz genutzt. Hierbei wurden aus verschieden Ämtern Rahmenverträge, eingehende Angebote und Rechercheergebnisse in den Prozess eingebunden. Die Angebote wurden finanziell und im Besonderen unter den zum Zeitpunkt bestehenden Bedingungen wie Zeitfaktor, bereits absehbare Lieferengpässe und kurzfristige Verfügbarkeit geprüft und beauftragt.
    4. Welche finanziellen Aufwendungen hat die Stadt Chemnitz zur Errichtung und Befüllung des Lagers gehabt?

      Eine genaue Angabe über die Höhe der Aufwendungen kann derzeit noch nicht getroffen werden, weil der Prozess der Beschaffung/Abgabe und ggf. Weiterberechnung noch nicht abgeschlossen ist.
    5. Wurden die Einrichtungen, welche im Falle eines Lieferengpasses auf die Materialien zugreifen können, über die Existenz des Vorratslagers informiert?

      Alle Einrichtungen, für die im Falle eines Lieferengpasses ein Bedarf hätte entstehen können wurden zentral durch die jeweilig zuständigen Ämter informiert. Aus dem Lager wurden z. B. Pflegeheime, Pflegedienste und alle städtischen Einrichtungen versorgt.

      Ab April 2020 wurde zudem ein kleines zentrales Lager von Schutzartikeln im Hauptamt für die Ämter der SVC aufgebaut. Darüber erfolgte die Versorgung dieser Bereiche. Ab September 2020 wurde darüber hinaus die Versorgung der Schulen, Kitas und Horte realisiert.

      Freundliche Grüße

      i.V. Miko Runkel
      Bürgermeister
  • RA-035/2021: Bücherbus

    RA-035/2021: Bücherbus

    Sehr geehrter Herr Preuß,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Inwieweit sind die Bemühungen fortgeschritten, einen adäquaten Ersatz für den Bücherbus zu schaffen?

    Bereits Ende 2019/Anfang 2020 wurden durch die Stadtbibliothek unterschiedliche Anbieter für Spezialfahrzeuge (Fahrbibliotheken) nach unterschiedlichen Fahrzeugtypen, Antriebsarten, Kosten und Leistungen angefragt. Auch die Möglichkeit des Umbaus eines gebrauchten Niederflurbusses „Mercedes Citaro“, Baujahr 2004 wurde geprüft und als nicht geeignet verworfen.

    Des Weiteren erfolgte im November 2020 nochmals die Prüfung der Anschaffung eines Kleinlasters 7,5 t mit speziellem Kofferaufbau.

    Aufgrund der Haushaltssituation in Folge der Corona-Pandemie musste die Verwaltung entscheiden, dass im Doppelhaushalt 2021/2022 keine Ersatzbeschaffung der Fahrbibliothek erfolgen kann und deshalb keine Mittel für Investitionen in den Haushalt 2021/2022 eingestellt wurden.

    Um eine interimsmäßige Medienversorgung für Schulen aufrechtzuerhalten, liefert die Stadtbibliothek Medienpakete.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • RA-037/2021: Hundetoiletten

    RA-037/2021: Hundetoiletten

    Sehr geehrter Herr Bader,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Frage: mündlich aus der Stadtratssitzung vom 03.02.2021
    Wann werden in den Chemnitzer Parks mehr Hundetoiletten aufgestellt?


    Antwort:

    Es ist zu unterscheiden zwischen Beutelspendern und Abfallbehältern zur Entsorgung.

    In den Chemnitzer Parks sind ca. 1.000 Abfallbehälter installiert, die regelmäßig gelehrt werden. Dies ist ausreichend.

    Defizite bestehen dort, wo sich keine öffentlichen Grünanlagen in zumutbarer Nähe befinden.

    Hier besteht die Möglichkeit, über Ortschaftsräte bzw. Bürgerplattformen Vorschläge zu unterbreiten und ggfs. über die entsprechenden Verfügungsbudgets umzusetzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-022/2021: Klagen gegen die Coronaverordnung vom 08.01.2021

    RA-022/2021: Klagen gegen die Coronaverordnung vom 08.01.2021

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Am 08.01.2021 erließ die Stadt Chemnitz eine Allgemeinverfügung anlässlich der CoronaPandemie.

    1. Wurden gegen die Verfügung bereits Klagen eingereicht?

      Nein.
    2. Der Verkauf von Speisen an mobilen Imbissen wurde untersagt. Warum wurde alternativ kein Mindestabstand zum Verzehr festgelegt?

      Das widerspräche der Verordnung.
    3. Wieso wurden mobile Imbissstände mit Gastronomiebetrieben gleichgesetzt?

      Das ergibt sich aus der Verordnung.
    4. Lässt sich aus der Coronaschutzverordnung vom 12.01.2021 ein allgemeines Verzehrverbot in der Öffentlichkeit ableiten?

      Formal ja.
    5. Wenn ja, wie wird mit Personen verfahren, welche zum Verzehr über keine geeigneten Möglichkeiten am Arbeitsplatz oder eine geeignete Häuslichkeit (z. Bsp. Obdachlose) verfügen?

      Eine Sonderregelung ist dafür nicht vorgesehen.

      Freundliche Grüße

      Miko Runkel
      Bürgermeister
  • RA-010/2021: Stundung der Kosten für gewerbliche GGG-Mieter

    RA-010/2021: Stundung der Kosten für gewerbliche GGG-Mieter

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,

    Ihre Ratsanfrage beantworte ich Ihnen auf Grundlage einer Zuarbeit der GGG m.b.H. wie folgt:

    1. Ist es bei der städtischen Tochter, der GGG, angedacht, den gewerblichen Mietern im Bereich Einzelhandel und Gastronomie in Form einer Stundung oder befristeter Senkung der Mietzahlungen entgegenzukommen?

      Auf Basis des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 23.03.2020 hat die Gesellschaft betroffenen Gewerbemietern, entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten, die Verschiebung der Mietzahlungen für die Monate April, Mai und Juni und den Ausgleich durch Ratenzahlung, auf Antrag, angeboten.

      Diese Regelungen sind durch den Gesetzgeber nicht verlängert worden und gelten nicht für die danach folgenden Beschränkungen in Handel und Gastronomie. Für den aktuellen Zeitraum wurden ebenfalls Anfragen zur Unterstützung an die Gesellschaft gestellt. Hierzu wurden mit allen Antragstellern individuelle Maßnahmen abgestimmt.

      Seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützt die Bundesregierung die von den Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen mit zahlreichen Hilfsprogrammen. Die Überbrückungshilfen I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfen dienen als Soforthilfezuschüsse und Überbrückungshilfen unter anderem dazu, Fixkosten zu decken, die der Gewerbetreibende durch Aufwandsreduzierungen nicht ohne Weiteres minimieren kann. Dies sind insbesondere Mieten, Pachten und Versicherungskosten. Hinzu kommen u. a. Zahlungen zur Reduzierung der Personalaufwendungen, wie Kurzarbeitergeld.

      Diese Unterstützungsprogramme sehen eine Nachweispflicht der Fixkosten vor. Eine etwaige Reduzierung dieser Fixkosten geht demnach unmittelbar mit einer Reduzierung der Förderbeträge einher. Infolgedessen wären ggf. zu viel gezahlte Förderbeträge an den Fördermittelgeber zurückzuzahlen.

      Die GGG hat und wird weiterhin die Gewerbetreibenden, die sich schwerpunktmäßig in der Innenstadt konzentrieren, unterstützen. Dazu gehören das langjährig etablierte Management der Standorte Rathaus Passagen und Rosenhof. Die bisher praktizierte Verfahrensweise zeigt, dass zukunftsorientierte Investitionen, wie Marketingmaßnahmen zur Belebung und Aktivierung der einzelnen Standorte, ein zielführender Weg sind.

      Ergänzt durch Stundungsangebote der GGG können kurzfristige Zahlungsengpässe der Gewerbemieter, ggf. aufgrund verspätet ausgezahlter Unterstützungsmaßnahmen, ausreichend kompensiert werden.
    2. Wenn ja – wie viele Mieter haben dieses Angebot bisher angenommen?

      Zum Stichtag liegen für die Monate April bis Juni 2020 108 Anträge vor. Rund 75 % der Antragsteller haben ihre Mietzahlungen geleistet. Die Zahlung offener Posten wurde allen Gewerbetreibenden als Ratenzahlung bis 2022 angeboten. Für den Zeitraum der aktuellen Beschränkungen liegen 19 Anfragen von Gewerbetreibenden vor. Geeignete Unterstützungsmaßnahmen, wie beispielsweise Stundungsangebote, werden im Rahmen gemeinsamer Gespräche individuell abgestimmt.
    3. Wenn nein – warum wurde dieses Angebot bisher nicht gemacht?

      Entfällt.

      Freundliche Grüße

      i.V. Miko Runkel
      Bürgermeister
  • RA-008/2021: Neubesetzung Leitung Dezernat 1/Finanzbürgermeister

    RA-008/2021: Neubesetzung Leitung Dezernat 1/Finanzbürgermeister

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    1. In welchem Zeitraum konnten sich die Bewerber bewerben?

      Die Ausschreibung wurde am 13.01.2021 veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet am 05.02.2021.
    2. In welchen Medien und in welchem Zeitraum wurde die Stellenausschreibung geschalten?

      Ausschreibung online vom 13.01.2021-05.02.2021

       www.chemnitz.de
       www.Chemnitz-zieht-an.de
       www.interamt.de
       www.bund.de
       Agentur für Arbeit
       Fachkräfteportal Erzgebirge
       Facebook + Twitterkanal der Stadt Chemnitz
       Xing
       Stepstone

      Ausschreibung in den Printmedien vom 16.01.2021-05.02.2021 (Aufgrund der Erscheinung)

       Freie Presse (Print einmalig + Online über gesamte Laufzeit),
       Süddeutsche Zeitung (Print einmalig + Online über gesamte Laufzeit),
       Sächsische Zeitung (Print einmalig + Online über gesamte Laufzeit)
      sowie

       Amtsblatt der Stadt Chemnitz am 15.01.2021 + 22.01.2021.
    3. Für welchen Stadtratssitzung ist Wahl des neuen Dezernenten geplant?

      Die Wahl ist in der Stadtratssitzung am 17.03.2021 vorgesehen.

      Freundliche Grüße

      Sven Schulze