Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-477/2020: Versorgung mit Mittagessen während der Notbetreuung

    RA-477/2020: Versorgung mit Mittagessen während der Notbetreuung

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer mündlichen Frage aus der Stadtratssitzung vom 16.12.2020 teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Warum gibt es in der Notbetreuung der Kindergärten keine Versorgung mit einem Mittagessen?

      Die Verpflegung in den Einrichtungen war und ist während der Notbetreuung sichergestellt. Nur in wenigen Horten hatten auf Grund der vorgezogenen Weihnachtsferien ab dem 21.12.2020 Caterer die Versorgung eingestellt. Dort gaben die Eltern den Kindern Lunchpakete mit bzw. kochten auch Erzieher gemeinsam mit den Kindern.

      In einigen wenigen Kindertageseinrichtungen übernahmen andere Caterer die Versorgung.

      Vom 28. bis 30.12.2020 hatte eine kommunale Einrichtung geöffnet. Dort übernahmen die Erzieher die Versorgung der Kinder.
    2. Wurde den betroffenen Eltern vorher mitgeteilt, dass es keine Essensversorgung gibt und gibt es Planungen auch in der Notbetreuung eine Essensversorgung anzubieten?

      Bei Veränderungen waren die Eltern informiert.
    3. Wenn ja, auf die Fragen bezogen, gibt es irgendeine Auswahl nach Kindergärten oder nach welchem Prinzip wird das entschieden, dass es dort keine Versorgung mit Mittagessen gibt?

      Die Entscheidung, die Essensversorgung einzustellen, liegt beim Caterer.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • RA-479/2020: Notbetreuung

    RA-479/2020: Notbetreuung

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer mündlichen Frage aus der Stadtratssitzung vom 16.12.2020 teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Viele Krankenschwestern und auch aus dem Pflegebereich sind derzeit zu Hause, da sie ihre Kinder betreuen müssen, weil diese altersbedingt nicht mehr in die Notbetreuung fallen.

    Besteht die Möglichkeit einer Unterbringung von Kindern, die zum Beispiel zehn oder elf sind und die nicht in die Notbetreuung fallen, aber trotzdem noch fürsorgepflichtig sind?

    Kann die Stadt da eventuell noch etwas eröffnen?

    Für alle Kinder, welche im anspruchsberechtigten Alter sind, ist die Notbetreuung gesichert. Es haben alle Einrichtungen geöffnet. Für ältere Kinder besteht kein Rechtsanspruch. Nur Kinder an Förderschulen können bis zur 6. Klasse im Hort betreut werden.

    Bei anderen bzw. weitergehenden Bedarfen können sich Eltern nur privat helfen und eine entsprechende Betreuungsperson suchen.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • Ihre Ratsanfrage RA-478/2020: Sicherung des Winterdienstes

    Ihre Ratsanfrage RA-478/2020: Sicherung des Winterdienstes

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Ist eine Sicherung des Winterdienstes aufgrund der personellen Schwächung aufgrund von Corona im ASR gewährleistet?

    Es gibt mit Stand heute, 04.01.2021 keine personelle Schwächung aufgrund von Corona-Fällen im ASR. Auch die „normale“ Krankenquote ist verglichen mit den Vorjahren eher als gering zu bewerten. Die Sicherstellung des Winterdienstes ist somit gewährleistet.

    Sind genug Personen im ASR geschult, um die Gerätschaften und deren Einsatz zu gewährleisten, wenn eine Schwächung des Personals bestehen würde?

    Der betriebliche Notfallplan kann je nach tatsächlichem Personalbedarf für die einzelnen Dienstleistungen flexibel angepasst werden. Die Bedienungsfertigkeiten des Personals sind in ausreichendem Maß gegeben.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • Ihre Ratsanfrage RA-437/2020: Befangenheit von Herrn Stadtrat Schinkitz in Bezug auf B-188/2020

    Ihre Ratsanfrage RA-437/2020: Befangenheit von Herrn Stadtrat Schinkitz in Bezug auf B-188/2020

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage „Ist durch die erhebliche institutionelle Förderung der Stadt Chemnitz an den Stadtsportbund nicht ganz offensichtlich gegeben, dass eine Befangenheit nach § 20 SächsGemO vorliegt (Tätigwerden in anderer Eigenschaft, bzw. Absatz 1 Nr. 4 und/oder Nr.5)?“

    möchte ich darauf hinweisen, dass der Sachverhalt einer eventuellen Befangenheit im Vorfeld der Sitzung des Schul- und Sportausschusses geprüft wurde. Mit der Beschlussvorlage „Sportförderrichtlinie der Stadt Chemnitz“ ist unseres Erachtens kein unmittelbarer Vor- und Nachteil für Herrn Schinkitz bzw. den Stadtsportbund Chemnitz (SSBC) nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 SächsGemO verbunden, da hier lediglich eine Grundsatzentscheidung über das Verfahren der Ausreichung von Fördermitteln vorliegt, mit diesem Beschluss wird noch keine Entscheidung über auszureichende Gelder getroffen. Dem entsprechend wurde auch gegenüber der Landesdirektion Sachsen zu einer Beschwerde der Ratsfraktion PRO CHEMNITZ wegen möglicher Befangenheit Stellung genommen.

    Die Landesdirektion Sachsen kommt in der Bewertung der Gesamtschau zu einem anderen Ergebnis. Aufgrund der exponierten Stellung des SSBC, dessen Präsident Herr Stadtrat Schinkitz ist, wird hier der Befangenheitstatbestand gesehen.

    Aus diesem Grund wird die Beschlussvorlage B-188/2020 erneut zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung des nächsten Schul- und Sportausschusses gesetzt werden.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze

  • RA-460/2020: Kurzbezeichnung „Kulturhauptstadt“

    RA-460/2020: Kurzbezeichnung „Kulturhauptstadt“

    Sehr geehrter Her Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Frage: Wann erfolgt die Gründung der GmbH zur Kulturhauptstadt?

    Die Vorlage zur Beschlussfassung für die Gründung der Kulturhauptstadt GmbH soll in der Sitzung des Stadtrates im März 2021 dem Stadtrat vorgelegt werden.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • RA-444/2020: Umzäunung & Brandschutztür Damenumkleide FFW Glösa

    RA-444/2020: Umzäunung & Brandschutztür Damenumkleide FFW Glösa

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Am 20. Juni 2020 erfolgte die Übergabe der neuen Feuerwehr- und Rettungswache Glösa. Zum damaligen Zeitpunkt war noch keine Umzäunung des Geländes und Brandschutztür zum Bereich des Damenumkleideraumes vorhanden.

    1. Konnte die Umzäunung des Grundstückes mittlerweile erfolgen?

      Die Umzäunung für das Gelände ist als Leistung bereits vergeben.
    2. Wenn ja, wann?

      Entfällt.
    3. Wenn nein, aus welchen Gründen und für wann ist die vollständige Umsetzung geplant?

      Lieferengpässe und fehlende Montagekapazitäten sind der Grund dafür, dass das Grundstück noch nicht umzäunt ist. Nunmehr ist die Ausführung der Leistung für das Frühjahr 2021 geplant.
    4. Gibt es durch die fehlende Umzäunung Probleme mit der Fremdnutzung der Außenflächen bzw. kam es dadurch zu Beschädigungen dieses Bereiches (Borde, Fußwege usw.)?

      Das Gelände kann derzeitig betreten und im vorderen Bereich durch Fahrzeuge befahren werden. Im vorderen Bereich ist es hierbei auch durch einen LKW zu einer Beschädigung von 3 Borden gekommen. Der Vorgang ist bei der Polizei angezeigt worden und der Verursacher wird in Haftung genommen.

      Das Gebäude der FFw Glösa ist mit einer Schließanlage gesichert.
    5. Ist der Einbau der Brandschutztür zum Bereich des Damenumkleideraumes mittlerweile erfolgt?

      Nein.
    6. Wenn ja, wann?

      Entfällt.
    7. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht und für wann ist die vollständige Umsetzung geplant?

      Auf Grund eines Planungsfehlers des Planungsbüros wurde im 3. Quartal 2020 eine fehlerhafte Brandschutztür im Damenumkleideraum eingebaut. Dieser Fehler wurde gegenüber dem Planungsbüro angezeigt und die Tür wieder ausgebaut. Im weiteren Verlauf wurde nach umsetzbaren Möglichkeiten für eine neue Brandschutztür gesucht und am 16.11.2020 gefunden.

      Derzeit wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die finanzielle Umsetzung zum Einbau einer neuen Brandschutztür geklärt. Wenn die Finanzierung geklärt ist wird der Einbau der neuen Tür beauftragt.
    8. Kann der Damenumkleidebereich durch die fehlende Brandschutztür benutzt werden?

      Der Bereich kann zurzeit nicht vollumfänglich durch die Kameradinnen genutzt werden.
    9. Wenn nein, gibt es einen Bereich, welcher den Kameradinnen zur Verfügung gestellt und die gleichen Voraussetzungen bietet?

      Derzeit ziehen sich die Kameradinnen, wegen fehlender baulicher Voraussetzungen, mit bei den männlichen Kameraden um.

      Freundliche Grüße

      i.V. Miko Runkel
      Bürgermeister
  • RA-436/2020: Entwicklung der Schülerzahl in Chemnitzer Gymnasien

    RA-436/2020: Entwicklung der Schülerzahl in Chemnitzer Gymnasien

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wie haben sich die Schülerzahlen in den letzten 5 Schuljahren entwickelt? (Auflistung bitte nach Schultyp und Jahr)

      Aus der nachfolgenden Tabelle sind die kommunalen Schülerzahlen je Schulart und Schuljahr ersichtlich. Das Chemnitzer Schulmodell wurde aufgrund seines besonderen pädagogischen Konzeptes separat ausgewiesen.
    1. Wie haben sich die Zahlen von Kindertagesplätzen in den Altersstufen 4, 5 und 6 Jahre seit 2017 entwickelt? (Auflistung bitte nach Jahren)

      Gemäß den beschlossenen Kita-Bedarfsplänen (B-192/2017; B-260/2018; B-281/2019) standen in den Jahresscheiben von 2017 bis 2020 folgende Kapazitäten für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.

      2017: 7.768 Plätze
      2018: 7.619 Plätze
      2019: 7.774 Plätze
      2020: 8.054 Plätze

      In der Planung erfolgt die Unterteilung der Kapazitäten für Kinder von 9 Wochen bis unter 3 Jahren, von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sowie für Kinder im Hortalter. Es wird nicht in den Altersstufen 4, 5 und 6 Jahre geplant.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister

  • RA-431/2020:  Verfahrensweise bei freigemeldeten städtischen Immobilien

    RA-431/2020: Verfahrensweise bei freigemeldeten städtischen Immobilien

    Sehr geehrter Herr Preuß,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Werden freigemeldete Immobilienobjekte grundsätzlich zu Verkauf vorgesehen und wenn nein, welche Gründe könnten dem entgegenstehen?

      Frei gemeldete Immobilienobjekte werden nicht nur verkauft, sondern auch vermietet und verpachtet, weil die Gemeindeordnung § 89 Abs. 2 vorgibt, den Vermögensbestand pfleglich zu verwalten und zu erhalten, um gewisse Vorratsflächen auch für künftige städtebauliche Entwicklungen oder für die eigene Nutzung vorzuhalten.
    2. Wie wird festgestellt, dass ein Objekt schwer vermarktbar ist bzw. gibt es hierzu ein regelhaftes Verfahren (Ausschreibung zur Vermietung/ zum Verkauf)?

      Der Verkauf erfolgt grundsätzlich durch Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Chemnitz. Die Feststellung der schwer zu vermarktenden Objekte ist erkennbar an der Anzahl und Höhe der eingehenden Gebote.
    3. Wie wird vor der unentgeltlichen Überlassung von Immobilienobjekten sichergestellt, dass eine anderweitige Vermarktung nicht möglich war?

      Die Vermarktungsmöglichkeiten orientieren sich zunächst an objektiven Kriterien der Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft, z. B. einer Bebauung und sodann auch an einem subjektiven Nutzerinteresse an der Nachfrage der Liegenschaft. Eine unentgeltliche Überlassung, z. B. von Brachflächen, kann zum Zwecke der Entlastung des städtischen Haushalts mit Betriebskosten auch zur Pflege überlassen werden.

      Eine unentgeltliche Überlassung kommt auch in Frage, wenn eine gemeinwohlorientierte Nutzung, z. B. durch Vereine vorgesehen ist, die kulturelle, sportliche oder soziale Aufgaben übernehmen, die zum Teil auch zur Entlastung städtischer Aufgaben dienen.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister

  • RA-418/2020: Sicherung Kunst im öffentlichen Raum

    RA-418/2020: Sicherung Kunst im öffentlichen Raum

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Gibt es Pläne der Verwaltung, derartige Kunst im öffentlichen Raum besser zu schützen?

      Die Stadt Chemnitz ist stets darauf bedacht, ihr Eigentum bestmöglich zu bewahren und zu schützen. Jedoch ist dies bei Kunst im öffentlichen Raum oftmals eine Herausforderung. Gegen Vandalismus und mutwillige Beschädigung können Kunstwerke nicht in besonderer Weise geschützt werden. Vielmehr ist die Stadt auf verstärkte soziale Kontrolle bzw. Umsicht angewiesen.
    2. Gibt es Überlegungen, die betroffene Figurengruppe durch Duplikate zu ersetzen?

      Der Märchenbrunnen ist bereits das zweite Mal Opfer von Vandalismus und Diebstahl geworden. Nach der Wiedererrichtung des Brunnens vor einigen Jahren wurden die Modelle der Figuren eingelagert und stehen für einen Nachguss (Duplikate) zur Verfügung. Derzeit werden die Kosten für eine mögliche Wiedererrichtung ermittelt, um den Schaden bei der Versicherung geltend machen zu können.
    3. Sind die Kunstsammlungen sowie das Museum Gunzenhauser sicherheitstechnisch auf dem neuesten Stand?

      Die Museen der Kunstsammlungen Chemnitz verfügen über zertifizierte Sicherheitstechnik entsprechend der Standards des Verbandes der Sachversicherer und stehen hierzu in kontinuierlichem Austausch mit dem Kunstversicherer der Stadt Chemnitz.
    4. Wann wurden die Sicherheitskonzepte für diese Gebäude zuletzt geprüft und bewertet?

      Siehe Beantwortung der Frage 3.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • RA-419/2020: Förderung Sächsisches Eisenbahnmuseum e.V.

    RA-419/2020: Förderung Sächsisches Eisenbahnmuseum e.V.

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Nach der bisher sehr erfolgreichen verlaufenen Landesausstellung „Eisenbahn.Boom“ werden im Sächsischen Eisenbahnmuseum Befürchtungen laut, dass der Betrieb aufgrund fehlender Fördergelder mittelfristig nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.

    1. Ist seitens der Stadtverwaltung geplant, die Vereine „Sächsisches Eisenbahnmuseum e. V.“ sowie „Eisenbahnfreunde Richard Hartmann Chemnitz e. V.“ im kommenden Haushalt 2021/2022 mit höheren Förderbeträgen zu bedenken?

      Der Planentwurf (Stand 02.11.2020) sieht vor, die Eisenbahnvereine ab 2021 neben der regulären institutionellen Förderung mit jährlich zusätzlich 100.000 € zu unterstützen, vorausgesetzt der Freistaat Sachsen beteiligt sich in gleicher Höhe an der Förderung.
    2. Wie hoch waren die Unterstützungen der Stadt Chemnitz für beide Vereine in den Jahre 2018, 2019 und 2020?

      Die institutionelle Förderung beider Vereine betrug

      2018 113.000 €
      2019 130.000 €
      2020 130.000 €, zzgl. 20.000 € aus dem Kulturhauptstadtbudget.

      Für die Vorbereitung und Durchführung der Sächsischen Landesausstellung stellte die Stadt Chemnitz als Kofinanzierung für die Förderung durch das Land Sachsen einmalig einen Betrag in Höhe von insgesamt 500.000 € über die drei Jahre verteilt zur Verfügung.

      Im Rahmen der Förderung aus investiven Verstärkungsmitteln wurden Zuschüsse des Landes und Sitzgemeindeanteile in folgender Höhe ausgereicht:

      Investive Verstärkungsmittel Sitzgemeindeanteil aus Mitteln der des Landes komm. Kunst- und Kulturförderung

      2018 15.715 € 1.557 €
      2019 74.850 € 5.530 €
      2020 174.601 € 4.657 €
    3. Welche konkreten Punkte aus kulturstrategischen Papieren der Stadt Chemnitz wurden bisher zur Entwicklung des Areals im Stadtteil Hilbersdorf umgesetzt?

      Mit dem Beschlussantrag BA-065/2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die perspektivische Entwicklung des Schauplatzes Eisenbahn im Rahmen der Kulturstrategie sicherzustellen. Dabei unterstützte der Kulturbetrieb beide Vereine bei der Vorbereitung und Durchführung der Teilnahme an der Landesausstellung „Boom. 500 Jahre Industriekultur in Sachsen“ seit 2017 durch fachliche Beratung in Kooperation mit Sächsischen Industriemuseum Chemnitz sowie in enger Abstimmung mit dem Land Sachsen.

      Die Kulturverwaltung wird weiterhin beide Vereine fachlich bei der Ausarbeitung des Konzeptes „Schauplatz Eisenbahn“ Chemnitz Hilbersdorf unterstützen. Bevor weitere Schritte zur Ausarbeitung eines Betreiber- und Nutzungskonzeptes unternommen werden können, ist eine Evaluierung der Durchführung der Landesausstellung notwendig.

      Folgende Dokumente und Meilensteine bilden für die weitere Ausarbeitung die Grundlage:

       der Kulturentwicklungsplan (2004),
       der Bericht der KPMG AG (08/2016),
       die Kulturstrategie 2018-2030 (2019), S. 32 und
       der erfolgreiche Bewerbungsprozess mit dem Titelgewinn Chemnitz „Europäische Kulturhauptstadt 2025.“

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister