Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-361/2020: Verkehrsorganisatorische Neuerungen Knotenpunkt Reitbahnstraße/Annenstraße

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Die Belastung des Verkehrsknotenpunkts Reitbahnstraße/Annenstraße wird immer wieder durch Fahrgäste der CVAG und Autofahrer berichtet. Ebenso wünschen sich Radfahrer in diesem Bereich bessere Bedingungen.

    1. Gibt es seitens der Verwaltung Pläne, diesen Knotenpunkt umzugestalten?

      Ja. Bereits seit 2012 gab es zahlreiche Anfragen durch die ansässigen Gewerbetreibenden sowie Anwohner, die Aufenthaltsqualität an der Reitbahnstraße durch das Pflanzen von Bäumen zu erhöhen. Dies wurde durch eine Unterschriftenliste untermauert. Auch in mehreren Vor-Ort Terminen und Gesprächsrunden mit den Anliegern wurde nach Lösungen gesucht, den Abschnitt Reitbahnstraße zwischen Annenstraße und Moritzstraße zu begrünen.

      Zwischen der Begrünung im Vorfeld des Tietz und dem Rasengleis sowie der Baumallee an der Reitbahnstraße ab Annenstraße fällt der benannte Abschnitt mit seiner nüchternen Betonstruktur sehr auf. Besonders in den immer heißer werdenden Sommermonaten fehlt der Ausgleich durch schattenspendendes Grün.
    2. Wenn ja, mit welchem Ziel?

      Im Zusammenhang mit einer geforderten qualitätsvollen städtebaulichen Aufwertung der Reitbahnstraße im Abschnitt zwischen Moritz-und Annenstraße, wie bei Punkt 1 erwähnt, ist es auch notwendig, in den Knotenpunkt Reitbahnstraße /Annenstraße einzugreifen. Um in dem Straßenabschnitt auf dem landwärtigen Seitenbereich Bäume einzuordnen, ist es erforderlich, den Seitenbereich zu verbreitern. Ohne Preisgabe der für die ansässigen Händler wichtigen Stellplätze führt das in Folge zum Verzicht auf die derzeitige separate Linksabbiegespur von der Reitbahn- in die Annenstraße.
    3. Welche konkreten Veränderungen kommen auf die einzelnen Verkehrsteilnehmer zu?
      (bitte aufgliedern für: ÖPNV, Kraftverkehr, Radfahrer, Fußgänger)


      Auf Fußgänger kommen keine Veränderungen zu. Der motorisierte Individualverkehr kann an dem Knotenpunkt nicht mehr links abbiegen. Erfahrungsgemäß und nach Rücksprache mit den Anliegern wurde die Möglichkeit zum Linksabbiegen kaum genutzt. Dafür kann der wenige Meter entfernte Knotenpunkt Reitbahnstraße/Moritzstraße genutzt werden oder der Knotenpunkt Reitbahn-/Ritterstraße.

      Der ÖPNV (Bus) wird auf der Fahrbahnmitte auf dem Straßenbahngleis mitgeführt und kann über ein Permissiv-Signal gesichert links abbiegen. Für Radfahrer gelten die Bedingungen des motorisierten Individualverkehrs; außerdem können Radfahrer im Bedarfsfall den Knotenpunkt als Fußgänger passieren.
    4. Werden die Maßnahmen im Vorfeld mit allen betroffenen Interessenvertretern (ADFC, VMS, Anwohnern etc.) besprochen?

      Die Interessenvertreter wurden bzw. werden in einem schriftlichen Anhörungsverfahren beteiligt. Eine intensive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Stadtteilmanagement sowie mehrere Vor-Ort-Termine fanden bereits statt.
    5. Wenn ja, in welcher Form?

      Siehe Antwort zu 4.
    6. Wann ist mit dem Beginn des Umbaus zu rechnen?

      Ein Baubeginn ist im Frühjahr des nächsten Jahres vorgesehen.
    7. Welche Kosten sind beim Umbau zu erwarten?

      Es ist mit Baukosten in Höhe von 190.000 Euro zu rechnen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • RA-375/2020 – Chemnitzer Modell

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Mündliche Frage aus der Stadtratssitzung vom 23.09.2020:

    Inwieweit wurden die Vorschläge für den Durchmesser des Einlaufpunktes des Eibenberger Bachs berücksichtigt? Es ist die selbe Rohrdimension wie bisher vorhanden, obwohl eine höhere Dimension aufgrund des Wasserspiegels gefordert wurde.

    Aus der Fragestellung kann nicht eindeutig entnommen werden, worauf sich der Sachverhalt bezieht.

    Über den Parkplatz der Einsiedler Brauerei GmbH führt der verrohrte Eibenberger Bach (Eiprofil 900/600). Im Zusammenhang mit dem Chemnitzer Modell ist keine Erneuerung der Verrohrung geplant.

    Unmittelbar vor dem Bahnkörper wird jedoch ein Übergabeschacht zwischen Parkplatz und Durchlass Bahnquerung errichtet, mit dem künftig eine weitere Möglichkeit der Geröllentnahme besteht. Dieser Schacht stellt gleichzeitig die Trennung der Zuständigkeiten für die Bachverrohrung zwischen der Brauerei und der DB AG dar.

    Nach unserem Kenntnisstand wurde der Durchlass vom Grundstückseigentümer (DB AG) bereits unabhängig vom Planfeststellungsverfahren ertüchtigt. Nach Auskunft der Bahn handelt es sich dabei um eine Dimension DN 1000.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-358/2020: Nachfrage zur Ratsanfrage RA-264/2020, Objekt der ehemaligen Schulküche Theodor-Neubauer Schule

    Sehr geehrter Herr Müller,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Welche Organisationseinheit der Stadtverwaltung hat die Entscheidung zur Überlassung der ehemaligen Schulküche getroffen?

      Die Entscheidung für die Überlassung wurde einvernehmlich durch die Verwaltungsspitze (Oberbürgermeisterin) getroffen.
    2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Entscheidung getroffen Wurden die maßgeblichen Dienstanweisungen der Stadt dabei eingehalten?

      Die Überlassung deckt sich mit den Festlegungen der DA 2301. In Ausnahmefällen ist bei schwer vermarktbaren Immobilien eine unentgeltliche Überlassung möglich, wenn die Stadt Chemnitz im Gegenzug Kosten einspart. Diese Konstellation war auf Grund des damaligen Bauzustands gegeben. Der Verein hat Instandsetzungskosten übernommen, welche sonst Vermietersache gewesen wären.
    3. Welche Gremien des Stadtrates wurden in die Entscheidung einbezogen?

      Eine Beteiligung des Stadtrats oder eines Ausschusses ist gemäß DA 1000 Ziff. 4.3 Abs. 1 nicht verpflichtend vorgesehen.
    4. Wie hoch wird die indirekte Förderung des Subbotnik e.V. ausgewiesen (DA 2001 Ziff. 10, Abs. 5)?

      Da keine Miete gefördert werden musste, entfällt die Ausweisung einer indirekten Förderung.
    5. Wurde durch den Verein Subbotnik e.V. ein Antrag auf Gewährung einer indirekten Förderung gestellt (DA 2001 Ziff. 10, Abs. 6)?

      Siehe Antwort zu Ziffer 4
    6. Wurde durch den Verein die fortdauernde Notwendigkeit der indirekten Förderung jährlich nachgewiesen und wurde durch die Stadt bereits eine Prüfung der Subventionsvoraussetzungen vorgenommen (DA 2001 Ziff. 10, Abs. 6)?

      Siehe Antwort zu Ziffer 4

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • Nachfrage zur RA-337/2020: Nutzung Bahnhofstunnel Dresdner Straße als Werbefläche/Kunstplattform

    (Hinweis: Diese Ratsanfrage bezieht sich auf folgende Anfrage:

    https://afdfraktionchemnitz.de/2020/09/10/ra-337-2020-nutzung-bahnhofstunnel-dresdner-strasse-als-werbeflaeche-kunstplattform/
    )

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wieviel Fläche in m² (ohne Decken und Böden) sind in dem Tunnel insgesamt vorhanden?

      Es sind insgesamt 251 m2 Tunnelfläche der DB AG und 512 m2 städtische Wandfläche der Treppenhauswandscheiben und der Rückwand zu den Bahngleisen vorhanden.
    2. Wurde auf diesen Flächen eine besondere Versieglung (z.B. Graffitischutzlack) aufgetragen, und wenn ja, in welcher Flächengröße, welcher Lackart und zu welchem Preis?

      Alle Flächen wurden mit einer permanenten, zweikomponentigen Beschichtung auf Polyurethan-Basis auf vorbereitetem Untergrund, System SlLCO-TEC Graffitischutz PU behandelt.

      Die Leistungsposition enthält neben dem Anti-Grafftischutzsystem auf geglätteter, mineralischer Wandfläche eine zweischichtige geeignete Untergrundvorbereitung, die Lunkerspachtelung mit Feinspachtel, die Grundierung im Farbton RAL 7035 Lichtgrau, die Zwischenbeschichtung mit SlLCO-TEC Graffitischutz PU und die Antigraffiti Schutzschicht mit SlLCO-TEC.

      Die Oberflächenbehandlung der bestehenden Betonwände des ehemaligen Fluchttunnels wurde über das ausgewählte System mit dem Graffitischutz kombiniert.

      Der Angebotspreis lag bei 18,50 €/m2 für das Gesamtsystem, eine Einzelausweisung nur für den Graffitischutz ist nicht möglich.

      In der Beantwortung der Ratsanfrage RA-337/2020 wurde ein Teil der Flächen zur Gestaltung benannt, dies sind Teile des städtischen Bereiches der Rückwand zu den Bahngleisen. Die Wandtunnelflächen selbst befinden sich im Eigentum der DB AG und sollen möglicherweise durch diese selbst mit vorgeblendeten Gestaltungsflächen versehen werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • RA-347/2020: Kosten für Einsätze am „Gegenwarten-Kunstobjekt Skoda“

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Mehrfach durfte man den lokalen Medien entnehmen, dass es Einsätze der Chemnitzer Berufsfeuerwehr am „Gegenwarten“-Ausstellungsort Schlossteich gab. Konkret betrafen diese Einsätze den im Wasser als Kunstobjekt installierten Pkw Skoda.

    Weiterhin wurde bei der Aufstellung der „Holzbrücke“ an der Brückenstraße der Ausleger eines Feuerwehr-Krans beschädigt.

    1. Wieviel Einsätze musste die Chemnitzer Berufsfeuerwehr im Rahmen dieses Kunst-Objekts fahren (bis einschließlich 01.09.2020)?
    2. Wieviel Kameraden waren insgesamt an den Einsätzen beteiligt?
    3. Wieviel Einsatzstunden fielen insgesamt an, welche Kosten entstanden dadurch?
    4. Werden die entstandenen Kosten den Veranstaltern der „Gegenwarten“ Reihe, den Kunstsammlungen Chemnitz, in Rechnung gestellt?
    5. Wie hoch sind die Reparaturkosten des o.g. Krans der Chemnitzer Berufsfeuerwehr?
    6. Wie lange war das Fahrzeug in Reparatur?
    7. Wurde das für lebensrettende Einsätze wichtige Fahrzeug für die Zeit des Ausfalls adäquat ersetzt?
    8. Wenn Nein, warum nicht?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird eine Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten.

      Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

      Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

      Freundliche Grüße

      Sven Schulze
      Bürgermeister

  • RA-341/2020: Schulhofsanierung & Fertigstellung 2. Rettungsweg Grundschule Mittelbach

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Konnten die für die Ferienzeit angesetzten Pflasterarbeiten abgeschlossen werden?

      Die Untergrundarbeiten (Entwässerungskanalarbeiten etc.) wurden fertiggestellt. Weitere gestalterische Arbeiten wurden insbesondere auf Grund von Bestell- und Lieferschwierigkeiten des Betonpflasters nicht ausgeführt.
    2. Wenn nein, aus welchem Grund konnten die Arbeiten nicht abgeschlossen werden?

      Siehe Antwort 1.
    3. Für wann ist die Fertigstellung geplant?

      Der Unterbau zum Setzen von Borden und Verlegen von Pflaster ist bereits fertiggestellt. Derzeit läuft die Geländeregulierung und das Setzen der Borde für die Pflasterarbeiten, die anschließend durchgeführt werden.

      Für die Tartanarbeiten sind aktuell drei Firmen angeschrieben und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Geplant ist eine Ausführung bis spätestens Ende des Jahres.
    4. Für welchen Zeitpunkt war und ist die Fertigstellung des 2. Rettungsweges geplant?

      Der 2. bauliche Rettungsweg wurde über ein Provisorium auf dem Schulhof hergestellt. Die Umsetzung einer dauerhaften Lösung ist abhängig von der Frage zum Erhalt bzw. Abriss des Anbaus. Hier erfolgt derzeit eine Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern (Schulamt und Amt für Jugend und Familie).
    5. Welche Miet-/Leihkosten sind für den temporär errichteten 2. Rettungsweg bisher angefallen?

      Die Miet-/Leihkosten für Gerüstturm + drei Gerüsttreppen in Klassenräumen im Zeitraum von 04/2018 – 08/2020 belaufen sich aktuell auf 31.308,50 EUR.
    6. Mit welchen Kosten (ohne Miet-/Leihkosten temporärer 2. Rettungsweg) wurde für den Rettungsweg wurde geplant?

      Es gibt eine gültige Baugenehmigung, die den Abriss des Anbaus und die Errichtung eines dauerhaften 2. baulichen Rettungsweges auf der Giebelseite des Schulgebäudes vorsieht.

      Laut Kostenberechnung Stand 2015 gliedern sich die Kosten wie folgt auf:

      Abbruch Anbau: ca. 52.000 EUR
      Errichtung Gerüsttreppe sowie dazu erforderliche Arbeiten im Gebäude (bspw. Fundamente
      Treppe, Außentüren zur Treppe, Fassadenarbeiten): ca. 165.000 EUR.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister

  • RA-334/2020: Nachverfolgung von Infektionsketten & Kontakten im Bezug auf COVID-19

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. In wieviel Fällen mussten Kontakte von infizierten Personen nachverfolgt werden?

      Stand 11.09.2020:

      Die Kontaktpersonen von 268 Covid-positiv getesteten Personen (im Meldebereich der Stadt Chemnitz bisher registriert) wurden nachverfolgt.

      Insgesamt wurden 2837 Quarantänen bei engen Kontaktpersonen (Kategorie I nach Robert-KochInstitut) ausgestellt. Dabei handelt es sich um Kontakte zu o.g. positiven Personen oder zu positiv Getesteten aus anderen Landkreisen oder Städten.

      Zusätzlich wurden mehrere Tausend Personen, die Kontakte anderer Kategorie hatten (Kategorie II und III nach Robert-Koch-Institut) ermittelt, beraten und zum Teil getestet.
    2. In wieviel Fällen mussten nach Veranstaltungen mit Personen Registrierung Kontakte nachverfolgt werden?
    3. Welche Veranstaltungen betraf diese Maßnahme?
    4. Wie oft konnten dabei weitere Infektionen festgestellt werden?

      Die Mehrzahl der Kontakte waren Fälle im Familienbereich, bei Gemeinschaftseinrichtungen, Reisegruppen, im Arbeitsbereich oder Privatfeiern.

      Laut Coronaverordnung des Landes sind Veranstaltungen erst seit Kurzem mit Hygieneschutzkonzept wieder erlaubt. Dabei gab es bisher noch keine Fälle.
    5. Wieviel Mitarbeiter waren mit diesen Nachverfolgungen beschäftigt?

      Insgesamt sind im Infektionsschutz der Stadt Chemnitz 10 Mitarbeiter tätig. Während der Lockdownphase im März waren alle Mitarbeiter des Amtes zu Beratungen, Nachverfolgungen oder Testungen von Bürgern im Rahmen der Coviderkrankungen eingesetzt.

      Zusätzlich stellte der Bund zwei befristet eingesetzte Containmentscouts über das Robert-KochInstitut.
    6. Welche Kosten entstanden der Stadt Chemnitz bisher (Stand 31.07.2020) durch diese Aufgabe?

      Dies kann vom Gesundheitsamt nicht beziffert werden.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • RA-335/2020: Sichtbarkeit der Anzeigen in Bussen und Bahnen der CVAG

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin und in Abstimmung mit der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) Folgendes mit:

    1. Warum wurde das bisherige, seit 2014 verwendete Erscheinungsbild der Fahrgastinformationsbildschirme verändert?

      Ursprung der Änderung des gesamten Erscheinungsbildes der Infotainment-Anzeigen war die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten der Stadt Chemnitz zum Vorhaben „Nachrüstung Infotainment für Busse“ der CVAG vom 08.10.2018. Infolge dessen fand ein mehrmonatiger Austausch mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Chemnitz und dem Weißer Stock e.V.
      zum barrierefreien Layout der Infotainment-Anzeigen statt.

      Es sei vermerkt, dass die Anzeige „WAGEN HÄLT“ ausschließlich in den Bussen angezeigt wird. In den Straßenbahnen gibt es keine Anzeige „WAGEN HÄLT“, da die Bahnen grundsätzlich an jeder Haltestelle halten.
    2. Wurde die Umstellung auf das neue Erscheinungsbild vorab mit dementsprechenden Gremien (CVAG-Fahrgastbeirat), gewählten Interessenvertretungen (Behindertenbeirat und Seniorenbeirat), der Behindertenbeauftragen bzw. der AG „Barrierefreies Bauen“ beim Sozialamt abgestimmt?

      Siehe Antwort zu Frage 1.
    3. Wenn Antwort Ja, mit welchem Ergebnis bzw. welchen Stellungnahmen?

      Das neue Erscheinungsbild, bis auf die Anzeige „WAGEN HÄLT“, wurde mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Chemnitz und dem Weißer Stock e.V. abgesprochen und im Februar dieses Jahres abschließend freigegeben. Der Fokus lag hierbei auf eine kontrastreiche Darstellung der dargestellten Informationen unter Beachtung der Schriftgröße.
    4. Wenn Antwort Nein, aus welchen Gründen erfolgte dies nicht?

      Die Darstellung der Anzeige „WAGEN HÄLT“, als einzigen Unterschied zwischen dem Infotainment-Anzeigen in Bahn und Bus, wurde im Arbeitsprozess versehentlich nicht abschließend abgestimmt.
    5. Ist eine Änderung des gegenwärtigen Erscheinungsbildes mit vergrößerter und damit besser erkennbarer Darstellung der „WAGEN HÄLT“-Anzeige vorgesehen und bis zu welchen Zeitpunkt wäre dies umsetzbar?

      Die Schriftgröße der Anzeige „WAGEN HÄLT“ wurde nicht verändert. In der vorherigen Version war der rote Balken auf der ganzen Zeile eingeblendet und die Schrift wurde dadurch verzerrt wiedergegeben.

      Das gegenwärtige Erscheinungsbild der Anzeige fügt sich in das abgestimmte Design ein. Eine größere Darstellung der Anzeige „Wagen Hält“ wird nicht bevorzugt, da dafür andere Informationen entfallen müssten.

      Abschließend sei erwähnt, dass der CVAG diesbezüglich bisher keine Hinweise vorliegen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Stötzer
      Bürgermeister

  • RA-135/2020: Abbiege-Assistenten an kommunalen Lastkraftwagen

    RA-135/2020: Abbiege-Assistenten an kommunalen Lastkraftwagen

    Sehr geehrter Herr Müller,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie sind die Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen in den Fuhrparks der Stadtverwaltung, der kommunalen Eigenbetriebe und Unternehmen, an welchen die Stadt Chemnitz zu 100 Prozent beteiligt ist, mit Abbiege-Assistenten ausgerüstet?
    2. Ist es geplant, die Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen in den Fuhrparks Stadtverwaltung, der kommunalen Eigenbetriebe und Unternehmen, an welchen die Stadt Chemnitz zu 100 Prozent beteiligt ist, vollständig mit diesen Assistenten auszustatten?
    3. Wie hoch wären die Kosten dafür?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung erbeten, welche neben den
      kommunalen Lastkraftwagen auch die Fahrzeuge der städtischen Unternehmen umfasst.

      Folglich entspricht Ihre Ratsanfrage nicht den Anforderungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO, denn sie betrifft keinen konkreten Lebenssachverhalt.

      Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

      Freundliche Grüße

      Sven Schulze
      Bürgermeister
  • RA-329/2020: Verpachtung von Landwirtschaftsflächen in Borna-Heinersdorf

    RA-329/2020: Verpachtung von Landwirtschaftsflächen in Borna-Heinersdorf

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Seit wann sind die betreffenden Flächen im Flächennutzungsplan als
      Landwirtschaftsflächen eingestuft?

      Die betreffenden Flächen sind zumindest seit dem 24.10.2001 nach dem derzeitig wirksamen Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen dargestellt.
    2. Seit wann ist das Umweltamt (bitte die einzelnen Flurstücke aufführen) und zu welchem Zweck als operativer Eigentümer in die Flächen eingewiesen?

      Das Umweltamt ist seit mehr als 20 Jahren als verwaltendes Amt in die betreffenden Flächen mit der derzeitigen Zweckbestimmung als Landwirtschaftsfläche eingewiesen.
    3. Wieso werden die Flächen, obwohl langfristig verpachtet und als Landwirtschaftsfläche Flächen charakterisiert, nicht dem Grünflächenamt zugeordnet? Ist es hierbei zutreffend, dass die Ämtereinweisung immer noch auf der Grundlage einer Vorhaltung als Deponiefläche beruht?

      Die Entscheidung, welchem Amt bestimmte Flächen zugeordnet werden, wird verwaltungsintern getroffen. Sie steht vorliegend ursprünglich im Zusammenhang mit der benachbarten Deponiefläche.
    4. Welche weiterführende Nutzung der Flächen ist vorgesehen, dass diese nicht weiter zu Iandwirtschaftlichen Zwecken verpachtet werden? Ist es hierbei zutreffend, dass die Errichtung einer Solaranlage erwogen wird? Ist es weiter zutreffend, dass eine Solaranlage in Abwandlung des vormalig vorgesehenen Deponiestandortes vorgesehen
      wird?


      Es ist vorgesehen, die betreffenden Flächen weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen, allerdings nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus. Diese Bewirtschaftung führt zur Erhöhung der Biodiversität und ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Dieses Projekt dient der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses BA-009/2018 vom 07.03.2018, mit dem der Stadtrat die Verwaltung beauftragte, landwirtschaftliche Flächen ohne die Anwendung von Glyphosat und sonstiger chemischer Herbizide zu bewirtschaften. Die gesamte Fläche wird weiterhin ackerbaulich bewirtschaftet.

      Bezüglich der Errichtung einer Solaranlage ist auszuführen, dass im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes „Erneuerbare Energien“ eine Potenzialanalyse durchgeführt wurde, auf welchen Flächen die Errichtung sogenannter Agro-PV-Anlagen potenziell möglich ist. Über das Konzept ist im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzprogramms in den Gremien zu entscheiden, wenn der Arbeitsstand entsprechend fortgeschritten und eine Beschlussvorlage erstellt worden ist. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. Demzufolge gibt es keinerlei konkrete Planungen.
    1. Wie wurden die zuständigen Gremien des Stadtrates in die Entscheidung einer Nutzungsänderung einbezogen?

      Es erfolgt keine Nutzungsänderung.

      Freundliche Grüße

      Miko Runkel
      Bürgermeister