Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-167/2021: Bolzplatz Liddy-Ebersberger-Straße

    RA-167/2021: Bolzplatz Liddy-Ebersberger-Straße

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Mündliche Frage aus der Stadtratssitzung am 02.06.2021:

    Zum Bolzplatz an der Liddy-Ebersberger-Straße wurde den Dezernaten 3 und 6 eine Beschwerde weitergeleitet. Bei dem Projekt „NUMIC“ sollte ein Bürgerpark im Bereich der Plattform Mitte-Ost neu gestaltet werden, wobei der Spielplatz eventuell neu konzipiert werden könnte.

    Wie ist die Situation um dieses Projekt?


    Die Beschwerdeführerin hatte bereits ein Antwortschreiben des Ordnungsamtes am 31.05.2021 erhalten, dem ein ausführliches Gespräch am 01.05.2021 zu den Handlungsmöglichkeiten des Stadtordnungsdienstes vorausging.

    Des Weiteren wurde bereits am 12.11.2020 zur selben Thematik ein Antwortschreiben des zuständigen Fachamtes, des Grünflächenamtes an die Beschwerdeführerin verfasst.

    Jede Altersgruppe sollte die Möglichkeit haben, sportlich und kreativ aktiv zu sein und Freizeit vor Ort, das heißt im eigenen Wohnumfeld zu gestalten.

    Dass es einen hohen Bedarf an Spiel- und Freizeitmöglichkeiten in Ihrem Wohngebiet gibt, zeigen sowohl Ihre Ausführungen als auch der vom Stadtrat gefasste Beschluss B-045/2018, der eine Angebotserweiterung der Spiel- und Freizeitanlage „Liddy-Ebersberger-Str./Bolzplatz“ fordert. Dieser Beschluss wurde durch das Grünflächenamt umgesetzt.

    Das Projekt „NUMIC-Neues urbanes Mobilitätsbewusstsein in Chemnitz“ beschäftigt sich inhaltlich mit dem Verkehrsverhalten der Chemnitzer:innen. Hier wird entlang des angedachten ‚Bürgerparks‘ lediglich eine Modellroute geplant. Der ‚Bürgerpark‘ ist ein Projekt, welches im Rahmen der Interventionsflächengestaltung zur Europäischen Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 umgesetzt wird. Jede Ortschaft und jedes Bürgerplattformgebiet wurde aufgerufen, gemeinsam mit seinen Bewohner:innen einen öffentlichen Ort zu benennen, der aufgewertet, umgestaltet oder neu konzipiert werden sollte, um ein gegenseitiges Miteinander und eine kulturelle Nutzung im Gebiet zu fördern.

    In Zusammenarbeit mit der Bürgerplattform Chemnitz Mitte-Ost, welche als Bindeglied zwischen Bürger:innen und Verwaltung agiert, wurde der sogenannte ‚Bürgerpark‘ im Bereich des ehemaligen Keppler-Gymnasiums geplant. Auch diese Planungen basieren auf den Wünschen der Bürger:innen nach mehr Sport- und Freizeitmöglichkeiten für Jung und Alt.

    Eine Planerin hat die von der Bürgerplattform genannten Bürger:innenwünsche in eine Gesamtplanung gefasst und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Koordinator sowie der Stadtverwaltung. Im Spätsommer 2021 soll dazu eine weitere Bürger:innenbeteiligung stattfinden.

    Die Gestaltung der ehemaligen Brachfläche zu einem ‚Bürgerpark‘ könnte neben einer weiteren Gebietsaufwertung durch zusätzliche Angebote zu einer Verlagerung der Nutzer:innen und zu einer Beruhigung der Spiel- und Freizeitanlage „Liddy-Ebersberger-Str./Bolzplatz“ führen.

    Ein Rückbau des Bolzplatzes, des Basketballplatzes und des Holzpavillons ist aus den genannten Gründen deshalb zurzeit nicht vorgesehen.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-149/2021: Zuweisungen an die Städtische Theater GmbH

    RA-149/2021: Zuweisungen an die Städtische Theater GmbH

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    Ihre o. a. Ratsanfrage beantworte ich im Auftrag des Oberbürgermeisters, auf Basis einer Zuarbeit der Städtischen Theater Chemnitz gGmbH (STC gGmbH) wie folgt:

    1. Wie hoch fielen die tatsächlichen Zuweisungen an die Städtische Theater Chemnitz GmbH im Jahr 2020 aus?

      Der tatsächliche Zuschuss der Stadt Chemnitz an die STC gGmbH belief sich im Jahr 2020 auf 27.150 TEUR.
    2. Wie hoch ist die Differenz zum Planansatz?

      Die Differenz zum Planansatz beträgt 5.797,3 TEUR. Darin enthalten sind die von der Stadt Chemnitz beim Freistaat Sachsen beantragten Fördermittel zum „Kulturpakt“ i. H. v. 2.400,0 TEUR. Diese wurden entgegen der Planung entsprechend des Bescheides des SMWK
      direkt an die STC gGmbH gezahlt.
    3. Wie wird die Zuweisungs-Situation für 2021 eingeschätzt?

      Diese Frage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen.

      Mit Ihrer Frage wird nach einer Bewertung und Einschätzung durch die Verwaltung gefragt. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesem Grund wird diese Frage nicht beantwortet.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • IA-015/2021: Infektionsgeschehen SARS-CoV-2-VIrus, Ansteckungen und Übertragungswege

    IA-015/2021: Infektionsgeschehen SARS-CoV-2-VIrus, Ansteckungen und Übertragungswege

    Sehr geehrte Herren Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Die Fragesteller erbitten Informationen über die vom Gesundheitsamt Chemnitz im Rahmen der Meldungen und Kontaktnachverfolgung festgestellten Erkenntnisse bezüglich von Ansteckungsfällen und der daraus resultierenden Quarantäneanordnungen:

     bei Versammlungen und Ansammlung unter freien Himmel,
     bei Sitzungen von Gremien der Stadt Chemnitz (alle offiziellen im Ratsinformationssystem gelistete Gremien),
     bei angemeldeten politischen Versammlungen in geschlossenen Räumen,
     beim Besuch von Kindergärten, Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und Berufsschulen,
     in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenbetreuung,
     in stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens,
     im Rahmen von sonstigen Kategorien (verfügbare sonstige Kategorien auflisten und auswerten).

    Die Auswertung soll seit Beginn der Erfassung gegliedert nach Kategorie und Zeiteinheit, bzw. wenn möglich nach Ereignis, erfolgen.

    Darüber hinaus bitten die Fragesteller um eine Information über die Einschätzung des Gesundheitsamtes Chemnitz zu den Hauptübertragungswegen des Virus.

    Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung wird im Infektionsfall mit SARS-CoV-2 auch das Infektionsumfeld ermittelt. Hierbei können bei infizierten Personen auch mehrerer oder auch keine Infektionsumfelder ermittelt werden, da nicht bei jeder Infektion zweifelsfrei der Ansteckungsweg nachvollzogen werden kann.

    Aufgrund der technischen Voraussetzungen im Fachanwendungsprogramm sind diese Daten erst durch ein Software-Update seit dem 17.11.2020 statistisch auswertbar und können in folgenden Kategorien dargestellt werden:

     Gastronomie
     Tourismus
     Öffentlicher Nahverkehr
     Kindergärten, Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und Berufsschulen
     stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens
     stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenbetreuung
     ambulante Pflege
     Freizeit, Sport und Veranstaltungen
     privater Haushalt/private Feiern/Treffen
     Einzelhandel
     sonstiges Infektionsumfeld (bspw. Baugewerbe, Lebensmittelbereich, Großraumbüro).

    Bei der Auswertung wurden im Zeitraum vom 17.11.2020 bis 23.05.2021 insgesamt 8.501 Infektionsfälle mit SARS-CoV-2 einbezogen.

    Mit insgesamt 2.672 Nennungen wurden private Haushalte, private Feiern und Treffen als häufigstes Infektionsumfeld benannt. Als weitere bedeutsame Infektionsumfelder wurden die Bereiche Einzelhandel (1.397 Nennungen), Kindergärten, Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und Berufsschulen (1.056 Nennungen) und sonstige Infektionsumfelder (1.007 Nennungen) ermittelt.

    Nachrangig benannt wurden die Infektionsumfelder stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens (635 Nennungen), öffentlicher Nahverkehr (158 Nennungen), stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe (63 Nennungen), Freizeit, Sport und Veranstaltungen (50 Nennungen), ambulante Pflege (21 Nennungen), Tourismus (20 Nennungen) und Gastronomie (7 Nennungen).

    Hierbei ist zugleich in der Einordnung der Anzahl der Nennungen u.a. in den Kategorien „Gastronomie“, sowie „Freizeit, Sport und Veranstaltungen“ die zum Betrachtungszeitraum geltenden Regelungen und folglich deren Nutzungsmöglichkeiten zu beachten.

    Bei insgesamt 1.415 Infektionsfällen konnten Infektionsumfelder nicht ermittelt oder erhoben werden. Detaillierte Daten dazu finden Sie in der Tabelle 1 und in der Abbildung 1.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister


  • RA-143/2021: Baumpflanzungen

    RA-143/2021: Baumpflanzungen

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Wer hat veranlasst, die Bäume auf der Ausbaustrecke des Südrings bis zur Zwickauer Straße zu pflanzen? Dort sind ja Tatsachen schon gesetzt, indem gestern oder diese Woche Eichen gepflanzt worden sind.

    Die Baumpflanzungen wurden durch die Stadt Chemnitz, Gebäudemanagement und Hochbau, im Zusammenhang mit dem Abbruch und der Revitalisierung der Brachfläche Carl-Hertel-Straße 13/15 veranlasst. Die Bäume stehen außerhalb der Trasse.

    Sollten sich Veränderungen an der Trassenlage ergeben, sind Verpflanzungen jedoch möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-139/2021: Besuch nichtöffentlicher Veranstaltungen durch OB Sven Schulze

    RA-139/2021: Besuch nichtöffentlicher Veranstaltungen durch OB Sven Schulze

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    „…im Gespräch mit der „Chemnitzer Morgenpost“ vom 05.05.2021 berichteten Sie von einem „spontanen Besuch“ des Sachsenpokal Heimspiels des Chemnitzer FC gegen den VfB Auerbach. …“

    1. In welcher Funktion waren Sie im Stadion?
    2. Wie war der Besuch mit den vom Sächsischen Fussballverband erlassenen Regularien bezüglich eines Zuschauer-Ausschlusses und der streng regulierten Teilnahme von NichtSportlern (Betreuer, Vereinsoffizielle, Journalisten) gedeckt?

      Als Oberbürgermeister der Stadt war ich auf Einladung des CFC Teil der offiziellen und zugelassenen Vereinsdelegation. Ich traf mich dort mit der Vereinsspitze am Rande des Spiels zu Gesprächen über die aktuelle Lage und die weiteren gemeinsamen Themen.
    3. Wurden Sie vorm Betreten des Stadions auf Covid-19 getestet?

      Ich wurde vor dem Spiel negativ auf Covid-19 getestet.

      Freundliche Grüße
      Sven Schulze
  • IA-010/2021: Aufwand/Nutzen Städtebauförderabteilung

    IA-010/2021: Aufwand/Nutzen Städtebauförderabteilung

    Hinweis: Informationsanfrage AfD/ProChemnitz/FreieSachsen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Die Annahme, dass es sich im Bereich der Städtebauförderung, bei den Personalaufwendungen im Verantwortungsbereich der Abteilung Stadterneuerung, Koordination Fördermittel um freiwillige Ausgaben handeln würde, ist nicht richtig. Es sind im Wesentlichen kommunale Pflichtaufgaben zu erfüllen.

    Zur Einordnung der Anfrage der Stadträte sollen deshalb zunächst Ausführungen über Pflichtaufgaben und deren Einordnung nach Kommunalem Haushalt- und Bundesstädtebaurecht gemacht werden sowie über den Zweck und die Wirkung von Städtebauförderung und die damit verbundenen baurechtlichen und zuwendungsrechtlichen Aufgaben.

    Als gemeinschaftliche Aufgabe ist die Städtebauförderung eine zentrale Säule der Stadtentwicklungspolitik des Bundes, des Landes und der Kommunen, so auch der Stadt Chemnitz. Sie unterstützt seit 50 Jahren bundesweit, und seit 30 Jahren in Chemnitz, die baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen in der Stadt. Hinter der Erfolgsgeschichte steht ein ganz besonderer Ansatz: die Städtebauförderung als quartierbezogenes und integriertes Programm.

    Die Abteilung Stadterneuerung im Stadtplanungsamt erfüllt mit Städtebaufördermitteln den Einnahmebeschaffungsgrundsatz für Kommunen nach Sächsischem Haushaltrecht. Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung sind gemäß VwV Kommunale Haushaltwirtschaft (VwV KomHWi) vorrangig im Haushalt zu planen. Nach diesem Grundsatz erschließt die Abteilung wichtige Finanzierungsquellen für Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Dazu gehören seit 30 Jahren die Sanierung von Straßen und Plätzen, der Neubau der Zentralhaltestelle neben dem Kaufhof, viele denkmalgeschützte Parks, Spielplätze, der Konkordiapark und die Bunten Gärten, Anlagen am Schloßteich mit dem Schloßteichpavillon, Schulen aller Art, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, die städtischen Museen und das Kulturkaufhaus Tietz u. v. m.

    Mit Städtebauförderung werden auch Brachen in der Stadt beseitigt, um neue Gewerbeflächen zu erschließen oder das Stadtgrün zu verbessern. Baukulturelles Erbe unserer Stadt wird mit Förderung vor dem Verfall bewahrt.

    Schwerpunkte der Städtebauförderung sind auch wichtige zentrale Einrichtungen und Versorgungsnetze, wie das Landesarchäologiemuseum smac, die Jugendherberge am Getreidemarkt, das Bandhaus „Musikkombinat“ am Brühl oder der neue Wasserturm an der Leipziger Straße.
    Jeder Euro der Städtebauförderung erzeugt in einem Wirtschaftskreislauf ca. 7 Euro Folgeinvestitionen – solch eine Wirkung hat kein anderes öffentliches Förderprogramm. Der Wirkungsgrad (Faktor) wird im Bereich der Brachenrevitalisierung mit 3 und im Bereich EFRE-Stadtentwicklung mit 2 geschätzt. Somit konnten in Chemnitz in 30 Jahren ca. 2,7 Mrd. € Folgeinvestitionen in der Stadterneuerung durch Städtebauförderung angeregt werden. Dazu wurden 435 Mio. € Einnahmen aus bis zu 15 verschiedenen Förderprogrammen für den städtischen Haushalt erzielt und durch ca. 204 Mio. € Eigenmittel der Stadt ergänzt, um damit unzählige Einzelvorhaben zu finanzieren.

    Ebenso sind nichtinvestive Förderprojekte wichtiger Teil einer integrierten sozialen Stadtentwicklung mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds ESF. Seit 2016 wurden in 23 Projekten mit viel Engagement von 16 Vereinen 23.000 sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterstützt.

    Die Akquise der Förderung und ihr korrekter Einsatz erfordern umfassende Expertise und Erfahrung im Umgang mit Förderrichtlinien der staatlichen Stellen. Die Aufgabe muss revisionssicher ausgeführt werden und erfordert die Beteiligung umfangreicher Fachstellen und der Bürgerschaft. Um die Koordinierung dieser komplexen Aufgaben kümmert sich die Abteilung Stadterneuerung, Koordination Fördermittel im Stadtplanungsamt.

    Rechtlicher Rahmen und Auftrag ist auch das Bundesbaugesetzbuch BauGB mit dem besonderen Städtebaurecht. Die Durchführung von koordinierten städtebaulichen Maßnahmen zur Beseitigung flächendeckender städtebaulicher Missstände ist eine hoheitliche Aufgabe der Stadt. Dazu hat der Stadtrat die Durchführung solcher Gesamtmaßnahmen mit konkreten Handlungszielen und Maßnahmen beschlossen und die Verwaltung mit der Planung, Umsetzung und Finanzierung beauftragt.

    Einige der Gebiete sind durch Satzung oder Beschluss festgelegte Sanierungsgebiete oder Stadtumbaugebiete nach BauGB. Sie sind mit umfassenden sanierungsrechtlichen und beitragsrechtlichen Genehmigungs- oder Bescheidverfahren verbunden, erfordern den Einsatz von Baugeboten oder deren Abwendung durch öffentlich-rechtliche Verträge. Damit werden private Eigentümer verpflichtet, Gebäude und städtebauliche Strukturen in den Gründerzeitgebieten zu erhalten und instand zu setzen. Unwirtschaftliche Aufwendungen sind ihnen dabei nach Gesetz zu erstatten. Auch dazu dienen Städtebaufördermittel.

    Alle diese verpflichtenden Aufgaben gehören in der Verwaltung in die Zuständigkeit der Abteilung Stadterneuerung, Koordination Fördermittel.

    1. Wie hoch waren die jährlichen Arbeitsplatzkosten gemäß DA 1008 der Abteilung 61.3 „Stadterneuerung, Koordination Fördermittel“ inklusive der anteilmäßig hinzuzurechnenden Kosten der Abteilung 61.1 „Haushalt, Verwaltung, Verfahren, Verträge“ in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020?

      und

    2. In welchem Umfang wurden im direkten Verantwortungsbereich der Abteilung 61.3 „Städtebauförderung, Koordination Fördermittel“ in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 Zuschüsse von externen Bewilligungsstellen an Fachämter oder stadtfremde Zuwendungsempfänger ausgereicht?

    Umfang und Wirkung der Förderung wurden einleitend umfassend dargestellt.

    Da es sich im Wesentlichen um Pflichtaufgaben in dieser Abteilung handelt, läuft die Annahme, allein durch partielle, einzelne Vergleiche von Arbeitsplatzkosten und ausgereichten Zuschüssen in den Jahren 2016 bis 2020 eine Aufwand-Nutzen-Bewertung durchzuführen ins Leere. Sie wäre anhand der von den Stadträten abgefragten Zahlen auch nicht sachgerecht.

    Es gibt deshalb auch keine allgemein anerkannten Kennzahlen und Benchmarks zur Organisation und Personalbemessung für solche komplexen Aufgabenbereiche in öffentlichen Verwaltungen in der Bundesrepublik.

    Der Aufwand für solche detaillierten Ermittlungen nach Jahren, Stellen, Ausfalltagen je Beschäftigter, anteiligen Kosten anderer Abteilungen, ggf. sich ändernder Teilzeitverträge oder Tarifsteigerungen für diesen Arbeitsbereich, wäre unangemessen hoch und ist zur Verwendung für diese Art der Aufwand-Nutzen-Betrachtung aus den genannten Gründen nicht gerechtfertigt.

    Die Stadträte können Kosten der Verwaltung dem Haushaltplan und Stellenplan in einem Detaillierungsgrad entnehmen, welcher der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Stadtrat gerecht wir. Die Organisation der Verwaltung und der an der Aufgabenerfüllung orientierte Einsatz von entsprechend qualifiziertem Personal ist Aufgabe der Verwaltung.

    3. Wie hat sich die Stellenzahl in der Abteilung 61.3 „Städtebauförderung, Koordination Fördermittel“ seit 2016 entwickelt?

    Die Anzahl der Stellen ist um 2 AE auf 16,75 AE reduziert.

    4. Welche Gründe gab es für die Einführung des neuen Sachgebietes Stadtumbau, Wohnungsbau, Zukunft Stadtgrün in der Abteilung 61.3 „Städtebauförderung, Koordination Fördermittel“, wenn ansonsten die Abteilung viele Jahre ohne Sachgebiete operierte?

    Die Organisation der Verwaltung in ihrer internen Struktur ist Aufgabe der Verwaltung. In Abteilungen dieser Größenordnung werden in der Regel Sachgebiete gebildet. Außerdem wurde der neue Aufgabenkomplex Zukunft Stadtgrün dem Sachgebiet zugeordnet. Im Sachgebiet sind nur bereits vorhandene Stellen aus der Abteilung zugeordnet.

    5. Wann gab es die letzte Organisationsuntersuchung für die Abteilung 61.3 „Städtebauförderung, Koordination Fördermittel“?

    Die letzte Organisationsuntersuchung wurde mit dem Ziel der Bildung des Sachgebietes 2018 durchgeführt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister



  • IA-014/2021: Beantwortete/nicht beantwortete Ratsanfragen 2020

    IA-014/2021: Beantwortete/nicht beantwortete Ratsanfragen 2020

    Hinweis: Informationsanfrage AfD/ProChemnitz/FreieSachsen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer o. g. Informationsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    1. Wie viele Anfragen von Stadträten wurden 2020 an die Stadtverwaltung Chemnitz gestellt und abschließend inhaltlich durch die Verwaltung beantwortet? (bitte nach Quartal und Dezernat aufschlüsseln.)

    Im Jahr 2020 wurden 486 Ratsanfragen gestellt. 419 Ratsanfragen wurden inhaltlich beantwortet.

    Dies schlüsselt sich wie folgt auf die Dezernate und Quartale auf:

    2. Wie viele Anfragen von Stadträten wurden 2020 an die Stadtverwaltung Chemnitz gestellt und abschließend gemäß § 5 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Chemnitz nicht beantwortet? (Bitte nach Quartal und Dezernat aufschlüsseln.)

    Im Jahr 2020 wurden 486 Ratsanfragen gestellt. 67 Ratsanfragen wurden nicht bzw. nur teilweise beantwortet. Dies schlüsselt sich wie folgt auf die Dezernate und Quartale auf:

    1. Welche Kosten sind durch die Bearbeitung dieser Anfragen entstanden? (Bitte nach Quartal und Dezernat sowie nach beantwortet und nicht beantwortet aufschlüsseln.)

    Folgende Kosten sind, aufgeschlüsselt nach Quartal, Dezernat, beantwortet, nicht beantwortet und teilweise beantwortet, entstanden:

    Für die Berechnung der Kosten für die Beantwortung der Anfragen wurde die jeweilige Bearbeitungsdauer mit einem Durchschnittswert der Arbeitsplatzkosten/Stunde multipliziert. Dieser Durchschnittswert lag im Jahr 2020 bei 57,50 Euro. Dies entspricht einem Mittelwert aus Entgeltgruppe 10 und 11 sowie bei Beamten zwischen A9 und A10.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Schulze

  • RA-119/2021: Talsperre Euba/Einsatz finanzieller Mittel

    RA-119/2021: Talsperre Euba/Einsatz finanzieller Mittel

    1. Aus welchen Planansätzen und in welcher Höhe werden die derzeit vorbereiteten Maßnahmen finanziert?

      Der Beschluss des Stadtrates B-226/2020 geht von einer stufenweisen Wiederherstellung der Talsperre Euba aus. In der ersten Stufe erfolgt die technische Umsetzung einer Maßnahme zur Vermeidung des Zwangseinstaus der Talsperre.

      Diese Maßnahme gehört zu den Erhaltungsmaßnahmen und wird über die Maßnahmenummer 5521000.631001 „Unterhaltung wasserbauliche Anlagen“ gedeckt. Der Planansatz in dieser Maßnahmenummer beträgt jährlich 850 T€. Gegenwärtig erfolgt die Planung der Maßnahme. Die bauliche Umsetzung der ersten Stufe ist für das Jahr 2022 geplant.

      Die zweite Stufe muss mit der Haushaltsplanung 2023 im investiven Bereich gesichert werden.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • IA-009/2021: Stadtteilzeitungen

    IA-009/2021: Stadtteilzeitungen

    Hinweis: Informationsanfrage AfD/ProChemnitz/FreieSachsen

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen folgendes mit:

    1. Welche Stadtteilzeitungen werden von der Stadt Chemnitz unterstützt?
    2. Wie hoch sind die jeweiligen Zuschüsse bei den einzelnen Zeitungen?
    3. Aus welchem Budget werden die Zeitungen unterstützt?
    4. Wer entscheidet über die Förderung?

    Stadtteilzeitungen sollen über Stadtentwicklungsvorhaben und Bürgerprojekte mit lokalem Bezug informieren, zur aktiven Mitwirkung anregen und die Beteiligung der Bürger an der Entwicklung ihres Stadtteiles fördern. Als wichtiges Mittel zur Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit in geförderten städtebaulichen Gesamtmaßnahmen (z.B. Fördergebieten des Stadtumbaus, Fördergebieten der integrierten Stadtentwicklung mit EFRE- und ESF-Förderung usw.) sehen die jeweiligen Richtliniengeber eine Förderung von Stadtteilzeitungen in den entsprechenden Fördergebieten vor.

    Daneben bilden Beschlüsse des Stadtrates zu Stadtumbaukonzepten und Stadtentwicklungskonzepten, die auch die Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit beinhalten, die Grundlage für die Förderung.

    Die Stadt Chemnitz beteiligt sich mit einem Kofinanzierungsanteil gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie, der im Haushalt geplant wird. Stadtteilzeitungen werden von lokalen Akteuren mit einem verantwortlichen Redakteur selbst erstellt und herausgegeben.

    Herausgeber ist in der Regel ein lokaler Verein oder der von der Stadt beauftragte Träger des Stadtteilmanagements in den Fördergebieten.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze

  • RA-104/2021: Talsperre Euba

    RA-104/2021: Talsperre Euba

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Was sind die konkreten Auflagen und Voraussetzungen der Landesdirektion zum Bauablauf und zur Sicherung des vorhandenen Status zur Talsperre Euba?

    Zum Stadtratsbeschluss B- 226/ 2020 über den weiteren Umgang mit der Talsperre Euba gab es eine Besprechung der Stadtverwaltung Chemnitz mit der oberen Wasserbehörde bei der Landesdirektion Sachsen.

    Hierbei wurde klar zur Aussage gebracht, dass die Stadtverwaltung nun mit dem Teil 1 der im genannten Beschluss definierten Aufgabe beginnt.

    Die sich daraus ergebenden Planungsergebnisse sind dann mit der Landesdirektion planungsrechtlich zu erörtern. Dies ist terminlich für den Herbst dieses Jahres vorgesehen.

    Der Status der Talsperre Euba bleibt davon unberührt und die Landesdirektion Sachsen ist weiterhin die aufsichtspflichtige Behörde.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister