Schlagwort: AfD Fraktion Chemnitz

  • Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

    Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

    Unser Stadtrat Nico Köhler fragte am 24.04.2026 beim Oberbürgermeister nach, ob sich die Stadt Chemnitz am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ beteiligt hat oder beteiligen wird.

    Die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 18.05. ist ernüchternd: Chemnitz hat bisher keine Projekte eingereicht. Begründung: Für eine Bewerbung seien Eigenmittel im Haushalt notwendig – diese seien aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorhanden.

    Das ist ein fatales Signal für unsere Stadt!

    Während überall in Deutschland Kommunen versuchen, Fördermittel für dringend notwendige Sanierungen zu sichern, erklärt die Chemnitzer Verwaltung praktisch ihre Handlungsunfähigkeit. Sporthallen, Schwimmbäder und Vereinsstätten verfallen weiter – und Chemnitz verzichtet offenbar freiwillig auf Förderchancen.

    Besonders fragwürdig: Die Verwaltung behauptet, bis zum 03.07.2026 müsse bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegen. Im offiziellen Projektaufruf des Bundes steht jedoch, dass mit der Projektskizze die Gesamtfinanzierung bestätigt werden muss. Interessenbekundungen können noch bis zum 19.06.2026 eingereicht werden.

    Warum also wurde bisher nichts vorbereitet? Warum sind in den aktuellen Vorlagen zur Verteilung der neuen Bundes-Sonderschulden keine Eigenmittel für diese Förderchance vorgesehen?

    Für uns ist klar: Chemnitz darf diese Möglichkeit nicht einfach verstreichen lassen. Unsere Sportstätten und Schwimmbäder brauchen Investitionen – nicht Ausreden.

    #Chemnitz #AfD #Stadtrat #Schwimmbäder #Sportstätten #Fördermittel #Kommunalpolitik

    zur beantworteten Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-102-2026-sanierung-sportstaetten-schwimmbaeder/

  • IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

    IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

    Zunächst mauerte die Stadtverwaltung, als unser Stadtrat Nico Köhler mit den Ratsanfragen 075/2026 und 076/2026 die Auslastungen der Theater allgemein und des Schauspielhauses im Besonderen erfragte. Am 17.04. wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister gerichtet.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    In der aufgeheizten und sehr dynamischen Debatte um die Zukunft des Schauspielhauses und dessen Standort halten wir es für geboten, konkret nach der Auslastung des Schauspielhauses seit dem Umzug in den Spinnbau zu fragen. Wir wollen damit klären, welche Bedeutung dem Schauspielhaus in der Kulturlandschaft unserer Stadt zukommt, um Rückschlüsse darauf zu ziehen, wieviel Geld der Stadt ein neuer Standort oder eine Sanierung politisch vertretbar wert sein kann.

    Am 15.05.2026 antwortete der Bürgermeisterin Ruscheinsky wie folgt:

    EINORDNUNG

    Diese Zahlen sind aufschlussreich und hätten die Debatte vor Wochen schon versachlicht. Auch wenn uns bedauerlicherweise die Zahlen aus 2021 und 2022 unterschlagen werden, so müssen wir der Stadtverwaltung doch zustimmen: Aus diesem Zeitraum sind die Zahlen nicht repräsentativ.

    Dass die Einnahmen aus den Ticketverkäufen nur einen Bruchteil der Kosten gegenfinanzieren können, (11%) ist allgemein bekannt. Seit der Jahrtausendwende hat man nie mehr als 15% gegenfinanzieren können und das ist auch in Ordnung. Solche Kultureinrichtungen tragen sich überall nur mit erheblicher finanzieller Bezuschussung von Land und Kommune.

    Verwirrend ist hingegen ein Zeitungsartikel der Freien Presse vom 19.05., der für alle Bühnen (incl. Opernhaus) 209.000 Besucher in 2025 zählt und dies mit den Besuchern des Stadions an der Gellertstraße vergleicht. Laut Antwort auf unsere Informationsanfrage entfallen auf das Schauspielhaus 488 Veranstaltungen mit insgesammt 65.600 Besuchern in 2025. Der CFC lockte in 19 Spielen 122.300 Gäste ins Stadion. Wie will man das ernsthaft miteinander vergleichen? Täte man das, müsste man die Umbaukosten des Stadions (30 Mio.€) ins Besucherzahl-Verhältnis setzen, und dann wären schon 15 Mio.€ für das Schauspielhaus zuviel.

    Hinweislink: https://www.freiepresse.de/chemnitz/besucher-auslastung-zuschuesse-die-wichtigsten-zahlen-zur-theater-debatte-in-chemnitz-artikel14250208

    Uns ging es aber nicht nur um absolute Besucherzahlen sondern um die Auslastung, die im Spinnbau an den 90% kratzt. Und das ist bemerkenswert: unterstreicht es doch zum einen die Qualität, die das Ensemble trotz der Not- und Übergangslösungen auf die Bühne bringt und zum anderen wird das nach wie vor hohe Interesse des Publikums deutlich. Ausverkaufte Veranstaltungen sind keine Ausnahme, sondern die Regel und das spricht in jeder Hinsicht FÜR das Chemnitzer Schauspielhaus. Obwohl sich seit dem Umzug in den Spinnbau die Rahmenbedingungen für Ensemble und Publikum deutlich verschlechtert haben, ist das Interesse hoch. Es ist offensichtlich, dass wir hier von einem unverzichtbaren Teil des Kulturangebots sprechen, der wegen knapper Kassen keinesfalls hinten runter fallen darf.

    Wie viel uns das Schauspielhaus konkret kosten und wo es seinen Standort haben sollte, können Sie in unserer Bürgerbefragung mitteilen. Vielen Dank.

  • Bürgerdialog – AfD Stadtratsfraktion vor Ort am 21.05.2026

    Bürgerdialog – AfD Stadtratsfraktion vor Ort am 21.05.2026

    Wie geht es weiter mit dem Chemnitzer Schauspielhaus?

    Die Zukunft des Chemnitzer Schauspielhauses ist eine wichtige kulturpolitische und finanzielle Entscheidung für unsere Stadt. Es geht nicht nur um die Frage, an welchem Ort künftig Theater gespielt wird, sondern auch um Baukosten, Folgekosten, Erreichbarkeit, städtebauliche Wirkung und den verantwortungsvollen Umgang mit unserem Steuergeld.

    Unter https://afdfraktionchemnitz.de/aktuelles/millionen-fuers-schauspielhaus-chemnitz-soll-mitreden/ haben wir online eine Bürgerbefragung zur weiteren Entwicklung des Schauspielhauses geschaltet und möchten im Rahmen eines öffentlichen Bürgerdialoges mit Ihnen persönlich ins Gespräch kommen.

    Tag: 21.05.2026
    Zeit: 14:00 – 15:30 Uhr
    Ort: Neumarkt Chemnitz am Rathaus

    AfD Stadtratsfraktion Chemnitz
    Markt 1 • 09111 Chemnitz
    0371 488 13 17
    afd.fraktion@stadt-chemnitz.de
    www.afdfraktionchemnitz.de

  • IA-044/2026 Straftäter wegen zu langer Ermittlungen entlassen

    Am 17.04.2026 richteten wir eine Informationsanfrage an den Oberbürgermeister, da unsere Ratsanfrage 027/2026 zuvor mit Verweis auf die Sächsische Gemeindeordnung abgelehnt worden war.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anlass war ein Zeitungsartikel der Freien Presse vom 03.02.206, aus dem hervorging, dass die Zahl der offenen Verfahren gegen Straftäter in Sachsen immer größer wird und sich von 17.500 in 2021 auf 47.500 im Jahr 2025 erhöht hat. Wir wollten wissen, wie sich diese Situation für Chemnitz darstellt.

    Am 12.05.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1.Wie lange dauerte im Durchschnitt in 2025 ein Strafverfahren an unserem Amtsgericht inChemnitz?
    2.Wie hat sich die Zahl der offenen Verfahren seit 2021 bei uns entwickelt?
    3.Ist es in Chemnitz auch vorgekommen, dass Haftbefehle wegen zu langer Ermittlungsverfahren aufgehoben werden mussten und wenn ja, wie oft?
    4.Wie hoch ist die Zahl der nicht vollstreckten aber zu vollstreckenden Abschiebungen und besteht die Gefahr, dass eine zu lang aufgeschobene Abschiebung eine langfristigeDuldung auszuweisender Asylbewerber nach sich sieht?
    5.Wirkt die Stadt Chemnitz darauf hin, Ermittlungsverfahren zu beschleunigen und wenn ja wie?

    In Bezug auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 entspricht die vorliegende Informationsanfrage nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 5 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Informationsanfragen nach § 28 Abs. 5 SächsGemO sind nur dann zulässig, wenn sie sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Dies umfasst nach Maßgabe des § 28 Abs. 5 SächsGemO sämtliche Aufgaben im Sinne von § 2 SächsGemO.
    Ihre Fragen unter der Kurzbezeichnung „Straftäter wegen zu langer Ermittlungen entlassen “ beinhalten keine Informationen, die diesem Aufgabenkreis zuzuordnen sind.
    Frage 4 kann nicht beantwortet werden. Die Fragestellung ist unschlüssig, teils inkosistent und vermischt v.a. verschiedenste Rechtsinstitute des Asyl- und Aufenthaltsrecht derart, dass eine Beantwortung unmöglich ist.
    Ausweisung und Abschiebung sind zwei verschiedene Instrumente des Ausländerrechts, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

    Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse ander Ausreise überwiegt.
    Unabhängig davon ist jeder Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eineAusreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Entsprechend der ausländerrechtlichen Bestimmungen ist bei jeder Abschiebung zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die die Aussetzung der Abschiebung rechtfertigen. Solange diese etwaigen Gründe dann vorliegen, ist der Vollzug der Abschiebung untersagt.
    Die Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ist im Freistaat Sachsen unterteilt. Gemäß § 1 der Sächsischen Aufenthalts- und Asylzuständigkeitsverordnung – SächsAAZuVO ist die Landesdirektion Sachsen zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber einschließlich ihrer ausreisepflichtigen Familienangehörigen, auch wenn diese keinen Asylantrag gestellt haben, für die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung ausreisepflichtiger Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Asylverfahren wegen Antragsrücknahme, Verzicht oder Nichtbetreibens eingestellt worden ist, einschließlich ihrer ausreisepflichtigen Familienangehörigen.
    Soweit die Fragesteller auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen abzielen sollten, wäre die Frage bereits unzulässig, da sie sich dann (wie bei den Fragen 1, 2, 3 und 5) auf keine Angelegenheit der Stadt Chemnitz bezieht.

  • Kein Geld für Chemnitz aus der „Sportmilliarde“ des Bundes

    Kein Geld für Chemnitz aus der „Sportmilliarde“ des Bundes

    Keine Fördermittel für Chemnitz aus der sogenannten „Sportmilliarde“ des Bundes – das ist ein fatales Signal für unsere Stadt und unsere Sportinfrastruktur.

    Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ wurden bundesweit 333 Millionen Euro verteilt. Dem gegenüber standen jedoch 3.684 Projektanträge mit einem Volumen von über 7,5 Milliarden Euro. Die Folge: eine 23-fache Überzeichnung – und zahlreiche Kommunen gehen leer aus.

    Auch Chemnitz. Trotz fünf eingereichter Projekte erhielt unsere Stadt keinen einzigen Zuschlag.

    „Das zeigt deutlich, wie realitätsfern diese Förderpolitik ist. Der Bedarf in den Kommunen ist riesig, aber der Bund stellt nur einen Bruchteil der notwendigen Mittel bereit“, erklärt Nico Köhler, Fraktionsvorsitzender der AfD Stadtratsfraktion Chemnitz.

    Die eingereichten Projekte betreffen zentrale Bereiche des Breitensports:

    • Sportplätze in Röhrsdorf und an der Jahnbaude
    • das Jutta-Müller-Eissportzentrum
    • die Sporthalle in Adelsberg
    • sowie die Mehrfeldhalle am Schloßteich

    Allesamt Maßnahmen, die für Vereine, Schulen und den Nachwuchssport von großer Bedeutung sind.

    „Es geht hier nicht um Luxusprojekte, sondern um grundlegende Infrastruktur, die vielerorts längst sanierungsbedürftig ist“, so Köhler weiter. „Dass keines dieser Vorhaben berücksichtigt wurde, ist für Chemnitz schlicht nicht akzeptabel.“

    Gleichzeitig konnten andere Städte in Sachsen Fördermittel erhalten – insgesamt 11,3 Millionen Euro für sechs Projekte. Auch das verdeutlicht: Es entscheidet nicht allein der Bedarf, sondern ein intransparentes Auswahlverfahren.

    Die AfD-Fraktion fordert daher Klarheit über die Prioritäten der Stadt: „Wir müssen jetzt ehrlich beantworten, welche dieser Projekte dringend umgesetzt werden müssen – unabhängig von Bundesförderung“, betont Köhler. „Und wenn nötig, müssen diese Vorhaben auch bei der Verwendung der neuen Bundesschulden berücksichtigt werden.“

    Für die AfD ist klar: Kommunale Infrastruktur darf nicht vom Ausgang eines Förderwettbewerbs abhängen.

    „Unsere Sportstätten sind keine Verhandlungsmasse. Chemnitz braucht eine verlässliche Finanzierung – keine Förderlotterie“, so Köhler abschließend.

    #Chemnitz #Sport #Infrastruktur #Kommunalpolitik #AfD

  • RA-081-2026 Bezahlkarte für Asylbewerber – Ausnahmen

    Nach erhaltener Antwort auf die Ratsanfrage RA-035/2026 hakte unser Stadtrat Nico Köhler am 26.03. in einer weiteren Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz nach.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Man hatte jede Menge Ausnahmen aufgelistet, um zu begründen, warum so wenige Bezahlkarten an Asylbewerber ausgegeben werden. Nach welcher Rechtsgrundlage hier vorgegangen wird und wie häufig man von den jewiligen Ausnahmen Gebraucht macht, waren Ziel und Inhalt der erneuten Anfrage.

    Am 26.03. antwortete der Oberbürgermeister (kursiv) wie folgt:

    Sie haben in ihrer Antwort auf meine Ratsanfrage RA-035/2026 unter Punkt 4b aufgeführt, welche Personengruppen bis auf Weiteres zwar leistungsberechtigt sind, aber von der Ausgabe der Bezahlkarte ausgenommen werden. … (Zitat aus der RA-035/2026 ausgelassen) … Ich bitte darum, mir folgende Fragen zu beantworten:

    1.Auf welcher Rechtsgrundlage werden o.g. Personengruppen von der Ausgabe der Bezahlkarte ausgenommen?

    Das AsylbLG wurde durch Art. 15 des „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ vom 8. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert und die Bezahlkarte gleichrangig neben den bereits bestehenden Regelungen zu Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder sonstigen unbaren Abrechnungen als mögliches Mittel der Leistungsgewährung eingeführt. Ein Vorrang der Leistungsform „Bezahlkarte“ gegenüberden anderen aufgeführten Leistungsformen, wie zum Beispiel der Geldleistung, wurde nicht aufgenommen.

    Diese mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung der Behörde, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen (Ziff. 4 Schreiben SMI). Das Ermessen wurde, wie in der Fragestellung aufgeführt, ausgeübt.

    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen (aufgeschlüsselt nach den o. g. Personengruppen) erhalten die Bezahlkarte nicht?

    Leistungsberechtigte, die …
    – den monatlichen Leistungsanspruch per Überweisung erhalten 699

    – ergänzende Leistungen erhalten oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen – 155

    – aufgrund von Beeinträchtigungen die Bezahlkarte nicht nutzen können – 0

    – über kein notwendiges Legitimationsdokument verfügen – 7
    – sich in einer JVA aufhalten – 0

    – über einen gerichtlich bestellten Betreuer mit Vermögensfür-sorge verfügen – 3

    – in Pflegeheimen leben – 1

    – nach Legitimationsprüfung keine Bezahlkarte erhalten dürfen – 0
    – die Kartennutzungsvereinbarung nicht unterschreiben – 1
    – die minderjährig sind – 496

    EINORDNUNG

    Es spricht Bände, wenn Ausnahmen angeführt werden, unter die kein einziger Asylbewerber fällt. Von nennenswerter Relevanz bei den Ausnahmen von Bezahlkarten sind Minderjährige, Ayslbewerber, die ihre Leistungsansprüche überwiesen bekommen und solche, die ergänzende Leistungen erhalten oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Ferner zieht man sich darauf zurück, dass die Bezahlkarte eines von merheren Leistungsformen sei, für die kein Vorrang gelte.

    Die Vergabe der Bezahlkarte bringt also keine personelle oder gar finanzielle Entlastung, sondern ist in jedem Fall eine knifflig abzuwägende Einzelfallentscheidung. Das System wird also nicht vereinfacht oder vereinheitlicht, sondern im Gegenteil: es wird noch komplizierter, es dauert noch länger, es bindet noch mehr Verwaltung und es wird noch teurer.

  • RA-046/2026 Keine online-Funktionen

    Unser Stadtrat Nico Köhler bezog sich am 24.02.26 auf eine Ratsanfrage der LINKEN, als er sich mit einer Ratsanfrage zu den online-Dienstleistungen des Chemnitzer Standesamts an den Oberbürgermeister wandte.

    Aus der Antwort auf die Anfrage der LINKEN ging hervor, dass die Funktion, seine Hochzeit online zu beantragen, derzeit in einer Testphase und deswegen nicht nutzbar sei. Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion warf dies die Frage auf, welche Online-Funktionen es noch gibt, die zurzeit vom Bürger nicht in Anspruch genommen werden können.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten sämtliche Online-Funktionen des Standesamts erfragt werden, die dysfunktional sind und wann diese an den Start gehen.

    ZUR FRAGE:

    Ich nehme Bezug auf die RA-020/2026 von Frau Dr. Zabel. In Ihrer Antwort schreiben Sie, dass sich die Funktion „Online-Anträge“ im Wartungsmodus befindet, selbst die der Geschlechts- und Vornamensänderung nach Selbstbestimmungsgesetz. Und ich möchte hinzufügen, dass auch der online-Antrag „Kirchenaustritt“ von dieser Einschränkung betroffen ist. Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Welche Online-Anträge sind abgesehen von den Genannten noch von der Dysfunktion betroffen?

    Aktuell befinden sich fünf Online-Anträge für den Bereich des Standesamtes im Wartungsmodus.
    Folgende Leistungen werden aktuell getestet, um diese für unsere Bürgerinnen und Bürger zukünftig als neue und zusätzliche digitale Lösung anbieten zu können:
    -Anmeldung der Erklärung über die Änderung der Geschlechtseintrags und der Vornamen
    -Ehefähigkeitszeugnis beantragen
    -Eheschließung beim Standesamt anmelden
    -Namensführung (neuer Antrag zum Rechtsstand 01.05.2025)
    -Sterbefall anzeigen
    Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) ist nicht als Online-Antrag geplant. Hierfür ist für die Stadt Chemnitz kein Online-Antrag hinterlegt.

    Wie lange wird sich die von Ihnen angesprochene „Testphase“ der Online-Anträge hinziehen und ist ein Datum geplant, wann den Bürgern unserer Stadt diese Funktion zur Verfügung steht?

    Der Antrag für die Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (SBGG) soll zum 01.04.2026 für die Nutzung bereitgestellt werden. Hinsichtlich der anderen vier Online-Anträge ist noch kein fester Startzeitpunkt absehbar, da hier einige Nachbesserungen notwendig sind.

    EINORDNUNG

    Wir begrüßen die Digitalisierung der Dienstleistungen des Standesamts und der Verwaltung allgemein. Die Bearbeitungszeit für das Ausstellen von Sterbeurkunden beträgt derzeit bis zu drei Wochen, was eine unzumutbare Bürde für die Hinterbliebenen ist und bei den Bestattern regelmäßig für Unmut sorgt. Den Sterbefall online anzeigen zu können, könnte das etwas beschleunigen. Dass man diese notwendige Funktion nicht priorisiert, sondern lieber mit dem Antrag auf Geschlechtsänderung zuerst an den Start geht, offenbart eine verschobene Prioritätensetzung.

  • RA-038/2026 PKW-Brände

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    leider kommt es immer mal wieder – aus verschiedenen Gründen – zu PKW-Bränden. Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:

    1. Wie viele PKW wurden in Chemnitz in den Jahren 2024 und 2025 durch Feuer/Brände beschädigt? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischem Antrieb)

    2. Bei wie vielen Brandfällen (in Bezug auf Frage 1) handelte es sich um Brandstiftung? Wie viele dieser Fälle wurde seitens der Behörden als „politisch motiviert“ bewertet? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischen Antrieben)

    3. Fahrzeuge mit Elektroantrieb brennen auf eine andere Weise als herkömmliche Verbrenner. Batteriezellen können unter Umständen zu einem schwer löschbaren Brand führen. Dabei entstehen in kurzer Zeit sehr große Rauchmengen und Hitze. Gibt es daher für Chemnitz angepasste Brandschutzvorgaben für den Einbau von Ladestationen in Tiefgaragen?

    Vielen Dank.

    Ulrich Oehme

  • RA-037/2026 Datenübermittlungen an die Bundeswehr

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme richtete am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die stattfindende Datenübermittlung an die Bundeswehr, damit diese den Menschen, die ihr 16.Lebensjahr vollendet haben, „Infomaterial“ zukommen lassen kann.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht ein berechtigtes Interesse daran, über die Weitergabe von Daten junger Menschen an die Bundeswehr aufzuklären und diese Praxis zu hinterfragen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, den Umfang der weitergegebenen Daten in Erfahrung zu bringen. Konkret wurde gefragt:

    die Stadt Chemnitz übermittelt die Daten junger Staatsbürger, die im Jahr 2009 geboren wurden, an die Bundeswehr. Diese dienen zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten. Der Datenübermittlung konnte schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 widersprochen werden.

    Fragen:

    1. Wie viele Datensätze wurden/werden insgesamt an die Bundeswehr übermittelt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    2. Wie viele Personen widersprachen einer Datenübermittlung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    Die Antwort erreichte uns am 04.03.

    Sehr geehrter Herr Oehme,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Zunächst muss beachtet werden, dass die Übermittlung der Daten der Betroffenen in Sachsen nicht durch die kommunalen Meldebehörden, sondern entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB durch das Sächsische Melderegister erfolgt. Insofern liegen der Meldebehörde Chemnitz auch keine Angaben zur Anzahl bislang übermittelter Datensätze vor.
    Aus dem Melderegister können nur Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr gezogen werden.

    1. Im Jahr 2026 vollenden 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit das 18. Lebensjahr (Geburtsjahrgang 2008).
    2. Das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung ist zum 01.01.2026 entfallen. Bisher eingelegte Widersprüche verlieren damit ihre Gültigkeit. Es kann dennoch ausgewertet werden, wie viele Personen bis zum 31.12.2025 einen Widerspruch eingelegt hatten. Dies betrifft insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen, davon 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen des Geburtsjahrgangs 2008.

    EINORDNUNG

    Die Antwort auf Frage 2 ist brisant. Bedeutet der Wegfall des Widerspruchsrechts, dass seit dem 01.01. 26 keine Datenübermittlung mehr stattfindet, oder dass man dieser Praxis einfach nicht mehr widersprechen darf? Und waren eingelegte Widersprüche zwecklos, weil sie nun ihre Gültigkeit verloren haben? Darf man nun ohne unsere Einwilligung alles an die Bundeswehr weitergeben, was es über unsere Kinder zu wissen gibt? WIR BLEIBEN FÜR SIE AM BALL!

  • AfD-Antrag: Neue Regelungen für Ukraine-Flüchtlinge

    AfD-Antrag: Neue Regelungen für Ukraine-Flüchtlinge

    Die Stadtratsfraktion der AfD hat für den kommenden Stadtrat am 25.10.2023 den Antrag „Erarbeitung eines „Chemnitzer Modells“ im Umgang mit Ukraine-Flüchtlingen“ eingereicht.

    Dr. Volker Dringenberg (51), AfD-Fraktionsvorsitzender, erklärt den Antrag wie folgt: „Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der Leistung an die verschiedenen Kriegsflüchtlinge besteht für die Bevölkerung Klärungsbedarf. Eine Anfrage unserer Fraktion hierzu wurde von der Stadtverwaltung kürzlich nur ungenügend beantwortet.

    Vor allem ist von Seiten zahlreicher Eltern viel Unmut zu vernehmen, dass bestehende Klassen-Verbände in den Schulen durch eine willkürliche Auffüllung mit oftmals nicht deutschsprechenden ukrainischen Schülern auseinandergerissen wurden.

    Ebenso beobachten viele Bürger kritisch, dass sich in Chemnitz gemeldete ukrainische Gäste oftmals nur sporadisch in unserer Stadt und durchaus häufig in ihre eigentliche Heimat reisen.

    Das Konzept soll Wege zur Rückkehr zu eigenständigen ukrainischen Schulklassen, die priorisierte Anwerbung muttersprachlicher Lehrkräfte aus der Ukraine, zur Prüfung der weiterhin bestehenden Möglichkeit des Online-Unterrichts für ukrainische Schüler mit Lehrern in ihrer Heimat sowie zur Präsenz-Kontrolle für ukrainische, im deutschen Leistungsbezug stehende ukrainische Flüchtlinge aufzeigen.

    Das von uns geforderte Konzept soll durch den Oberbürgermeister der Landesregierung in Dresden als „Chemnitzer Modell“ vorgestellt und als Anregung zur Anwendung im Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt werden.“