Der städtische Veranstalter „C3“ hat finanzielle Probleme, unter anderem steht das „Hutfestival“ auf der Kippe. Unsere Fraktion hat dazu einen Beschlussantrag eingereicht. Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ berichtet darüber.
Hier geht es zum Artikel:
https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/durch-corona-c3-in-finanznoeten-reicht-das-geld-fuers-hutfestival-2325679
Auch „Radio Chemnitz“ griff das Thema auf.
Hier geht es zum Artikel:
https://www.radiochemnitz.de/#!/beitrag/chemnitzer-veranstaltungszentren-erneut-in-finanziellen-noeten-713886/
Schlagwort: AfD Fraktion Chemnitz
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„Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ & „Radio Chemnitz“ zu Geldproblemen bei der „C3“
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„Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ zur Unvereinbarkeitsliste
Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ betrachtet die Auswirkungen auf den kommunalpolitischen Alltag, nachdem durch den Bundesvorstand der AfD die Vereinigung „ProChemnitz/Freie Sachsen“ auf die Unvereinbarkeitsliste gesetzt wurde.
Hier geht es zum Artikel:
https://www.tag24.de/chemnitz/politik-wirtschaft/freie-sachsen-auf-unvereinbarkeitsliste-gilt-das-auch-im-chemnitzer-stadtrat-2324594 -

IA-032/2022: Schüler mit Migrationshintergrund
Hinweis: Da die Beantwortung der ursprünglichen Ratsanfrage mehrfach abgelehnt wurde, wählten wir das Mittel der „Informationsanfrage“. Diese muss, wenn ein Fünftel der Stadträte die Beantwortung einfordern, schlussendlich auch beantwortet werden. Daher wählten wir das Mittel „Informationsanfrage“ gemeinsam mit der Fraktion „ProChemnitz/Freie Sachsen“.
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit: Wie hoch ist der durchschnittliche prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund in den Stadtteilen von Chemnitz nach
a) Grundschulen
b) weiterführenden Schulen
Der durchschnittliche prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund1 in den Stadtteilen
von Chemnitz nach Grundschulen und weiterführenden Schulen ist aus beigefügter Anlage (SAXSVS, Stand 01/2022) ersichtlich.
Darin sind nur kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien der Stadt Chemnitz berücksichtigt.
Freundliche Grüße
Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin


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RA-006/2022: Beräumung von Radwegen durch den Winterdienst
Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
1.: In welcher Taktung bzw. nach welcher Einstufung werden die Chemnitzer Radwege beräumt (bitte nach Fahrradweg angeben)?
Die winterdienstliche Betreuungspflicht für innerhalb geschlossener Ortslage verlaufende Radwege mit VZ 237, 241 sowie 244 unterliegt Voraussetzungen, welche durch die Rechtsprechung analog der für Fahrbahnen definiert werden.
Grundsätzlich wird dafür vorausgesetzt, dass ein Radweg unter winterlichen Witterungsbedingungen verkehrswichtig sein muss und zusätzlich gefährliche Stellen aufweist. Die Verkehrswichtigkeit ist anhand der Nutzung des Radweges im Winter einzuschätzen bzw. zu ermitteln.
Die vorgenannte Regelung zugrunde gelegt, wurde in der Chemnitzer Radverkehrskonzeption ein sogenanntes Ganzjahresnetz definiert. Dieses wurde durch den Stadtrat am 19.06.2013 beschlossen. Die Definition des Ganzjahresnetzes im Radverkehrskonzept verfolgt das Ziel, die Achse UniCampus – Innenstadt sowie die Verbindung Bahnhofstraße, Zwickauer Straße bis Kappler Drehe für Radfahrer im Winter zuverlässig winterdienstlich zu betreuen.
Diese Radwege werden im Winterdienst also vorrangig und mit erheblichem Aufwand betreut. Das jährlich vom Stadtrat zu beschließende Winterdienstkonzept sagt hierzu: „Die Organisation und Durchführung des Winterdienstes auf den als „Ganzjahresnetz“ durch das Amt 66 zu definierenden und mit den Verkehrszeichen Nr. 237 (Radweg) StVO, Nr. 241 (Getrennter Rad- und Gehweg) StVO und Nr. 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) StVO gekennzeichneten Radwegen erfolgt mindestens in dem gesetzlich festgelegten bzw. durch die einschlägige Rechtsprechung präzisierten zeitlichen Rahmen (Sicherung des täglichen Haupt- und Tagesverkehrs) und, wenn notwendig, mit der entsprechenden Intensität (wiederholte Betreuungsumläufe).
Als gemeinsamer Geh-/Radweg mit Zeichen 240 ausgeschilderte öffentliche Verkehrswege unterliegen den in der Straßenreinigungssatzung getroffenen Regelungen für den Winterdienst auf Gehwegen. Weit überwiegend gilt demnach die Anliegerpflicht.
Auf Abschnitte, für die diese Pflicht nicht übertragen werden kann, muss die Stadt bzw. müssen von ihr beauftragte Firmen tätig werden. So wird z. B. der gesamte Chemnitztalradweg pflichtgemäß winterdienstlich so betreut, dass sowohl Fußgänger als auch Radfahrer diese Verkehrsfläche unter winterlichen Bedingungen sicher miteinander nutzen können. Gleiches gilt für den gemeinsamen Geh-/Radweg am Weißen Weg und entlang der Eubaer Straße.2.: Welche gesetzliche Verpflichtung besteht zur Räumung von Fahrradwegen bei Schneefall und können sich daraus Ansprüche durch Fahrradfahrer ableiten lassen?
Winterdienstliche Pflichtaufgaben nach den unter 1.) aufgeführten Kriterien müssen wirksam für die Hauptverkehrszeit zwischen 07 – 20 Uhr wahrgenommen werden. Sonntags besteht diese Pflicht ab 09:00 Uhr. Nachts besteht keine Pflicht zur Durchführung von Winterdienst.
Die Organisation und Durchführung dieser Aufgaben unterliegen dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit. Räum- und Streutätigkeiten müssen nach Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen von Glätte in einem der Organisation zumutbarem Zeitraum aufgenommen werden. Weiterhin sind diese Aufgaben so zu planen, dass ein Betreuungsumlauf für mehrere technologisch sinnvoll zusammengefassten Objekten ca. 3 Stunden dauern darf.
Praktisch kann dies dazu führen, dass nach morgendlichem Ende des Schneefalls um etwa 06:30 Uhr die letzten Objekte eines Betreuungsplanes erst um ca. 09:30/10:00 Uhr betreut werden können. Bei mit anhaltendem Schneefall, gefrierender Nässe oder Eisregen einhergehenden gefährlichen Bedingungen auf den Radwegen erlischt die Benutzungspflicht für den Radfahrenden. Er darf dann die unter Umständen sicherer befahrbare Fahrbahn benutzen.
Ganz allgemein gilt aber dennoch die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers. Kann er sein Fahrzeug nicht sicher bewegen bzw. beherrschen, ist auch der Verzicht auf dessen Benutzung eine Alternative. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf ein Fahren wie im Sommer.
Das Chemnitzer Winterdienstkonzept hat in diesem Sinn das gesamte ÖPNV-Liniennetz als vorrangig zu betreuendes Netz in die Stufen 1 (auch nachts betreut) und 2 kategorisiert.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
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Offenbarungseid im Stadtrat: Grüne lehnen Sacharbeit ab
Die Grünen, ihr Demokratieverständnis und ein beschädigter Amts-Eid: In der Stadtratssitzung vom 02.02.2022 offenbarte Stadtrat Volkmar Zschocke, was er von sachbezogener Kommunalpolitik hält – nichts! Von der Ausgrenzung und Diffamierung politischer Mitbewerber hingegen hält er sehr viel.
Nach der Rede unseres Stadtrats Lars Franke, welcher ein Konzept zum Ausbau von Ladesäulen für E-Bike-Fahrer forderte, hielt Volkmar Zschocke die Gegenrede. In dieser lobte er die „gute Sache“, um dann aber völlig sachfremd seine Ablehnung zu „begründen“.
Sehen Sie hier den grünen Offenbarungseid, welcher jegliche sachliche Kommunalpolitik mit Füßen tritt, im Video:Halten wir fest: Den Grünen geht es nicht um Inhalte. Die Grünen agieren nur nach dem „Absender“. Sie grenzen politische Mitbewerber aus, immer mit dem Ziel, ihre Endzeit-Sekten-Ideologie in die Gesellschaft hineinzuzwingen.
Dieses Verhalten wiederspricht allen Pflichten eines gewählten Bürgervertreters. Denn Kommunalpolitik sollte sich immer (!) an der Sache orientieren.
Das Gelöbnis eines Stadtrats beinhaltet folgende Passage (Geschäftsordnung, Par. 4, Absatz 5):
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Chemnitz gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Dieses Gelöbnis hat Volkmar Zschocke in diesem Moment gebrochen. Und im Übrigen das bestätigt, was er in seiner Ansprache bereits selbst erkannte: Ja, die Demokratiefeinde sind grün.Pressemitteilung
Wir haben zu diesem Vorgang eine Pressemitteilung herausgegeben, in welcher sich unser Fraktiosnvorsitzender Dr. Volker Dringenberg wie folgt äußert:
„Dr. Volker Dringenberg, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat Chemnitz, erklärt: „Herr Zschocke benutzte in seiner Ausführung weiterhin sachfremde Argumente, auf welche unsere Fraktion keinen Einfluss hat. Ich nenne so etwas Sippenhaft und unredliches Verhalten.Wie man sich sachlich-kritisch mit Beschlussanträgen beschäftigen kann, bewies in der gleichen Diskussion Kollege Schinkitz von der Linkspartei. Wie sachorientierte Stadtratsarbeit zu definieren ist, zeigte auch die Diskussion um die Petition zum Thema Oberschule Gablenz. Hier engagierten sich die Fraktion der Linkspartei und unsere Fraktion trotz aller ideologischen Unterschiede Seite an Seite für das berechtigte Anliegen der Bürger.
Wenn Herr Zschocke also nicht in der Lage ist, seine Arbeit als Stadtrat an der Sache zu orientieren, sondern sachfremde Gründe für sein Verhalten anführt, ist er des Mandats als gewählter Bürger nicht würdig und sollte es zurückgeben.
Ich habe im Spätsommer 2019 in meiner ersten Fraktionserklärung alle politischen Mitbewerber im Stadtrat eingeladen, gemeinsam hart, aber fair an der Sache zu arbeiten und um gemeinsame Lösungen zu ringen. Bis heute ist es den Fraktionen, vor allem auf der roten und grünen Seite des Stadtrats, nicht gelungen, diesen sachlichen Weg mitzugehen.
Natürlich gelingen nicht immer alle Wortmeldungen. Diffamierung und Ausgrenzung schlägt unserer Fraktion aber seit Beginn der Wahlperiode entgegen und entlarvt das tatsächliche demokratische Verständnis der angesprochenen Fraktionen.
Wir stehen weiterhin für sachliche Auseinandersetzungen zur Verfügung und orientieren uns an Inhalten.“

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Rückblick Stadtrat 02.22.2022
Mit weit über fünf Stunden Sitzungszeit startete Chemnitz ins neue Stadtrats-Jahr.
Zu Beginn hielten die Fraktionen ihre obligatorischen Fraktionserklärungen.
Unseren Beitrag sehen Sie hier:Petition Oberschule Gablenz
Petitionen sind wichtige Mittel für Bürger, ihre Anliegen direkt ins Parlament zu tragen. In diesem Fall in den Stadtrat: Die Oberschule Gablenz ist von Schimmelbefall bedroht, außerdem ist der Sportplatz durch Nässe schwer beschädigt.
Im Vorfeld schien die Sache klar: Der Stadtrat stimmt der Petition zu und macht somit den Weg frei zur schnellen Sanierung. Weit gefehlt: Plötzlich fanden CDU, FDP, SPD und Grüne einen Weg, das dringende Vorhaben nach hinten zu schieben. Mit ihrer Mehrheit wurde zwar die Planung der Arbeiten angeschoben, die Ausführung kann aber erst erfolgen, wenn das notwendige Geld im Haushalt 2023/24 eingeplant wird. Die Chaos-Zustände in der Oberschule Gablenz werden durch diese Hinhalte-Taktik vermutlich erst Ende 2024 ein Ende haben.
Beachtenswert: Unsere Fraktion und die Linkspartei kämpften trotz aller ideologischen Differenzen Seite an Seite für das Anliegen der Lehrer, Schüler und Eltern – ein gutes Beispiel für Sachpolitik.Erhöhung der Müllgebühren
Jeder weiß: Wenn es im Stadtrat um Müll geht, dauert es lange. Diesmal waren es knapp zwei Stunden. Die Stadt hatte zwölf Jahre lang die Gebühren nicht erhört. Der ASR hatte in dieser Zeit seine kompletten Rücklagen aufgebraucht. Statt aber bereits vor vier, fünf Jahren zu reagieren, wurde das Problem ausgesessen. Eine teure Angelegenheit für die Chemnitzer: So sollten die Beiträge um bis zu 30 Prozent und mehr steigen, um das drohende Minus abzufedern.
Bei unserer Fraktion stieß das auf großen Widerstand – unsere Forderung besagte, die Erhöhung der Grundgebühr auf 5 Prozent pro Jahr zu deckeln. Das drohende Minus sollte mit Mitteln der Städtischen Theater ausgeglichen werden. Diese kassieren pro Jahr 34 Millionen Euro aus dem Stadtsäckel – davon jährlich rund eine Million Euro einzusparen, um hunderttausenden Chemnitzer unzumutbar höhere Müllgebühren zu ersparen, schien uns angemessen.
Am Ende kassierte die Verwaltung für ihre Vorlage die Quittung: Die Erhöhung der Müllgebühren wurde abgelehnt, vor allem dank der Stimmen von AfD, ProChemnitz und der Linkspartei.Mehr Ladesäulen für E-Bikes in Chemnitz
Ein Antrag unserer Fraktion forderte, ein dichteres Netz von Ladesäulen für E-Bikes in Chemnitz aufzubauen.
Was dahintersteckt, erklärte unser Stadtrat Lars Franke in seiner Rede:Ehrung für Karl Clauss Dietel
Der bekannte „Alltags-Designer“ Karl Clauss Dietel war Anfang des Jahres verstorben. Seine kreativen Ideen waren Bestandteil des DDR-Alltags, Dietel ein positiver Botschafter unserer Stadt.
In unserem Antrag forderten wir, eine Straße oder einen Platz nach Karl Clauss Dietel zu benennen.
Stadtrat Roland Preuß brachte die Idee in seiner Rede in die Diskussion:Weitere Beschlüsse
Die Beyerstraße und die dort befindliche Brücke werden saniert.
Der Friedhof der sowjetische Soldaten am Richterweg in Schönau wird mit Wegweisern und Informationstafeln aufgewertet.
Die Taxigebühren in Chemnitz wurden mit einer leichten Erhöhung angepasst.
Martin Reinhold wurde zum neuen Leiter des Tiefbauamts gewählt. Vorgänger Bernd Gregorzyk geht in den Ruhestand.
Die komplette Sitzung kann in der Aufzeichnung hier angeschaut werden:
https://chemnitz.de/chemnitz/de/rathaus/stadtrat/uebertragung-stadtratssitzung/index.htmlDer nächste Stadtrat findet am 16. März 2022 (15 Uhr) statt.

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RA-293/2021: Umbenennungsurkunde der Stadt Chemnitz
Sehr geehrter Herr Wegert,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
Gibt es eine offiziell rechtskräftige Umbenennungsurkunde der Stadt von 1953 und wenn ja, wo kann diese eingesehen werden?
Die Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx-Stadt im Jahr 1953 ist mehrfach publiziert worden.
Dazu gehören:
1983 erschien die Broschüre „Karl-Marx-Stadt 1953“ als Band 26 der Reihe „Beiträge zur Heimatgeschichte von Karl-Marx-Stadt“, in dem auch zahlreiche Dokumente der Öffentlichkeit präsentiert wurden.
Zuletzt wurden die Umbenennung im „Album der Chemnitzer Geschichte“ thematisiert, ein Buch, welches als Sonderband 2018 vom Stadtarchiv herausgegeben wurde. Vorausgegangen war ein Vorschlag des Politbüros des Zentralkomitees der SED. Dem Vorschlag folgend beschloss am 30.04.1953 die Regierung der DDR auf ihrer 124. Sitzung die Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx-Stadt.
Das Protokoll dieser Sitzung befindet sich im Bundesarchiv, Bestand DC 20-I/3 Ministerrat der DDR, Signatur 186. Auf Seite 5 ist unter dem Punkt 1, Nr. 2 der Tagesordnung der Beschluss zur Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx Stadt zu finden. Dort ist auch festgelegt, dass am 10. Mai 1953 durch einen Staatsakt in Anwesenheit des Ministerpräsidenten Otto Grotewohl die Umbenennung zu vollziehen ist.
Diese Archivale sind online über die Internetpräsenz des Bundesarchivs verfügbar und können abgerufen werden unter:
http://www.argus.bstu.bundesarchiv.de/DC20-I-3-
20614/mets/DC20I3_0186/index.htm?target=midosaFraContent&backlink=/DC20-I-3-
20614/index.htm-kid-660d6ede-46df-4a44-813a-dd2941393d84&sign=DC%2020-I/3/186#9
Ob es eine Urkunde zur Umbenennung gegeben hat, ist nicht bekannt, im Stadtarchiv Chemnitz ist
nichts überliefert.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
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RA-127/2020: Auswirkung der Coronakrise auf die OB-Wahl

Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Ihre Ausführungen: Wie gestern der Presse zu entnehmen war, schließt sich die Bundesregierung, der Meinung von Herrn Drosten, Direktor des Institutes für Virologie an der Charitè an, der folgendes geäußert hat: „Wir müssen damit rechnen, dass ein Maximum von Fällen in der Zeit von Juni bis August auftreten wird.“
Die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist für den 14.06.2020, die Stichwahl für den 05.07.2020 vorgesehen, also zum Zeitpunkt des prognostizierten Maximums der Corona Epidemie.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:
Ist es angedacht und möglich, den bisher festgesetzten Wahltermin zu verschieben?
Auf Grund der gegenwärtigen Situation erübrigt sich eine Beantwortung. Freundliche Grüße
Miko Runkel
BürgermeisterAnmerkung: Der neue Termin für die OB-Wahl wurde vorerst auf den 20. September 2020 festgesetzt. Dies wusste Herr Runkel bereits bei der „Beantwortung“ dieser Ratsanfrage.
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RA-126/2020: Gewerbesteuererleichterungen aufgrund der Coronakrise

Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit.
1. Kann sich die Stadt vorstellen, kurzfristig eine Anlaufstelle für Beratungs- und Hilfsangebote für Unternehmen, die die Folgen des Corona Virus, welche z. B. durch Untersagung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen, zu schaffen?
Unternehmen werden durch die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft (Tochtergesellschaft der Stadt Chemnitz) beraten. Dazu wurde eine Hotline geschaltet. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auf der Homepage der Stadt Chemnitz.
2. Kann die Stadt Chemnitz, über die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten hinaus, die Gewerbesteuer auf Basis einer zu schaffenden Bewertungsgrundlage mit geringem Aufwand für die von nachteiligen Auswirkungen betroffenen Chemnitzer Unternehmen und Unternehmern stunden?
Die Stadt Chemnitz hat bereits mit Pressemitteilung vom 17.03.2020 auf die Möglichkeit der Stundung fälliger Gewerbesteuer hingewiesen. Um eine unkomplizierte Antragstellung für betroffene Unternehmen und Unternehmer zu gewährleisten, wurde am 18.03.2020 ein entsprechendes Formular auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter der Rubrik „Der große Überblick: Coronavirus (SARS-CoV-2)“ verlinkt.
Unter „Chemnitz setzt weitere Maßnahmen um – Hilfsangebote der Stadt – Aktuelle Unterstützung durch die Stadt Chemnitz >Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus<“ kann der Antrag aufgerufen und ausgefüllt werden.
Mit gleichem Formular können die Unternehmen und Unternehmer das Kassen- und Steueramt über einen Herabsetzungsantrag der Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 beim zuständigen Finanzamt informieren.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
Bürgermeister -

RA-114/2020: Reaktion der Verwaltung auf Gefahren durch SARS-CoV-2

Sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Wie hat sich die Stadt Chemnitz seit Bekanntwerden der drohenden Ausbreitung der Infektion auf selbige vorbereitet?
2. Wie wurden die öffentlichen Stellen wie Bürgerhaus, Bürgerservice-Stellen, Beratungsstellen im Moritzhof etc. auf die Gefahren vorbereitet?
3. Wurden rechtzeitig genug Materialien zur Desinfektion in den öffentlich zugänglichen sowie den durch die Mitarbeiter genutzten Bereichen zur Verfügung gestellt?
4. Ist es angedacht, bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion Veranstaltungen mit größeren Besucherzahlen (Konzerte, CFC-Heimspiele, Heimspiele der Basketballer etc.) behördlich angeordnet nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen?
5. Ist es angedacht, bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion städtische Einrichtungen wie den Tierpark, das Wildgatter oder die städtischen Bäder vorsorglich zu schließen?
Die Stadt Chemnitz hat im Zusammenhang mit der Coronavirus-Erkrankung sehr frühzeitig umfassende Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verlangsamung deren Ausbreitung getroffen. Auf der Internet-Plattform der Stadt können Sie tagesaktuell und sehr umfänglich alle Sachstände und Vorgänge nachlesen.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister