Schlagwort: AfD Fraktion Chemnitz

  • RA-293/2021: Umbenennungsurkunde der Stadt Chemnitz

    RA-293/2021: Umbenennungsurkunde der Stadt Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Gibt es eine offiziell rechtskräftige Umbenennungsurkunde der Stadt von 1953 und wenn ja, wo kann diese eingesehen werden?

    Die Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx-Stadt im Jahr 1953 ist mehrfach publiziert worden.

    Dazu gehören:

    1983 erschien die Broschüre „Karl-Marx-Stadt 1953“ als Band 26 der Reihe „Beiträge zur Heimatgeschichte von Karl-Marx-Stadt“, in dem auch zahlreiche Dokumente der Öffentlichkeit präsentiert wurden.

    Zuletzt wurden die Umbenennung im „Album der Chemnitzer Geschichte“ thematisiert, ein Buch, welches als Sonderband 2018 vom Stadtarchiv herausgegeben wurde. Vorausgegangen war ein Vorschlag des Politbüros des Zentralkomitees der SED. Dem Vorschlag folgend beschloss am 30.04.1953 die Regierung der DDR auf ihrer 124. Sitzung die Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx-Stadt.

    Das Protokoll dieser Sitzung befindet sich im Bundesarchiv, Bestand DC 20-I/3 Ministerrat der DDR, Signatur 186. Auf Seite 5 ist unter dem Punkt 1, Nr. 2 der Tagesordnung der Beschluss zur Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx Stadt zu finden. Dort ist auch festgelegt, dass am 10. Mai 1953 durch einen Staatsakt in Anwesenheit des Ministerpräsidenten Otto Grotewohl die Umbenennung zu vollziehen ist.

    Diese Archivale sind online über die Internetpräsenz des Bundesarchivs verfügbar und können abgerufen werden unter:

    http://www.argus.bstu.bundesarchiv.de/DC20-I-3-
    20614/mets/DC20I3_0186/index.htm?target=midosaFraContent&backlink=/DC20-I-3-
    20614/index.htm-kid-660d6ede-46df-4a44-813a-dd2941393d84&sign=DC%2020-I/3/186#9

    Ob es eine Urkunde zur Umbenennung gegeben hat, ist nicht bekannt, im Stadtarchiv Chemnitz ist
    nichts überliefert.

    Freundliche Grüße
    Sven Schulze

  • RA-127/2020: Auswirkung der Coronakrise auf die OB-Wahl

    RA-127/2020: Auswirkung der Coronakrise auf die OB-Wahl

    Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Ihre Ausführungen: Wie gestern der Presse zu entnehmen war, schließt sich die Bundesregierung, der Meinung von Herrn Drosten, Direktor des Institutes für Virologie an der Charitè an, der folgendes geäußert hat: „Wir müssen damit rechnen, dass ein Maximum von Fällen in der Zeit von Juni bis August auftreten wird.“

    Die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist für den 14.06.2020, die Stichwahl für den 05.07.2020 vorgesehen, also zum Zeitpunkt des prognostizierten Maximums der Corona Epidemie.

    In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:

    Ist es angedacht und möglich, den bisher festgesetzten Wahltermin zu verschieben?


    Auf Grund der gegenwärtigen Situation erübrigt sich eine Beantwortung. Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

    Anmerkung: Der neue Termin für die OB-Wahl wurde vorerst auf den 20. September 2020 festgesetzt. Dies wusste Herr Runkel bereits bei der „Beantwortung“ dieser Ratsanfrage.

  • RA-126/2020: Gewerbesteuererleichterungen aufgrund der Coronakrise

    RA-126/2020: Gewerbesteuererleichterungen aufgrund der Coronakrise

    Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit.

    1. Kann sich die Stadt vorstellen, kurzfristig eine Anlaufstelle für Beratungs- und Hilfsangebote für Unternehmen, die die Folgen des Corona Virus, welche z. B. durch Untersagung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen, zu schaffen?

    Unternehmen werden durch die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft (Tochtergesellschaft der Stadt Chemnitz) beraten. Dazu wurde eine Hotline geschaltet. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auf der Homepage der Stadt Chemnitz.

    2. Kann die Stadt Chemnitz, über die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten hinaus, die Gewerbesteuer auf Basis einer zu schaffenden Bewertungsgrundlage mit geringem Aufwand für die von nachteiligen Auswirkungen betroffenen Chemnitzer Unternehmen und Unternehmern stunden?

    Die Stadt Chemnitz hat bereits mit Pressemitteilung vom 17.03.2020 auf die Möglichkeit der Stundung fälliger Gewerbesteuer hingewiesen. Um eine unkomplizierte Antragstellung für betroffene Unternehmen und Unternehmer zu gewährleisten, wurde am 18.03.2020 ein entsprechendes Formular auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter der Rubrik „Der große Überblick: Coronavirus (SARS-CoV-2)“ verlinkt.

    Unter „Chemnitz setzt weitere Maßnahmen um – Hilfsangebote der Stadt – Aktuelle Unterstützung durch die Stadt Chemnitz >Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus<“ kann der Antrag aufgerufen und ausgefüllt werden.

    Mit gleichem Formular können die Unternehmen und Unternehmer das Kassen- und Steueramt über einen Herabsetzungsantrag der Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 beim zuständigen Finanzamt informieren.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • RA-114/2020: Reaktion der Verwaltung auf Gefahren durch SARS-CoV-2

    RA-114/2020: Reaktion der Verwaltung auf Gefahren durch SARS-CoV-2

    Sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie hat sich die Stadt Chemnitz seit Bekanntwerden der drohenden Ausbreitung der Infektion auf selbige vorbereitet?

    2. Wie wurden die öffentlichen Stellen wie Bürgerhaus, Bürgerservice-Stellen, Beratungsstellen im Moritzhof etc. auf die Gefahren vorbereitet?

    3. Wurden rechtzeitig genug Materialien zur Desinfektion in den öffentlich zugänglichen sowie den durch die Mitarbeiter genutzten Bereichen zur Verfügung gestellt?

    4. Ist es angedacht, bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion Veranstaltungen mit größeren Besucherzahlen (Konzerte, CFC-Heimspiele, Heimspiele der Basketballer etc.) behördlich angeordnet nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen?

    5. Ist es angedacht, bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion städtische Einrichtungen wie den Tierpark, das Wildgatter oder die städtischen Bäder vorsorglich zu schließen?


    Die Stadt Chemnitz hat im Zusammenhang mit der Coronavirus-Erkrankung sehr frühzeitig umfassende Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verlangsamung deren Ausbreitung getroffen. Auf der Internet-Plattform der Stadt können Sie tagesaktuell und sehr umfänglich alle Sachstände und Vorgänge nachlesen.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister