Schlagwort: Alternative für Deutschland

  • AfD`ler unter Generalverdacht!

    Der Erlass des sächsischen Innenministeriums, von dem am 08.05.26 in der Freien Presse zu lesen war, markiert einen gefährlichen Wendepunkt für den „Rechtsstaat Deutschland“. Wo sind wir hingekommen, wenn jetzt schon offen darüber verhandelt wird, eine „Regelvermutung“ anzuwenden? Damit verrät man die Unschuldsvermutung als fundamentales Prinzip unseres Rechtsstaates.

    Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz, dass der Staat dem Bürger sein Fehlverhalten zweifelsfrei nachweisen muss. Nun wird hier die Axt angelegt: Der Bürger soll auch ohne strafrechtliche Auffälligkeiten seine Verfassungstreue beweisen müssen. In diesem Erlass wird nichts anderes als eine Beweislastumkehr beschrieben!

    Bereits der wiederholte Besuch von Stammtischgesprächen, das Aufsuchen von Infoständen oder Wahlkampfunterstützung kann zukünftig ausreichen, um als Inhaber eines Waffenscheins ins Visier der Behörden zu geraten. Da muss man noch nicht einmal AfD-Mitglied sein. Dass dabei einmal mehr Björn Höcke als angeblicher „geistiger Vater“ einer demokratiezersetzenden Bewegung genannt wird, entbehrt spätestens nach dem vielbeachteten Interview bei „Ben ungeskriptet“ jeder Grundlage. Das Verlangen, diesem Mann einfach mal zuzuhören, ohne dass er unterbrochen oder mit Fangfragen auf dem Konzept gebracht wird, ist riesengroß. Man sieht, dass Höcke keineswegs dem medialen Zerrbild des demokratiefeindlichen Agitators entspricht. Er durfte ruhig, sachlich, differenziert und selbstkritisch seine politischen Positionen erläutern und sie argumentativ untermauern. Der enorme öffentliche Impact dieses Gesprächs zeigt, wie groß die Diskrepanz zwischen öffentlich-rechtlicher Darstellung und Wahrnehmung der Bürger geworden ist.

    Wer Menschen heute wegen ihrer Nähe zur umfragestärksten Partei in diesem Land per „Regelvermutung“ entrechtet, verlässt den Boden der Demokratie und gibt Herrn Höcke ironischerweise sogar Recht. Wenn waffenrechtliche Zuverlässigkeit zum Instrument politischer Gesinnungsprüfung wird, dann ist der Umbau unserer Demokratie zu einem Unrechtsstaat in vollem Gange: „Meinung“ wird zur Straftat, politische Teilhabe wird zum Verbrechen. Und der Erlass des sächsischen Innenministeriums offenbart, wie weit dieser Umbau bereits fortgeschritten ist.

    Dabei wäre es höchste Zeit, das Augenmerk auf die Träger illegaler Waffen zu richten. Laut BKA hat der Waffenschmuggel aus den Balkanstaaten in den letzten Jahren besorgniserregend zugenommen und es ist zu befürchten, dass auch im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg viele unregistrierte Waffen ihren Weg nach Deutschland finden.

    Unregistrierte Waffen in den Händen von Menschen ohne Waffenschein und häufig illegal eingewandert…. Egal! Höcke ist böse!

    Wer das noch glaubt, hat den sprichwörtlichen Schuss nicht gehört!

  • Einsturzgefahr im Gerätehaus der FFW Siegmar

    Einsturzgefahr im Gerätehaus der FFW Siegmar

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz schlägt Alarm: Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Siegmar ist einsturzgefährdet – doch zieht sich die Instandsetzung hin.

    „Wir reden hier von einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1913, das aktuell mit provisorischen Stützen vor dem Einsturz bewahrt wird. Wie dringend muss der Handlungsbedarf denn noch werden?“ fragt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler empört.

    Parteiübergreifend hatten Mitglieder des Stadtrats auf der Jahreshauptversammlung Anfang Januar schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. Die Realität zeichnet ein anderes Bild, wie die Antwort auf eine Ratsanfrage Köhlers offenbart: Die Erstellung mehrerer Gutachten ließen bereits über 3 Monate vergehen, aber konkrete Maßnahmen lassen weiter auf sich warten. Dabei ist weder ein Sanierungskonzept erstellt, noch die Höhe der Kosten geklärt, geschweige denn eine Firma mit der Instandsetzung beauftragt.

    Köhler zeigt sich fassungslos: „Dieses endlose Verwaltungsverfahren grenzt in einer solchen Situation an Fahrlässigkeit! Hat denn keiner den Mut, vom rechtssicheren Prozedere einmal abzuweichen und umzusetzen, was keinen Aufschub duldet? Der gebrochene Balken muss getauscht werden und zwar gestern! Was hält man sich monatelang mit Gutachten, Prüfberichten und Sanierungskonzepten auf?“

    Wegen der unzureichenden Nutzungsmöglichkeiten wird seit Jahren ein Neubau an anderer Stelle gefordert. Auch der Chemnitzer Brandschutzbedarfsplan sieht einen zeitgemäßen Neubau für die Feuerwehr in Siegmar vor. Die aktuelle Situation könnte dazu beitragen, dass die Suche nach einem neuen Standort wieder Fahrt aufnimmt.

    „Dass die Feuerwehr in Siegmar überhaupt noch voll einsatzfähig ist, verdanken wir allein dem selbstlosen Engagement der Kameraden.“, betont Köhler. „Diese Männer und Frauen riskieren täglich ihre Gesundheit für unsere Sicherheit – und werden gleichzeitig mit unzumutbaren Zuständen im eigenen Gerätehaus allein gelassen.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert daher, dass der Austausch des defekten Balkens unverzüglich und abseits der vorgegebenen Verfahrensabläufe erfolgt.

    „Sonst nehmen wir sehenden Auges eine Katastrophe für unsere freiwilligen Helfer in Kauf!“, warnt Köhler abschließend. „Herr Schulze: Handeln Sie jetzt – bevor hier das Undenkbare geschieht!“

    zur Antwort der Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-033-2026-einsturzgefahr-geraetehaus-ffw-siegmar/

  • Besucherzahlen Schauspielhaus – Stadtverwaltung mauert

    Besucherzahlen Schauspielhaus – Stadtverwaltung mauert

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert die wiederholte Verweigerung der Stadtverwaltung, aktuelle Besucherzahlen und wirtschaftliche Kennzahlen der Chemnitzer Theater offenzulegen. Gleich zwei Ratsanfragen (RA-075/2026 und RA-076/2026), eingebracht durch Stadtrat Nico Köhler, wurden unter Verweis auf formale Gründe zurückgewiesen – obwohl die Stadtverwaltung vergleichbare Anfragen in der Vergangenheit, zuletzt 2018, unbeanstandet beantworte.

    „Es ist völlig unverständlich, warum Zahlen, die früher auf Nachfrage herausgegeben wurden, heute nicht mehr mitgeteilt werden. Gerade angesichts möglicher Investitionen in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro braucht es eine solide und faktenbasierte Entscheidungsgrundlage.“ erklärt Stadtrat Nico Köhler.

    Im Zentrum der Debatte steht die Zukunft des Schauspielhauses. Diskutiert wurden zwei Szenarien: die Sanierung des Altbaus an der Zieschestraße oder ein Neubau hinter dem Spinnbau in der Altchemnitzer Straße. Zuletzt sorgte Detlef Müller (SPD) mit einem dritten Vorschlag für Furrore: der dauerhaften Integration der Schauspielbühnen im Opernhaus. Alle Optionen sind mit erheblichen finanziellen Belastungen für die Stadt verbunden, auch wenn Gelder aus dem Sondervermögen des Bundes etwa 3/4 der Kosten abdecken könnten.

    „Ohne belastbare Zahlen zu Besucherentwicklung, Auslastung und Kostendeckungsgrad ist keine verantwortungsvolle Entscheidung möglich.“, so Köhler weiter. „Wir müssen wissen, wie sich das Interesse des Publikums seit 2018 entwickelt hat. Nur dann lässt sich beurteilen, ob eine Investition dieser Größenordnung überhaupt gerechtfertigt ist.“

    Besagte Anfrage aus dem Jahr 2018 weist für das Schauspielhaus etwa 71.000 Ticketverkäufe pro Jahr und einen Kostendeckungsgrad zwischen 12,2 und 13% aus. Die AfD-Fraktion sieht in der jüngsten Verweigerung der Auskünfte einen besorgniserregenden Mangel an Transparenz. Insbesondere stellt sich die Frage, warum selbst eine auf das Schauspielhaus beschränkte Anfrage abgelehnt wurde.

    „Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier bewusst Informationen zurückgehalten werden.“, so Köhler. „Sollte sich herausstellen, dass die Auslastung seit 2018 rückläufig und der Kostendeckungsgrad weiter gesunken ist, wäre eine Investition in dreistelliger Millionenhöhe politisch nicht vertretbar. Genau deshalb brauchen wir diese Zahlen jetzt! – Warum werden sie nicht herausgegeben?“

    Die Fraktion prüft derzeit weitere Schritte, um die benötigten Informationen auf anderem Wege zu erhalten.

    „Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihr Steuergeld eingesetzt werden soll.“, betont Köhler abschließend. „Wir werden nicht lockerlassen, bis Transparenz hergestellt ist und eine ehrliche, faktenbasierte Debatte geführt werden kann.“

    Chemnitz, 16. April 2026

  • RA-065/2026 Daten an die Bundeswehr

    Am 23.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine ergänzende Frage zur RA-037/2026, denn die Antwort war brisant – behauptete doch die Stadtverwaltung unter Punkt 2, dass das Wiederspruchsrecht gegen die automatisierte Datenweitergabe an die Bundeswehr zum 01.01.26 entfallen sei und bereits eingelegte Widersprüche ihre Gültigkeit verlieren.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion war es geboten, die gesetzliche Grundlage sowie die Transparenz dieser Praxis zu hinterfragen.

    Am 08.04.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1. Aufgrund welcher Grundlage ist das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung entfallen?

    Mit Inkrafttreten des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) zum 01.01.2026 wurde die Widerspruchsmöglichkeit gestrichen. Die Änderung ist unter Artikel 12 des genannten Gesetzes zu finden.

    2. Wurden die betroffenen Bürger darüber informiert?

    Über die Neustrukturierung der Wehrpflicht in Deutschland wurde umfassend in den Medien berichtet. Dazu gehört auch die verpflichtende Datenübermittlung und der Wegfall von Widerspruchsmöglichkeiten.

    EINORDNUNG

    Der genannte Artikel 12 des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) bezieht sich auf eine Änderung des Bundesmeldegesetzes. (BMG) §36, Abs. 2, welcher das Widerspruchsrecht gewährte, ist tatsächlich ersatzlos weggefallen. Was jedoch weiterhin möglich ist, ist das Recht auf die Einrichtung einer Übermittlungssperre. (§42 Absatz 3 und §50 Absatz 5) Das wird in der Antwort auf beide Fragen unterschlagen.

    Unser Stadtrat Nico Köhler ist persönlich betroffen und wurde nicht darüber informiert, dass sein eingelegter Widerspruch gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr seine Gültigkeit verloren hat.

    Zwar ist ein Widerspruchsrecht etwas anderes als eine Übermittlungssperre, die aktiv beantragt werden muss. Es ist anzuzweifeln, dass die Bürger über dieses Recht hinreichend informiert worden sind.

    Hier wurde nicht nur das Widerspruchsrecht beschnitten. Auch hat man bestehende Widersprüche faktisch entwertet, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt und darüber hinaus ist man seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. Dieses Vorgehen wirft erhebliche Fragen auf. Verlassen Sie sich darauf: Wir werden diese Fragen sachlich und kritisch stellen!

  • Polizeiliche Kriminalstatistik 2025

    Polizeiliche Kriminalstatistik 2025

    Es fällt ins Auge, dass die PKS mit den Zahlen von Statista arbeitet und für Chemnitz 245.618 Bewohner (Stand 31.12.24) angibt, während die Stadt offiziell von 251.699 zum selben Stichtag spricht. Da fragt man sich, wie diese Differenz zustande kommt.

    Die Zahl der erfassten Straftaten ist um 1.007 gestiegen, während die Aufklärungsquote um annähernd die gleiche Zahl an Fällen gesunken ist. (Seite 3) Hier zeigt sich, dass unsere Polizei und die Justiz an der absoluten Belastungsgrenze arbeiten und sich steigende Fallzahlen unmittelbar auf die Zahl der aufgeklärten Straftaten auswirkt.

    Seit Jahren weisen wir auf die negativen Auswirkungen der unkontrollieren Zuwanderung hin, welche sich einmal mehr durch valide Zahlen untermauern lässt: Bei etwa 9.000 ermittelten Tatverdächtigen haben 5.000 die Deutsche Staatsbürgerschaft und 4.000 nicht. (Seite 6) Bei einem Ausländeranteil von 14,7 % (Stand 31.12.2024) ergibt sich eine dreifache Überrepräsentation! 14,7% stellen 44% aller Tatverdächtigen! Das bedeutet, die Zahl der Straftaten wäre deutlich geringer, wenn straffällig gewordene Asylbewerber konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden würden. Das halten wir nach wie vor für dringend geboten, damit die Aufklärungsquote wieder steigt, sich die durchschnittliche Verfahrensdauer verkürzt und Straftäter von einer weniger überlasteten Justiz für ihr Fehlverhalten konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.

    Im Detail sehen wir einen Anstieg um fast 50% bei Taschendiebstählen (Seite 12) und Verstößen gegen das Waffengesetz. (Seite 16) Auch wenn die Zahl der Ladendiebstähle zurückgegengen ist, so ist doch das Niveau unverändert hoch. (Seite 12) Hier sieht man die gestiegene Unsicherheit unserer Stadt schwarz auf weiß und dass dies mehr als nur ein Gefühl ist. Wem will man es verdenken, wenn er die Innenstadt meidet, Kulturveranstaltungen nicht besucht, sich an Einwohnerversammlungen nicht beteiligt?

    Was wir hier sehen, gefährdet das kulturelle Leben, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und unser ganzes gesellschaftliches Miteinander. Und darum werden wir nicht müde, mit Nachdruck das Naheliegende einzufordern: Straffällig gewordene Asylbewerber sind abzuschieben!

  • St. Petri friert!

    Die Kirche St.-Petri am Theaterplatz ist nicht irgendein Gebäude. Sie ist ein Gotteshaus, ein zentraler Bestandteil der städtischen Identität, ein Ort des Gebets, der Besinnung, der Erinnerung, der Musik und der Begegnung – ein kulturelles Herzstück, indem unzählige Taufen und Hochzeiten stattgefunden haben. Dass es zum höchsten christlichen Fest hier keinen Gottesdienst geben wird, zeigt ganz konkret die bitteren Konsequenzen der Klimaschutzpolitik auf. St. Petri friert:

    • weil man das Heizkraftwerk Chemnitz Nord viel zu früh auf Gas umgestellt hat,
    • weil man die noch intakte Nordstream-2-Pipeline geschlossen hält,
    • weil die Regierung an der CO2-Bepreisung festhält
    • und gegenüber den Golfstaaten auf die Einhaltung des Lieferkettengesetzes besteht.

    Wie weit sollen sich politische Entscheidungen noch von den Bedürfnissen der Menschen entfernen?

    Besonders alarmierend ist dabei nicht nur der unmittelbare Verlust an christlicher Identität und Gemeinschaft. Durch die Entscheidung, die Kirche künftig nicht mehr zu beheizen, wird es unweigerlich zu Folgeschäden an der Bausubstanz und dem Inventar kommen. Zwar kann die Gemeinde neben der Heizung auch ihre sanitären Einrichtungen stilllegen, um Frostschäden vorzubeugen. Aber was macht man mit der Ladegast-Jehmlich-Orgel? Sie ist das größte Instrument unserer Stadt und man nimmt erheblichen Schaden durch Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen in Kauf.

    Da die EINS-Energie als staatlich regulierter Versorger mit einem starren Preismodell keinerlei Rücksicht auf das besondere Nutzungsverhalten von Kirchen zu nehmen scheint, ist zu befürchten, dass es nicht bei St.Petri bleibt. Wenn sich eine so große und bedeutsame Gemeinde zu diesem radikalen Schritt genötigt sieht, wie lange wird es dauern, bis weitere Gemeinden diesem Beispiel folgen?

    Wir sind ehrlich schockiert über diese traurige Entwicklung und bedauern diese Maßnahme zutiefst. Wohin entwickelt sich unsere Stadt, wenn nicht nur das diesjährige Osterfest in St.Petri ausfällt, sondern darüber hinaus in diesen Mauern perspektivisch immer weniger gebetet, musiziert und der Glaube an Gott gelebt wird? So ist das also, wenn Klimaschutz und moralische Überheblichkeit ein Stück der Chemnitzer Seele einfordern.

    Es muss aber dabei nicht bleiben. wenn Politik und Versorger endlich umdenken. In der Jahreslosung für 2026 heißt es: „Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21 Vers 5) Wer weiß: Beten hat noch nie geschadet und soll bekanntermaßen helfen. Vielleicht lächeln Sie jetzt, aber wenn St. Perti „gegen Russland und für die Ukraine“ friert, dann sind die Zeiten wohl zu ernst, als dass man weiter glaubt, auf göttlichen Beistand verzichten zu können.

    Pressekommentar zum FP-Artikel „Zu teuer: Kirche kündigt Fernwärme“ vom 25.03.26

  • RA-047/2026 Doppelstrukturen im Kulturbetrieb

    Am 24.02. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Gegenstand der Anfrage waren die unklaren Aufgabengebiete der Kultureinrichtungen Garagencampus, Hartmannfabik und Europa-Direkt-Büro im Tietz.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion war es geboten, die Aufgabenfelder der drei Einrichtungen zu erfragen, um unnötige Doppelstrukturen aufzudecken.

    Am 26.03. antwortete der Oberbürgermeister wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Stadtrat Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
    Im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres sind etliche Strukturen und mehrere recht kostspielige Einrichtungen entstanden. Erlauben Sie mir, um die Beantwortung folgender Fragen zum Garagencampus, der Hartmannfabrik und dem Tietz-Büro zu bitten:

    1.Welche Aufgaben im Kulturbetrieb erfüllen diese drei Einrichtungen im Detail und gibt es hier Überschneidungen?
    2.Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten dieser drei Einrichtungen? Bitte einzeln aufführen.

    Der Garagencampus, die Hartmannfabrik und das von Ihnen genannte „Tietz-Büro“ charakterisieren spezifische Profile.


    Bereits vor der offiziellen Eröffnung im März 2025 öffnete der Garagen-Campus für Veranstaltungen, Workshops und Projekte mit zum Teil europäischen Partnern seine Türen für die Öffentlichkeit. Im Jahr 2025 war er einer der meistbesuchten Orte der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025. Der Garagen-Campus ist ein gemeinwohlorientierter Kultur-, Projekt- und Veranstaltungsort, der für alle Initiativen mit Ideen Raum bietet.
    Die Chemnitzer Verkehrs-AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Garagen-Campus. Gemeinsam mit der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 gGmbH sind eigene Veranstaltungsformate geplant. Darüber hinaus nutzen Chemnitzer Initiativen, Vereine und Firmen den Garagen-Campus für ihre Veranstaltungen und Projekte. In der Realisierung wird der Garagen-Campus auch durch ehrenamtliches Engagement unterstützt. Über die Kosten des Betriebs liegen der Stadtverwaltung Chemnitz keine Zahlen vor.

    Die Hartmannfabrik etablierte sich im Jahr 2025 als Besucher- und Informationszentrum der Kulturhauptstadt Europas 2025. Über das Kulturhauptstadtjahr hinaus bleibt die Hartmannfabrik ein zentraler Anlaufpunkt für Chemnitzer:innen und Gäste. Geplant sind weiterhin Formate der Chemnitz 2025 gGmbH, unter anderem im Zusammenhang mit dem „Theater der Welt-Festival“ sowie Einmietungen für unterschiedliche Veranstaltungsformate. Darüber hinaus wird das Erbe der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 hier dauerhaft in Text-, Bild- und Videoformaten dokumentiert und zugänglich gemacht. Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 mietet die Hartmannhalle vom Eigentümer noch bis Ende 2029. Kosten für Miete und Betriebskosten betragen jährlich knapp 500.000 Euro.


    Das Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Tietz wird seit dem Jahr 2021 durch die Stabsstelle Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 genutzt. Nach dem Kulturhauptstadtjahr sind die Personalkapazitäten der Stabsstelle deutlich reduziert worden. So können die Räumlichkeiten seit dem 1. Februar 2026 vor allem für das durch die Europäische Union geförderte EUROPE-DIRECT-Zentrum als Büro und Anlauf- und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Die Räume sind von der Stadtverwaltung in einem Generalvertrag vom Eigentümer angemietet.

    EINORDNUNG

    In der Antwort ist man sichtlich darum bemüht, die drei Einrichtungen zu spezifizieren. Der Garagencampus gehört der CVAG, die Hartmannfabrik gehört Nexus-Immobilien und das Büro im Tietz gehört zu einer vorher schon von der Stadt angemieteten Fläche. Garagencampus und Hartmannfabrik bieten beide Plattformen für Veranstaltungen im Zuge der Kulturhauptstadt-Legacy. Darüber hinaus erinnert die Hartmannfabrik an die Highlights aus dem Jahr 2025. 500.000€ kostet das selbsternannte „kulturelle Herz“ die Stadt, obwohl nahezu jede Kirchengemeinde einen besser gefüllten Veranstaltungskalender vorweisen könnte. Also ja: es liegen hier unnötig überfinanzierte Doppelstrukturen vor. Das Büro im Tietz hingegen ist tatsächlich etwas anderes: Kein Veranstaltungsort sondern eine Anlauf- und Beratungsstelle für Bürger, die Fragen rund um die Politik der Europäischen Union haben. Wie hoch der Bedarf einer solchen Beratungsstelle ist, kann man wunderbar an den offiziellen Öffnungszeiten erkennen: Dienstags 14.00-18.00Uhr.

  • RA-052/2026 Europabüro im Tietz

    Unser Stadtrat Nico Köhler hat am 26. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war das neu eröffnete Europa-Büro im Tietz.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um eine unnötige Ausgabe im Zuge der Kulturhauptstadt-Legacy, die weder einen Mehrwert für die Bürger bietet noch für die Stadt notwendig war.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten die am Tag der Eröffnung unbeantwortet gebliebenen Sachverhalte wie Kosten, Öffnungszeiten und Sanitäreinrichtungen geklärt werden. Am 17.03. antwortete der Oberbürgermeister wie folgt:

    1. Es wurde gesagt, dass die ursprünglichen Pläne aus 2021 einen Standort im Garagencampus vorgesehen haben. Warum wurde das Büro letztendlich im Tietz eingerichtet?
      Es gab keine Planungen zur Einrichtung eines EUROPE DIRECT im Garagen-Campus. Im Rahmen verschiedener Förderüberlegungen wurde der Garagen-Campus perspektivisch als möglicher Ort für eine „Embassy of Europe“ benannt. Die programmatische Ausgestaltung dieses Vorhabens liegt jedoch nicht bei der Stadt Chemnitz. Die Einrichtung im Tietz erfolgte, da die Stadt Chemnitz der Projektträger ist und der Standort im Tietz alle nötigen Voraussetzungen zu den kosteneffizientesten Konditionen erfüllte.
    2. Sind die Öffnungszeiten dieser Anlaufstelle um „Europa zu erleben“ mittlerweile bekannt und wenn ja, wie lauten diese?
      Ja, das EUROPE DIRECT bietet feste Sprechzeiten dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr an. Darüber hinaus verfolgt das EUROPE DIRECT entsprechend seinem Förderkonzept einen mobilen Ansatz der aufsuchenden Beteiligung und ist regelmäßig bei Veranstaltungen und Formaten im Stadtgebiet präsent.
    3. Gibt es einen Mietvertrag für die Fläche und wenn ja: wie lange läuft dieser Vertrag?
      Ein neuer Mietvertrag wurde für die Fläche nicht abgeschlossen. Die Räumlichkeiten sind Bestandteil eines bestehenden Mietvertrages des Kulturbetriebs, der derzeit bis Ende 2027 läuft.
    4. Was hat der Ausbau und die Einrichtung dieses Büros gekostet?
      Für den Ausbau und die Einrichtung des Büros sind keine zusätzlichen Kosten entstanden, da die Räumlichkeiten, sowie die grundlegende Büroausstattung bereits vorhanden waren. Es wurden lediglich Technik (Soft- und Hardware) für zwei Büroarbeitsplätze für ca. 4.000 Euro beschafft.
    5. Welche Geldsummen wird die Stadt Chemnitz jährlich für den Betrieb dieses Büros aufwenden? Bitte aufschlüsseln nach Kosten für Arbeitsmaterialien, Miete, Nebenkosten, Arbeitsverträge
      Die Personalkosten des EUROPE DIRECT werden vollständig aus Fördermitteln des entsprechenden EU-Programms getragen. Zusätzliche Miet- oder Nebenkosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten nicht, da diese bereits zuvor angemietet waren. Die Büroausstattung war bereits vorhanden. Übliche Büromaterialien werden aus vorhandenen Beständen genutzt. Informationsmaterialien stellt die Europäische Kommission kostenfrei zur Verfügung.
    6. Eine Sanitäreinrichtung sucht man in den teuer hergerichteten Räumen vergebens. Wo verrichten die Mitarbeiter des Büros ihre Notdurft?
      Sanitäranlagen für die Mitarbeitenden befinden sich auf dem Flur gegenüber dem Büro im Tietz. Die Mitarbeitenden und die Besucher haben Zugang zu diesen Einrichtungen.

    EINORDNUNG

    Es wird beteuert, dass die Stadt lediglich Kosten in Höhe von 4.000€ zu tragen hatte, um zwei Büroarbeitsplätze auszustatten. Arbeitsplätze, die an ganzen 4 Stunden pro Woche genutzt werden! Wenn auch alle anderen Kosten durch entsprechende EU-Fördermittel getragen werden, so ist das immernoch Steuergeld, welches in sinnloser Beschäftigungstherapie versickert. Denn der „mobile Ansatz der aufsuchenden Beteiligung“, von dem in der Aufgabenbeschreibung des Europa-Büros die Rede ist, bleibt schwammig und wenig konkret. Die EU war nach dem Krieg als Freihandelszone gleichberechtigter Nationalstaaten gedacht. Sie hat sich aber zu einem Werkzeug entwickelt, welches die Souveränität der einzelnen Mitgliedsländer in bedenklicher Weise aushöhlt. Dieser Verlust an nationaler Souveränität ist nun auch in Chemnitz sichtbar. Für nichts anderes steht dieses weitgehend unbesetzte Büro im Tietz.

  • Sport frei?

    Sport frei?

    Die Freie Presse berichtete am 9. März („Fast jeder fünfte Sachse ist Mitglied in einem Sportverein“), dass die Sportvereine in Sachsen weiter wachsen. Das ist zunächst eine erfreuliche Entwicklung. Denn wo mehr Menschen Sport im Verein treiben, wächst auch das, was unsere Stadt im Alltag zusammenhält: Gemeinschaft, Leistungsbereitschaft, Disziplin und Verantwortung. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Sportvereine weit mehr als ein Freizeitangebot. Sie vermitteln Teamgeist, Verlässlichkeit und soziale Bindung.

    Entscheidend ist jedoch nicht nur die positive Entwicklung bei den Mitgliederzahlen. Entscheidend ist, was sich dahinter zeigt. Denn der Bericht macht auch deutlich, dass viele Vereine längst an Belastungsgrenzen stoßen. Es fehlen Ehrenamtliche, Schieds- und Kampfrichter, Trainer, Betreuer und ausreichende Sportstätten. Wenn das Interesse am Vereinssport wächst, die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen aber nicht im gleichen Maß mitwachsen, dann entsteht ein Problem, das politisch nicht länger übersehen werden darf.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz ist deshalb klar: Aus dieser Entwicklung muss die richtige Konsequenz gezogen werden. Wer den Breitensport stärken will, muss vor allem das Ehrenamt stärken. Denn ohne die vielen freiwillig Engagierten funktioniert der Vereinssport nicht. Ohne Trainer kein Training. Ohne Schiedsrichter kein Spielbetrieb. Ohne Betreuer keine verlässliche Nachwuchsarbeit. Und ohne genügend verfügbare Sportstätten geraten selbst gut geführte Vereine schnell an ihre Grenzen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt dazu:

    „Eltern suchen für ihre Kinder Freizeitaktivitäten, bei denen sie sinnvoll ausgelastet werden und nicht nur Fitness, sondern auch Teamgeist beigebracht bekommen. Wo geht das besser als in den Sportvereinen unserer Stadt?“

    Gerade deshalb darf die Politik die Vereine mit ihren Problemen nicht alleinlassen. Wenn der Wunsch nach Sport und Gemeinschaft vorhanden ist, dann müssen auch die Bedingungen geschaffen werden, damit Vereine diese Aufgabe leisten können.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz reicht es nicht, sich über steigende Mitgliederzahlen zu freuen. Es braucht konkrete Verbesserungen dort, wo die Vereine jeden Tag um handlungsfähige Strukturen ringen. Das betrifft vor allem die Unterstützung des Ehrenamts, die Gewinnung und Bindung von Trainern, Schiedsrichtern und Betreuern sowie eine bessere finanzielle Ausstattung der Sportvereine. Ebenso notwendig ist, dass die Sportinfrastruktur in Chemnitz nicht weiter auf Verschleiß gefahren wird. Wo Hallenzeiten knapp sind, Plätze fehlen oder Sanierungen aufgeschoben werden, wird aus wachsender Nachfrage schnell Überforderung.

    Nico Köhler sagt deshalb:

    „Die AfD-Stadtratsfraktion macht sich für bessere finanzielle Ausstattung der Sportvereine stark, damit es auch in Zukunft genug Sportstätten, Trainer, Schiedsrichter und Betreuer für unsere Jugend gibt.“

    Das ist für uns keine Nebensache, sondern eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Wer Jugendarbeit, Integration durch Leistung und ein funktionierendes Gemeinwesen will, darf beim Vereinssport nicht sparen.

    Der Vereinssport ist stark, aber er trägt immer mehr Last auf zu wenigen Schultern. Deshalb muss das Ehrenamt wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Nicht mit schönen Worten, sondern mit verlässlicher Unterstützung und besseren Rahmenbedingungen. Chemnitz braucht starke Sportvereine. Und starke Sportvereine brauchen eine Politik, die ihre Arbeit nicht nur lobt, sondern praktisch absichert.

  • RA-036/2026 Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    zum Thema Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Fragen:

    1. Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)

    2. Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)

    3. Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?

    4. Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?

    Nico Köhler

    Antwort auf Ihre Anfrage RA-036/2026 – Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten
    Sehr geehrter Herr Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
    Die Ratsanfrage bezieht sich auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 39 des Sächsischen Schulgesetzes und betrifft somit ausschließlich innere Schulangelegenheiten.
    Die Beantwortung kann demnach nur durch das Landesamt für Schule und Bildung erfolgen.