Schlagwort: Chemnitz

  • RA-108/2020: Official Development Assistance (ODA) – Leistungen im städtischen Haushalt der Stadt Chemnitz

    RA-108/2020: Official Development Assistance (ODA) – Leistungen im städtischen Haushalt der Stadt Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Im Rahmen von Städtepartnerschaften und ähnlichen Projekten leistet die Stadt Chemnitz Entwicklungsarbeit. Hierzu bitte ich um Information, wie hoch die ODA-Leistungen im aktuellen Haushaltjahr sowie rückwirkend in den letzten 5 Jahren zu beziffern sind.

    ODA ist eine im Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinbarte und international anerkannte Messgröße. Sie dient der Erfassung öffentlicher Entwicklungsleistungen (hierzu zählen Ministerien und öffentliche Institutionen auf gesamtstaatlicher, teilstaatlicher und kommunaler Ebene, also auch Institutionen der Bundesländer und Kommunen). ODA-anrechenbar sind nur Leistungen an Länder beziehungsweise Staatsangehörige von Ländern, die als Entwicklungsländer in der DAC-Liste aufgeführt sind.

    Im Rahmen der Städtepartnerschaften der Stadt Chemnitz wären das – China (Taiyuan) – Mali (Timbuktu). Im laufenden Jahr hat es für Timbuktu keine Leistungen gegeben. Weder in diesem Jahr noch in den letzten Jahren sind Entwicklungsprojekte in Taiyuan finanziert und keine Zuschüsse an Dritten diesbezüglich ausgezahlt worden. Das ist auch zukünftig nicht vorgesehen. Im Jahr 2015 sind die Frachtkosten für die Beförderung von Schulbüchern nach Timbuktu für einen Betrag von 847,59€ von der Stadt übernommen worden.

    Die Bürgerkriegssituation und der daraus resultierende Sicherheitszustand erlauben es zurzeit nicht, Projekte in Timbuktu zu realisieren.

    Freundliche Grüße

    Barbara Ludwig

  • Altparteien lehnen Schutzpflicht im Stadtrat ab!

    Altparteien lehnen Schutzpflicht im Stadtrat ab!

    Von Heinrich Heine aus „Deutschland. Ein Wintermärchen“

    „Sie sang das alte Entsagungslied,
    Das Eiapopeia vom Himmel,
    Womit man einlullt, wenn es greint,
    Das Volk, den großen Lümmel.

    Ich kenne die Weise, ich kenne den Text,
    Ich kenn auch die Herren Verfasser;
    Ich weiß, sie tranken heimlich Wein
    Und predigten öffentlich Wasser.“

    Worum geht es?

    Am 29. April tagt der Chemnitzer Stadtrat. In Vorbereitung dieser Sitzung verständigten sich Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) und die Fraktionsvorsitzenden in einer Telefonkonferenz im Ältestenrat auf organisatorische Dinge.

    Seit Wochen predigen die Altparteien mit erhobenem Zeigefinger und moralischer Überlegenheit den Bürgern, an welche Vorschriften, Handlungsweisen und Denkweisen sie sich gefälligst zu halten haben. Aktuellste Einschränkung im Alltag: der Mundschutz im Einzelhandel und den öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Nun sollte es im ehrwürdigen Stadtparlament eigentlich selbstverständlich sein, vorbildlich und respektvoll den politischen Kollegen und vor allem dem Bürger gegenüber mit gutem Handeln voranzugehen.

    Doch plötzlich will keine der Altparteien etwas davon wissen, die Sitzung verpflichtend mit Mundschutz abzuhalten! Selbst OB Ludwig lehnte eine Verpflichtung mit der Begründung ab, der Sitzungssaal in der VIP-Ebene des Stadions sei kein Supermarkt.

    Dr. Volker Dringenberg, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat Chemnitz, erklärt:

    „Fassungslos müssen wir mit ansehen, wie die Altparteien und die Stadtspitze für das Volk Wasser predigen und selber Wein trinken. Das Verhalten dieser Fraktionen gefährdet alle Anwesenden in ihrer Gesundheit. Wir als Stadträte sind keine besseren Menschen. Wir haben aber eine Vorbildfunktion. Für uns als AfD ist es eine Frage des Anstands und des Respekts, auf andere und sich selber zu achten. Mit ihrem egoistischen Verhalten haben die Altparteien wieder einmal ihre Masken fallen lassen. Wortwörtlich.“

  • Stadt Chemnitz muss Schüler besser schützen

    Stadt Chemnitz muss Schüler besser schützen

    Die bevorstehende Öffnung erster Schulen bringt eine Reihe von Fragen zur Sicherheit der Kinder und Jugendlichen mit sich.

    Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Wir fordern, dass die Stadt Chemnitz gewährleistet, dass es in den sanitären Anlagen der Chemnitzer Schulen eine Warmwasser-Versorgung gibt. Das gilt auch für die Versorgung mit Flüssigseife in separaten Spendern. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands Heinz-Peter Meidinger hat dieses bereits angemahnt. Wir dürfen nicht in die Situation kommen, dass Schulen wegen fehlender Hygiene-Standards geschlossen bleiben müssen.“

    Auch der Weg zur Schule birgt Risiken. Sven Bader, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, fordert: „Es muss beim Einstieg in den Schulbus kontrolliert werden, welche Anzahl an Schülern sich in einem Fahrzeug befindet. Das ist durch das Mitfahren von zusätzlichem Personal kontrollierbar. Um pünktlich zur Schule zu kommen, müsste man in den Stoßzeiten die Frequenz der Schulbusse verstärken. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen darf nicht am Geld scheitern.“

  • Restaurants öffnen – Gastronomie retten!

    Restaurants öffnen – Gastronomie retten!

    AfD-Fraktion: Restaurant-Öffnungen sollen Gastronomie retten

    Die neuen und heute von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verkündeten Verordnungen zu sogenannten Lockerungen im Rahmen der Corona-Einschränkungen gehen der Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz nicht weit genug.

    Vor allem der Fakt, dass der Bereich Gastronomie sträflichst ignoriert wurde, ist nicht hinnehmbar. Aktionen wie die heutige „Leere Stühle-Demo“ in Dresden und Hilferufe von Verbänden wie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA sollten deutliche Warnzeichen sein.

    Stadtrat Lars Franke fordert: „Die Restaurants müssen sofort wieder öffnen dürfen. Unter Einhaltung gewisser Regeln, wie sie bereits Mitte März einmal erlassen wurden, sollte es den Gastronomen möglich sein, wenigstens kostendeckend Einnahmen zu generieren. Ein ganzer Berufsstand steht vor einer Pleitewelle nie gekannten Ausmaßes. Das macht auch vor Chemnitz nicht Halt. Wir sind dabei, wichtige Säulen unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts zu verlieren.“

    Natürlich sollten gewisse Sicherheits-Standards eingehalten werden. Franke: „Es muss aber möglich sein, im Rahmen der aktuellen Kontaktregeln, im familiären Kreis sowie im begrenzten Freundeskreis ein Lokal aufsuchen zu dürfen.“

    Franke verweist auch auf den Brandbrief sächsischer Gastronomen, welcher unter www.networks-pr.de/leere-stuehle/ abrufbar ist.

  • Bau- & Gartenmärkte öffnen – Schluss mit dem Verbots-Wahn!

    Bau- & Gartenmärkte öffnen – Schluss mit dem Verbots-Wahn!

    Die Kenia-Koalition im Freistaat Sachsen überschlägt sich derzeit mit Verboten – jetzt dürfen Baumärkte noch nicht einmal mehr online bestellte Waren an Privatpersonen im „Drive-In-„Verfahren herausgeben.

    Die Oster-Ferien stehen vor der Tür. Viele Sachsen, auch in Chemnitz, haben Urlaub. Den sie im Kreis der Familie bei angesagtem sonnigen Wetter gnädigerweise noch im eigenen Kleingarten verbringen dürfen. Doch mit Gartenpflege wird nicht viel werden: Die Bau- und viele Gartenmärkte dürfen nichts mehr an Privatpersonen verkaufen.

    Begründung von Innenminister Roland Wöller (CDU): Die Warteschlangen vor den Märkten.

    Die Presse berichtet unter anderem hier darüber:

    https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/corona-sachsen-verbietet-privatpersonen-baumarkt-abholung-69894310.bild.html

    Eine weitere wichtige Stütze unserer Gesellschaft trifft diese Verbots-Wut ebenfalls hart:

    Nur handwerklich (!) Gewerbetreibende dürfen bestellen und abholen.
    Dabei wollten viele Gastronomen und Einzelhändler die Zeit der Corona-Sperren sinnvoll nutzen, ihre Läden zu renovieren. Ohne die sogenannte „Handwerker-Karte“ gibt es aber am Baumarkt – richtig, nichts!

    Unterdessen auf dem Wochenmarkt in Chemnitz? Trubel, reges Treiben und Abstände werden unter den Augen des Ordnungsamtes nur sehr selten eingehalten.

    Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat Chemnitz, fordert: „Hier muss man auch von Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) erwarten, dass im Sinne der Chemnitzer Druck in Dresden gemacht wird, diese lebensfremden Regelungen aufzuheben. Keine Kommune ist gezwungen, die Anordnungen aus Dresden in demütiger Nibelungentreue hinzunehmen.

    Die Stadtspitze muss hier handeln.


    Bau- und Gartenmärkte müssen im „Drive-In“-Modus für die Bevölkerung geöffnet werden – sofort! Die Einhaltung der Abstände ist in den Warteschlangen einfach umzusetzen, allein schon durch den Aufenthalt im eigenen Auto oder Transporter.“

    Hier ist Schluss für (fast) alle Chemnitzer. Obwohl man hier mit einfachsten Mitteln die Abstandsregeln durchsetzen könnte, bleiben die Märkte für Privatpersonen und Nicht-Handwerker dicht.
    Währenddessen auf dem Wochenmarkt am Rathaus: Abstände sind scheinbar egal, die Gebühren fließen fleißig ins Stadt-Säckel.
  • Gemeinsam gegen Corona: Soforthilfe für Zirkus in Not

    Gemeinsam gegen Corona: Soforthilfe für Zirkus in Not

    Der Hilferuf war laut: Der Zirkus „Piccolino“, welcher derzeit im Chemnitzer Heckertgebiet Station macht, bat die Chemnitzer in der Ausgabe der „FreienPresse“ vom 24. März 2020 um Spenden. Ein Auftritts-Verbot machte Zuschauereinnahmen unmöglich – das Wohl der Tiere und der Angestellten ist bedroht.

    Quelle: https://www.freiepresse.de/chemnitz/kleiner-zirkus-in-grosser-not-zwangspause-fuer-piccolino-artikel10756916

    Die Stadtratsfraktion der AfD handelte kurzentschlossen gemeinsam mit dem AfD-Kreisverband Chemnitz und organisierte zwei große Ladungen Heu für die Tiere des Zirkus.

    Dienstag Nachmittag schließlich brachte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sven Bader gemeinsam mit Fraktionsgeschäftsführer Bob Polzer noch eine Spende in Höhe von 500 Euro vorbei. Das Geld hatten Kreisverbandsmitglieder sowie Stadträte zur Verfügung gestellt.

    Bader: „Die Corona-Krise betrifft praktisch jeden von uns. In diesem Fall ein fleißiges, kreatives Familienunternehmen, was jetzt ohne Einnahmen in Chemnitz regelrecht gestrandet ist. Wir hoffen, dass sich unserer kleinen Geste noch viele Chemnitzer anschließen. Der Zirkus ist derzeit direkt neben dem Kaufland im Stadtteil Hutholz aufgebaut, hier freut man sich über jede Art von Futter- oder Geldspende. Der Mensch kann sich um sich selber kümmern – die hungrigen Tiere hingegen sind völlig von unserer Hilfe abhängig.“

    Zirkusdirektor Sascha Köllner ist für weitere Spenden- und Hilfsangebote unter Tel.: 0174/9370253 erreichbar. Als Dank will Köllner die Helfer nach der Corona-Krise zu einer kostenlosen Vorstellung einladen.

  • Mehr Hilfe für Chemnitzer Unternehmen

    Mehr Hilfe für Chemnitzer Unternehmen

    Im Rahmen der Corona-Krise laufen die ersten Hilfs-Maßnahmen für die einheimische Wirtschaft. So hat die „Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH CWE“ begonnen, Unternehmen bei der Gewerbesteuer zu entlasten.

    Das ist zu begrüßen, geht aber noch nicht weit genug. Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, fordert: „Wir müssen auch den Beherbergungs-Unternehmen in der Stadt helfen, indem wir ihnen sofort ermöglichen, die Beherbergungssteuer auszusetzen.“

    Quelle zur CWE-Hotline:

    https://www.cwe-chemnitz.de/news-uebersicht/news-detail/article/aktuelle-informationen-fuer-die-chemnitzer-wirtschaft-kopie-1/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=3&cHash=e88aef703507c19707ea186b4bfb4109

  • Corona-Krise! AfD-Forderung: Verwaltung entlasten

    Corona-Krise! AfD-Forderung: Verwaltung entlasten

    „AfD-Fraktion: Verwaltung entlasten – Fraktionen sollten Beschlussanträge aussetzen

    Angesichts der aktuell wirklich wichtigen Probleme im Rahmen der Corona-Krise möchte die Fraktion der „Alternative für Deutschland“ im Stadtrat Chemnitz folgenden Vorschlag einbringen:

    Alle Fraktionen setzen ihre Beschlussanträge für die Stadtrats-Sitzung vom 25.03.2020 aus.

    Zwar wurde diese Sitzung vorläufig abgesagt, ein Nachholtermin dürfte aber bereits im April stattfinden. Bis dahin ist aber nicht unbedingt mit einer Beruhigung der Situation zu rechnen.

    Weiterhin sollten nur noch dringend notwendige Ratsanfragen gestellt, weniger dringliche Anfragen ebenfalls verschoben werden.

    Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Volker Dringenberg, erklärt den Vorstoß: „Jeder Beschluss zieht eine Vielzahl an verwaltungstechnischen Prozessen nach sich. Das bindet personelle Ressourcen in einem Maß, welches derzeit nicht angebracht ist. Aus unserer Sicht sind bis auf die Anträge der Stadtverwaltung keine Beschlussanträge auf der Tagesordnung, welche aktuell dringlich diskutiert und abgestimmt werden müssen.

    Wir müssen den engagierten Mitarbeitern der Stadt Chemnitz den Rücken freihalten, damit sie sich weitestgehend auf die aktuelle Lage konzentrieren können. Dafür sollten wir auch politische Interessen hintenanstellen.

    Der stellvertretende Vorsitzende, Sven Bader ergänzt: „Es wird seitens der Verwaltung immer wieder betont, wieviel Aufwand das Beantworten von Ratsanfragen mit sich bringt. Hier wollen wir ebenfalls dafür sorgen, dass dieser Aufwand zeitweise heruntergefahren werden kann.“

  • RA-047/2020: Verkehrsanbindung Neefepark

    RA-047/2020: Verkehrsanbindung Neefepark

    Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Mit Beschluss B-301/2019 wurde am 18.12.2020 unter Beschlusspunkt 1. die Instandsetzung der Brücke Neefestraße, BW 60.15 einschließlich von Umbauten an der Einfädelspur der Abfahrt Neefepark in stadtwärtiger Richtung und Fahrbahnerneuerungen beschlossen. In der Anlage 3.9 wird in Bauphasenplänen die bauzeitliche Verkehrsführung beschrieben. In der Bauphase 2A wird eine temporäre Verkehrsführung des stadtwärtigen Verkehrs über die Tuchschererstraße dargestellt.

    Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wurde die Verbindung zwischen Tuchschererstraße und der Straßen im Neefepark als öffentliche Straße hergestellt?

    Gemäß Bebauungsplan Nr. 95/04 Industrie- und Gewerbegebiet „An der JagdschänkenstraßeSW-Quadrant“ ist diese Straße als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung für Radverkehr, Fußgänger und Busse festgesetzt worden. Die Wegeverbindung wurde im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplans 2006-2010 hergestellt.

    Die sogenannte Busschleuse ist eine bedeutende und besonders nachhaltige Maßnahme zur Verbindung des Einkaufszentrums Neefepark und dem Gewerbegebiet an der Tuchschererstraße.

    2. Welche verkehrsrechtliche Benutzungsregelung besteht im Normalbetrieb und wie begründen sich vorhandene Verkehrseinschränkungen?

    Aus Richtung Tuchschererstraße steht der Straßenzug nur für Linienverkehr, Radfahrer, Fußgänger und landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung, in Gegenrichtung ist der landwirtschaftliche Verkehr ausgenommen. Die Verkehrseinschränkungen begründen sich aus Festsetzungen im B-Plan. Verkehrsrechtliche Anordnungen dürfen nicht entgegen der straßenrechtlichen Festsetzungen angeordnet werden.

    4. Wurde bei den Untersuchungen über die Verlängerung der Einfädelspur an der Neefestraße die alternative Verkehrsführung (Ausfahrt aus dem Neefepark in stadtwärtiger Richtung) über die Tuchschererstraße als „sicher Abfahrtslösung“ in Betracht gezogen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

    Die Öffnung wurde durch das Tiefbauamt geprüft. Neben den o.g. Gründen spielen auch verkehrsplanerische und sicherheitsrelevante Aspekte eine Rolle, die gegen eine Öffnung sprechen: – Beibehaltung ÖPNV-Bevorrechtigung – Sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs – Vorhandene, maßgebende Engstelle unter der Autobahnbrücke, wodurch kein Gehweg angebaut werden kann, um die Fußgängersicherheit zu gewährleisten. – der Abschnitt zwischen Autobahnbrücke und Neefepark ist Privatfläche Die alternative Verkehrsführung für die Ausfahrt Neefepark über die Tuchschererstraße wird als dauerhafte Lösung deshalb nicht in Betracht gezogen. Für Umleitungszwecke während der Bauzeit ist eine zwischenzeitliche Verkehrsführung über die Tuchschererstraße in einer Richtung geplant.

    5. Ist es möglich bis zur Durchführung der Baumaßnahmen einen Verkehrsversuch für eine alternative Ausfahrtsregelung durchzuführen, welche bei erfolgreicher Annahme in eine Dauerlösung überführt werden kann?

    Nein (sh. 1., 2., und 4.)

    6. Wie hoch wären die Kosten für eine Umbeschilderung/ dauerhafte Signalisierung einer alternativen Ausfahrtslösung über die Tuchschererstraße (einschließlich Anpassung Signalknoten Neefestraße/Carl-von-Bach-Straße/Mauersbergerstraße)?

    Bei Freigabe der Verbindungsstraße für den Individualverkehr wäre der Bau eines Gehweges notwendig. Unter der Autobahnbrücke würde dabei eine Engstelle entstehen, für die eine Wechselrichtungs-LSA einzurichten wäre. Die Kosten allein für die Signalisierung (Neubau Wechselrichtungs-LSA, inkl. Planung) würden mindestens etwa 50 T€ betragen. Hinzu käme eine Anpassung der Steuerung an der LSA Neefestraße/Mauersbergerstraße mit Kosten in Höhe von etwa 10 T€. Die Umbeschilderung würde etwa 2 T€ kosten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-065/2020: Förderung der EFC GmbH

    RA-065/2020: Förderung der EFC GmbH

    Sehr geehrter Herr Steuer, sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage:

    1. Gibt es Überlegungen, die kommunalen Zuschüsse für die EFC GmbH zu erhöhen?

    2. Wenn ja, wie hoch sollen diese ausfallen?

    3. Wenn nein, warum sind keine Erhöhungen geplant?

    4. Wodurch werden die seit 2013 um 25 Prozent gestiegenen Gebühren, welche für die Vereine anfallen, durch die EFC GmbH gerechtfertigt?

    5. Beabsichtigt die EFC GmbH, zukünftig von den Einnahmen ihrer Vertragspartner (in diesem Fall: eingemietete Vereine), welche diese im Rahmen ihrer Veranstaltungen generieren, prozentuale Anteile einzufordern?

    6. Gibt es Überlegungen, die Kosten der Trainingsstunden für Kinder und Jugendliche zu senken oder diese sogar kostenlos zu gewähren und als Ausgleich die Trainingsgebühren im Erwachsenenbereich zu erhöhen?


    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister