Schlagwort: Rathaus

  • CVAG – Sondertickets jetzt!

    CVAG – Sondertickets jetzt!

    Die Stadt Chemnitz plant drastische Einschnitte beim ÖPNV – und verkauft das als „Maßnahmenpaket zur Kostendämpfung“. Konkret bedeutet das: weniger Busse, weniger Bahnen, weniger Angebot.

    Doch genau hier liegt das Problem.

    Statt den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen und neue Fahrgäste zu gewinnen, setzt die Stadtverwaltung auf Ausdünnung. Weniger Angebot führt aber nicht zu mehr Effizienz, sondern zu weniger Fahrgästen – besonders in den Ortschaften, wo das Angebot ohnehin schon knapp ist. Wer noch seltener fahren kann, steigt, den hohen Spritpreisen zum Trotz, am Ende wieder ins Auto.

    Gerade in Zeiten steigender Kosten braucht es andere Ideen: mehr Einnahmen statt weniger Leistung.

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat deshalb eine Ratsanfrage gestellt. Ziel ist es, neue Wege zur Kundengewinnung zu prüfen – zum Beispiel ein befristetes Sonderabo für Neu- und Rückkehrer.

    Aktuell kostet die Abo-Monatskarte 74 Euro – also 888 Euro im Jahr. Ein vergünstigtes Jahresabo für 777 Euro könnte ein echter Anreiz sein, wieder auf Bus und Bahn umzusteigen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler macht deutlich, dass Einsparungen allein keine nachhaltige Lösung sind. Stattdessen brauche es Konzepte, die den ÖPNV wieder attraktiver machen und mehr Menschen überzeugen, ihn regelmäßig zu nutzen.

    Denn klar ist: Wer das Angebot kaputtspart, verliert am Ende nicht nur Fahrgäste – sondern auch Zukunft.

    Wir sind gespannt, wie die Stadt auf diese Vorschläge reagiert.

  • Überhastete Abstimmung zum kommunalen Wärmeplan – AfD fassungslos

    Überhastete Abstimmung zum kommunalen Wärmeplan – AfD fassungslos

    Obwohl Habecks Heizungsgesetz im Kern vom Tisch ist, steht der kommunale Wärmeplan der Stadt Chemnitz auf der nächsten Stadtratssitzung zur Abstimmung, wie aus einer Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion hervorgeht. Fraktionsvorsitzender Nico Köhler übt scharfe Kritik an der Eile und dass den hohen Energiepreisen zum Trotz keine Änderungen am Wärmeplan vorgesehen sind.

    „Es soll ein Plan beschlossen werden, der überholt ist. Ich bin fassungslos, dass die Stadtverwaltung ohne jede erkennbare Notwendigkeit ihre Vorstellungen einer „Wärmewende“ vorantreibt. Der Entwurf ist neu zu bewerten, weil die Rahmenbedingungen jetzt grundlegend anders sind und sich die Frage nach der Sozialverträglichkeit verschärft hat.“

    Ende Februar hatte die Bundesregierung die umstrittene 65% Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen gekippt. Ferner ist es weiterhin möglich, Öl- und Gasheizungen zu verbauen. Warum der Chemnitzer Wärmeplan davon unberührt zur Abstimmung kommen soll, ist für Köhler nicht nachvollziehbar:

    „Ist das Heizen nicht schon teuer genug? Das zur Abstimmung stehende Konzept sieht eine Stilllegung des Chemnitzer Gasnetzes vor, den Umbau auf Fernwärme, die ihre Energie zu 100% aus der Gasverbrennung gewinnt! Niemand hat eine Ahnung, was für Preissteigerungen uns hier blühen, wenn das angenommen und umgesetzt wird!“

    Die Stadtverwaltung räumt selbst ein, dass keine Sanktionen drohen, wenn man verspätet oder gar nicht über die kommunale Wärmeplanung abstimmt. Die Fraktion warnt davor, Fakten zu schaffen, die langfristig zu unabsehbar teuren Fehlentwicklungen führen – insbesondere im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit.

    „Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Ideologie unsere Bürger ruiniert! Bezahlbare und sichere Energieversorgung kommt vor dem Klimaschutz!“ betont Köhler abschließend.

    Die AfD-Stadtratsfraktion kündigt an, sich in der Stadtratssitzung am 27. Mai klar gegen den vorliegenden Wärmeplan zu positionieren und dafür zu kämpfen, dass dieser keine Mehrheit findet.

    Zur Antwort der Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-086-2026-kommunaler-waermeplan/

  • RA-084/2026 Kommunaler Wärmeplan

    Am 30.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum kommunalen Wärmeplan. Am 26.03. war aus der Freien Presse zu erfahren, dass erst 3,1% der sächsischen Kommunen einen Wärmeplan verabschiedet und 74% mit den Planungen noch nicht einmal angefangen haben.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es angesichts der Änderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) durch die Bundesregierung geboten, die geplante Annahme des Kommunalen Wärmeplans für Chemnitz durch den Stadtrat zu hinterfragen.

    Am 28.04.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1.Um der für Chemnitz geltenden Frist zu genügen, muss in der Stadtratssitzung am 27.05. darüber entschieden werden, da der Stadtrat erst einen Tag nach Ablauf der Frist, nämlich am 01.07, wieder tagt. Steht die Entscheidung zur Annahme des kommunalen Wärmeplans der Stadt Chemnitz bereits am 27.05. auf der Tagesordnung?

    Ja

    2.Warum wurde dieses komplexe Thema in so großer Eile behandelt, obwohl uns ganz klar keine Konsequenzen drohen, wenn wir die Frist reißen oder gar keinen Kommunalen Wärmeplan beschließen?

    Am Kommunalen Wärmeplan (KWP) wird seit Frühjahr 2024 kontinuierlich gearbeitet. Bereits 2023 wurden dazu Fördermittel eingeworben. Mittlerweile ist ein KWP entstanden, welcher Orientierung für die Wärmewende bietet, insbesondere wo Fernwärmenetze zur Verfügung stehen und wo nicht. Der KWP soll sofort beginnend schrittweise umgesetzt und aktualisiert werden, um zur Einhaltung der beschlossenen und der gesetzlichen Klimaschutzziele beizutragen.
    Auch wenn das Wärmeplanungsgesetz keine Sanktionen vorsieht, ist von der Rückforderung von mehr als 230.000 € Fördermitteln auszugehen.

    3.Inwieweit spiegeln sich die aktuellen Preisexplosionen im vorliegenden Entwurf wieder und ist vorgesehen, den Plan dahingehend noch vor der Abstimmung zu überarbeiten?

    Die aktuellen Preisentwicklung sind nicht unmittelbar Gegenstand des KWP, sondern individuell imRahmen konkret geplanter Vorhaben zur Wahl bzw. zur Erneuerung des Heizungssystems als zu erwartende Betriebskosten zu bewerten.

    4.Gibt es Überlegungen, die Abstimmung zu vertagen oder den Entwurf ganz zu verwerfen?

    Nein.

    5.Falls nicht, worin liegt der Mehrwert für die Chemnitzer, über einen Wärmeplan abzustimmen, der mit veralteten Modellen arbeitet?

    Der KWP wurde nicht mit veralteten Methoden erarbeitet. Er resultiert aus der Bestands- und Potenzialanalyse der Strukturen, Akteure und Ressourcen in der Stadt Chemnitz und den Zielen der Stadtentwicklung sowie des Klimaschutzes. Zudem wird eine sozio-ökonomischen Begleituntersuchung im Hinblick auf die Auswirkungen der Wärmewende auf die Bevölkerung erstellt und eingearbeitet. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

    EINORDNUNG

    Wer glaubt, das Gebäude-Energie-Gesetz, auch bekannt als „Habecks Heizungsgesetz“ sei vom Tisch, der irrt sich! Die Chemnitzer Stadtverwaltung arbeitet gerade mit Hochdruck daran, die ursprüngliche Fassung, auf der der kommunale Wärmeplan erstellt wurde, in verbindliche Vorgaben zu gießen.

    Zur Erinnerung: Ende Februar war die umstrittene 65% Regel weggefallen, welche vorgegeben hätte, dass neue Heizungen ab 2028 nur noch mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden dürfen. Ferner wird der Neueinbau von Öl-und Gasheizungen nicht länger, wie zunächst vorgesehen, nahezu verunmöglicht.

    Es war zu keinem Zeitpunkt notwendig, für die sogenannte „Wärmewende“ die Stilllegung des Chemnitzer Gasnetzes und den Ausbau der Fernwärme zu forcieren. (die, nebenbei bemerkt, ausschließlich durch das Verbrennen von Gas ihre Wärme erzeugt) Dass wir uns angesichts der hohen Energiepreise keine „Wärmewende“ leisten können und vielmehr dafür Sorge tragen müssen, dass die Energieversorgung als Ganzes gesichert und bezahlbar bleibt, steht dem kommunalen Wärmeplan diametral entgegen. Das aber scheint die Stadtverwaltung nicht zu interessieren. Wir werden dafür kämpfen, dass dieser Plan auf der Stadtratssitzung am 27.05. keine Mehrheit findet!

  • RA-081-2026 Bezahlkarte für Asylbewerber – Ausnahmen

    Nach erhaltener Antwort auf die Ratsanfrage RA-035/2026 hakte unser Stadtrat Nico Köhler am 26.03. in einer weiteren Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz nach.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Man hatte jede Menge Ausnahmen aufgelistet, um zu begründen, warum so wenige Bezahlkarten an Asylbewerber ausgegeben werden. Nach welcher Rechtsgrundlage hier vorgegangen wird und wie häufig man von den jewiligen Ausnahmen Gebraucht macht, waren Ziel und Inhalt der erneuten Anfrage.

    Am 26.03. antwortete der Oberbürgermeister (kursiv) wie folgt:

    Sie haben in ihrer Antwort auf meine Ratsanfrage RA-035/2026 unter Punkt 4b aufgeführt, welche Personengruppen bis auf Weiteres zwar leistungsberechtigt sind, aber von der Ausgabe der Bezahlkarte ausgenommen werden. … (Zitat aus der RA-035/2026 ausgelassen) … Ich bitte darum, mir folgende Fragen zu beantworten:

    1.Auf welcher Rechtsgrundlage werden o.g. Personengruppen von der Ausgabe der Bezahlkarte ausgenommen?

    Das AsylbLG wurde durch Art. 15 des „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ vom 8. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert und die Bezahlkarte gleichrangig neben den bereits bestehenden Regelungen zu Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder sonstigen unbaren Abrechnungen als mögliches Mittel der Leistungsgewährung eingeführt. Ein Vorrang der Leistungsform „Bezahlkarte“ gegenüberden anderen aufgeführten Leistungsformen, wie zum Beispiel der Geldleistung, wurde nicht aufgenommen.

    Diese mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung der Behörde, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen (Ziff. 4 Schreiben SMI). Das Ermessen wurde, wie in der Fragestellung aufgeführt, ausgeübt.

    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen (aufgeschlüsselt nach den o. g. Personengruppen) erhalten die Bezahlkarte nicht?

    Leistungsberechtigte, die …
    – den monatlichen Leistungsanspruch per Überweisung erhalten 699

    ergänzende Leistungen erhalten oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen – 155

    – aufgrund von Beeinträchtigungen die Bezahlkarte nicht nutzen können – 0

    – über kein notwendiges Legitimationsdokument verfügen – 7
    sich in einer JVA aufhalten – 0

    – über einen gerichtlich bestellten Betreuer mit Vermögensfür-sorge verfügen – 3

    – in Pflegeheimen leben – 1

    – nach Legitimationsprüfung keine Bezahlkarte erhalten dürfen – 0
    – die Kartennutzungsvereinbarung nicht unterschreiben – 1
    – die minderjährig sind – 496

    EINORDNUNG

    Es spricht Bände, wenn Ausnahmen angeführt werden, unter die kein einziger Asylbewerber fällt. Von nennenswerter Relevanz bei den Ausnahmen von Bezahlkarten sind Minderjährige, Ayslbewerber, die ihre Leistungsansprüche überwiesen bekommen und solche, die ergänzende Leistungen erhalten oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Ferner zieht man sich darauf zurück, dass die Bezahlkarte eines von merheren Leistungsformen sei, für die kein Vorrang gelte.

    Die Vergabe der Bezahlkarte bringt also keine personelle oder gar finanzielle Entlastung, sondern ist in jedem Fall eine knifflig abzuwägende Einzelfallentscheidung. Das System wird also nicht vereinfacht oder vereinheitlicht, sondern im Gegenteil: es wird noch komplizierter, es dauert noch länger, es bindet noch mehr Verwaltung und es wird noch teurer.

  • Polizeiliche Kriminalstatistik – Gefühl und Wirklichkeit

    Pressekommentar auf die Wortmeldung von Andre Bochow, Freie Presse vom 20.04.2026 Seite 4:

    Sie fragten sich, warum trotz weniger Kriminalität in Deutschland keiner „hurra!“ schreit. Sie begründen den Rückgang mit der Cannabis-Legalisierung, betonen aber auch, dass Deutschland ein sehr sicheres Land sei. Das stimmt. Aber Sie verkennen die Entwicklungen der letzten 11 Jahre.

    Vor 2015 war es nicht nötig, Volksfeste oder Weihnachtsmärkte mit Betonbarrikaden zu schützen. Sie verkennen das gestiegene Maß an Brutalität, mit der die immer jüngeren Täter ihre Opfer zurichten. Sie verkennen die Hilflosigkeit der Bürger, wenn sie sich Asylbewerbern in „psychischen Ausnahmesituationen“ gegenübersehen, die völlig unbegreifliche Dinge tun. Sie verkennen, dass Australien, Kanada, die USA, China und andere Länder auf die gewachsene Terrorgefahr hinweisen. Das kommt zwar keiner offiziellen Reisewarnung gleich, sollte uns aber sehr zu Denken geben.

    Wie kommen diese Länder darauf, die Sicherheitslage so einzuschätzen, wenn Deutschland doch immer sicherer geworden ist?  Sie nennen sogar den Elefanten im Raum: Syrer und Afghanen, die 10fach überrepräsentiert sind. Das ist die Wirklichkeit und doch ziehen Sie einen gegenteiligen Schluss und sagen in Ihrem Fazit, dass nur ein sehr kleiner und schrumpfender Teil der Gesellschaft, unabhängig von der Herkunft kriminell sei. Wie kommen Sie darauf?

    Wenn Migranten in Chemnitz 14,7 Prozent der Bewohnerschaft ausmachen und 44% aller Straftaten auf deren Konto geht, dann spielt die Herkunft sehr wohl eine Rolle. Hören Sie doch auf, den Integrationswillen bei jedem Migranten vorauszusetzen. Wer bleiben will, muss sich an unsere Regeln halten! Warum können wir uns nicht auf diese Bedingung einigen?

    Hier zu leben ist ein Privileg und dieses Privileg haben sich im letzten Jahr auch wieder 168.000 Menschen einfach so genommen. Wo steuern wir hin, wenn nicht einmal schwere Straftaten dazu führen, dass dieses an sich gerissene Privileg entzogen wird? Es wird befremdlicher, gefährlicher und unsicherer. Und das ist kein Gefühl, sondern beschreibt die Wirklichkeit.

  • Einsturzgefahr im Gerätehaus der FFW Siegmar

    Einsturzgefahr im Gerätehaus der FFW Siegmar

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz schlägt Alarm: Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Siegmar ist einsturzgefährdet – doch zieht sich die Instandsetzung hin.

    „Wir reden hier von einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1913, das aktuell mit provisorischen Stützen vor dem Einsturz bewahrt wird. Wie dringend muss der Handlungsbedarf denn noch werden?“ fragt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler empört.

    Parteiübergreifend hatten Mitglieder des Stadtrats auf der Jahreshauptversammlung Anfang Januar schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. Die Realität zeichnet ein anderes Bild, wie die Antwort auf eine Ratsanfrage Köhlers offenbart: Die Erstellung mehrerer Gutachten ließen bereits über 3 Monate vergehen, aber konkrete Maßnahmen lassen weiter auf sich warten. Dabei ist weder ein Sanierungskonzept erstellt, noch die Höhe der Kosten geklärt, geschweige denn eine Firma mit der Instandsetzung beauftragt.

    Köhler zeigt sich fassungslos: „Dieses endlose Verwaltungsverfahren grenzt in einer solchen Situation an Fahrlässigkeit! Hat denn keiner den Mut, vom rechtssicheren Prozedere einmal abzuweichen und umzusetzen, was keinen Aufschub duldet? Der gebrochene Balken muss getauscht werden und zwar gestern! Was hält man sich monatelang mit Gutachten, Prüfberichten und Sanierungskonzepten auf?“

    Wegen der unzureichenden Nutzungsmöglichkeiten wird seit Jahren ein Neubau an anderer Stelle gefordert. Auch der Chemnitzer Brandschutzbedarfsplan sieht einen zeitgemäßen Neubau für die Feuerwehr in Siegmar vor. Die aktuelle Situation könnte dazu beitragen, dass die Suche nach einem neuen Standort wieder Fahrt aufnimmt.

    „Dass die Feuerwehr in Siegmar überhaupt noch voll einsatzfähig ist, verdanken wir allein dem selbstlosen Engagement der Kameraden.“, betont Köhler. „Diese Männer und Frauen riskieren täglich ihre Gesundheit für unsere Sicherheit – und werden gleichzeitig mit unzumutbaren Zuständen im eigenen Gerätehaus allein gelassen.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert daher, dass der Austausch des defekten Balkens unverzüglich und abseits der vorgegebenen Verfahrensabläufe erfolgt.

    „Sonst nehmen wir sehenden Auges eine Katastrophe für unsere freiwilligen Helfer in Kauf!“, warnt Köhler abschließend. „Herr Schulze: Handeln Sie jetzt – bevor hier das Undenkbare geschieht!“

    zur Antwort der Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-033-2026-einsturzgefahr-geraetehaus-ffw-siegmar/

  • RA-033/2026 – Einsturzgefahr Gerätehaus FFW Siegmar

    Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Siegmar wurden die Gäste des Stadtrats über die Einsturzgefahr des denkmalgeschützten Gerätehauses informiert. Fraktionsübergreifend stellte man schnelle und unbürokratische Hilfe in Aussicht. Am 06.02. formulierte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, wie weit man damit ist.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, mit der Anfrage Handlungsdruck zu erzeugen und an das parteiübergreifend gegebene Versprechen der schnellen und unbürokratischen Hilfe zu erinnern, dass den Kameraden zur JHV gegeben wurde.

    Am 16.04. anwortete Bürgermeister Kütter (kursiv) wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    am 9. Januar 2026 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Chemnitz Siegmar statt.
    Vor Ort wurde … auf einen gebrochenen Trägerbalken im Gerätehaus hingewiesen. Dieser musste bereits mit einer Trägerstange abgesichert werden, weil sonst Einsturzgefahr besteht. Alle anwesenden Vertreter des Stadtrates waren sich einig, dass die Reparatur höchste Priorität hat. Wir haben den Kameraden der FFW in Siegmar fraktionsübergreifend alle notwendige Hilfe und Unterstützung zugesagt.
    Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wie ist hier der aktuelle Stand der Begutachtung?

    Am 20.02.2026 fand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Siegmar die Begutachtung der vorhandenen Holzkonstruktion im Dachgeschoss statt. Hauptaugenmerk waren hier die Rissbildungen am Dachtragwerk. Der Dachboden wurde beräumt, so dass in der 17. KW (20.04. – 26.04.) ein Holzschutzgutachten erstellt werden kann. Nach dem Ergebnis des Holzschutzgutachtens wird das Amt Gebäudemanagement- und Hochbau ein komplettes Sanierungskonzept erstellen.

    2. Wann kann der Austausch des defekten Trägerbalkens bzw. die Instandsetzung erfolgen?

    Sobald das Sanierungskonzept erstellt ist und das Budget für die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung steht, wird eine Fachfirma für die Ausführung der Leistungen beauftragt.

    3. Mit welchen Kosten ist die Instandsetzung/Reparatur verbunden?

    Mit dem Sanierungskonzept wird ein Kostenangebot eingeholt.

    4. Wann können die Räume im Obergeschoss durch die FFW Siegmar wieder vollumfänglich genutzt werden?

    Nach der Instandsetzung.

    5. Ist die Einsatzbereitschaft bzw. der Ablauf in der FFW Siegmar durch die fehlende Nutzung des Obergeschosses beeinträchtigt?

    Die Einsatzbereitschaft ist nicht beeinträchtigt. Der normale interne Ablauf ist beeinträchtigt, wird aber durch Umplanungen (z. B. Ausbildungen) trotzdem gewährleistet.

    EINORDNUNG

    Wie dringend muss der Handlungsbedarf eigentlich noch sein? In dieser Kalenderwoche ging es bereits um das seit einem Jahr undichte Dach der FFW in Klaffenbach, aber hier sind wir in Siegmar, dessen denkmalgeschütztes Gerätehaus mit Trägerstangen vor dem Einsturz bewahrt werden muss! Seit Jahren wird über einen Neubau an anderer Stelle nachgedacht, ohne dass es bisher konkret geworden wäre. Die Einsturzgefahr muss ein Weckruf an alle Verantwortlichen sein, dass hier nicht das übliche Prozedere gegangen werden kann. Wie wir in Klaffenbach sehen, ist es unmöglich, so in unter einem Jahr Abhilfe zu schaffen. Mal abgesehen davon, dass die Beantwortung dieser Ratsanfrage mit 48 Werktagen mehr als doppelt so lange wie sonst üblich gedauert hat, wird niemandem unterstellt, aktiv auf der Bremse zu stehen. Aber es scheint kein Verantwortlicher mutig genug, das ewige Prozedere aus Begutachtung, Holzschutzgutachten, Sanierungskonzept, Ausschreibung, Kostenangebot, Budgetfindung, Vergabe, Instandsetzung und Abnahme abzukürzen. Dieses strukturelle, scheibar unlösbare Problem ist dafür verantwortlich, dass es hier wie dort einfach nicht voran geht.

    Das die Einsatzbereitschaft der Wehr noch nicht beeinträchtigt ist, ist dem selbstlosen Einsatz der Kameraden vor Ort zu verdanken. Wir fordern Mut von den verantwortlichen Entscheidern: Macht schneller, bevor hier etwas Undenkbares geschieht!

  • RA-076/2026 Schauspielhaus Besucherzahlen

    Am 25.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, weil zwar eifrig über die Zukunft des Schauspielhauses diskutiert wird, aber keine aktuellen Besucherzahlen für das Schauspielhaus vorliegen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, die emotionalisierte Debatte mit Fakten zu füttern, da jedes diskutierte Szenario zur Zukunft des Schauspielhauses an der 100Millionen€ Marke kratzt. Wenn soviel Geld in die Hand genommen werden muss, ist zu klären, wie sich Auslastung, Personalaufwand und Kostendeckungsgrad des Schauspielhauses zuletzt entwickelten, besonders seit der Verlegung der Bühnen in den Spinnbau an der Altchemnitzer Straße.

    Am 31.03.2026 antwortete die Bürgermeisterin Ruscheinsky wie folgt:

    1. Wie viele Aufführungen gab es insgesamt seit 2021 und wie teilten sich diese auf Bühne im Ostflügel, Figuren und Großen Saal auf? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
    2. Wie gut waren die Aufführungen des Schauspielhauses besucht? (Bitte den Durchschnittswert pro Jahr für jede Bühne gemessen ihrer maximal möglichen Zuschauerzahl
    3. Wie hat sich in den letzten 5 Jahren der Anteil ausverkaufter Veranstaltungen entwickelt?
    4. Wie viele Personen sind durchschnittlich an einer Aufführung beteiligt? (Von Garderobe, oder Licht bis hin zur Bühne)
    5. Wie hoch sind die Kosten für eine durchschnittliche Aufführung mit durchschnittlicher Auslastung und zu wie viel Prozent federn die Tickets diese Kosten ab? (Kostendeckungsgrad)

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    EINORDNUNG

    Nach dem Vorstoß von Detlef Müller (SPD), die Bühnen von Schauspiel und Oper im Opernhaus zusammenzulegen, ist die Frage nach Besucherzahlen und Auslastung des Schauspielhauses drängender denn je. Fragten wir in der RA-075/2026 allgemein nach allen Theaterbühnen, beschränkten wir uns hier lediglich auf das Schauspielhaus, um dessen Entwicklung seit Corona nachzuvollziehen. Doch auch diese Anfrage wurde mit der gleichen Begründung abgelehnt. Dabei hätte man hier die Möglichkeit besessen, den Bedarf für einen Umbau oder einen Neubau valide zu untermauern. Warum man die Auskunft wirklich verweigert, bleibt, wie die Auswirkungen des Umzugs in den Spinnbau auf den Kostendeckungsgrad, spekulativ.

    Solange keine aktuellen Besucherzahlen vorliegen, die mit denen aus dem Jahr 2018 verglichen werden können, fehlt uns jede seriöse Diskussionsgrundlage zur Zukunft des Schauspielhauses.

  • RA-075/2026 theater Besucherzahlen

    Am 25.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, weil zwar einfrig über die Zukunft des Schauspielhauses diskutiert wird, aber die letzte Anfrage nach den Besucherzahlen der Chemnitzer Theaterbühnen aus dem Jahr 2018 stammt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, die emotionalisierte Debatte mit Fakten zu füttern, da jedes diskutierte Szenario an der 100Millionen€ Marke kratzt. Bei soviel Geld ist zu klären, wie sich der Kostendeckungsgrad zuletzt entwickelte. Erst mit diesen Informationen kann man derart hohe Ausgaben rechtfertigen oder eben nicht.

    Am 01.04.2026 antwortete der Bürgermeister Burghardt wie folgt:

    1. Wie haben sich die Kartenverkäufe und Besucherzahlen der Theater Chemnitz (Opern- und Schauspielhaus, und falls möglich differenziert nach Sparten) seit 2021 jährlich entwickelt?
    2. Wie hoch waren der jährliche kommunale Zuschuss absolut und durchschnittlich pro Besucher sowie der Kostendeckungsgrad in Prozent?
    3. Mit welchen Besucherzahlen und Zuschussbedarfen wird im Doppelhaushalt 2025/2026 gerechnet?
    4. Wie hoch ist darüber hinaus der aktuelle Investitions- und Instandhaltungsrückstau?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

    EINORDNUNG

    Nach dem Vorstoß von Detlef Müller (SPD), die Bühnen von Schauspiel und Oper im Opernhaus zusammenzulegen, ist die Frage nach den Besucherzahlen und der Auslastung der Chemnitzer Theater drängender denn je. Umso verwunderlicher ist es, dass eine Ratsanfrage, die regelmäßig gestellt (zuletzt 2018) und auch beantwortet wurde, nun mit Verweisen auf § 28 Abs.6 Sächsische Gemeindeordnung und §5 Geschäftsordnung des Stadtrats abgewiesen wird. Solange valide Zahlen zur Auslastung der Theaterbühnen unter Verschluss gehalten werden, fehlen der Diskussion die belastbaren Argumente. Eine wortgleiche Informationsanfrage wird geprüft.

  • RA-058/2026 Dach der FFW Klaffenbach

    Unserem Stadtrat Nico Köhler wurde im Zuge der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Chemnitz Klaffenbach von einem deffekten Dach berichtet.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollte der Bearbeitungsstand erfragt werden und wann mit einer Instandsetzung zu rechnen ist.

    ZUR FRAGE:

    1.Wann wurde der Schaden der Stadtverwaltung angezeigt?

    1. Der Schaden wurde im März 2025 angezeigt.

    2. Wann erfolgte eine Besichtigungstermin durch das zuständige Fachamt?

    Im Juni 2025 erfolgte eine Besichtigung und anschließend am 24.06.2025 eine Not-Reparatur. Im Dezember erfolgte eine weitere Reparatur.

    3. Mit welchen Kosten ist für die Baumaßnahmen zu rechnen und sind die Mittel im Haushalt verfügbar?

    Ein Fachbetrieb wurde mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenaufstellung für dasDach beauftragt. Die Prüfung der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt nach Vorliegen des Konzepts.

    4. Wann kann mit einer Instandsetzung des Daches gerechnet werden?

    Dazu kann derzeit noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Eine zeitnahe Instandsetzung wird angestrebt.

    EINORDNUNG

    Hier sehen wir einmal mehr, wie überfordert der Verwaltungsapparat mit sich selbst zu sein scheint. Auf der einen Seite hat alles seinen geregelten Gang zu gehen. Der Schaden muss angezeigt, inspiziert, beziffert, notrepariert, ausgeschrieben, vergeben und schließlich fachgerecht behoben werden. Auf der anderen Seite aber dauert dieses Prozedere im Falle des Klaffenbacher Gerätehausdaches nun schon über ein Jahr. Wärend der Wasserschaden immer gravierender wird, kann noch immer nicht gesagt werden, wann das Dach fachgerecht instand gesetzt wird und was das kostet. Man hat immer mehr den Eindruck, dass ein ordnungsgemäßes Prozedere zu lange dauert, um den Kameraden in Klaffenbach tatsächlich hilfreich zu sein.