Schlagwort: Rathaus

  • RA-181/2026-Sicherheit KOSMOS 2026

    Am 23.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Sicherheitsdienst und dem Sicherheitskonzept des KOSMOS-Festivals 2026 an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, angesichts der allgemeinen Sicherheitslage nachzufragen, wie und durch wen das Sicherheitskonzept des bald startenden Festivals entschieden und geprüft wurde. Die Anfrage wurde am 19.08. durch den Oberbürgermeister Schulze beantwortet.

    Anfrage

    1.Wurde die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen für das KOSMOS 2026 öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben?

    Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 VOL/A.

    2.Welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung bzw. welche Organisation war für die Durchführung des Vergabeverfahrens verantwortlich?

    Die Zentrale Vergabestelle war für die vergaberechtliche Durchführung des Vergabeverfahrens verantwortlich. Die fachinhaltliche Zuarbeit erfolgte durch den Geschäftsbereich 08.1 – Grundsatz und Verwaltung.

    3.Wie viele Unternehmen haben sich im Rahmen der Ausschreibung um den Auftrag beworben?

    Im Vorfeld der Vergabe wurden fünf Unternehmen aufgefordert die Eignungsunterlagen einzureichen. Davon haben vier diese eingereicht und erhielten entsprechend auch die Vergabeunterlagen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist haben drei Unternehmen ein Angebot eingereicht.

    4.Wann wurde der Zuschlag für die Sicherheitsdienstleistungen erteilt?

    Der Zuschlag wurde am 17.07.2026 erteilt.

    5.Haben sich Sicherheitsunternehmen, die bereits bei früheren KOSMOS-Veranstaltungen oder vergleichbaren Veranstaltungen der Stadt Chemnitz Sicherheitsdienstleistungen erbracht haben, ebenfalls an der Ausschreibung beteiligt? Falls ja, welche?

    Es wurde auch ein Unternehmen angefragt, welches in den vergangenen Jahren einen Großteil der Sicherheitsdienstleistungen erbracht hat. Dieses hat jedoch auf eine Angebotsabgabe verzichtet.

    6.Nach welchen fachlichen, wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien erfolgte die Vergabe des Auftrags?

    Einziges Zuschlagskriterium war der Preis. Gesonderte Eignungskriterien gab es keine, es wurden nur fachkundige, technisch und wirtschaftlich leistungsfähige sowie zuverlässige Unternehmen angefragt.

    7.Welche Sachkunde- bzw. Qualifikationsnachweise werden von den eingesetzten Sicherheitskräften verlangt (z. B. Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO, Unterrichtung, Erste-Hilfe-Nachweise oder weitere Qualifikationen)?

    Für alle Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes wird die Unterrichtung nach § 34a GewO und Eintrag im Bewacherregister gefordert. Für wichtige Schlüsselpositionen wurde zudem die Sachkundeprüfung verlangt. Ergänzend ist für einzelne Positionen Ersthelfer-Ausbildung und/oder Unterweisung im Brandschutz nach DGUV vorgegeben.

    8.Wie wird durch den Auftraggeber sichergestellt und überprüft, dass sämtliche eingesetzten Sicherheitskräfte die geforderten Qualifikationen und Nachweise tatsächlich besitzen und während der Veranstaltung gültig vorliegen?

    Das Rechts- und Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde öffentlicher Veranstaltungen kann bei Bedarf jederzeit die notwendigen und geforderten Qualifikationen überprüfen. Bereits seit 1.Juni 2019 steht den entsprechenden Behörden dazu bundesweit das Bewacherregister zur Verfügung. Zu diesem führt das Bundeswirtschaftsministerium aus:
    „Im Bewacherregister werden bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten. Den für den Vollzug des Bewachungsrechts zuständigen Behörden ermöglicht das Bewacherregister insbesondere, bei Vor-Ort-Kontrollen die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung von Gewerbetreibenden und Wachpersonen (sowie der leitenden Personen) schnell und verlässlich festzustellen. Einzelheiten zu den im Bewacherregister gespeicherten Daten, zur Einrichtung und Führung des Registers, zum Verfahren der Datenübermittlung an und durch die Registerbehörde sowie zur Verwendung der elektronischen Schnittstellen des Registers, zum Verfahren des automatisierten Datenabrufs, zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden durch die Verordnung über das Bewacherregister vom 24. Juni 2019 geregelt.“

    9.Liegt für das KOSMOS 2026 bereits ein vollständiges Sicherheitskonzept vor?

    Es liegt ein vollständiges Sicherheitskonzept vor, dass sich derzeit in der Prüfung durch die beteiligten Behörden befindet.

    10.Falls nein, bis zu welchem Zeitpunkt muss das Sicherheitskonzept spätestens erstellt, abgeschlossen und den zuständigen Genehmigungs- bzw. Sicherheitsbehörden vorgelegt werden?

    entfällt

    11.Welche Behörden und sonstigen Stellen sind an der Erstellung, Abstimmung und Freigabe des Sicherheitskonzeptes beteiligt?

    Die Erstellung des Sicherheitskonzepts ist Aufgabe des Veranstalters, deshalb wurde von dem verantwortlichen Projektleiter ein Sicherheitskonzept erstellt. An den gemeinsamen Abstimmungsprozessen nehmen themenspezifisch und einzelfallabhängig unter anderem teil: Polizei, Feuerwehr (inkl. IRLS), Rechts- und Ordnungsamt, Rettungszweckverband, Verkehrsbehörde, flächenverwaltende Ämter der SVC, Sanitätsdienstleister, Ordnungsdienstleister, Dienstleister für Reinigung/Müll, Fachämter SVC.

    EINORDNUNG

    Für das KOSMOS-Festival 2026 liegt ein vollständiges Sicherheitskonzept vor, das derzeit von den beteiligten Behörden geprüft wird. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsamt und weitere Stellen sind in die Abstimmung eingebunden.

    Kritisch sehen wir jedoch, dass bei der Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen ausschließlich der Preis entscheidend war. Von fünf angefragten Unternehmen legten letztlich drei ein Angebot vor. Gerade bei einer Großveranstaltung mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Besucherlenkung sollte aus unserer Sicht neben dem Preis auch die nachweisbare Qualität und Erfahrung eines Sicherheitsdienstleisters eine wesentlichere Rolle spielen.

    Positiv ist, dass für die eingesetzten Ordnungskräfte zumindest entsprechende Qualifikationsnachweise und für Schlüsselpositionen die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verlangt werden. Entscheidend wird nun sein, dass diese Vorgaben auch tatsächlich konsequent kontrolliert werden.

    Für uns steht fest: Sicherheit darf keine Formalie sein. Und solange die Sicherheitslage so ist, wie sie ist, ist dieser Aufwand leider notwendig, damit es friedlich und sicher zugeht.

  • RA-178/2026 Baustelle Annaberger Straße

    Am 21.07. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zur Baustelle auf der Annaberger Straße zwischen Reichsstraße und Treffurthstraße an den Oberbürgermeister. Anlass war, dass auf der Baustelle scheinbar monatelang nicht gearbeitet zu werden schien.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, nachzufragen, was diese Baumaßnahme konkret umfasst, warum die Arbeiten so lange ruhen, ob das so geplant war und ob man im Zeitplan liege.Die Anfrage wurde am 17.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    1.Wer ist Bauherr bzw. Antragsteller der unter dem Aktenzeichen TB 2026/0164 geführten Baumaßnahme?

    Auftraggeber der Baumaßnahme ist das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Chemnitz.

    2. Welchem konkreten Zweck dient die Maßnahme „Sonstiges – Rückbau Gehweg“ auf derAnnaberger Straße zwischen Reichsstraße und Treffurthstraße?

    Entsprechend der Maßnahmenbezeichnung wird der Gehweg entlang der Annaberger Straße landwärts rechts zwischen dem Viadukt und der Treffurthstraße zurückgebaut. Auf Grund desdesolaten Zustands des Kragarms, auf dem der Geh- und Radweg entlang des Viadukts führt,musste dieser Bereich bereits 2023 gesperrt werden. Ein Ersatzneubau des Kragarms würde finanzielle Mittel im siebenstelligen Bereich erfordern. Dies ist im Haushalt in absehbarer Zeit nicht darstellbar, auf die Ausführungen in der Antwort auf die Ratsanfrage RA-162/2026 wird verwiesen.Verkehrsplanerische Untersuchungen ergaben zudem, dass der Fußgängerverkehr auf diesem Gehwegabschnitt seit jeher sehr gering ist. Daher wurde entschieden, den Gehweg zurückzubauen und als Grünfläche zu entwickeln. Das ausgebaute Pflaster konnte teilweise in einer koordinierten Baumaßnahme mit der Inetz und dem ESC auf der Bernsdorfer Straße wiederverwendet werden.

    3. Welche baulichen Arbeiten wurden seit Beginn der Maßnahme tatsächlich ausgeführt und welche Arbeiten stehen noch aus?

    Der Fokus lag bisher auf dem Rückbau des Betonpflasters und wird bis Mitte August 2026 abgeschlossen sein. Anschließend erfolgt noch eine Oberbodenandeckung mit Rasenansaat.

    4. Liegen der Stadt Hinweise vor, weshalb die Bauarbeiten so lange ruhen?

    Da mit dem Rückbau keine bedeutenden Einschränkungen des Verkehrs verbunden sind, wurde mit dem rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmer eine längere Bauzeit vereinbart. Dies erfolgte hauptsächlich auf Grund des Leistungszeitraums in der Urlaubssaison und der damit verbundenen geringen Personalkapazitäten, also mit dem Wissen, dass die Arbeiten nicht ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können.

    5. Welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung überwacht die Einhaltung der genehmigten Bauzeiten sowie den Baufortschritt bei dieser Maßnahme und welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn Baustellen über längere Zeit ohne erkennbare Bautätigkeit bestehen bleiben und dabei das Abschlussdatum nicht eingehalten werden kann?

    Ob die vertraglich vereinbarten Bauzeiten und Baufortschritte eingehalten werden, wird durch dasVerkehrs- und Tiefbauamt überwacht. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so kann gemäß VOB/B§5 (4) Schadenersatz verlangt oder eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt werden. Fruchten diese Maßnahmen nicht, so kann der Vertrag gekündigt werden. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Gesonderte Maßnahmen müssen daher nicht ergriffen werden.

    6. Die Maßnahme soll nach derzeitigem Planungsstand am 31.08.2026 abgeschlossen sein und bis zu welchem Zeitraum soll die vollständige Nutzbarkeit von Gehweg und Fahrbahn wiederhergestellt werden?

    Die Maßnahme wird vertragsgerecht bis zum 31.08.2026 abgeschlossen sein. Damit werden auch die derzeit gering bestehenden Einschränkungen auf der Fahrbahn aufgehoben. Einen nutzbaren Gehweg wird es in diesem Abschnitt langfristig nicht mehr geben, da der Ersatzneubau des Kragarms am Viadukt derzeit nicht finanziert werden kann.

    EINORDNUNG

    Was zunächst nur eine Nachfrage wegen der langen Ruhezeit war, offenbart ein grundlegendes Problem der Chemnitzer Infrastruktur: Die Stadt kann den bestehenden Geh- und Radweg nicht mehr erhalten und baut ihn deshalb ersatzlos zurück, da es einen Millionenbetrag kosten würde, den Kragarm am Viadukt wieder herzurichten, um diesen Gehweg zu erhalten, der wohl auch nur wenig benutzt wird.

    Das ist aus unserer Sicht kein normaler Rückbau, sondern der Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung für bestehende Infrastruktur. Wir haben in Deutschland, in Sachsen und auch in Chemnitz für vieles Geld. Wenn aber ein bestehender Geh- und Radweg aufgegeben werden muss, obwohl man das Radwegenetz massiv ausbaut, dann stimmt etwas Grundsätzliches nicht. Der Rückbau mag in diesem Fall sie sinnvollste Lösung sein, aber müssen wir uns daran gewöhnen, dass wir nicht mehr darüber reden, wann saniert wird, sondern ob wir bestehende Infrastruktur überhaupt noch erhalten können?

  • Barrierefrei? Sitzhöhen zu niedrig

    Barrierefrei? Sitzhöhen zu niedrig

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert, wie Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Um das Bodenniveau auf Fahrzeughöhe zu bringen, wird häufig aufgefüllt, was zur Folge hat, dass die Sitzhöhen an den barrierefrei ausgebauten Haltestellen das vorgegebene Maß von 46-48 cm deutlich unterschreiten. So wurde von Anwohnern an der Haltestelle Morgenleite eine Sitzhöhe von gerade einmal 41cm gemessen.

    Die Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler bestätigt die vorgegebenen Sitzhöhen und verweist auf die vertraglichen Vereinbarungen mit dem zuständigen Dienstleister Ströer. Eine Kontrolle findet nicht statt. Stattdessen wird nach Angaben der Verwaltung nur bei konkreten Beschwerden anlassbezogen geprüft und gegebenenfalls eine Nachbesserung in Auftrag gegeben. Nico Köhler äußert sein Unverständnis darüber, warum beim barrierefreien Ausbau nicht auch die Sitzhöhen angeglichen werden und sich der Bürger erst beschweren muss, bevor man tätig wird.

    „Wer regelmäßig auf Bus und Bahn angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Sitzgelegenheiten an den Haltestellen auch tatsächlich alltagstauglich sind. Eine Sitzhöhe von 41 Zentimetern mag auf dem Papier unproblematisch aussehen. Für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen kann das aber eine erhebliche Einschränkung bedeuten. Wie kann es sein, dass man gerade jenen mit dem barrierefreien Ausbau einen solchen Bärendienst erweist?“

    Nach Angaben der Verwaltung wurden nach Beschwerden aus dem Jahr 2024 an den Haltestellen Südring und Dr.-Salvador-Allende-Straße insgesamt vier Fahrgastunterstände innerhalb weniger Wochen korrigiert. Aus der Morgenleite sei der Stadt bislang allerdings keine entsprechende Meldung bekannt, was für die Fraktion die Frage aufwirft, an wie vielen Haltestellen die Sitzhöhen noch zu niedrig sind. Auch der Hinweis der Verwaltung, bei Haltestellen mit starker Längsneigung oder in Gefällesituationen könne die exakte Einhaltung der Sitzhöhe baulich erschwert sein, unterstreicht nach Auffassung der AfD-Fraktion die Notwendigkeit einer Kontrolle vor Ort.

    „Wir erwarten keine Vermessung jedes einzelnen Sitzplatzes. Aber wenn die Stadt bei der Schaffung von Barrierefreiheit vergisst, die Sitzhöhen anzugleichen, wäre eine Bestandsaufnahme und eine flächendeckende Korrektur dieses Versäumnisses sinnvoll, um nicht erst dann tätig zu werden, wenn sich beschwert wird. Vor allem aber erwarten wir, dass die entsprechenden Verträge umgehend überarbeitet werden. Es ist doch ein Schildbürgerstreich, und die Sitze im Zuge des weitergehenden barrierefreien Ausbaus gleich mit angeglichen werden.“  

    so Köhler abschließend.

  • Kurz vor Schulstart: Stadt verweigert Antworten zum Schulleitermangel

    Kurz vor Schulstart: Stadt verweigert Antworten zum Schulleitermangel

    Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres hat die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz den zunehmenden Schulleitermangel an öffentlichen Schulen in den Fokus gerückt. Mit einer Ratsanfrage wollte Stadträtin Susanne Rasch unter anderem erfahren, wie viele Schulleiterstellen derzeit unbesetzt sind, an welchen Schulen mit reduziertem Unterricht gerechnet werden muss und welche Maßnahmen zur langfristigen Besetzung der Stellen ergriffen werden.


    Die Stadtverwaltung verweigerte jedoch bereits einen Tag nach Eingang der Anfrage die Beantwortung. Begründet wurde dies damit, dass sich die Fragen nicht auf eine „einzelne Angelegenheit der Gemeinde“ bezögen und die Zuständigkeit beim Landesamt für Schule und Bildung liege. Für die AfD-Fraktion greift diese Argumentation zu kurz.


    „Eltern interessiert nicht, welche Behörde für ein Problem zuständig ist. Sie wollen wissen, ob ihre Kinder zum Schuljahresbeginn regulären Unterricht erhalten oder ob erneut Stunden ausfallen. Wenn uns Bürger auf Missstände aufmerksam machen, ist es unsere Pflicht, nachzufragen – und nicht, die Verantwortung zwischen Behörden hin- und herzuschieben“, erklärt Stadträtin Susanne Rasch.


    Anlass der Anfrage waren zahlreiche Rückmeldungen von Bürgern über vakante Schulleiterstellen und verkürzte Unterrichtszeiten. Die Fraktion wollte deshalb auch wissen, ob Förderprogramme des Freistaates genutzt werden und ob Kooperationen mit Berufsschulzentren dazu beitragen können, Unterrichtsausfälle abzufedern.


    „Schon in zwei Wochen beginnt das neue Schuljahr. Erfahrungsgemäß wird sich dann zeigen, wie angespannt die Personalsituation an vielen Schulen tatsächlich ist. Statt erst zu reagieren, wenn Stundenpläne gekürzt werden, müssen Probleme frühzeitig benannt und Lösungen gefunden werden“, so Rasch weiter.


    Die AfD-Stadtratsfraktion lässt sich von der Ablehnung ihrer Ratsanfrage nicht entmutigen. Die Fragen wurden inzwischen erneut als Informationsanfrage eingereicht. Ziel bleibt es, Transparenz über die Personalsituation an Chemnitzer Schulen zu schaffen und Eltern, Schülern sowie Lehrkräften verlässliche Informationen zu geben.

  • Grundschule Borna: Eltern kämpfen, Verwaltung beschwichtigt!

    Grundschule Borna: Eltern kämpfen, Verwaltung beschwichtigt!

    Die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Ratsanfrage zur Situation an der Grundschule Borna bestätigt vor allem eines: Die Sorgen der Eltern werden nicht ernst genommen.

    Während der Elternrat in einem eindringlichen Schreiben an das Landesamt für Schule und Bildung über Unterrichtsausfall, überfüllte Klassen, fehlende Fachlehrer, ständig wechselnde Lehrkräfte und mangelnde Fördermöglichkeiten berichtet, beschränkt sich die Verwaltung weitgehend auf Quadratmeterangaben und formale Zustandsbeschreibungen.

    Susanne Rasch, bildungspolitische Sprecherin der AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz, erklärt:

    „Wenn Eltern in einem offenen Brief eindringlich schildern, dass Unterricht nicht mehr verlässlich stattfinden kann und die Qualität der Bildung ihrer Kinder leidet, dann erwarten sie Lösungen – keine Verwaltungstexte. Die eigentlichen Probleme werden schlicht ausgeblendet. Wer Bildungspolitik ernst nimmt, muss auch die Realität in den Klassenzimmern zur Kenntnis nehmen.“

    Besonders kritisch sieht die AfD-Fraktion die Entwicklung der Klassenstärken. Laut Antwort der Stadtverwaltung soll es im kommenden Schuljahr in der ersten Klassenstufe nur noch eine Klasse mit 27 Kindern geben. Gleichzeitig fordern die Eltern ausdrücklich kleinere Klassen und mehr individuelle Förderung.

    Der unsanierte Gebäudeflügel bleibt weiterhin ungenutzt, obwohl die Schule unter erheblichem Platzmangel leidet. Auch dieses Problem wird von der Verwaltung lediglich festgestellt, ohne eine Perspektive für eine Sanierung aufzuzeigen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt:

    „Die Antwort der Verwaltung zeigt exemplarisch, weshalb das Vertrauen vieler Eltern schwindet. Statt sich mit Unterrichtsausfällen, Lehrermangel und fehlenden Räumen auseinanderzusetzen, wird erklärt, dass die Klassenräume rechnerisch groß genug seien. Das hilft keinem einzigen Kind. Die Verantwortlichen dürfen die berechtigten Sorgen der Eltern nicht länger verwalten – sie müssen endlich handeln.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz fordert, die Hinweise des Elternrates ernst zu nehmen und gemeinsam mit dem Freistaat tragfähige Lösungen für die Grundschule Borna zu erarbeiten. Dazu gehören kleinere Klassen, ausreichend Lehrkräfte, verlässlicher Unterricht sowie eine zügige Perspektive für die bauliche Erweiterung der Schule. Denn gute Bildung beginnt nicht mit schönen Statistiken, sondern mit funktionierenden Schulen.

  • Der Waschbär ist los!  Chemnitz-Waschbär: 0:2!

    Der Waschbär ist los!  Chemnitz-Waschbär: 0:2!

    Erneut sieht sich die AfD Stadtratsfraktion durch den Umgang der Stadtverwaltung mit ihrer Anfrage zur Waschbärenpopulation bestätigt. Nachdem eine Ratsanfrage von Stadtrat und stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme mit der Begründung zurückgewiesen wurde, sie betreffe keine Angelegenheit der Gemeinde, beantwortete die Stadtverwaltung dieselben Fragen wenige Wochen später als Informationsanfrage – nachdem sie von nahezu allen Fraktionen, teils wortgleich, übernommen worden waren.
    Anlass für die Waschbären-Posse waren zahlreiche Hinweise von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, die über Schäden durch diese invasive Art berichteten. Die Antworten der Stadt offenbaren jedoch ein erstaunliches Bild: Die Verwaltung kann weder Aussagen zur Entwicklung der Bestände treffen noch das Ausmaß des Problems bewerten, da es keine Zahlen erhoben werden.
     
    „Der Vorgang zeigt, wie mit Anfragen der Opposition umgegangen wird. Zunächst werden unsere Fragen aus formalen Gründen nicht beantwortet. Sobald andere Fraktionen sie übernehmen, ist eine Antwort problemlos möglich. Das entlarvt die vorgeschobene Begründung der Verwaltung“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Oehme.
     
    Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des invasiven Waschbären schließt die Stadt ausdrücklich aus. Sie verweist auf die reguläre Jagdausübung nach dem Sächsischen Jagdgesetz sowie die bestehenden Möglichkeiten für Grundstückseigentümer. Gleichzeitig existieren im Freistaat Sachsen mit dem Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten und dem Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt Nr. 1143/2014 bereits fachliche Grundlagen für den Umgang mit der Art.
     
    Immerhin werden tote Tiere kostenfrei auf der Feuerwache 3 in der Jagdschänkenstraße entgegengenommen.  Dafür gab die Stadt 939 Euro (2023), 1.275 Euro (2024) und 972 Euro (2025) aus.
     
    „Wie wir bereits in der ersten Anfrage geschrieben hatten, ist das Problem zu groß, als dass man es ignorieren kann. Gut, dass das nun auch von anderen Fraktionen erkannt und aufgegriffen wurde. Es reicht nicht, auf Maßnahmeblätter zu verweisen und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen. Gehört der Waschbär erst zum Stadtbild, reden wir von ganz anderen Schäden, die durch diese Tiere entstehen.“, so Oehme abschließend.

  • AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    Durch eine erneute Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion liegt erstmals die Gesamtsumme der Winterdienstkosten für die Saison 2025/2026 vor. Nachdem bereits bekannt war, dass im ersten Quartal 2026 Kosten in Höhe von 2,56 Millionen Euro entstanden, ergab die Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler nun weitere 1,39 Millionen Euro für das vierte Quartal 2025. Damit beliefen sich die Kosten des Winterdienstes in der vergangenen Saison auf insgesamt 3,95 Millionen Euro.


    „Die Stadt erfasst die Winterdienstkosten nur nach Kalenderjahren. Erst durch unsere Ratsanfragen lässt sich nachvollziehen, was eine komplette Wintersaison tatsächlich gekostet hat“, erklärt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler. „Wir werden diese Zahlen auch in den kommenden Jahren erheben, um die Kostenentwicklung transparent zu machen und vergleichen zu können, ob und wie sich der finanzielle Aufwand für den Winterdienst verändert.“

  • RA-151/2026 grundschule Borna

    Am 03.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Grundschule Borna an den Chemnitzer Oberbürgermeister. Anlass waren Rückmeldungen von Eltern und dem Elternrat, die die Enge in den Klassenzimmern beklagten, Teile der Schule unsaniert sind und nicht benutzt werden können und dass die Zweizügigkeit der Jahrgänge zur Debatte steht.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Für die Fraktion war es wichtig, diesen Rückmeldungen nachzugehen und in Form einer Ratsanfrage zu erfahren, wie groß die genannten Probleme in der Grundschule Borna sind und ob die planungsrechtlichen Empfehlungen von 2,5 qm und Schüler pro Klassenraum über- oder unterschritten werden. Die Anfrage wurde am 23.07. durch den Bürgermeister Ralph Burghart beantwortet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis, dass wir der besseren Lesbarkeit der Tabelle wegen die Antwort nicht wie gewohnt eingepflegt haben. Sie können sich das Dokument herunterladen.

    Einordnung

    Die Antwort der Stadtverwaltung zeigt die Diskrepanz zwischen Verwaltungstheorie und Schulalltag auf. Während die Stadt darauf verweist, dass die Klassenräume bis auf zwei Ausnahmen die empfohlenen Flächenvorgaben grundsätzlich erfüllen, bleibt der eigentliche Missstand bestehen: Zu große Klassen in zu kleinen Räumen. Ein Gebäudeflügel der Grundschule Borna ist weiterhin nicht nutzbar und steht den Schülern nicht zur Verfügung.

    Besonders bedenklich ist, dass die Schule das neue Schuljahr mittlerweile nur noch mit einer einzigen ersten Klasse beginnt. Das ist Teil eines besorgniserregenden Trends, der die Frage nach der langfristigen Zukunft dieser Schule aufwirft. Gleichzeitig müssen Kinder und Lehrkräfte seit Jahren mit eingeschränkten räumlichen Bedingungen leben, obwohl der Sanierungsbedarf bekannt ist.

    Die Verwaltung darf sich nicht darauf ausruhen, dass die Quadratmeterempfehlungen geradeso eingehalten werden. Die Bildung in unserem Land hängt davon ab, dass den Schülern vollständig nutzbare Schulgebäude und gute Lernbedingungen zur Verfügung stehen. Dass ein Gebäudeteil dauerhaft gesperrt bleibt und sich an diesem Zustand offenbar nichts ändert, ist kein zukunftsfähiger Umgang mit der Bildungsinfrastruktur unserer Stadt.

    Die AfD-Stadtratsfraktion wird das Thema deshalb weiter begleiten. Eltern, Lehrer und Schüler erwarten zu Recht, dass bekannte Probleme nicht verwaltet, sondern endlich gelöst werden.

  • IA-077/2026 Waschbären

    Am 09.06. richtete unser Stadtrat Ulrich Oehme nach eine Ratsanfrage zu den Waschbären und dessen Population in Chemnitz an den Oberbürgermeister. (RA-126/2026) Anlass waren mehrere Mitteilungen von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, denen durch diese Tiere Schäden entstanden waren. Knut Kunze lehnte diese Ratsanfrage am 22.06. mit der üblichen Begründung ab, Ratsanfragen seien nur dann zulässig, wenn sie sie auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

    Dann geschah auf der Stadtratssitzung am 02.07. etwas Bemerkenswertes: Nahezu alle Fraktionen reichten unsere Ratsanfrage als Informationsanfrage ein – zum Teil wortgleich. Auch von unserer Fraktion wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut gestellt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 20.07. beantwortete Knut Kunze, was er zuvor nicht beantwortet hatte.

    Anfrage

    1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?

    Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemachtwerden.

    2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?

    Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemacht werden.

    3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärenpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?

    Die Jagdausübungsberechtigten bejagen die Wildart Waschbär im Rahmen der regulären Jagdausübung in den Eigenjagdbezirken und den Gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Stadtgebiet Chemnitz im regelmäßigen Jagdbetrieb.
    Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes in einem befriedeten Bezirk dürfen gemäß § 8 Abs. 3 SächsJagdG u. a. Waschbären auch ohne Jagdschein fangen und sich aneignen. Sie können, sofern sie die erforderliche Sachkunde besitzen, die gefangenen Tiere unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften und entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 1 BJG (Elterntierschutz!!!) töten. Sofern sie die erforderliche Sachkunde nicht besitzen, muss ein Jagdscheininhaber oder eine sonstige sachkundige Person (z. Bsp. Tierarzt) damit beauftragt werden. Ein Jagdscheininhaber darf bei Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung die Jagdhandlung auch mit der Waffe ausführen. Ein Jagdscheininhaber handelt dann im Rahmen der beschränkten Jagdausübung. Von dieser Möglichkeit wird von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten mehr oder weniger Gebrauch gemacht.
    Im Internet bieten auch mehrere Dienstleister Hilfe für die Bürger an.
    Weitere Maßnahmen werden nicht in Betracht gezogen.

    EINORDNUNG

    Ein weiteres Beispiel dafür, dass die AfD wichtige Oppositionsarbeit leistet. Dass die anderen Fraktionen unsere Fragen übernommen haben, zeigt 1. wie wichtig dieses Thema ist und 2. dass die Nicht-Beantwortung unserer ersten Ratsanfrage keine Rechtsgrundlage besaß.

    Die Stadtverwaltung gibt an, keine Zahlen zur Waschbärenpopulation vorliegen zu haben, und folglich auch nicht sagen zu können, wie sich die Population entwickelt hat. Die Waschbärenjagd ist unter den den Auflagen des Sächsischen Jagdgesetzes möglich, die Tötung unter Berücksichtigung des Bundesjagdgesetzes §22 Absatz 4 Satz 1 gestattet. Darüber hinaus ergreift die Stadt keine Maßnahmen und zieht diese auch zukünftig nicht in Betracht, die untere Jagdbehörde hat kein Jagdausübungsrecht. Für die Bürger besteht die Möglichkeit, getötete Tiere kostenfrei auf dem Betriebsgelände der Feuerwache 3 an der Jagdschänkenstraße zu entsorgen. Die Kosten hierfür beliefen sich in 2023 auf 939€, in 2024 auf 1.275€ und in 2025 auf 972€.

    Im Freistaat Sachsen existiert ein „Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten“ des sächsischen Umweltministeriums, welches die behördliche Handhabung regelt. Vorgaben zur Waschbärenbekämpfung finden sich im „Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt“ Nr. 1143/2014.

    Warum man diese Informationen erst nach Nachfrage mehrerer Fraktionen gegeben hat, bleibt das Geheimnis von Herrn Knut Kunze.

  • Wie steht es um die Chemnitzer Finanzen?

    Wie steht es um die Chemnitzer Finanzen?

    Mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen hat die AfD-Stadtratsfraktion erneut nach offenen Forderungen gegenüber der Stadt Chemnitz gefragt. Konkret wollte sie wissen, ob Rechnungen existieren, deren Zahlungsfrist überschritten wurde, aus welchen Gründen dies geschah und ob dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind.

    Die Antwort des Finanzbürgermeisters Ralph Burghart fällt ernüchternd aus: Demnach gibt es keine zentrale Übersicht über offene oder verspätet bezahlte Rechnungen. Jede Organisationseinheit verwaltet ihre Zahlungsverpflichtungen eigenständig. Eine stadtweite Auswertung sei mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Für den Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler ist das ein alarmierendes Signal:

    „Eigentlich hätte der Finanzbürgermeister unsere Anfrage mit einem Satz beantworten können: ‚Die Stadt bezahlt ihre Rechnungen pünktlich, Ausstände sind nicht bekannt.‘ Genau das kann er aber nicht behaupten. Stattdessen erfahren wir, dass im Rathaus offenbar niemand den Gesamtüberblick hat. Wenn niemand sagen kann, ob Zahlungsfristen überschritten werden, weiß auch niemand, welche finanziellen Risiken möglicherweise bereits bestehen. Das ist keine solide Haushaltsführung, sondern ein Blindflug.“

    Nach Auffassung der AfD-Stadtratsfraktion ist eine solch ahnungslose Haushaltspolitik nicht hinnehmbar. Gerade in einer Zeit angespannter Kommunalfinanzen seien offene Forderungen ein wichtiges Frühwarnsignal. Wer nicht einmal ausschließen könne, dass Rechnungen liegen bleiben, hat längst den Überblick über die tatsächliche Finanzlage verloren.

    „Es ist erschreckend, dass der für die Finanzen zuständige Bürgermeister nicht sagen kann: ‚Wir bezahlen unsere Rechnungen pünktlich.‘ Wer einen Milliardenhaushalt verantwortet, muss versichern können, dass die Stadt ihren Verpflichtungen nachkommt. Alles andere ist ein Armutszeugnis für das Finanzcontrolling der Stadtverwaltung.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert deshalb mehr Transparenz und ein zentrales Controlling, das Zahlungsrückstände zuverlässig erfasst und dem Stadtrat eine wirksame Kontrolle der städtischen Finanzlage ermöglicht.