Schlagwort: Rathaus

  • RA-156/2026 Kosten für Winterdienst

    Am 06.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler zum widerholten Male eine Ratsanfrage zu den Kosten des Winterdienstes an den Chemnitzer Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Ratsanfrage 132-2026 vom 15.06. verriet bereits, dass die Kosten nicht pro Wintersaison, sondern pro Kalenderjahr erfasst werden. Für 2025 beliefen sie sich auf 3,7 Millionen Euro, für das erste Quartal 2026 schlugen 2,56 Millionen Euro zu Buche. Die erneute Nachfrage sollte die Kosten für das 4. Quartal 2025 erfragen, um zusammen zu addieren, was der Winterdienst in der Wintersaison 2025/2026 gekostet hat. Bürgermeister Thomas Kütter lieferte die Zahl am 15.07.

    Anfrage

    Welche Kosten sind für den Winterdienst im vierten Quartal 2025 angefallen?

    Im 4. Quartal 2025 sind 1,39 Mio. € angefallen.

    Einordnung

    Addiert man nun die 1,39 Millionen Euro aus dem 4.Quartal 2025 mit den 2,56 Millionen Euro aus dem ersten Quartal 2026, so ergeben sich Gesamtkosten von 3,95 Millionen Euro für die ganze zurückliegende Saison 2025/2026. Das ist zunächst nur eine Zahl. Aber wir werden diese Ratsanfragen nach der nächsten Saison erneut stellen, um die Kosten pro Saison miteinander vergleichen zu können und langfristig eine Kostenentwicklung abzulesen.

  • IA-082/2026 offene Forderungen an die Stadt Chemnitz

    Am 03.07. richtete unsere Fraktion zum widerholten Male eine Informationsanfrage zu „offenen Forderungen an die Stadt Chemnitz“ an den Chemnitzer Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen war es aus Sicht der Franktion geboten in Erfahrung zu bringen, wie es mit dem Geld aussieht. Der Fokus lag dabei ausdrücklich nur auf jenen 1.Rechnungen, die nicht fristgerecht bedient werden konnten und warum. Am 14.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Ralph Burghart.

    Anfrage

    1.Gibt es offene Forderungen oder Rechnungen gegenüber der Stadt Chemnitz, deren Zahlungsziel nicht eingehalten werden konnte?

    2. Falls ja, aus welchem Grund konnte das Zahlungsziel nicht eingehalten werden?

    3. Seit wann ist die Stadt diese Forderungen schuldig?

    4. Wie hoch sind die einzelnen offenen Beträge, die nicht zur geforderten Zahlungsfrist beglichen werden konnten?

    5. Aus welchem Grund beziehungsweise in welchem Zusammenhang sind die Forderungen entstanden?

    6. Sind zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder ähnliche Gebühren angefallen? Falls ja, in welcher Höhe?

    7. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens der Stadt Chemnitz zur Begleichung oder Klärung der offenen Forderungen unternommen?

    8. Gibt es bereits Vereinbarungen, Zahlungspläne oder laufende Verfahren im Zusammenhang mit den offenen Forderungen?

    Zu 1. – 8.
    Wie bereits in der Beantwortung zur IA-063/2026 ausgeführt, ist jede Organisationseinheit selbstständig für Ihre Forderungen zuständig und es existiert keine gemeinsame Datenlage. Die zentrale Datenerhebung würde immensen Aufwand bedeuten, der einmalig nur zur Beantwortung dieser Informationsanfrage aufgewendet würde. Selbst bei Inkaufnahme dieses Aufwands wäre der Aussagegehalt der so gelieferten Daten fragwürdig, da es sich um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt.

    Einordnung

    Wer eine solide Haushaltspolitik betreibt, hätte unsere Informationsanfrage einfach vom Tisch wischen können, indem er sinngemäß geantwortet hätte: „Unsere Haushaltspolitik ist solide, es sind keine Ausstände bekannt. Wenn eine Zahlungsfrist überschritten wird, greifen diese und jene Mechanismen. Es ist schlicht nicht vorgesehen, dass Rechnungen liegen bleiben und daher können wir ausschließen, dass es offene Forderungen an die Stadt gibt.“ Wie einfach könnte man das sagen?

    Genau das aber passiert nicht. Es wird eingeräumt, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut und dass man über keine Tools oder Sicherheitsmechanismen zu verfügen scheint, um eine Überschreitung von Zahlungsfristen zu vermeiden. Niemand hat also eine Ahnung davon, ob und in welchem Maße die Stadt Chemnitz ihren Verpflichtungen nachkommt. Wie hoch diese „Hypothek“ ist, kann man nur mutmaßen. Es ist erschreckend zu erfahren, dass sich der Bürgermeister für Finanzen nicht in der Lage sieht zu sagen: „Wir bezahlen unsere Rechnungen pünktlich und mir sind keine Ausstände bekannt.“

    Dabei wäre es sehr wichtig, über Ausstände zu informieren, so es denn über längere Zeiträume welche gibt, damit eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Kommune rechtzeitig erkannt wird.

  • 2 Jahre Bearbeitungszeit – Ist die Finanzierung der Ausbaustufe 4 in Gefahr?

    2 Jahre Bearbeitungszeit – Ist die Finanzierung der Ausbaustufe 4 in Gefahr?

    Mit einer Ratsanfrage hat die AfD-Stadtratsfraktion die Finanzierung der Ausbaustufe 4 des Chemnitzer Modells hinterfragt. Anlass war der feierliche Baustart am Falkeplatz am 18. Juni 2026, bei dem bekannt wurde, dass der Fördermittelbescheid für den ersten Bauabschnitt trotz Baubeginns noch immer aussteht.

    Die Antwort der Stadtverwaltung bestätigt nun: Der Fördermittelantrag für die bauliche Umsetzung des ersten Planfeststellungsabschnitts wurde bereits am 29. Februar 2024 gestellt. Mit einem Bescheid wird jedoch erst im Sommer oder Herbst 2026 gerechnet. Damit zieht sich das Verfahren auf weit über zwei Jahre.

    „Dass ein Fördermittelantrag mehr als zwei Jahre unbearbeitet bleibt, ist ein Offenbarungseid für die deutsche Verwaltung. Während Politiker der Altparteien ständig von Digitalisierung und Bürokratieabbau sprechen, erleben die Kommunen das genaue Gegenteil: lähmende Verfahren, endlose Wartezeiten und ständig steigende Kosten“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende Nico Köhler.

    Die AfD-Stadtratsfraktion warnt davor, die Folgen dieser Verzögerungen zu unterschätzen. Während Förderbescheide auf sich warten lassen, steigen Baupreise, technische Vorschriften ändern sich und Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder verschwinden vom Markt. Im schlimmsten Fall müssen Planungen und Ausschreibungen wiederholt werden – mit erheblichen Mehrkosten oder sogar dem Scheitern ganzer Bauvorhaben.

    „Der Südring hat gezeigt, wohin solche Verzögerungen führen können. Wer Projekte jahrelang in der Verwaltung festhängen lässt, riskiert nicht nur Kostenexplosionen, sondern im schlimmsten Fall das komplette Aus eines Vorhabens“, so Köhler weiter.

    Besonders kritisch bewertet die Fraktion auch die Finanzierung der Zwischenzeit. Laut Antwort der Stadt werden die anfallenden Kosten derzeit über eine Projektfinanzierung der VMS GmbH vorfinanziert. Die hierfür entstehenden Zinsen werden an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) weitergereicht.

    „Auf den ersten Blick klingt es so, als trage allein der ZVMS diese Kosten. Tatsächlich beteiligt sich aber auch die Stadt Chemnitz über ihre Umlagen an der Finanzierung des Zweckverbandes. Damit zahlen am Ende auch die Chemnitzer Bürger einen Teil der Zinsen, die allein deshalb entstehen, weil der von CDU und SPD geführte Bund und Freistaat Sachsen ihre Fördermittelverfahren nicht rechtzeitig abschließen. Wie hoch diese Belastung inzwischen ist, kann heute niemand seriös beziffern“, erklärt Köhler.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion ist der Fall ein weiteres Beispiel für strukturelle Probleme in der öffentlichen Verwaltung.

    „Nicht die Bauarbeiter sind die größte Bremse bei Infrastrukturprojekten, sondern die Bürokratie. Förderanträge müssen innerhalb weniger Monate entschieden werden – nicht erst nach Jahren. Solange sich daran nichts ändert, bleiben alle Versprechen über Planungsbeschleunigung und Digitalisierung bloße Lippenbekenntnisse“, so Köhler abschließend.

  • RA-134/2026 Chemnitzer Modell Ausbaustufe 4

    Am 18.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Chemnitzer Modell Ausbaustufe 4 an den Oberbürgermeister. Anlass war der feierliche Baustart am Falkeplatz am selben Tag.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, ob die Finanzierung dieser Baumaßnahme in Gefahr ist. Alexander Dierks hatte im Zuge der Baustart-Feier in einem Nebensatz erwähnt, dass der Fördermittelbescheid noch gar nicht bewilligt sei. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    Am 18.06.2026 wurde mit dem Bau der Ausbaustufe 4 des Chemnitzer Modells feierlich begonnen: der Erste von insgesamt 5 Abschnitten der Ausbaustufe 4, deren Finanzierung zu 75% vom Bund, zu 15% vom Land, zu 5% von der Stadt und zu 5% vom VMS getragen wird. Ich bitte höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Ist die Finanzierung aller 5 Bauabschnitte gesichert?

    Für das Chemnitzer Modell liegt ein bestätigter Rahmen-Fördermittelantrag vor. Für die Stufe 4 des Chemnitzer Modells (CM4) liegen Fördermittelbescheide für die Planung vor:
    -Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 vom 27. April 2020, zuletzt geändert mit Bescheid vom 16. Oktober 2024
    -PFA 2 vom 15. Oktober 2024, zuletzt geändert mit Bescheid vom 5. November 2025
    -PFA 3 vom 15. Oktober 2024
    Der Fördermittelantrag für die bauliche Umsetzung des PFA 1 wurde am 29. Februar 2024 gestellt. Der zugehörige Fördermittelbescheid steht aktuell noch aus und wird für Sommer/Herbst 2026 erwartet.

    2.Sind die Fördermittel von Bund und Land bereits in voller Höhe geflossen?

    Die o. g. Fördermittel werden durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) zur Deckung der jeweils aufgetretenen Kosten anteilig abgerufen. Gemäß Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen können die Fördermittel nach Vorlage des Bescheides nur für bereits geleistete Ausgaben oder für in den folgenden sechs Monaten erwartete Ausgaben abgerufen werden. Eine vorfällige Bereitstellung der Fördermittel ist nicht zulässig.

    3.Falls nicht, warum nicht?

    Siehe Antwort zu Frage 2.

    4.Ist bei einer Zurückhaltung von Bundes- oder Landesmitteln die Fertigstellung in Gefahr?

    Siehe Antwort zu Frage 1.

    5.Müssen bei einer Zurückhaltung von Bundes- oder Landesmitteln Kredite aufgenommenwerden, um den Weiterbau zu finanzieren und wer käme in diesem Fall für die Zinslast auf?

    Aktuell werden die tatsächlich anfallenden Kosten zur Realisierung von CM4, PFA1 über eine Projektfinanzierung der Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) GmbH zwischenfinanziert, um die planmäßige und zügige Projektumsetzung zu gewährleisten. Die Zinsen berechnet die VMS GmbH an den ZVMS weiter, der diese abschließend trägt.

    Einordnung

    Es ist unglaublich, dass der Fördermittelantrag des ersten Bauabschnitts bereits im Februar 2024 gestellt wurde, der Fördermittelbescheid aber noch immer aussteht. Eine Bearbeitungsdauer von mehr als zwei Jahren ist völlig inakzeptabel!

    Während Politik und Verwaltung seit Jahren von Digitalisierung, Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung sprechen, sind Kommunen mit einer ganz anderen Realität konfrontiert. Fördermittelverfahren ziehen sich, wie in diesem Fall, über mehrere Jahre hin. In dieser Zeit ändern sich technische Vorschriften, Baupreise steigen, Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder verschwinden ganz vom Markt. Wenn Ausschreibungen oder oder ganze Planungen wiederholt werden müssen, kann dies im schlimmsten Fall auch zum endgültigen Abbruch einer Baumaßnahme führen. (Siehe Südring) Von einer modernen, leistungsfähigen Verwaltung sind wir Lichtjahre entfernt.

    Besonders kritisch sehen wir zudem die Finanzierung der Zwischenzeit. Zwar erklärt die Stadt, dass die Zinsen für die Vorfinanzierung zunächst von der VMS GmbH an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) weitergereicht werden. Verschwiegen wird jedoch, dass sich die Stadt Chemnitz über ihre Umlagen an der Finanzierung des ZVMS beteiligt. Damit trägt sie über Bande auch einen Teil dieser zusätzlichen Zinskosten. Letztlich ist es ein Ding der Unmöglichkeit zu beziffern, wie teuer den Bürger die überlange Bearbeitungszeit der Fördermittelanträge zu stehen kommt.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von Bund und Freistaat endlich funktionierende und zügige Genehmigungs- und Förderverfahren. Infrastrukturprojekte dürfen nicht durch eine überbordende Bürokratie künstlich verteuert und verzögert werden. Wer ernsthaft von Planungs- und Investitionsbeschleunigung spricht, muss Förderanträge innerhalb weniger Monate bearbeiten können, und nicht erst nach Jahren.

    Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, dass die größte Bremse für wichtige Infrastrukturvorhaben längst nicht mehr auf den Baustellen, sondern in den Amtsstuben von Bund und Land sitzt.

  • RA-152/2026 – Nachfrage zur RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Welche Kosten sind für den Winterdienst im vierten Quartal 2025 angefallen?

    Im 4. Quartal 2025 sind 1,39 Mio. € angefallen.


    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-136/2026 – Versorgungszentrum Südblick

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

      Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.
    2. Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

      Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
    3. Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

      Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.
    4. Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?
      Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,


    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Welche tatsächlichen Kosten sind im Zuge des Winterdienstes im Winter 2025/2026 angefallen?

      Die Kostenbetrachtung und die Budgetbetrachtung betreffen immer Kalenderjahre und keine Wintersaison (Oktober bis März).
      Für das gesamte Jahr 2025 sind 3,7 Mio. € an Kosten für den Winterdienst angefallen. Für das erste Quartal 2026 sind 2,56 Mio. € an Kosten für den Winterdienst angefallen.
    2. Ist bei übersteigenden Kosten eine Mittelbereitstellung geplant und wenn ja, zu welchemZeitraum?

      Die Mehrkosten für das Kalenderjahr 2025 wurden an den ASR gezahlt.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • Wohngebiet am Eisenweg

    Wohngebiet am Eisenweg

    Die Stadt Chemnitz verweigert die Beantwortung einer Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion zum geplanten Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach. Mit der Anfrage wollte Stadträtin Susanne Rasch klären, auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage die Stadt zu der Einschätzung gelangt, dass die bisherige Emissionsproblematik im Umfeld der Puraglobe-Mineralöl-Raffinerie entfallen sei. Statt Antworten zu Gutachten, Behördenbewertungen und immissionsschutzrechtlichen Prüfungen zu liefern, erklärt die Stadt die Ratsanfrage kurzerhand für unzulässig.

    „Das ist eine reine Blockadehaltung, für die ich weder Verständnis habe, noch mich damit abfinden kann. Wir stellen konkrete Fragen zu einem konkreten Baugebiet – und das Rathaus verweigert die inhaltliche Antwort. So schafft man sich vielleicht Arbeit vom Hals, beschädigt aber das Vertrauen in die Politik.“, kritisiert Stadträtin Susanne Rasch.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion ist klar: Bevor dort Wohnhäuser entstehen können, müssen die Fragen zum Immissionsschutz wegen der Nähe des Betriebsstandortes Puraglobe vollständig geklärt sein.

    „Wer Familien zum Bau eines Eigenheims ermutigt, muss vorher offenlegen, welche Risiken in diesem Zusammenhang bestehen. Der Standort ist nicht unproblematisch und das sollte man bei der Ausschreibung dieses Wohngebiets berücksichtigen. Sonst droht der Traum vom Eigenheim für viele am Ende zum Albtraum zu werden.“, so Rasch.

    Die AfD-Stadtratsfraktion kündigt an, die offenen Fragen im Wege einer Informationsanfrage erneut an die Stadtverwaltung zu richten und auf vollständige Transparenz gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit zu bestehen.

  • RA-131/2026 Flüchtlingszahlen Nachfrage

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister. Diese wurde am 09.06. von Bürgermeisterin Ruscheinsky beantwortet. Diese Antwort veranlasste unseren Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler, am 15.06. im Rahmen einer Ratsanfrage nocheinmal nachzuhaken.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Bei der Auswertung der ursprünglichen Informationsanfrage war deutlich geworden, dass Dresden und Chemnitz im Vergleich zu Leipzig viel mehr Flüchtlinge aufnehmen. Ob der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt ist und was man dagegen tut war Gegenstand der Nachfrage, die wir am 29.06. beantwortet bekamen

    Anfrage

    Unter Punkt 4 verweisen Sie auf die Internetseite der Landesdirektion Sachsen. Auf dieser erfährt man unter anderem, dass Chemnitz gemessen an der Kapazität und derzeitigen Belegung mit 30,6% deutlich vor Leipzig mit 12,2 % liegt. Damit nimmt Chemnitz im Verhältnis zu den Kapazitäten in Leipzig fast dreimal so viele Asylbewerber auf.

    1.Wie wirkt die Stadtverwaltung Chemnitz darauf hin, diese Ungleichbehandlung bei der Zuweisung von Flüchtlingen durch die LDS abzubauen?

    Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen werden durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) geschaffen und betrieben. Als höhere Unterbringungsbehörde obliegt es demnach der LDS die Betreibung der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen in eigener Zuständigkeit zu organisieren. Die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist keine Aufgabe der Stadt Chemnitz und liegt damit nicht im Kompetenzbereich des Stadtrates oder der Stadtverwaltung der Stadt Chemnitz.

    Die Zuweisungen zur Stadt Chemnitz, als untere Unterbringungsbehörde, erfolgt durch die LDS anhand der vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen ermittelten Verteilquoten. Diese werden jährlich anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung (Sachsen) zum 30.06. des vorangegangenen Jahres ermittelt. Für das Jahr 2026 beträgt die Quote für die Stadt Chemnitz 6,1 Prozent.

      2.Ist der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt?

      Die Belegungszahlen sind bekannt. Siehe Antwort zu Frage 4 der IA-058/2026

      EINORDNUNG

      Es ist schon interessant, dass es zunächst hieß, man könne keine Auskünfte zu den Belegungszahlen erteilen, nur um bei der Nachfrage zu sagen, dass die Belegungszahlen der Stadtverwaltung bekannt seien. Warum teilt man sie dann nicht mit? Es geht um Zuständigkeiten: „Ich bin nicht zuständig, also bin ich auch nicht befugt, Auskünfte zu erteilen, geschweige denn etwas dagegen zu unternehmen.“ Und so wird uns immer nur so viel erzählt, wie unbedingt notwendig ist. Das ist das Gegenteil von proaktiver Transparenzschaffung. Denn oft genug schiebt man fadenscheinliche Gründe vor, um nicht veröffentlichen zu müssen, wie viel uns die illegale Massenmigration mittlerweile gekostet hat.

      Es ist sehr bequem, die Zuständigkeit von sich wegzuschieben und auf die Landesdirektion Sachsen zu verweisen, ohne selbstkritisch zu hinterfragen, dass die für 2026 festgelegte Quote von 6,1 % bereits im März mit der 63.sten Person überschritten war. Es ist mit einer ähnlich hohen Zahl an Zuweisungen zu rechnen, die Quote wird wieder bei etwa 30% liegen. Und das Rathaus tut nichts! Wir kritisieren, dass man hilflos die Hände zu heben scheint anstatt die Verantwortung zu übernehmen, für die man gewählt worden ist. Die Quote ist längst überschritten. Den Zuweisungen ist zu wiedersprechen. Es ist ein Aufnahmestopp zu verfügen oder wenigstens an die LDS zu kommunizieren!

    1. Der Waschbär ist los!

      Der Waschbär ist los!

      Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert die Weigerung der Stadtverwaltung, eine Ratsanfrage von Ulrich Oehme vom 09.Juni zu beantworten. Anlass der Anfrage waren Hinweise von Bürgern aus Glösa und Ebersdorf, die über Schäden und Belästigungen durch die wachsende Waschbärpopulation klagten.

      Die Stadtverwaltung verweigerte jedoch eine inhaltliche Antwort und erklärte die Anfrage für unzulässig. Zur Begründung hieß es, es handele sich nicht um eine „einzelne Angelegenheit der Gemeinde“ im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Oehme:

      „Diese Auffassung der Stadtverwaltung können wir nicht nachvollziehen. Unsere Anfrage bezog sich ausdrücklich auf konkrete Hinweise von Bürgern aus Glösa und Ebersdorf, die sich mit den Folgen der wachsenden Waschbärpopulation konfrontiert sehen. Damit liegt sehr wohl ein konkreter Lebenssachverhalt vor.“

      Zahlen und Entwicklungen zur Gesamtpopulation gibt es offiziell keine. Oehme weiter:

      „Der Waschbär ist eine invasive Art und verursacht vielerorts erhebliche Probleme für heimische Tierarten sowie für Anwohner. Es ist daher legitim und notwendig zu erfahren, ob der Stadtverwaltung Zahlen zur Population vorliegen und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden, um die Ausbreitung einzudämmen.“

      Von 2021-2023 sind offiziellen Angaben zufolge 273 Tiere im Stadtgebiet erlegt worden. Besonders kritisch bewertet die AfD-Fraktion die aus ihrer Sicht unterschiedliche Behandlung von Ratsanfragen:

      „Es entsteht erneut der Eindruck, dass die Beantwortung von Anfragen unserer Fraktion verweigert wird, während vergleichbare Fragen anderer Fraktionen selbstverständlich beantwortet werden. Bereits 2017 wurde eine ähnliche Anfrage zum Waschbärvorkommen in Chemnitz umfassend beantwortet. Umso unverständlicher ist die jetzige Verweigerungshaltung.“

      Die AfD-Stadtratsfraktion sieht das Fragerecht der Stadträte als wesentliches Instrument der demokratischen Kontrolle der Verwaltung an.

      „Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie sich invasive Arten in ihrer Stadt entwickeln und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass Verwaltungshandeln transparent bleibt und berechtigte Fragen nicht unbeantwortet bleiben“, so Oehme abschließend.