Schlagwort: Talsperre

  • Firlefanz-Festival: Erst Lärm, dann Schweigen

    Was genau geschah beim Firlefanz-Festival an der Talsperre Euba – und warum bekommt der Stadtrat darauf keine Antworten? Diese beiden Fragen stehen für die AfD-Stadtratsfraktion nach der Nichtbeantwortung einer Ratsanfrage ihres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme im Mittelpunkt.

    Oehme hatte eine Ratsanfrage zu dem Festival gestellt, das vom 31. Juli bis 2. August 2026 an der Talsperre Euba stattfand. Anlass waren massive Beschwerden über nächtliche Lärmbelästigungen und eine Beschallung, die nach den Schilderungen von Anwohnern bis in die frühen Morgenstunden andauerte. Die Polizei wurde mehrfach verständigt.

    Die Fragen der AfD-Stadtratsfraktion waren dabei konkret: Auf welcher Genehmigungsgrundlage war eine derartige Beschallung möglich? Welche Lärmschutzauflagen galten? Wurden Schallpegel gemessen und Kontrollen durchgeführt? Wie viele Beschwerden gingen bei Polizei und Behörden ein? Wurde der mögliche Einfluss auf das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet „Um den Eibsee“ geprüft? Und erhielt das Festival öffentliche Fördermittel?

    „Wir wollen schlicht wissen, wie es passieren konnte, dass Anwohner bis in die frühen Morgenstunden mit erheblichem Lärm belästigt wurden.“, erklärt Ulrich Oehme. „Wenn eine Veranstaltung bis 5 Uhr morgens beschallen darf, muss es dafür eine rechtliche Grundlage und entsprechende Auflagen gegeben haben. Und wenn es Beschwerden gab, muss nachvollziehbar sein, wie die zuständigen Behörden damit umgegangen sind.“

    Doch anstatt diese Fragen zu beantworten, verweigerte Bürgermeister Kunze die Bearbeitung der Ratsanfrage vollständig. Begründung: Die Anfrage beziehe sich nicht auf einen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sei darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Für Oehme ist diese Begründung nicht nachvollziehbar:


    „Ich habe nach einer ganz konkreten Veranstaltung, einem konkreten Veranstaltungsort, einem konkreten Zeitraum und ganz konkreten Vorgängen – nämlich der Beschallung, dem Lärmschutz und dem Umgang mit Beschwerden gefragt. Wenn das keine einzelne Angelegenheit der Gemeinde sein soll, stellt sich doch die Frage, worauf sich das Fragerecht des Stadtrates überhaupt noch beziehen darf.“

    Die Fraktion hat eigenen Angaben zufolge bewusst darauf verzichtet, die Anfrage als Informationsanfrage erneut einzureichen. Stattdessen wurde eine Rüge wegen der Nichtbeantwortung an Oberbürgermeister Sven Schulze gerichtet. Sollte die Verwaltung an ihrer Auffassung festhalten und die Beantwortung weiterhin verweigern, will die Fraktion den Vorgang der Landesdirektion Sachsen vorlegen und prüfen lassen, ob die Verweigerung mit dem gesetzlich verbrieften Fragerecht der Stadträte vereinbar ist.

    „Es geht längst nicht mehr nur um das Firlefanz-Festival“, so Oehme. „Es geht um die Frage, ob ein Stadtrat überhaupt noch nachfragen darf, wenn ihm eine konkrete Angelegenheit der Stadtverwaltung vorliegt. Wir akzeptieren nicht, dass unsere Ratsanfragen immer häufiger mit nicht überzeugenden Formelbegründungen vom Tisch gewischt werden.“


    Für die AfD-Stadtratsfraktion sind damit zwei Dinge zu klären: Warum konnte es zu den geschilderten nächtlichen Lärmbelastungen kommen – und warum weigert sich die Stadt, dem Stadtrat Auskunft darüber zu geben?

  • RA-214/2026 Firlafanz-Festival

    Am 02.09. richtete unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zum Firlefanz-Festival an den Oberbürgermeister. Anlass waren massive Ruhestörungen und Lärmbelästigungen während des Festivals vom 31.07. bis 02.08.2026 an der Talsperre Euba.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es erforderlich zu klären, auf welcher Grundlage die Beschallung bis in die Morgenstunden möglich und genehmigt war, unter welchen Auflagen diese erfolgte, ob man Schallpegelmessungen durchgeführt hat und ob dieses eher links gerichtete Festival öffentliche Fördergelder erhielt. Die Anfrage wurde am 17.09. durch den Bürgermeister Kunze nicht beantwortet.

    Anfrage

    1.Auf welcher Genehmigungsgrundlage wurde die Beschallung bis in die Morgenstunden (5.00 Uhr) gestattet?
    2.Welche Auflagen, insbesondere was den Lärmschutz betrifft, wurden dem Veranstalter auferlegt? Welche konkreten Regelungen und Auflagen wurden für die Veranstaltung herangezogen, so dass offenbar eine Beschallung bis 05:00 Uhr in der früh zulässig war?
    3.Wurden während der Veranstaltung Schallpegelmessungen oder sonstige Kontrollen zur Überwachung der Lärmschutzauflagen durchgeführt? Falls ja, welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?
    4.Wie viele Beschwerden über die Lärmbelästigung gingen bei der Polizei bzw. den zuständigen Behörden während der Veranstaltung ein und welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?
    5.Wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft, ob die Veranstaltung einschließlich der nächtlichen Beschallung mit den Schutzbestimmungen des unmittelbar angrenzenden Naturschutzgebietes „Um den Eibsee“ vereinbar ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    6.Gab es öffentliche Fördermittel und wenn ja in welcher Höhe und aus welchen Fördertöpfen stammte das Geld?
    7.Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadtverwaltung aus den Erfahrungen mit der Veranstaltung für die Genehmigung und Überwachung künftiger Veranstaltungen an diesem Standort, insbesondere hinsichtlich Lärmschutz, Nachtruhe und Anwohnerschutz?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

    EINORDNUNG

    Diese Begründung geht aus unserer Sicht so weit an der Realität vorbei, dass wir von einer erneuten Einreichung als Informationsanfrage zunächst Abstand genommen haben. Selbstverständlich bezieht sich unsere Frage auf einen konkreten Lebenssachverhalt, auf eine konkrete Sache und auf eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde, nämlich die Schallemmissionen des Firlefanz-Festivals. Wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt, unsere Frage sei aus genannten Gründen unzulässig, erschließt sich uns nicht im Ansatz. Deswegen haben wir eine Rüge wegen der Nicht-Beantwortung an den Oberbürgermeister gesendet und sollte die Verwaltung die Bearbeitung dieser rechtmäßigen und vom Fragerecht gedeckten Anfrage weiter verweigern, werden wir über die Landesdirektion gehen und auf diesem Wege prüfen lassen, ob die Nicht-Beantwortung rechtens ist oder eine Verletzung gegen unser verbrieftes Fragerecht darstellt.

  • Antrag auf Sondersitzung zur Rettung der Talsperre Euba

    Antrag auf Sondersitzung zur Rettung der Talsperre Euba

    Die Stadträte der Fraktionen der AfD und ProChemnitz haben am Mittwoch eine Sondersitzung des Stadtrats zur Thematik „Talsperre Euba“ beantragt.

    Ziel ist die Rücknahme des Beschlusses vom 10. Februar 2021, als der Stadtrat lediglich eine Not-Variante zur Sicherung der Talsperre beschloss. Da diese Bauarbeiten kurz vor dem Beginn stehen, musste dieser Schritt jetzt erfolgen.

    Steffen Wegert, AfD-Stadtrat und Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität, sagt: „Diese Variante, wofür das Vergabeverfahren aktuell beendet wird, ist aus unserer Sicht eine Falle. Man bohrt ein großes Loch in die Talsperrenmauer, damit das Wasser ablaufen kann. Und dann?

    Niemand garantiert, trotz wohlklingender Worte im gefassten Beschluss, dass hier tatsächlich eine vernünftige Sanierung erfolgen wird. Es droht die dauerhafte Entwidmung durch die Landestalsperrenverwaltung. Dann ist die Talsperre Geschichte und Euba hat statt einem gut besuchten Naherholungsgebiet nur noch eine Mauer mit einem Durchfluss am Ortsrand stehen.

    Daher beantragen wir die Rücknahme des damals gefassten Beschlusses, um danach ein Konzept mit Zukunft für das Areal beschließen zu können. Wir fordern weiterhin die vollumfängliche Sanierung der Talsperre durch die Stadt Chemnitz sowie die Nutzung des Geländes als Naherholungsgebiet, gern auch durch einen privaten Betreiber mit einem vernünftigen Konzept.“

    Update: Mittlerweile wurde dieses Thema als Tagesordnungspunkt im Rahmen des kommenden, regulären Stadtrats am 23.11.2022 benannt.