Firlefanz-Festival: Erst Lärm, dann Schweigen

Was genau geschah beim Firlefanz-Festival an der Talsperre Euba – und warum bekommt der Stadtrat darauf keine Antworten? Diese beiden Fragen stehen für die AfD-Stadtratsfraktion nach der Nichtbeantwortung einer Ratsanfrage ihres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme im Mittelpunkt.

Oehme hatte eine Ratsanfrage zu dem Festival gestellt, das vom 31. Juli bis 2. August 2026 an der Talsperre Euba stattfand. Anlass waren massive Beschwerden über nächtliche Lärmbelästigungen und eine Beschallung, die nach den Schilderungen von Anwohnern bis in die frühen Morgenstunden andauerte. Die Polizei wurde mehrfach verständigt.

Die Fragen der AfD-Stadtratsfraktion waren dabei konkret: Auf welcher Genehmigungsgrundlage war eine derartige Beschallung möglich? Welche Lärmschutzauflagen galten? Wurden Schallpegel gemessen und Kontrollen durchgeführt? Wie viele Beschwerden gingen bei Polizei und Behörden ein? Wurde der mögliche Einfluss auf das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet „Um den Eibsee“ geprüft? Und erhielt das Festival öffentliche Fördermittel?

„Wir wollen schlicht wissen, wie es passieren konnte, dass Anwohner bis in die frühen Morgenstunden mit erheblichem Lärm belästigt wurden.“, erklärt Ulrich Oehme. „Wenn eine Veranstaltung bis 5 Uhr morgens beschallen darf, muss es dafür eine rechtliche Grundlage und entsprechende Auflagen gegeben haben. Und wenn es Beschwerden gab, muss nachvollziehbar sein, wie die zuständigen Behörden damit umgegangen sind.“

Doch anstatt diese Fragen zu beantworten, verweigerte Bürgermeister Kunze die Bearbeitung der Ratsanfrage vollständig. Begründung: Die Anfrage beziehe sich nicht auf einen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sei darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Für Oehme ist diese Begründung nicht nachvollziehbar:


„Ich habe nach einer ganz konkreten Veranstaltung, einem konkreten Veranstaltungsort, einem konkreten Zeitraum und ganz konkreten Vorgängen – nämlich der Beschallung, dem Lärmschutz und dem Umgang mit Beschwerden gefragt. Wenn das keine einzelne Angelegenheit der Gemeinde sein soll, stellt sich doch die Frage, worauf sich das Fragerecht des Stadtrates überhaupt noch beziehen darf.“

Die Fraktion hat eigenen Angaben zufolge bewusst darauf verzichtet, die Anfrage als Informationsanfrage erneut einzureichen. Stattdessen wurde eine Rüge wegen der Nichtbeantwortung an Oberbürgermeister Sven Schulze gerichtet. Sollte die Verwaltung an ihrer Auffassung festhalten und die Beantwortung weiterhin verweigern, will die Fraktion den Vorgang der Landesdirektion Sachsen vorlegen und prüfen lassen, ob die Verweigerung mit dem gesetzlich verbrieften Fragerecht der Stadträte vereinbar ist.

„Es geht längst nicht mehr nur um das Firlefanz-Festival“, so Oehme. „Es geht um die Frage, ob ein Stadtrat überhaupt noch nachfragen darf, wenn ihm eine konkrete Angelegenheit der Stadtverwaltung vorliegt. Wir akzeptieren nicht, dass unsere Ratsanfragen immer häufiger mit nicht überzeugenden Formelbegründungen vom Tisch gewischt werden.“


Für die AfD-Stadtratsfraktion sind damit zwei Dinge zu klären: Warum konnte es zu den geschilderten nächtlichen Lärmbelastungen kommen – und warum weigert sich die Stadt, dem Stadtrat Auskunft darüber zu geben?


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