Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-034/2022: Finanzierung Seebrücke e.V. durch die Stadt Chemnitz

    RA-034/2022: Finanzierung Seebrücke e.V. durch die Stadt Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. In welchem Rahmen erhält der „Seebrücke e.V.“ finanzielle Förderungen durch die Stadt Chemnitz?

      Der „Seebrücke e. V.“ erhält keine finanziellen Förderungen durch die Stadt Chemnitz.
    2. Wie hoch sind die jährlichen Förderungen (bitte seit 2019 auflisten)?
      0 €.
    3. In welcher Form müssen Träger wie das „Alternative Jugendzentrum“ Rechenschaft darüber ablegen, welche Vereinigungen sie mit erhaltenen Fördergeldern der Stadt Chemnitz unterstützen?

      Die Förderungen der Stadt Chemnitz werden explizit für bestimmte Maßnahmen und Angebote je nach Antrag gewährt. Eine Weiterleitung der bewilligten Fördermittel an Vereinigungen und sonstige Dritte sind in der Regel nicht vorgesehen.

      Freundliche Grüße

      Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin
  • RA-026/2022: Nicht ausgeführte Ratsbeschlüsse

    RA-026/2022: Nicht ausgeführte Ratsbeschlüsse

    Sehr geehrter Herr Müller,

    zu Ihrer Ratsanfrage

    „Einer Presseberichterstattung konnte man entnehmen, dass allein in den vergangenen drei Jahren zwölf Beschlüsse des Stadtrats nicht umgesetzt wurden. Hierzu habe ich folgende Fragen und bitte um Beantwortung:

    Um welche Beschlüsse handelt es sich konkret (mit Bitte um Auflistung seit 2018)?

    Aus welchen Gründen wurden diese Beschlüsse nicht umgesetzt (mit Bitte um Auflistung)?

    Für wann ist die Umsetzung der jeweiligen Beschlüsse geplant?“

    teile ich Ihnen auf Grundlage von Zuarbeiten der Dezernate und der Gleichstellungsbeauftragten
    Folgendes mit:

    Beschluss Nr. BA-014/2019 „Azubi-Kulturticket“

    Die Erarbeitung des Konzeptes wurde pandemiebedingt und damit verbunden der angespannten Haushaltssituation der Stadt Chemnitz ausgesetzt.

    Es ist geplant, die Prüfung und Erstellung der Konzeption wiederaufzunehmen und die Ergebnisse dem Kulturausschuss im 2. Quartal 2022 vorzustellen. Inwieweit die Einordnung in den Haushaltsplan 2023/2024 zur Realisierung der Konzeption möglich ist, wird aktuell geprüft. Dies hängt einerseits von den finanziellen Rahmenbedingungen, andererseits von der Prioritätensetzung bei Pflicht- und freiwilligen Aufgaben des Dezernates ab. Derzeit ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ansätze der Finanzplanung deutlich überschritten werden.

    Beschluss Nr. BA-016/2019 „Fassadengrün in Chemnitz“

    Beschlusspunkt 3 ist erfüllt, Haushaltsmittel wurden durch den Stadtrat im Jahr 2021/2022 bereitgestellt, die Förderrichtlinie wurde mit den im Beschluss gesetzten Schwerpunkten mit B-141/2021 erlassen und bekannt gemacht, Anträge können im Stadtplanungsamt eingereicht werden siehe
    https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/stadtentwicklung/fassadengruen/index.html

    Beschluss Nr. BA-027/2019 „Rechenschaftsbericht Straßenbaumkonzeption“

    Gemäß BA-027/2019 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 30.06.2020 in Form einer Präsentation berichtet. Im Jahr 2021 erfolgte aus kapazitiven Gründen keine Berichterstattung. Für das Jahr 2022 ist vorgesehen, in geeigneter Form im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 28.06.2022 zu berichten. Beschluss Nr. BA-050/2019 „Begrünung von Haltestellen Unterständen“

    Der in Rede stehende Beschlussantrag wurde inhaltlich vertiefend geprüft, die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität mit BR-007/2020 nicht öffentlich zur Kenntnis gegeben. Eine Umsetzung der mit BR-007/2020 vorgeschlagenen Reallabor-Haltestelle erfolgte bislang nicht, da es dafür zunächst einer Klärung bedarf, durch wen die Fahrgastunterstände künftig errichtet und unterhalten werden.

    Beschluss Nr. BA-060/2022 „Klimaschutzmanagement Chemnitz“

    Der Beschluss wurde umgesetzt und eine entsprechende Personalstelle in den Stellenplan des Umweltamtes eingestellt. Allerdings lagen die Voraussetzungen für eine Förderung nicht vor, da die Stadt Chemnitz bereits 2012 ein Integriertes Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht hatte. Dieses war nun zu alt im Sinne der Förderrichtlinie. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung musste die Stelle 2021 wieder gestrichen werden.

    Beschluss Nr. BA-066/2020 „Erweiterung Naturschutzgebiete in Chemnitz“

    Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde, welche nach pflichtgemäßem Ermessen auszuführen ist. Aufgrund von Personalengpässen, u. a. durch Langzeitkrankheit, kam es hier zu einem zeitweiligen Stillstand. Nach Wiederbesetzung der entsprechenden Stelle erfolgt nunmehr zunächst die erforderliche Neuausweisung eines Altschutzgebietes anhand der aktuellen Rechtsgrundlagen.

    Beschluss Nr. BA-056/2020 „Förderung der Sächsischen Ehrenamtskarte in Chemnitz“

    Aufgrund der pandemischen Lage waren die zuständigen Bediensteten in das Pandemiemanagement abgeordnet. Somit konnte die Bearbeitung des BA-046/2020 erst in 2022 wiederaufgenommen werden. Gegenwärtig wird eine Informationsvorlage erarbeitet, welche am 5. Mai 2022 dem Sozialausschuss vorgelegt wird.

    Beschluss Nr. BA-100/2020 „Bike + Ride Offensive an Chemnitzer Bahnhöfen und Haltepunkten“

    Bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlussantrag wurde darauf hingewiesen, dass eine zeitlich parallele Bearbeitung eines B&R-Konzeptes zum Mobilitätsplan 2040, welcher zum damaligen Zeitpunkt noch erarbeitet wurde, fachlich nicht sinnvoll und personell nicht leistbar war. Dieser Situation wurde durch den Beschluss des Stadtrates nicht abgeholfen.

    Im Mobilitätsplan 2040 (Entwurf) ist der Aspekt Bike & Ride als wesentlicher Teil intermodalen Mobilitätsverhaltens verankert. Fachliche Grundlagen sollen die zu erarbeitenden Konzepte „Mobilitätsstationen in Chemnitz und der Region“ sowie „Park & Ride / Bike & Ride in Chemnitz und der Region“ sein. Nach dem Beschluss des Mobilitätsplans 2040 (Entwurf) sollen die vorgenannten Konzepte, nicht zuletzt mit Blick auf die Kulturhauptstadt 2025 zeitnah erarbeitet werden.

    Die Einordnung des Fahrradparkens am Hauptbahnhof ist abhängig von den weiteren Entwicklungen zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes (Bahnhofsvorplatz) sowie des Fernbusterminals (Dresdner Straße).

    Beschluss Nr. BA-112/2020 „Einrichtung eines Bestattungswaldes“

    Eine entsprechende Informationsvorlage wird am 15.03.2022 im AGENDA-Beirat, am 23.03.2022 im Betriebsausschuss und abschließend am 06.04.2022 im Stadtrat behandelt.

    Beschluss Nr. BA-121/2020 „Umsetzung der Istanbul-Konvention in Chemnitz“

    Der Beschluss BA-121/2020 wurde am 25.11.2020 im Stadtrat gefasst. Erste Hürde dabei war bereits die Terminierung: „Mit Blick auf die Haushaltaufstellung 2021/22 wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis Februar 2021…“ Aufgrund von Beteiligungsstrukturen, Ämterumlauf etc. war es nicht machbar, bis Februar 2021 einen Maßnahme-, Zeit- und Kostenplan zu erstellen.

    In der Begründung zum Beschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, erste Grundüberlegungen darzustellen. Unter Beteiligung freier Träger und Ämter der Stadtverwaltung wurde dann durch die Gleichstellungsbeauftragte eine Vorlage erarbeitet, die als BR-013/2021 am 08.07.2021, im Sozialausschuss und am 13.07.2021 im Jugendhilfeausschuss eingebracht wurde. In dieser Vorlage wurde u. a. dargestellt, dass Chemnitz sehr gut vernetzt ist und die meisten Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention bereits erfüllt. Weder im Sozial- noch im Jugendhilfeausschuss wurde zur BR-013/2021 ein künftiges Vorgehen beraten oder ein entsprechender Auftrag erteilt.

    Beschluss Nr. BA-013/2021 „Nutzung von Potentialflächen als Gewerbestandorte“

    Die stadtweite Erfassung und Beurteilung von Gewerbeflächenpotenzialen erfolgt nach Clustern in Gebieten. Eine grundstücksscharfe Beurteilung lässt sich mit den komplexen Anforderungen der baurechtlichen Genehmigung nicht vereinbaren. Die Beschlusspunkte 3 – 6 betreffen daher Aussagen zu Bauausführungen, die erst mit Vorliegen eines konkreten Antrages zu beantworten sind.

    Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss im Wesentlichen Aufgaben, die mit der Erstellung des Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035 untersucht werden. Ziel des „Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035“ ist es, die Ausgangssituation der Chemnitzer Wirtschaft und eine Bestandsaufnahme der Situation im Bereich der Gewerbeflächen (private wie kommunale Flächen) aufzuarbeiten. Aus den gewonnenen Daten werden Bedarfsprognosen und zukünftige Szenarien für die Stadt Chemnitz abgeleitet. Durch die formulierten strategischen Ziele sowie Handlungsempfehlungen wird es dem Stadtrat möglich sein, Entscheidungen für eine zukünftige Gewerbeflächenentwicklung zu treffen.

    Auf Grund der bekannten Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verzögerte sich die Bearbeitung. Das Konzept ist mittlerweile fertig und wird in Kürze dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt.

    Beschluss Nr. BA-048/2021 „Stärkung des Gewerbe- und Logistikstandortes ChemnitzSüd/Fraunhoferstraße – Bahnhof Chemnitz Süd“

    Gespräche zwischen dem Betreiber der Strecke, der Stadt und der IHK sind erfolgt. Bei erneuter Antragstellung durch den Betreiber werden Stadt und IHK Unterstützung leisten. Die zu erwartenden Umschlags- und Transportzahlen werden nochmals gemeinsam mit den Anschlussnehmern überprüft. Der Vorgang ist somit noch in Bearbeitung.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze

  • IA-005/2022: Aktuelle Entwicklung der Corona-Lage in Chemnitz

    IA-005/2022: Aktuelle Entwicklung der Corona-Lage in Chemnitz

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Hinweise:

    Zwischen dem 30. November und dem 13. Dezember 2021 entfiel die telefonische Erstermittlung aufgrund der hohen Meldezahlen (3.021 Fälle in KW 47/2021), sodass in diesem Zeitraum keine Informationssammlung zu Merkmalen wie dem Impfstatus erhoben wurden. Die Nachermittlungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, sodass die entsprechenden Aussagen nicht belastbar wären.

    Die in Sachsen für die Datenerhebung verwendete Software Octoware enthält zudem zu unserem Bedauern nicht die für diese Thematik übliche Merkmalsausprägung zum Impfstatus (vollständig geimpft, grundimmunisiert, ohne Impfung) einer Person. Einzelangaben zum Impfstatus sind händisch einzugeben und werden in der Auswertung nach RKI-Richtlinien unter Berücksichtigung der Impfdosen und anhand des Impfdatums vom RKI berechnet. Leider sind nicht alle Konstellationen nach RKI („Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“

    https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

    zum Impfstatus in der Software abgebildet und so werden doppelt Infizierte mit Impfung von der Software nicht erfasst.

    Eine Auswertung seitens des Pandemiemanagements würde daher ein unvollständiges Bild wiedergeben. Die Beantwortung erfolgt daher unabhängig des Impfstatus. Wir empfehlen die Befragung des RKI zu dieser Angelegenheit.

    Wie viele laborbestätigte Corona-Infektionen gab es (Zusätzliche Aufschlüsselung nach Kalenderwochen und Altersgruppen gemäß aktueller CoronaImpfV § 4 Abs. 1 Satz 2)?

    Alle Fallzahlen seit Beginn der Pandemie sowie die Aufschlüsselung nach Altersgruppen und die 7-Tage-Inzidenz sind auf der Seite des RKI unter

    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

    abrufbar.

  • RA-017/2022: Studie zur Petition Lärmschutzmaßnahmen Südverbund

    RA-017/2022: Studie zur Petition Lärmschutzmaßnahmen Südverbund

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Wann ist die Studie zur Petition Lärmschutzmaßnahmen Südverbund ab der Helbersdorfer Straße bis zur Straße Usti nad Labem fertig und auf Papier?

    Die geforderte Studie wurde am 22.01.2021 durch das Umweltamt beauftragt. Bis Ende März 2022 wird diese von der SLG Hartmannsdorf erstellt. Das Umweltamt hatte dazu im letzten Jahr eine mit dem Tiefbauamt abgestimmte Aufgabenstellung erstellt. Im April werden die Ergebnisse intern ausgewertet.

    Die bisherigen Kosten der Studie betragen 7.850,00 € zzgl. MwSt. In Abhängigkeit vom Ergebnis der aktuellen Bearbeitung, sind weitere Planungsleistungen erforderlich. Die durch den Stadtrat beschlossene Kostenteilung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Gesamtkosten bekannt sind.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-028/2022: Umsetzung Beschluss B-249/2020 „Garagenkonzeption“

    RA-028/2022: Umsetzung Beschluss B-249/2020 „Garagenkonzeption“

    Ihre Ratsanfrage RA-028/2022 – Umsetzung Beschluss B-249/2020 „Umsetzung der Garagenkonzeption aus Stadtratsbeschluss Nr. B-086/2017“

    Sehr geehrter Herr Preuß,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Wie wurde der Beschluss realisiert (Hat die Garagengemeinschaft den geänderten Nutzungsvertrag angenommen oder wurde der bisherige Nutzungsvertrag gekündigt oder wurde Einigkeit zu einem Verkauf an die Garagengemeinschaft erzielt)?

    Nachdem die Garagengemeinschaft, vertreten durch den Garagenvorstand, den von der Stadt angebotenen Vertragsnachtrag bis zum 31.05.2021 nicht angenommen hat, wurde der Nutzungsvertrag entsprechend des Stadtratsbeschlusses Nr. B-249/2020 gekündigt. Die Kündigung erfolgte zum 31.12.2021. Ein Verkauf des Grundstücks an die Garagengemeinschaft konnte bereits deshalb nicht erfolgen, weil die Voraussetzung entsprechend Stadtratsbeschluss Nr. B-086/2017 vom 14.06.2017 mit der erforderlichen Gründung einer juristischen Person nicht vorlag.

    Wurde ein Verkauf der Garagengrundstücke (auch an Dritte) eingeleitet?

    Die Beantwortung dieser Frage schließt die Beantwortung der Frage Nr. 5. mit ein. Infolge der Vertragskündigung wird den Gremien (VFA, ASM und Stadtrat) voraussichtlich Anfang lll. Quartal 2022 eine entsprechende Vorlage unterbreitet.

    Bei Kündigung des Nutzungsvertrages: Wurde ein externer Dienstleister mit der Verwaltung beauftragt?

    Es wurde kein externer Dienstleister mit der Verwaltung beauftragt.

    Bei Kündigung des Nutzungsvertrages: Wie viele Garagen wurden neu vermietet?

    Übergangsweise wurden Garagen vorübergehend zur weiteren Nutzung überlassen.Ist es vorgesehen, im Rahmen einer Informationsvorlage die bisher beteiligten Ausschüsse (Verwaltungs- und Finanzausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität) zum Sachstand und der weiteren Verfahrensweise zu unterrichten?

    Siehe bitte Antwort zu Frage Nr. 2.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • IA-032/2022: Schüler mit Migrationshintergrund

    IA-032/2022: Schüler mit Migrationshintergrund

    Hinweis: Da die Beantwortung der ursprünglichen Ratsanfrage mehrfach abgelehnt wurde, wählten wir das Mittel der „Informationsanfrage“. Diese muss, wenn ein Fünftel der Stadträte die Beantwortung einfordern, schlussendlich auch beantwortet werden. Daher wählten wir das Mittel „Informationsanfrage“ gemeinsam mit der Fraktion „ProChemnitz/Freie Sachsen“.

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit: Wie hoch ist der durchschnittliche prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund in den Stadtteilen von Chemnitz nach

    a) Grundschulen
    b) weiterführenden Schulen

    Der durchschnittliche prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund1 in den Stadtteilen
    von Chemnitz nach Grundschulen und weiterführenden Schulen ist aus beigefügter Anlage (SAXSVS, Stand 01/2022) ersichtlich.

    Darin sind nur kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien der Stadt Chemnitz berücksichtigt.

    Freundliche Grüße

    Dagmar Ruscheinsky
    Bürgermeisterin


  • RA-006/2022: Beräumung von Radwegen durch den Winterdienst

    RA-006/2022: Beräumung von Radwegen durch den Winterdienst

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1.: In welcher Taktung bzw. nach welcher Einstufung werden die Chemnitzer Radwege beräumt (bitte nach Fahrradweg angeben)?

    Die winterdienstliche Betreuungspflicht für innerhalb geschlossener Ortslage verlaufende Radwege mit VZ 237, 241 sowie 244 unterliegt Voraussetzungen, welche durch die Rechtsprechung analog der für Fahrbahnen definiert werden.

    Grundsätzlich wird dafür vorausgesetzt, dass ein Radweg unter winterlichen Witterungsbedingungen verkehrswichtig sein muss und zusätzlich gefährliche Stellen aufweist. Die Verkehrswichtigkeit ist anhand der Nutzung des Radweges im Winter einzuschätzen bzw. zu ermitteln.

    Die vorgenannte Regelung zugrunde gelegt, wurde in der Chemnitzer Radverkehrskonzeption ein sogenanntes Ganzjahresnetz definiert. Dieses wurde durch den Stadtrat am 19.06.2013 beschlossen. Die Definition des Ganzjahresnetzes im Radverkehrskonzept verfolgt das Ziel, die Achse UniCampus – Innenstadt sowie die Verbindung Bahnhofstraße, Zwickauer Straße bis Kappler Drehe für Radfahrer im Winter zuverlässig winterdienstlich zu betreuen.

    Diese Radwege werden im Winterdienst also vorrangig und mit erheblichem Aufwand betreut. Das jährlich vom Stadtrat zu beschließende Winterdienstkonzept sagt hierzu: „Die Organisation und Durchführung des Winterdienstes auf den als „Ganzjahresnetz“ durch das Amt 66 zu definierenden und mit den Verkehrszeichen Nr. 237 (Radweg) StVO, Nr. 241 (Getrennter Rad- und Gehweg) StVO und Nr. 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) StVO gekennzeichneten Radwegen erfolgt mindestens in dem gesetzlich festgelegten bzw. durch die einschlägige Rechtsprechung präzisierten zeitlichen Rahmen (Sicherung des täglichen Haupt- und Tagesverkehrs) und, wenn notwendig, mit der entsprechenden Intensität (wiederholte Betreuungsumläufe).

    Als gemeinsamer Geh-/Radweg mit Zeichen 240 ausgeschilderte öffentliche Verkehrswege unterliegen den in der Straßenreinigungssatzung getroffenen Regelungen für den Winterdienst auf Gehwegen. Weit überwiegend gilt demnach die Anliegerpflicht.

    Auf Abschnitte, für die diese Pflicht nicht übertragen werden kann, muss die Stadt bzw. müssen von ihr beauftragte Firmen tätig werden. So wird z. B. der gesamte Chemnitztalradweg pflichtgemäß winterdienstlich so betreut, dass sowohl Fußgänger als auch Radfahrer diese Verkehrsfläche unter winterlichen Bedingungen sicher miteinander nutzen können. Gleiches gilt für den gemeinsamen Geh-/Radweg am Weißen Weg und entlang der Eubaer Straße.

    2.: Welche gesetzliche Verpflichtung besteht zur Räumung von Fahrradwegen bei Schneefall und können sich daraus Ansprüche durch Fahrradfahrer ableiten lassen?

    Winterdienstliche Pflichtaufgaben nach den unter 1.) aufgeführten Kriterien müssen wirksam für die Hauptverkehrszeit zwischen 07 – 20 Uhr wahrgenommen werden. Sonntags besteht diese Pflicht ab 09:00 Uhr. Nachts besteht keine Pflicht zur Durchführung von Winterdienst.

    Die Organisation und Durchführung dieser Aufgaben unterliegen dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit. Räum- und Streutätigkeiten müssen nach Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen von Glätte in einem der Organisation zumutbarem Zeitraum aufgenommen werden. Weiterhin sind diese Aufgaben so zu planen, dass ein Betreuungsumlauf für mehrere technologisch sinnvoll zusammengefassten Objekten ca. 3 Stunden dauern darf.

    Praktisch kann dies dazu führen, dass nach morgendlichem Ende des Schneefalls um etwa 06:30 Uhr die letzten Objekte eines Betreuungsplanes erst um ca. 09:30/10:00 Uhr betreut werden können. Bei mit anhaltendem Schneefall, gefrierender Nässe oder Eisregen einhergehenden gefährlichen Bedingungen auf den Radwegen erlischt die Benutzungspflicht für den Radfahrenden. Er darf dann die unter Umständen sicherer befahrbare Fahrbahn benutzen.

    Ganz allgemein gilt aber dennoch die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers. Kann er sein Fahrzeug nicht sicher bewegen bzw. beherrschen, ist auch der Verzicht auf dessen Benutzung eine Alternative. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf ein Fahren wie im Sommer.

    Das Chemnitzer Winterdienstkonzept hat in diesem Sinn das gesamte ÖPNV-Liniennetz als vorrangig zu betreuendes Netz in die Stufen 1 (auch nachts betreut) und 2 kategorisiert.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister







  • RA-290/2021: Geschenk für BM Miko Runkel

    RA-290/2021: Geschenk für BM Miko Runkel

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Vor Beginn der Stadtratssitzung am 15.12.2021 verteilten Mitglieder der Partei „Die Linke/Die Partei“ Geschenke.

    Ein Geschenkebeutel wurde dabei unter anderem an BM Miko Runkel ausgegeben.

    1. Welchen Wert hatte der Inhalt des Geschenkbeutels?
    2. Wurden mit dem Inhalt und dessen Wert die zulässigen Grenzen für die Annahme von
      Geschenken überschritten?


      Die Beantwortung Ihrer Ratsanfrage erfolgt nicht.

      Bei den am 15.12.2021 am Rande der Stadtratssitzung übergebenen Beuteln, handelte es sich nicht um Geschenke. Die Ausgabe der Beutel erfolgte an die Mitglieder der Fraktion Die Linke/Die Partei sowie an Herrn Runkel. Die Bezahlung erfolgte über eine Finanzierung, an welcher Herr Runkel beteiligt war.

      Freundliche Grüße

      Sven Schulze