Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-301/2021: Umsetzung Beschluss BA-055/2018

    RA-301/2021: Umsetzung Beschluss BA-055/2018

    (Hinweis: Diese Ratsanfrage bezieht sich auf den Beschluss „Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements in Chemnitz„)

    Sehr geehrter Herr Sänger,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Wurde die Stelle tatsächlich eingerichtet und wenn ja, ab wann und wie lange?

    Die Stellen wurden als Projektstellen bis Ende März 2022 eingerichtet und sind, wie bereits in der Vorlage B-318/2019 mitgeteilt, seit Mai 2019 besetzt.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • RA-293/2021: Umbenennungsurkunde der Stadt Chemnitz

    RA-293/2021: Umbenennungsurkunde der Stadt Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Gibt es eine offiziell rechtskräftige Umbenennungsurkunde der Stadt von 1953 und wenn ja, wo kann diese eingesehen werden?

    Die Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx-Stadt im Jahr 1953 ist mehrfach publiziert worden.

    Dazu gehören:

    1983 erschien die Broschüre „Karl-Marx-Stadt 1953“ als Band 26 der Reihe „Beiträge zur Heimatgeschichte von Karl-Marx-Stadt“, in dem auch zahlreiche Dokumente der Öffentlichkeit präsentiert wurden.

    Zuletzt wurden die Umbenennung im „Album der Chemnitzer Geschichte“ thematisiert, ein Buch, welches als Sonderband 2018 vom Stadtarchiv herausgegeben wurde. Vorausgegangen war ein Vorschlag des Politbüros des Zentralkomitees der SED. Dem Vorschlag folgend beschloss am 30.04.1953 die Regierung der DDR auf ihrer 124. Sitzung die Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx-Stadt.

    Das Protokoll dieser Sitzung befindet sich im Bundesarchiv, Bestand DC 20-I/3 Ministerrat der DDR, Signatur 186. Auf Seite 5 ist unter dem Punkt 1, Nr. 2 der Tagesordnung der Beschluss zur Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx Stadt zu finden. Dort ist auch festgelegt, dass am 10. Mai 1953 durch einen Staatsakt in Anwesenheit des Ministerpräsidenten Otto Grotewohl die Umbenennung zu vollziehen ist.

    Diese Archivale sind online über die Internetpräsenz des Bundesarchivs verfügbar und können abgerufen werden unter:

    http://www.argus.bstu.bundesarchiv.de/DC20-I-3-
    20614/mets/DC20I3_0186/index.htm?target=midosaFraContent&backlink=/DC20-I-3-
    20614/index.htm-kid-660d6ede-46df-4a44-813a-dd2941393d84&sign=DC%2020-I/3/186#9

    Ob es eine Urkunde zur Umbenennung gegeben hat, ist nicht bekannt, im Stadtarchiv Chemnitz ist
    nichts überliefert.

    Freundliche Grüße
    Sven Schulze

  • RA-294/2021: Feuerwerksverbot

    RA-294/2021: Feuerwerksverbot

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Mündliche Frage aus der Stadtratssitzung vom 15.12.2021:

    Ich habe eine Frage an Herrn Runkel. Es dreht sich um das Silvesterfeuerwerksverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Das heißt, es ist nur im privaten Bereich möglich, also bedeutet das auf privaten Grundstücken?

    Denn wir haben ja einige neuralgische Punkte wie in Einsiedel auf der Pappel. Das sind Landwirtschaftsflächen und die sind dann immer verunreinigt. Aber nicht von den Besitzern, sondern die werden als private Flächen genutzt.

    Inwieweit ist eine Handhabe dagegen möglich oder wer ist dafür zuständig?


    Die Verordnung des Freistaates verbietet auch das Mitführen von Pyrotechnik. Damit dürfte Feuerwerk auf Landwirtschaftsflächen nicht möglich und zulässig sein. Eine Kontrolle wird durch die Landespolizei, sofern möglich, erfolgen.

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

  • RA-286/2021: Umsetzung Zeitbegrenzung Gebührenfreiheit E-Autos

    RA-286/2021: Umsetzung Zeitbegrenzung Gebührenfreiheit E-Autos

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Entstehen durch die Regelung zusätzliche Aufwendungen, z.B. durch weitere Beschilderungen oder ähnliches?

    Die neue Regelung für das Parken von elektrisch betriebenen Fahrzeugen erfordert eine neue Beschriftung der 60 Parkscheinautomaten der Tarifzone I. Die Erstellung der Tarifschilder und der Austausch an den Automaten vor Ort wird durch städtisches Personal vorgenommen.

    Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt etwa 8 Stunden. Hinzu kommen Druckkosten für die neuen Tarifschil-der in Höhe von 14 Euro.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-292/2021: Zustand Karl-Marx-Monument

    RA-292/2021: Zustand Karl-Marx-Monument

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Mündliche Frage aus der Stadtratssitzung vom 15.12.2021:

    Wie ist der Zustand des Innenlebens zum Karl-Marx-Monuments?

    Die Bronzeplastik ist im Inneren durch eine Tragkonstruktion aus Stahl fixiert. Nach historischen Überlieferungen handelt es sich dabei um korrosions- und säurebeständigen Stahl. Einen Zugang ins Innere der Plastik gibt es nicht.

    Derzeit gibt es keinerlei Hinweise, die auf eine Schädigung der inneren Tragkonstruktion des Monumentes hinweisen.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-281/2021: Kosten durch Absage des Weihnachtsmarktes

    RA-281/2021: Kosten durch Absage des Weihnachtsmarktes

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Werden bzw. können die Kosten, die der Stadt durch die Absage des Weihnachtsmarktes entstanden sind, geltend gemacht werden?

    Die Kosten des Weihnachtsmarktes können nicht gesondert geltend gemacht werden, sie fließen allenfalls in die Pauschalhilfe ein.

    Wurde mit den Händlern über den Bedarf an Hilfe gesprochen bzw. erfolgen Entschädigungszahlungen?

    Einzelentschädigungen sind keine kommunale Aufgabe. Es gab wie Sie wissen Angebote, anderweitige Verkaufsmöglichkeiten zu finden.

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

  • RA-278/2021: Finanzielle Mittel des Tiefbauamtes

    RA-278/2021: Finanzielle Mittel des Tiefbauamtes

    Mündliche Frage aus der Stadtratssitzung vom 24.11.2021:

    Können die finanziellen Mittel des Tiefbauamtes, welche nicht für den Mehrbedarf des Winterdienstes 2021 benötigt werden, bis zum Jahresende zweckentsprechend verwendet oder so gebunden werden, dass diese im Jahr 2022 als Haushaltsausgaberest verbraucht werden?

  • RA-288/2021: Touristische Hinweistafeln an Autobahnen

    RA-288/2021: Touristische Hinweistafeln an Autobahnen

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Wie den Medien zu entnehmen ist, plant die Stadt Chemnitz die Aufstellung neuer touristischer Hinweistafeln auf den, die Stadt Chemnitz tangierenden Autobahnabschnitten. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragestellung:

    Wie gestaltet sich das Verfahren der Entwicklung und Aufstellung der neuen Schilder und welche zeitlichen Meilensteine sind hierbei zu berücksichtigen?


    Die Stadtverwaltung stellt bei der Autobahn GmbH des Bundes einen Antrag, die bisherigen Schilder „Stadt der Moderne“ durch Schilder mit dem Hinweis „Europäische Kulturhauptstadt 2025“ zu ersetzen. Dies ist bereits eingeleitet. Das Verfahren bei der GmbH kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ein genauer Realisierungszeitpunkt kann deshalb noch nicht genannt werden.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze

  • RA-273/2021: Überlassung von Fahrzeugen durch den „ESC“

    RA-273/2021: Überlassung von Fahrzeugen durch den „ESC“

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Welche Gründe gibt es für das Überlassen von Fahrzeugen?

      Entsprechend § 5 des Dienstleistungskonzessionsvertrages (DLKV) zwischen der Stadt Chemnitz und der „eins energie in sachsen GmbH & Co. KG“ (eins) einschließlich des 1. Nachtrages hat die Stadt sämtliche Anlagen und Betriebsmittel der Abwasserbeseitigung, die bis zum Stichtag dem ESC zugeordnet waren und dem Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlagen zu dienen bestimmt sind oder mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen, zum Zwecke der Ausübung des Vertrages auf die eins im Innenverhältnis und zum unmittelbaren Besitz übertragen. Dazu zählen auch die Kraftfahrzeuge.

      „Eins“ hat die „inetz GmbH“ in bestimmten Angelegenheiten, das Abwassernetz betreffend, nach § 25 Dienstleistungskonzessionsvertrag unterbevollmächtigt, die Stadt Chemnitz bzw. den ESC zu vertreten. Hieraus resultiert, dass auch die „inetz GmbH“ Kraftfahrzeuge nutzt.

      Derzeit werden von „eins“ und der „inetz GmbH“ 54 Fahrzeuge bzw. Anhänger usw. genutzt.
    2. Welche wirtschaftlichen Vorteile entstehen hieraus, in welcher Höhe und für wen?

      Die Ersatzbeschaffungen und die Instandhaltung liegen gemäß DLKV in Verantwortung des ESC.

      Sie werden über die bestehende Leistungsvereinbarung durch den ASR erbracht, wodurch Synergieeffekte aus den Fahrzeugbeschaffungen und Instandhaltungsmaßnahmen genutzt werden können.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • RA-268/2021: Testpflicht für geimpfte Personen

    RA-268/2021: Testpflicht für geimpfte Personen

    Sehr geehrter Herr Müller,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Warum gestattet die Stadt Chemnitz, dass geimpfte Personen ungetestet öffentlich zugängliche Räume wie Gaststätten, Kinos, Theater, Hallenbäder etc. betreten dürfen?

      Die Zugangsregelungen zu den genannten Einrichtungen legen die Bundesländer regelmäßig fest. In Sachsen regelt dies die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung des Freistaates in der jeweils gültigen Fassung.
    2. Ist es seitens der Stadt Chemnitz vorgesehen, die bisherige Testpflicht auch auf bereits geimpfte Personen auszuweiten?

      Nein, siehe Frage 1.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister