Kategorie: Ratsanfrage

  • IA-222/2023: Zusammenarbeit von ASR und KHS 2025 GmbH

    IA-222/2023: Zusammenarbeit von ASR und KHS 2025 GmbH

    Sehr geehrte Stadträte,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    1. Steht die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH im Kontakt mit dem ASR, um
      das zu erwartende Szenario zu bewerten und darauf zu reagieren?
    2. Ist es perspektivisch angedacht, für das Jahr 2025 das Personal des ASR aufzustocken,
      eventuell unter Zuhilfenahme der Leistungen von Subunternehmen?
    3. Gibt es Planungen im ASR, den technischen Bestand aufzustocken, um eine saubere
      Stadt gewährleisten zu können?


      Im verwaltungsinternen Koordinierungsstab der Kulturhauptstadt ist neben Vertretern der Dezernate auch die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH vertreten. Ein Informationsfluss ist somit auch in Richtung ASR sichergestellt. Projektpartner der GmbH werden durch diese auch auf die städtischen Regularien, beispielsweise zur Müllbeseitigung bei Veranstaltungen, hingewiesen. Zudem wird im Oktober eine Abstimmung zwischen der Geschäftsführung der GmbH und der Betriebsleitung des ASR stattfinden, bei der technische und personelle Erfordernisse erörtert werden. Sofern erforderlich, ist danach über eine personelle Aufstockung oder die Zuhilfenahme von Leistungen von Subunternehmen zu entscheiden. Hierbei wäre auch eine Verlängerung der befristeten Mitarbeiter des Winterdienstes 2024/2025 möglich.

      Die technische Ausstattung wird in Abhängigkeit der Anforderungen geplant. Bei Bedarf könnte erforderliche Fahrzeugtechnik über Dienstleister angemietet werden.
    4. Können zu Frage 3 und 4 konkrete Angaben gemacht werden, sollten beide Fragen mit Ja
      beantwortet werden können? Wenn ja, bitten wir um diese Angaben.


      entfällt

      Freundliche Grüße

      i. V. Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin
  • RA-129/2023: Abriss der Brücke am Pleißenbach

    RA-129/2023: Abriss der Brücke am Pleißenbach

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Aufgrund des Abrisses der Brücke am Pleißenbach haben die Anwohner jetzt erschwerte Zugänge zur Limbacher Straße. Hat die Verwaltung für die Übergangszeit eine Ersatzbrücke geplant, die dort bis zum Neubau der Brücke installiert wird?

    Um alternative fußläufige Wegeverbindungen durch den Pleißenbachgrünzug (ehemaliger Güterbahnhof Altendorf) zu ermöglichen, soll zeitnah die bestehende Brücke Am Stadtgut bis auf Weiteres auch weiterhin für Fußgänger zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht dann einen direkten Durchgang vom Gutsweg zur Limbacher Straße durch das aktuelle Baufeld hindurch. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen für ein weitestgehend reibungsloses Nebeneinander von Bauunternehmen und Fußgänger:innen werden geschaffen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-130/2023: Problem zu Veranstaltungen im Jahr 2025

    RA-130/2023: Problem zu Veranstaltungen im Jahr 2025

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Könnte im Jahr 2024 begonnen werden, die jetzigen kommunalen Vorschriften zu Brand, Unfall, Rettungswegen und sanitären Anlagen so zu prüfen, dass in einem neuen Ermessungsspielraum ein mögliches Minimum der Auflagen erreicht werden könnte?

    Im Rahmen der Kulturhauptstadt 2025 können die öffentlich – rechtlichen Vorschriften nicht herabgesetzt werden, um vereinfacht Veranstaltungen zu ermöglichen. Die maßgeblichen Vorschriften dienen zum einen der Sicherheit des Veranstalters und vor allem der Gäste oder Besucher. Nicht zuletzt werden die Belange von Dritten, zum Beispiel der Nachbarn, beleuchtet und berücksichtigt. Da sich Chemnitz in den nächsten Jahren, insbesondere 2025, im Fokus der europaweiten Aufmerksamkeit befindet, sollten alle Beteiligten um die Sicherheit unserer Gäste bemüht sein.

    Darüber hinaus ist die kommunale Verwaltung an die gesetzlichen Vorgaben durch Bund und Land gebunden. Eine Veränderung der geltenden Regelungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Natürlich hat auch die Stadtverwaltung ein großes Interesse daran geplante Veranstaltungen zu ermöglichen. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen wird Sie von dem gegebenen Ermessensspielraum Gebrauch machen. Die entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung werden den Veranstaltern bei der Planung beratend zur Verfügung stehen. Es ist ihnen nur zu raten, möglichst frühzeitig auf die Verwaltung zuzukommen, um eventuelle Problemstellungen zur Lösung zu bringen.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-131/2023: Talsperre Euba

    RA-131/2023: Talsperre Euba

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Wie geht es mit der Talsperre in Euba weiter?

    Wie bereits informiert und angekündigt, wurde nunmehr die Erstellung eines Nutzungskonzeptes zum weiteren Umgang/zur weiteren Entwicklung der Talsperre Euba in Auftrag gegeben.

    Hierzu wird es im Oktober eine erste Anlaufbesprechung mit der Landesdirektion Sachsen/Talsperrenaufsicht/Obere Wasserbehörde hinsichtlich der Klärung zu beachtender gesetzlicher Vorgaben, Bestimmungen, usw. geben.

    Danach wird die im Beschluss B-226/2020 festgelegte Beteiligung der Fachämter, der Fachgremien und des Ortschaftsrates zu weiterführenden Abstimmungen, Vorschlägen, Ideen etc. pp. erfolgen.

    Vielleicht wäre auch eine Besichtigung vom ASM möglich?

    Eine Besichtigung mit dem ASM und dessen Beteiligung im Rahmen der Erstellung des Nutzungskonzeptes ist auf jeden Fall möglich und erforderlich. Sinnvoll wäre hier ein erster Vororttermin Ende Oktober/ Anfang November. Zu diesem Zeitpunkt sollten dann schon, wie unter Frage 1 bereits beschrieben, grundlegende rechtliche und behördliche Belange erörtert sein und wir wären zu diesbezüglichen orientierenden Aussagen in der Lage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-132/2023: Südring in Richtung Oberlichtenau

    RA-132/2023: Südring in Richtung Oberlichtenau

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters und in Abstimmung mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Folgendes mit:

    Wie geht es mit dem Südring in Richtung Oberlichtenau weiter?

    Auf Grundlage des Berichtes der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) zur „Voruntersuchung Stufe II, B 107 – Südverbund Chemnitz – A 4“ vom Dezember 2019 haben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) die Variante 4 als Vorzugsvariante bestätigt (siehe nachfolgende Abbildung) und als Grundlage der weiteren Planungen definiert.

    Die Vorzugsvariante soll ausgehend vom Südverbund, Teil IV, Abschnitt 1 östlich der bestehenden Frankenberger Straße (B 169) / Chemnitzer Straße (S 200) eingeordnet werden und an die bestehende Autobahn-Anschlussstelle Chemnitz-Ost anbinden.

    Die weitere Planung und Umsetzung des Vorhabens erfolgt unter Federführung des LASuV. Aktuell werden die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) im Wettbewerb vergeben. Der Zuschlag soll bis Ende 2023 erteilt werden. Der Planungsauftakt werde für das erste Quartal 2024 angestrebt. Gleichzeitig werde die Planung der Ingenieurbauwerke und Umweltleistungen ausgeschrieben und vergeben. Die Baugrunduntersuchung soll im Jahr 2024 durchgeführt werden.

    In Vorbereitung der weiteren Planungsphasen werden aktuell Vermessungsarbeiten zwischen der B 169 und der A4 durchgeführt.

    Das LASuV habe bereits erste Abstimmungen mit zahlreichen Anwohnern im Plangebiet, der Gemeinde Lichtenau sowie den Lichtenauer Mineralquellen GmbH geführt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • IA-208/2023: Möbelgeld für ukrainische Flüchtlinge

    IA-208/2023: Möbelgeld für ukrainische Flüchtlinge

    Sehr geehrte Herren Stadträte,

    Ihre Anfrage beantworte ich im Auftrag des Oberbürgermeisters wie folgt:

    1. Wieviel Menschen aus der Ukraine sind in Chemnitz als Kriegsflüchtlinge in Wohnungen der GGG untergebracht?

      Die Anzahl der untergebrachten Personen aus der Ukraine in Wohnungen der GGG kann nicht benannt werden, da sich dieser Personenkreis eigenständig Wohnraum gesucht und angemietet hat.
    2. Wieviel Wohnungen wurden dafür zur Verfügung gestellt?

      siehe Beantwortung Frage 1
    3. Wieviel Wohnungen davon wurden möbliert übergeben?

      siehe Beantwortung Frage 1
    4. Wieviel Euro hat die Stadt Chemnitz der GGG für die Herrichtung der benötigten Wohnungen seit 2022 gezahlt?

      siehe Beantwortung Frage 1
    5. Wieviel Anträge auf das sogenannte „Möbelgeld“ für die Ersteinrichtung wurden durch ukrainische Flüchtlinge gestellt und genehmigt?

      Eine solche Auswertung ist im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht möglich, da nicht nach einzelnen Personengruppen unterschieden wird.
    6. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, dass das „Möbelgeld“ unberechtigt bezogen wurde, wenn ja, in wieviel Fällen?

      siehe Beantwortung Frage 5

      Freundliche Grüße

      Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin
  • RA-093/2023: Fußgänger-Sicherheit im Bereich Straßenbahnmuseum

    RA-093/2023: Fußgänger-Sicherheit im Bereich Straßenbahnmuseum

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wurde der o.g. Standort von der Verkehrsbehörde (ggf. auch unabhängig zu den Untersuchungen aufgrund BA-009/2020) bereits hinsichtlich der Einrichtung eines Fußgängerüberweges/einer Querungshilfe untersucht und wenn ja, wann ist mit der Umsetzung einer Maßnahme zur Erhöhung der Fußgängersicherheit zu rechnen?

      Für Fußgänger und Radfahrer ist auf der Zwickauer Straße der Bau einer Mittelinsel in Höhe Schillstraße vorgesehen.

      Eine weitere Querungshilfe (markierte Mittelinsel) befindet sich auf der Zwickauer Straße zwischen Am Feldschlößchen und Tieckstraße.

      Weitere Querungshilfen sind auf der Zwickauer Straße im Bereich des Straßenbahnmuseums und der daneben befindlichen Discountmärkte nicht geplant.

      Freundliche Grüße

      i.V. Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin
  • RA-095/2023: Ampelschaltung vom Goethering stadtauswärts

    RA-095/2023: Ampelschaltung vom Goethering stadtauswärts

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Kann die Ampelschaltung vom Goethering kommend stadtauswärts geprüft werden?

    Es gab Anfragen, dass man wenigstens bis zum Ikarus in einer Grünphase dort durchkommt, weil man steht dort grundsätzlich fast bei jeder Ampel, wenn man dort mit einer 50 weiterfährt, wieder im Rotbereich.


    Grundsätzlich ist auf der Stollberger Straße stadtauswärts zwischen Haydnstraße und WladimirSagorski Straße eine Grüne Welle vorhanden. Sie ist auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgelegt.

    Beeinflusst wird die Grüne Welle bspw. durch:

    • die ÖPNV-Bevorrechtigung

      In Chemnitz wird der ÖPNV an den Ampeln bevorrechtigt, um beispielsweise die ÖPNV Fahr- und Verlustzeiten zu minimieren und somit die Pünktlichkeit sowie die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen.
      Im Rahmen der Bevorrechtigung u.a. der Straßenbahnlinie 4 an den Ampeln entlang der Stollberger Straße wird so bei Erfordernis in die Grüne Welle eingegriffen. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass die Grüne Welle für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf der Stollberger Straße zugunsten des ÖPNV zeitweise bzw. abschnittsweise eingeschränkt wird.
    • Verkehrsaufkommen / -verhalten

      Wird die Plangeschwindigkeit der Grünen Welle von 50 km/h nicht erreicht (z. B. bei hohem Verkehrsaufkommen) oder wird schneller / langsamer gefahren, funktioniert die Grüne Welle nicht oder nur eingeschränkt.
      Aktuell arbeiten wir am Aufbau eines verkehrstechnischen Qualitätsmanagements, welches wir gemeinsam mit der CVAG für Chemnitz an der Linie 2 pilotieren möchten. Sofern erfolgreich, kann eine anschließende Analyse der Linie 4 und somit auch des von Ihnen benannten Bereichs für den MIV in Aussicht gestellt werden.

      Freundliche Grüße

      i.V. Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin
  • IA-181/2023: Mietverhältnis Moritzhof

    IA-181/2023: Mietverhältnis Moritzhof

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Bis wann hat die Stadt Chemnitz das BVZ Moritzhof für die Verwaltung angemietet?

      Der bestehende Mietvertrag für die Räumlichkeiten im Moritzhof endet zum 15.10.2024.
    2. Wurde der bisher bestehende Mietvertrag in den letzten sechs Monaten verlängert?
      Wenn ja, welchen Zeitraum umfasst die Verlängerung?


      Die Stadt hat noch keinen neuen Mietvertrag mit dem Eigentümer des Moritzhofes geschlossen. Es finden Gespräche über eine mögliche Verlängerung bis zum Sommer 2028 statt.
    3. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem jetzigen Vermieter zur weiteren
      langfristigen Nutzung durch die Verwaltung?


      Derzeit wird das erstellte Raumbuch auf die aktuellen Anforderungen überarbeitet.
    4. Wieviel alternative Angebote für die derzeit im BVZ untergebrachten Verwaltungsteile gibt es Stand Juni 2023 in anderen Objekten?

      Für die innerstädtische Bewerber- und Standortsuche wurde im Juli 2021 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dessen liegen insgesamt 3 Mietangebote vor, welche die Anforderungen für eine Unterbringung der Verwaltungsteile erfüllen.
    5. Welche Objekte umfassen die alternativen Angebote?

      Die Mietangebote aus dem Jahr 2021 umfassen die Bestandsgebäude „Moritzhof“ und „Chemnitz Plaza“ sowie den Neubau „“Neue Johannisvorstadt“.
    6. Wann wird die Entscheidung zur weiteren Nutzung des BVZ oder eines Umzugs in ein Alternativ-Projekt dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt?

      Die Zeitschiene befindet sich noch im Abstimmungsprozess.

      Freundliche Grüße

      i.V. Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin
  • IA-180/2023: Johannisvorstadt Baufeld 1, 2 und 3

    IA-180/2023: Johannisvorstadt Baufeld 1, 2 und 3

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wird beim Projekt „Johannisvorstadt“, speziell den Baufeldern 1, 2 und 3 der geplante
      Zeitrahmen eingehalten?


      Die Baufelder 1 und 2 werden durch den Investor Simmel bebaut. Das Baufeld 3 wurde im
      vergangenen Jahr durch Hansa Real Estate an bpd verkauft, mit dem Ziel einer hochwertigen
      Wohnbebauung.

      Im Kaufvertrag mit dem Investor Simmel ist geregelt, dass nach Erteilung der Baugenehmigung
      innerhalb von 5 Jahren die Bebauung beendet sein muss. Die Baugenehmigung liegt seit
      12.04.2022 vor, der Abschluss der Baumaßnahme wird in 2025 sein.

      Im Kaufvertrag mit HRE/bpd ist geregelt, dass nach Fertigstellung der archäologischen Grabungen
      innerhalb von 8 Jahren die einzelnen Baufelder fertiggestellt werden müssen. Am 14.04.2022
      waren die Grabungen im Baufeld 1 – 3 beendet.

      Aus jetziger Sicht gibt es keine Hinweise, dass der Zeitrahmen nicht eingehalten wird.

      2. Wenn nein, warum nicht?


      3. Wie ist nach Kenntnis der Stadt Chemnitz der Vermietungsstand (bitte nach Nutzung
      aufschlüsseln)?

      Im Baufeld 1 ist bekannt, dass im Erdgeschoss ein Simmel-Markt verortet werden soll. Über
      weitere Vermietungsstände ist die Stadt Chemnitz nicht informiert.

      4. Hat die Stadt Chemnitz dem Vermieter einen Nutzungs-Mix in den
      Verkaufsverhandlungen vorgegeben?


      Die jeweiligen Investoren sind gemäß den Verkaufsverträgen an die Einhaltung des durch den
      Stadtrat beschlossenen und somit rechtskräftigen B-Plan „Neue Johannisvorstadt“ gebunden.

      5. Hat die Stadt Chemnitz dem Vermieter einen Nutzungs-Mix in den
      Verkaufsverhandlungen vorgegeben?


      Die jeweiligen Investoren sind gemäß den Verkaufsverträgen an die Einhaltung des durch den
      Stadtrat beschlossenen und somit rechtskräftigen B-Plan „Neue Johannisvorstadt“ gebunden.

    Freundliche Grüße

    i.V. Dagmar Ruscheinsky
    Bürgermeisterin