Kategorie: Ratsanfrage

  • IA-075/2023: Grundsteuer

    IA-075/2023: Grundsteuer

    Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Für welche Arten von Grundstücken ist die Stadt Chemnitz grundsteuerpflichtig?

      Die Stadt Chemnitz ist für folgende Grundstücksarten grundsteuerpflichtig:
    • unbebaute Grundstücke
    • Mietwohngrundstücke
    • gemischtgenutzte Grundstücke
    • Geschäftsgrundstücke
    • sonstige bebaute Grundstücke
    • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

    2. Wie viele Grundstücke im Besitz der Stadt Chemnitz betrifft die Grundsteuerabgabe?

    Die Grundsteuererklärungsabgabe im Rahmen der Grundsteuerreform betrifft alle Grundstücke, welche sich zum Stichtag 01.01.2022 im Eigentum der Stadt Chemnitz befunden haben. Erklärungspflichtig sind sowohl grundsteuerpflichtige als auch grundsteuerbefreite Flurstücke. Es befinden sich ca. 11.200 Flurstücke im Eigentum der Stadt Chemnitz.

    3. Wie ist seitens der Stadtverwaltung Chemnitz der Bearbeitungsstand der Grundsteuerabgabe zum 31.01.2023?

    Die Grundsteuererklärungen sind von allen grundstücksverwaltenden Organisationseinheiten für grundsteuerpflichtige Flurstücke im Wesentlichen fristgerecht bis 31.01.2023 erfolgt.

    Folgende Ausnahmen sind noch offen:

    • 1 Flurstück der land- und forstwirtschaftlichen Flächen der Stadt (A 67)
    • Flurstücke im Bereich Kleingärten/Erholungsgärten (A 67)
      Die Abgabe der Erklärungen der grundsteuerbefreiten Grundbesitze der Gebietskörperschaften
      bringt aufgrund der Vielzahl der Fälle viele Kommunen an die Grenze der Belastbarkeit. Aus
      diesem Grund befindet sich der Sächsische Städte- und Gemeindetag e.V. (SSG) mit der
      Finanzverwaltung in Abstimmung, um einen möglichst praktikablen Weg für die Abgabe der
      Erklärung zu erreichen. Aufgrund des laufenden Abstimmungsprozesses bittet der SSG vorerst
      mit der Abgabe von Erklärungen zum grundsteuerbefreiten Grundbesitz noch zu warten. Die
      Kapazitäten der Finanzverwaltung sollen sich prioritär mit den grundsteuerrelevanten
      wirtschaftlichen Einheiten befassen.

    4. Bestehen Verzögerungen bei der Abgabe, wenn ja, wie erklären sich diese?

    Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass diese Aufgabe ohne Zuführung von personellen Kapazitäten und neben den originären Aufgaben zu erledigen war und insofern die Bereiche der dezentralen Grundstücksverwaltung vor große Herausforderungen stellte.

    Bei einigen Einheiten war der Zeitaufwand durch Recherchen für die Differenziertheit der erforderlichen Angaben sehr hoch.

    Der teils verspätete Eingang der Informationsschreiben des Finanzamtes (mit den Angaben zum Aktenzeichen und Flurstück) der initial für den einzelnen Bearbeitungsprozess ist, verursachte ebenso Verzögerungen hinsichtlich der Zuordnung zur Stadt Chemnitz sowie der Feststellung der zuständigen Ämter inkl. Weiterleitung an diese.

    Die maßgeblichen Verzögerungen im Bereich Kleingärten/Erholungsgärten (A 67) ergeben sich aus der Vielzahl der betroffenen Flurstücke, bei denen eine teils umfangreiche Mitwirkung der Pächter erforderlich ist. Dem gegenüber standen fehlende Personalkapazitäten aus verschiedenen Gründen. Hinzukommend ergaben sich Verzögerungen in der Herstellung einer technischen Lösung für eine Schnittstelle zwischen dem stadtverwaltungsinternen Programm IMS und dem Steuerverwaltungsprogramm ELSTER, welche eine automatisierte Erklärungsabgabe realisieren sollte.

    Für das noch offene Flurstück der land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus der Gemarkung Kändler (Landkreis Zwickau) wurde das zuständige Finanzamt – hinsichtlich des für die Erklärung notwendigen Aktenzeichens – angefragt. Sobald dieses vorliegt, sind die Grundsteuererklärungen für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen vollständig.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • IA-070/2023: Umsetzung Ratsbeschlüsse am Beispiel Objekt Verkehrserziehung

    IA-070/2023: Umsetzung Ratsbeschlüsse am Beispiel Objekt Verkehrserziehung

    Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Ist es beabsichtigt den Beschluss zukünftig noch umzusetzen?
    2. Wenn nein, wann wurde die Entscheidung zur Nichtumsetzung getroffen?
    3. In welcher Form wurde der Stadtrat von einer Nichtrealisierung unterrichtet?

      Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet:
      Für die Nutzungsaufnahme des Objektes Konradstraße 7 zur schulischen Verkehrserziehung ist der 15. März 2023 vorgesehen. Darüber wurde im Schul- und Sportausschuss bereits informiert.

      Derzeit sind noch abschließende Restbauleistungen zu erfüllen.
    4. Warum ist der Beschluss B-358/2019 nicht in der Auflistung der nicht umgesetzten
      Ratsbeschlüsse gemäß Ratsanfrage RA-026/2022 aufgeführt?


      Für diesen Beschluss wurde nach der Beschlussfassung irrtümlich keine Beschlusskontrollaufgabe über das Ratsinformationssystem ausgelöst. Daher ist der Beschluss nicht in der Übersicht enthalten. Für dieses Versehen wird um Entschuldigung gebeten.
    5. Ist zukünftig eine Rechenschaftslegung des Oberbürgermeisters über nicht umgesetzte
      Beschlüsse geplant?


      Der aktuelle Stand der Umsetzung ist für alle Beschlüsse nach Gremien geordnet im Ratsinformationssystem hinterlegt und damit für alle Stadtratsmitglieder über das Gremieninformationssystem jederzeit einsehbar.
    6. Ist es formalrechtlich geboten, nicht umsetzbare Beschlüsse aufzuheben?

      Der Bürgermeister ist zum Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderates verpflichtet, es sei denn, dass er nach § 52 Abs. 2 SächsGemO widerspricht.

      Kommt es bei der Realisierung von Beschlüssen zu Problemen oder einer neuen Sachlage und somit zum Zeitverzug oder in Einzelfällen nicht zur Umsetzung informiert in der Regel der zuständige Bürgermeister schriftlich bzw. im zuständigen Gremium darüber.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • IA-054/2023: Ausrüstung und Personal der Chemnitzer Feuerwehren

    IA-054/2023: Ausrüstung und Personal der Chemnitzer Feuerwehren

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wie viele aktive Kameraden hat jede einzelne Wehr, Stand 31.12.2022?

      Im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Chemnitz, in den Bereichen Feuerwehr / Rettungsdienst und IRLS sind derzeit 313 Bedienstete (Beamte und Angestellte) tätig.

      In den Wehren der Freiwilligen Feuerwehr waren mit Stand vom 31.12.2022 397 aktive Kameraden über 18 Jahre tätig.
    • FFW Adelsberg 32
    • FFW Altchemnitz 31
    • FFW Einsiedel 25
    • FFW Erfenschlag 23
    • FFW Euba 32
    • FFW Glösa 22
    • FFW Grüna 26
    • FFW Klaffenbach 23
    • FFW Kleinolbersdorf / Altenhain 21
    • FFW Mittelbach 23
    • FFW Rabenstein 35
    • FFW Röhrsdorf 28
    • FFW Siegmar 23
    • FFW Stelzendorf 27
    • FFW Wittgensdorf 27

    2. Können in jeder Wehr die Fahrzeuge doppelt besetzt werden?

    In der FF können anhand der aktiven Kameraden die Fahrzeuge gemäß Brandschutzbedarfsplan doppelt besetzt werden. In der BF werden die Fahrzeuge tagesaktuell per Dienstplan besetzt.

    3. Welche Wehren sind unterbesetzt?

    siehe Punkt 2.

    4. Was unternimmt die Verwaltung, um neue Mitglieder für die Wehren zu gewinnen?

    Das Amt 37 informiert durch Öffentlichkeitsarbeit über die Feuerwehr Chemnitz. Die Stadt Chemnitz unterstützt aktiv die Arbeit der FF und speziell der Jugendfeuerwehr. Weiterhin wird die Arbeit der Jugendfeuerwehr durch eine finanzielle Zuwendung der Stadt Chemnitz über den Stadtfeuerwehrverband unterstützt. Die Standortwehren (FF) organisieren die Mitgliedergewinnung eigenständig über eine sehr gute Jugendarbeit und Veranstaltungen.

    5. Sind alle Fahrzeuge ordnungs- und zeitgemäß ausgestattet?

    Dem jeweiligen Alter der Fahrzeuge entsprechend ja, ältere Fahrzeuge wurden teilweise modernisiert.

    6. Wenn nein, bei welcher Wehr ist dies nicht der Fall?

    entfällt

    7. Wie viele Fahrzeuge sind über 20 Jahre alt?

    In der gesamten Feuerwehr Chemnitz sind derzeitig 27 Kraftfahrzeuge, 2 Gabelstapler, 12 Feuerwehranhänger und 9 Abrollbehälter älter als 20 Jahre.

    8. In welcher Wehr befinden sich diese Fahrzeuge?

    Es befindet sich in jeder FF und in jeder Wache der BF mindestens ein Fahrzeug wie im Punkt 7. beschrieben.

    9. Welche Fahrzeuge sollten ausgetauscht werden?

    Generell werden solche Entscheidungen aus einsatztaktischer und haushalterischer Sicht
    getroffen.

    10. Müssen Fahrzeuge innerhalb der nächsten 1,5 Jahren angeschafft werden, wenn ja
    welche?


    Derzeitig laufen Beschaffungen aus den vergangenen Jahren (Lieferzeiten bis 2 Jahre), und
    die für das Jahr 2023 geplanten Fahrzeuge werden nach Freigabe des Haushaltes
    ausgeschrieben.

    11. Befindet sich die persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte auf dem aktuellen
    Stand?


    Die persönliche Schutzausrüstung (Einsatzbekleidung) befindet sich auf dem aktuell geforderten Stand.

    12. Ist die persönliche Schutzausrüstung eines jeden Kameraden fehlerfrei bzw. ohne Mangel? (Risse in Hosen/Nackenschutz zerbröselt/fehlende Hosenträgerclipse…)

    Die Schutzausrüstung der Kameraden ist in der Regel fehlerfrei, ohne Mängel. Beschädigte Schutzausrüstung kann bei Bedarf getauscht oder repariert werden. Probleme bereiten uns leider derzeitig die Neubeschaffungen von Schutzausrüstungen. Hierbei sind die teilweise stark gestiegenen Preise und die Lieferschwierigkeiten ein echtes Problem. Durch den sehr positiven Trend der steigenden Mitgliederzahlen im Bereich der FF ist natürlich auch der Grundbedarf an Schutzausrüstung gestiegen.

    13. Wenn nein bei Frage 12, wie viele Kameraden müssen mit mangelhafter persönlicher
    Schutzausrüstung arbeiten?


    entfällt

    14. Über wieviel Sirenen verfügt die Stadt Chemnitz? Bitte nach Orts- bzw. Stadtteilen
    auflisten.


    Die Stadt Chemnitz verfügt derzeitig über 23 elektronische und 6 Motorsirenen. Die Standorte sind unter dem folgenden Link sehr gut dargestellt:
    https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/ordnung-undsicherheit/bevoelkerungsschutz/warndienst/sirenen/index.html

    15. Wie viele sind funktionstüchtig? Bitte nach Orts- bzw. Stadtteilen auflisten?

    Alle Sirenen sind funktionstüchtig.

    16. Wie viele werden automatisch über die Leitstelle bzw. müssen manuell angesteuert werden? Bitte nach Orts- bzw. Stadtteilen auflisten.

    Alle Sirenen können über die IRLS angesteuert werden.

    17. Bei wie vielen Sirenen sind die Tonfolgen wie „Warnung“ oder „Entwarnung“ hinterlegt?
    Bitte nach Orts- bzw. Stadtteilen auflisten.


    Bei allen Sirenen können diese Tonfolgen abgespielt werden. Weiterhin besitzen die 23 elektronischen Sirenen eine Sprachausgabe.

    18. Welche finanziellen Aufwendungen hat die Stadt Chemnitz mit der Instandhaltung der Sirenen?

    Die Instandhaltung der Sirenen erfolgt über einen Wartungsvertrag. Die Kosten ohne Reparaturen belaufen sich auf ca. 5.000 Euro.

    19. Wie viele ehrenamtliche Helfer und wie viele hauptberufliche Mitarbeiter sind im Katastrophenschutz tätig?

    In den Katastrophenschutzeinheiten sind 153 ehrenamtliche Helfer und Helferinnen tätig. In der Abteilung 37.1 Zivil- und Katastrophenschutz sind 5 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tätig.

    20. Wie viele der ehrenamtlichen Helfer arbeiten in „systemrelevanten“ Berufsgruppen, wie z.B. der Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Energieversorger, medizinischen Berufen usw.?

    Hierzu können wir keine Aussagen treffen.

    21. Welche jährlichen Kosten fallen tatsächlich im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz an? Bitte nach einzelnen Kostenpunkten für Personal, Objektmiete, Ausbildung, Verpflegungs- und Versorgungsbevorratung und Fuhrparkunterhaltung auflisten?

    Folgende Kosten sind gemäß Haushaltsplan im Jahr 2022 entstanden:

      • Kosten für Fahrzeuge 26.589,65 Euro
      • Kosten für die ehrenamtliche Tätigkeit 11.527,93 Euro
      • Kosten Personal Abteilung 37.1 240.320,33 Euro
      • Kosten für Verpflegung, Bekleidung und Fortbildung 54.097,60 Euro

      22. Welche Standorte zur Unterbringung von Fahrzeugen, Personal und Verpflegungs- und
      Versorgungsbevorratung bezüglich des Katastrophenschutzes werden durch die Stadt
      Chemnitz vorgehalten?


      Zur Unterbringung von Fahrzeugen, Personal der Verpflegungs- und Versorgungsbevorratung wird hauptsächlich das Feuerwehrtechnische Zentrum genutzt. Weiterhin werden auch die Gerätehäuser der FFW teilweise für diese Zwecke genutzt.

      23. Sind die vorhandenen Systeme ausreichend oder besteht hier dringender
      Handlungsbedarf und wenn ja, welcher?


      Die vorhandenen Systeme sind derzeitig ausreichend. Für die angekündigte (Bund) Erweiterung des Fahrzeugbestandes der 25. MTF Chemnitz gibt es derzeitig noch keine Ressourcen zur Unterbringung.

      Freundliche Grüße

      Knut Kunze
      Bürgermeister

    1. IA-055/2023: Zusatzalarmierung

      IA-055/2023: Zusatzalarmierung

      Sehr geehrte Stadträte,

      zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

      1. Welche Kosten entstehen bei Ausrüstung der gesamten Chemnitzer Wehr?

        Für Bereitstellung der App für die Kräfte aller Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Chemnitz werden bis zum Jahr 2025 für die Nutzung Kosten in Höhe von ca. 22.900 € entstehen.

        Enthalten sind zudem die Softwarelizenz für die IRLS Chemnitz-Erzgebirge-Mittelsachsen sowie für die Anzeige der Einsatzinformationen und die Rückmeldungen der alarmierten Einsatzkräfte auf Displays in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren. Ebenso sind Kosten für den Alarmausdruck für ausrückende Einsatzkräfte mit zusätzlichen Einsatzinformationen auf
        Netzwerkdruckern in den Gerätehäusern enthalten, anstatt des bislang erfolgten und
        problembehafteten Faxversandes.
      2. Welche Kosten entstehen pro Wehr?

        Kosten pro Wehr werden für die App nicht entstehen, weil es sich um ein für alle Freiwilligen
        Feuerwehren der Stadt Chemnitz dimensioniertes Gesamtpaket (App, Display, Alarmdrucker)
        handelt.
      3. Welche Wehr ist bereits damit ausgerüstet?

        Alle 15 Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz sind seit Mitte 2021 mit der App ausgestattet. Zudem sind 14 Freiwillige Feuerwehren jeweils mit Display und Alarmdrucker ausgestattet.
      4. Entstehen laufende Kosten oder einmalige Grundkosten?

        Laufende Kosten entstehen in Höhe von ca. 715 €/p. a., einmalige Grundkosten entstehen nicht.
      5. Welche Kosten entstehen pro Kamerad der nachträglich aktiviert wird?

        Bis zum Jahr 2025 entstehen keine weiteren Kosten, d. h. auch keine Kosten für neu hinzukommende Kameradinnen bzw. Kameraden.
      6. Welche Wehr hat Interesse an einer App-Alarmierung?

        Grundsätzlich haben alle 15 Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz sehr großes Interesse an einer zusätzlichen, d. h. die Digitale Funk-Alarmierung der Feuerwehren ergänzende Einsatzinformation für die Kameradinnen bzw. Kameraden per App bekundet.

        Freundliche Grüße

        Knut Kunze
        Bürgermeister
    2. IA-039/2023: Mobile Blitzerkontrollen in Chemnitz

      IA-039/2023: Mobile Blitzerkontrollen in Chemnitz

      1. Nach welchen Kriterien werden die Standorte der mobilen Blitzeranlagen entschieden?

        Das im Interview benannte Konzept wird in der Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst, Sachgebiet
        Verkehrsüberwachung, seit Oktober 2019 umgesetzt. Das Konzept wurde dem Bürgermeister Herrn
        Kunze nach seinem Amtsantritt im Oktober 2022 vorgestellt und dessen weitere Anwendung
        bestätigt.

        Danach werden die Messstandorte der mobilen Messanlagen (Messfahrzeuge oder Ausbau der
        Anlage) und der teilstationären Messanlagen (Enforcement-Trailer) an ausgewiesenen
        Unfallschwerpunkten bzw. Unfallhäufungsstellen, Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern,
        Pflegeheimen, Umleitungsstrecken, Baustellen, nach Bürgereingaben, zur Einhaltung des
        Lärmschutzes und zur general- bzw. allgemeinpräventiven Verkehrsüberwachung ausgewählt.
        Unter general- bzw. allgemeinpräventiver Verkehrsüberwachung sind hierbei Messstellen im
        gesamten Stadtgebiet zu verstehen, an denen präventiv die Einhaltung der vorgeschriebenen
        Höchstgeschwindigkeit zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit überwacht wird. Hierzu zählen
        sowohl Hauptverkehrsstraßen als auch Nebenstraßen, Wohngebiete und Tempo-30-Zonen.
      2. Wieviel mobile Blitzerkontrollen wurden 2022 durchgeführt?

        Insofern sich die Anfrage auch auf die Aufstellorte der Enforcement-Trailer bezieht, wird auf die
        Beantwortung der Informationsanfrage IA-030/2023 verwiesen.
        Aufgrund der Fragestellungen und der Übersichtlichkeit wurde eine Statistik zur Anzahl der
        bedienten Messstellen und nicht einzelner Kontrollen erstellt. Hierbei ist zu beachten, dass die
        Messstellen teilweise mehrfach bedient wurden.

        Im Jahr 2022 wurden insgesamt 256 verschiedene Messstellen durch die Vollzugsbediensteten der
        mobilen Verkehrsüberwachung bedient.
      3. Wieviel dieser Kontrollen wurden an belegbaren Unfallschwerpunkten sowie potentiellen Gefahrenstellen (Schulen, Kitas etc.) durchgeführt?

        Baustelle/Umleitung: 8
        Bürgereingabe: 80
        Erfüllung mehrerer Kategorien: 34
        Kindertagesstätte: 9
        Krankenhaus/Pflegeheim: 10
        Lärmschutz: 4
        Schule: 18
        Unfallschwerpunkt: 5
        Gesamt: 168
      4. Wieviel dieser Kontrollen wurden unter dem Begriff „Allgemeinprävention“ durchgeführt?

        Es wurden an 88 Messstellen general- bzw. allgemeinpräventive Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt.

        Freundliche Grüße

        Knut Kunze
        Bürgermeister
    3. RA-239/2022: Talsperre Euba

      RA-239/2022: Talsperre Euba

      Sehr geehrter Herr Boden,
      zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

      1. Was passiert mit diesem Denkmalschutz, wenn diese Technik, die im Dokument genauso dokumentiert ist, nicht mehr vorhanden ist?

        Kurzcharakteristik aus Liste des Landesamtes für Denkmalpflege in Sachsen: „Staumauer einer Talsperre mit Striegeltürmchen, Schieberhaus, Hochwasserüberlauf und Tosbecken einschl. noch vorhandener Schiebertechnik; anspruchsvoll gestaltetes Mauerbauwerk, wirkungsvoll rhythmisiert durch Turmaufbauten, Talsperre diente der Wasserversorgung der Bahn, technikgeschichtlich von
        Bedeutung.“

        Im Rahmen der Gefahrenabwehr und Herstellung der Hochwassersicherheit wird u.a. die Schiebertechnik gesichert und eingelagert. Wie damit im Weiteren umgegangen wird, wird gemeinsam mit der unteren Denkmalbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege erörtert und abgestimmt.

        Das Schieberhaus selbst soll in seiner bestehenden Substanz derzeitig erhalten bleiben. Bei einer Sanierung der Stauanlage wird das Dach des Schieberhauses auf Grund massiver Fäulnisschäden erneuert werden müssen.
      2. Die zweite Frage bezieht sich auf die Standsicherheit und die Einbringung einer Kernbohrung zur Entlastung dieses Mauerwerks und zur Aufrechterhaltung dieser Gesamtanlage. Wäre die Möglichkeit da gewesen, das so umzusetzen?

        Auch die Möglichkeit eine Entlastungsöffnung zur Gefahrenabwehr und Herstellung der Hochwassersicherheit an anderer Stelle, also neben den Grund- und Betriebsauslässen, wurde im Rahmen der Beplanung zur Gefahrenabwehr untersucht. Im Ergebnis dieser Voruntersuchung/ Vorplanung wurde unter anderen auch diese Variante als nicht geeignet und unwirtschaftlich bewertet.

        Die Auffahrung (oder wie vom Fragenden formuliert „Kernbohrung“) der Staumauer an anderer
        Stelle hätte zur Folge gehabt, dass
      3. diese Auffahrung/ Bohrung durch das gesamte Bauwerk mit ca. 12 m Länge zu führen wäre,
      4. das Gefüge der Stauanlage hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt worden wäre und
      5. kontraproduktiv zur anschließenden Sanierung der Stauanlage geworden wäre. Die Kosten für
        diese zusätzliche Auffahrung wurden mit über 1 Mio.€ ermittelt. Hinzu käme noch die Wiederverschließung im Rahmen der Sanierung der Staumauer.

        Die jetzt durchzuführende Öffnung des Grundablassstollens zur Gefahrenabwehr erfolgt genau an der Stelle, an welcher die Stauanlage nach Fertigstellung des Bauwerkes bereits eine Öffnung(Gewölbe) zur Durchleitung des Talsperrenbachs in gleicher Größe hatte. Die Gewölbegröße entspricht der Öffnungsgröße wie sie für das abzuleitende HQ100 erforderlich ist. Die herzustellende Öffnungslänge ist hierbei nur ca. 3 m lang.

        Im Übrigen wäre dies und auch der Austausch der technischen Ausrüstung für Grund- und Betriebsauslass im Rahmen der Sanierung sowieso erforderlich.

        Freundliche Grüße

        Michael Stötzer
        Bürgermeister
    4. IA-091/2022: Förderung „different people e.V.“

      IA-091/2022: Förderung „different people e.V.“

      Sehr geehrte Herren Stadträte,

      zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

      1. In welcher Form und finanzieller Höhe wurde dieser Verein durch die Stadt Chemnitz in den Jahren 2021 und 2022 gefördert? (bitte nach Art und Höhe der Förderung für das jeweilige Jahr aufschlüsseln)

        Der Verein different people e. V. wurde in den Jahren 2021 und 2022 durch die Stadt Chemnitz wie folgt gefördert:

        2021
      • Förderung Bundesprogramm „Demokratie Leben!“: 10.000 €
      • Förderung nach § 14 SGB VIII im Rahmen der Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales,
        Gesundheit: 103.286 €

        2022
      • Förderung Lokaler Aktionsplan für Demokratie, Toleranz und ein weltoffenes
        Chemnitz: 5.000,00 €
      • Förderung nach § 14 SGB VIII im Rahmen der Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales,
        Gesundheit: 105.947 €

      2. Waren der Stadt Chemnitz und den dort für das Filmfestival Verantwortlichen die in das
      Erziehungsrecht der Eltern eingreifenden (Fortbildungs-)-Angebote bekannt, insbesondere, dass Kinder direkt mit Schimpfworten auf Postkarten angesprochen wurden?


      Workshop-Angebote für Lehrkräfte zum Thema „Sexualität“ sind Teil der Vereinsarbeit und ihre allgemeine Durchführung damit grundsätzlich bekannt. Das Layout der dafür verwendeten Flyer ist durch die Zuwendungsgeber jedoch weder genehmigungspflichtig noch konkreter Gegenstand der Förderung.

      Der „Schimpfwörter-Workshop“ war ein durch Schulen buchbares Angebot, welches von den Filmfestival Verantwortlichen bewusst in das Rahmenprogramm einbezogen wurde. Der Flyer, der als Informationsmaterial für Lehrkräfte diente, wurde ausschließlich an diese oder die Betreuenden verteilt.

      3. Wie stellt die Stadt Chemnitz sicher, dass derartige Angebote im Jahr 2023 und künftig
      nicht mehr aktiv und vor allem ohne Kenntnis der Eltern beworben werden?


      Eine Anzeige, dass strafrechtlich relevantes Material verteilt wurde, liegt der Stadt Chemnitz nicht vor. Des Weiteren sind derartige Angebote durch das Grundgesetz gedeckt und geschützt. Die Angebote sind wichtig, damit sich Kinder wegen der Sexualisierung im Internet und in den Medien der Ernsthaftigkeit des Themas bewusst und für den Umgang mit dem Thema „Sexualität“ sensibilisiert werden.

      Freundliche Grüße

      Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin

    5. RA-226/2022: Telekom in Schönau

      RA-226/2022: Telekom in Schönau

      Sehr geehrter Herr Franke,

      zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mitteilen:

      Bei den Wanderer-Werken in Schönau, wurden die Masten der Telekom aufgrund von Vandalismus abgeschaltet. Dadurch gibt es in Schönau kaum mobiles Internet und eine schlechte Verbindung. Dazu gibt es ein Schreiben der Telekom, welches für die Stadt wichtig sein könnte. Die Telekom sucht ein neues Betreibergebäude. Vielleicht kann die Stadt dieses bieten. Gibt es eine Möglichkeit dafür?

      Das Umweltamt hat sich mit der Telekom in Verbindung gesetzt mit folgendem Ergebnis:

      Da die Probleme durch Vandalismus vor Ort nicht abstellbar sind, hat sich die Telekom bereits 2019 entschieden, den Standort aufzugeben und zwei Ersatzstandorte für die Verbesserung der Versorgung im Bereich Schönau zu realisieren.

      Bei dem ersten Ersatzstandort Zwickauer Str. 223a handelt es sich um die Mitnutzung eines Mastneubaus durch einen anderen Netzbetreiber. Dieser soll nach heutigem Kenntnisstand im I. Quartal 2023 realisiert werden. Da die Telekom hier vom Baufortschritt eines Dritten abhängig ist, ist ein Inbetriebnahmetermin nur grob einschätzbar. Man hofft jedoch, den Sendebetrieb Ende 2023 aufnehmen zu können.

      Der zweite Ersatzstandort soll durch einen Mastneubau auf dem Gelände der Deutschen Bahn realisiert werden. Ende Januar 2023 wird dazu die bautechnische Begehung stattfinden. Wenn beide Standorte realisiert und eingeschaltet wurden, wird nach Planung der Telekom auch im Bereich Schönau wieder eine qualitativ gute Versorgung für Bewohner und Gewerbetreibende vorliegen.

      Freundliche Grüße

      Knut Kunze
      Bürgermeister

    6. RA-239/2022: Talsperre Euba

      RA-239/2022: Talsperre Euba

      Sehr geehrter Herr Boden,

      zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

      1. Was passiert mit diesem Denkmalschutz, wenn diese Technik, die im Dokument genauso dokumentiert ist, nicht mehr vorhanden ist?

        Kurzcharakteristik aus Liste des Landesamtes für Denkmalpflege in Sachsen: „Staumauer einer Talsperre mit Striegeltürmchen, Schieberhaus, Hochwasserüberlauf und Tosbecken einschl. noch vorhandener Schiebertechnik; anspruchsvoll gestaltetes Mauerbauwerk, wirkungsvoll rhythmisiert durch Turmaufbauten, Talsperre diente der Wasserversorgung der Bahn, technikgeschichtlich von
        Bedeutung.“

        Im Rahmen der Gefahrenabwehr und Herstellung der Hochwassersicherheit wird u.a. die Schiebertechnik gesichert und eingelagert. Wie damit im Weiteren umgegangen wird, wird gemeinsam mit der unteren Denkmalbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege erörtert und abgestimmt.

        Das Schieberhaus selbst soll in seiner bestehenden Substanz derzeitig erhalten bleiben. Bei einer Sanierung der Stauanlage wird das Dach des Schieberhauses auf Grund massiver Fäulnisschäden erneuert werden müssen.
      2. Die zweite Frage bezieht sich auf die Standsicherheit und die Einbringung einer Kernbohrung zur Entlastung dieses Mauerwerks und zur Aufrechterhaltung dieser Gesamtanlage. Wäre die Möglichkeit da gewesen, das so umzusetzen?

        Auch die Möglichkeit eine Entlastungsöffnung zur Gefahrenabwehr und Herstellung der Hochwassersicherheit an anderer Stelle, also neben den Grund- und Betriebsauslässen, wurde im Rahmen der Beplanung zur Gefahrenabwehr untersucht. Im Ergebnis dieser Voruntersuchung/ Vorplanung wurde unter anderen auch diese Variante als nicht geeignet und unwirtschaftlich bewertet.

        Die Auffahrung (oder wie vom Fragenden formuliert „Kernbohrung“) der Staumauer an anderer Stelle hätte zur Folge gehabt, dass

        (1) diese Auffahrung/ Bohrung durch das gesamte Bauwerk mit ca. 12 m Länge zu führen wäre,
        (2) das Gefüge der Stauanlage hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt worden wäre und
        (3) kontraproduktiv zur anschließenden Sanierung der Stauanlage geworden wäre.

        Die Kosten für diese zusätzliche Auffahrung wurden mit über 1 Mio.€ ermittelt. Hinzu käme noch die Wiederverschließung im Rahmen der Sanierung der Staumauer.

        Die jetzt durchzuführende Öffnung des Grundablassstollens zur Gefahrenabwehr erfolgt genau an der Stelle, an welcher die Stauanlage nach Fertigstellung des Bauwerkes bereits eine Öffnung (Gewölbe) zur Durchleitung des Talsperrenbachs in gleicher Größe hatte. Die Gewölbegröße entspricht der Öffnungsgröße wie sie für das abzuleitende HQ100 erforderlich ist. Die herzustellende Öffnungslänge ist hierbei nur ca. 3 m lang.

        Im Übrigen wäre dies und auch der Austausch der technischen Ausrüstung für Grund- und Betriebsauslass im Rahmen der Sanierung sowieso erforderlich.

        Freundliche Grüße

        Michael Stötzer
        Bürgermeister