Kategorie: Ratsanfrage

  • IA-065/2022: Betreuungsrechtsreform

    IA-065/2022: Betreuungsrechtsreform

    Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Zum 1. Januar 2023 tritt das modernisierte und neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Auf alle Beteiligten kommen mit der Reform viele gravierende Änderungen und zahlreiche
    zusätzliche Aufgaben zu.

    Wie allgemein bekannt arbeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in vielen Ämtern der Stadtverwaltung schon jetzt am oberen Leistungslimit.

    1. Wie ist die Behörde, vor allem personell, auf die zusätzlichen Aufgaben vorbereitet?

      Die örtliche Betreuungsbehörde bereitet sich organisatorisch auf die zusätzlichen Aufgaben vor.
      Hierzu gehört auch ein Personalkonzept, das derzeit ausgearbeitet wird.
    2. Warum führt die Betreuungsbehörde gegenwärtig keine Beglaubigungen für Versorgungsvollmachten durch?

      Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten werden durchgeführt, es kann jedoch zu Terminwartezeiten kommen.

      Freundliche Grüße

      Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin
  • IA-066/2022: Ordnungswidrigkeiten von Fahrzeugen mit ausländischen Zulassungen

    IA-066/2022: Ordnungswidrigkeiten von Fahrzeugen mit ausländischen Zulassungen

    Sehr geehrte Stadträte,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Werden Fahrzeughalter, deren Fahrzeuge nicht in Deutschland zugelassen sind, bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und ruhenden Verkehr im Bereich der Stadt Chemnitz durch den Stadtordnungsdienst mit den entsprechenden Bußgeldern sanktioniert?

      Durch die Vollzugsbediensteten des Ordnungsamtes werden im Rahmen der Streifentätigkeit festgestellte Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr ungeachtet der Herkunft oder Nationalität des Kennzeichens verwarnt bzw. die betreffenden Fahrzeuge mit entsprechenden Hinweiszetteln (Knöllchen) belegt. Unsere Bediensteten sind auch hierzu entsprechend angehalten.

      Die EU-Richtlinie 2015/413 für grenzüberschreitenden Datenaustausch gilt jedoch nicht für Parkverstöße, sondern nur für die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (vgl. auch § 37b StVG).

      Gesonderte bilaterale Abkommen über die Verfolgung von Parkverstößen (Halterdatenabfrage im ruhenden Verkehr) gibt es aktuell lediglich mit den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Bei allen anderen Ländern werden – anders als im fließenden Verkehr und den in der EU-Richtlinie 2015/413 genannten Verstößen – keine Halterdaten über das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt. In diesen Fällen muss die Stadt Chemnitz daher mangels vorliegender Halterdaten von der Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten absehen.

      Ungeachtet dessen werden bei groben oder verkehrsbehindernden Verstößen auch ausländische Fahrzeuge abgeschleppt und in diesen Fällen – in denen die Fahrzeughalter/ Fahrzeugführer dann feststehen – Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
    2. Wenn nein, warum wird so verfahren?

      Siehe Beantwortung Frage 1.

      Freundliche Grüße

      Knut Kunze
      Bürgermeister
  • RA-204/2022: Radweg im Bereich Klaffenbach

    RA-204/2022: Radweg im Bereich Klaffenbach

    Sehr geehrter Herr Boden,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Ich hatte im letzten AKUS nachgefragt nach dem vollversiegelten Radweg im Bereich Klaffenbach und es wurde gesagt, es gibt eine Ausgleichsfläche an der Berbisdorfer Straße. Handelt es sich bei dieser Ausgleichsfläche um ein wertvolles Ackerland, was im Besitz der Stadt ist und langfristig vermietet und verpachtet wird und dafür Einkünfte im Stadthaushalt sind?

    Wenn das so ist, gibt es dazu eine Erklärung von der Landesdirektion?

    1. Das Ackerland ist mit einer Ackerzahl von 38 eingestuft. Als Ackerzahl wird ein Index bezeichnet, der die Qualität einer Ackerfläche bemisst. Die Skala möglicher Werte reicht von 1 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). Das o.g. Ackerland wird für den Anbau verschiedener Ackerfrüchte genutzt.

      Quelle: https://www.hlnug.de/static/medien/boden/f isbo/bs/methoden/m142.html
    2. Der momentan laufende Pachtvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 12 Jahren und ist damit als langfristig anzusehen. Der Stadt entgehen Pachteinnahmen für die hier gekündigten 1440 qm in Höhe von rund 19 € pro Jahr. Eine Beteiligung der Landesdirektion Sachsen ist dafür nicht erforderlich.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • IA-054/2022: Sicherheit in Chemnitzer Freibädern

    IA-054/2022: Sicherheit in Chemnitzer Freibädern

    Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wieviel strafrechtlich relevante Vorfälle wurden im Jahre 2022 bis zur KW 29 aus Chemnitzer Freibädern gemeldet? (bitte nach Freibad, Tatverdacht und Nationalität der/des TV aufschlüsseln)

      Es gab in den Chemnitzer Bädern wissentlich 6 Anzeigen bis zur 29. KW der Freibadsaison 2022, welche durch Badegäste gestellt wurden. Inwieweit daraus strafrechtlich relevante Vorfälle entstanden sind, ist unbekannt, da die Stadt Chemnitz in den Verfahren nicht beteiligt ist. Weiterhin wurde eine Anzeige durch die Stadt Chemnitz gegen Unbekannt gestellt, wegen vorliegendem Einbruchsversuch im Freibad Wittgensdorf.
    2. Wieviel strafrechtliche Vorkommnisse wurden im Jahr 2021 in Chemnitzer Freibädern registriert? (bitte nach Freibad, Tatverdacht und Nationalität der/des TV aufschlüsseln)

      Im Jahr 2021 wurde bezüglich eines Einbruchs ins Kassenhaus im Freibad Wittgensdorf bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt.‘

      Grundsatzdarstellung:

      Da die Stadt Chemnitz, außer bei Sachbeschädigungen an den Objekten oder bei strafrechtlich relevanten Vorfällen gegen oder mit städtischen Mitarbeitern, nicht in die Strafverfolgung eingebunden ist und wird, werden hierzu auch keine Statistiken geführt, da auch keine Informationspflicht der ermittelten Behörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) gegenüber der Stadt Chemnitz besteht.

      Freundliche Grüße

      Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin
  • RA-20/2023: Haftpflichtversicherungsschutz bei Kraftfahrzeugen mit ukrainischem Kennzeichen

    RA-20/2023: Haftpflichtversicherungsschutz bei Kraftfahrzeugen mit ukrainischem Kennzeichen


    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Bekanntlich fahren in der Stadt Chemnitz Kraftfahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen umher, wo nicht mehr sichergestellt werden kann, dass ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
    Was macht die Stadt Chemnitz, um sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge mit ausreichendem Versicherungsschutz versehen sind?

    Die ukrainischen Fahrzeugführer:innen sind gemäß § 1 Auslands-Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet, für Ihre Fahrzeuge entweder eine grüne Karte des ukrainischen Haftpflichtversicherers oder eine an der EU-Außengrenze oder in Deutschland erworbene Grenzversicherung zu besitzen. Diese muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt bzw. ausgehändigt werden.

    Ausführliche Informationen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im´Merkblatt „Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer“ zur Verfügung gestellt. Die Stadt Chemnitz hat diese Informationen auf ihrer Internetseite zum Thema „Hilfe für ukrainische Geflüchtete in Chemnitz“ eingestellt.

    Die Stadt Chemnitz hat nicht die gesetzliche Aufgabe, den Haftpflichtversicherungsschutz ausländischer, also auch ukrainischer Fahrzeuge zu prüfen. Werden ausländische Fahrzeuge durch die Polizei kontrolliert und die gültige grüne Karte bzw. Grenzversicherung kann nicht vorgelegt werden, kann das Fahrzeug bis zum Nachweis des gültigen Haftpflichtversicherungsschutzes sichergestellt werden.

    Freundliche Grüße

    Knut Kunze
    Bürgermeister

  • IA-062/2022: Inklusive Grafikdarstellungen in städtischen Unterlagen

    IA-062/2022: Inklusive Grafikdarstellungen in städtischen Unterlagen

    Sehr geehrte Herren Stadträte,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    1. Ist es möglich, Statistiken, Pläne, Diagramme, Beispielunterlagen und im Stadtrat
      projektierte Abstimmungsergebnisse durch eine angepasste Darstellung einer
      sogenannten 8 bzw. 15er Farbpalette für Farbenblinde in der Verwaltung und hier im
      Stadtrat umzugestalten?


      Die Stadt arbeitet daran, künftig alle Dokumente mit Statistiken, Diagrammen und Bildern barrierefrei zur Verfügung stellen zu können, damit diese Informationen alle Menschen gleichberechtigt erreichen können. Dieses Vorhaben erfordert jedoch eine ausgiebige Vorbereitung und eine qualitativ gute Umsetzung, weshalb es voraussichtlich noch einige Zeit benötigen wird.

      Unabhängig davon wurde die Abstimmungsanlage für den Stadtrat geprüft. Mit der vorhandenen Software ist es nicht möglich, die vorgegebenen Farben für „Ja, Nein, Enthaltung“ zu ändern. Für die offene Abstimmung wurde jedoch eine Kontrasterhöhung im Balkendiagramm vorgenommen, die auch für die Personengruppen mit einer Rot/Grün-Schwäche hilfreich für die Unterscheidung ist. Künftig gibt es keinen Hintergrundgelbton mehr, da dieser dem Gelbton der Enthaltung sehr
      ähnlich war. Zudem wird das Abstimmungsergebnis kontrastreich auch in Zahlen angegeben, um
      dieses auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen besser nachvollziehbar machen zu können.
    2. Ist es möglich, dies auf alle Beiräte, Ausschüsse und Aufsichtsratssitzungen
      umzusetzen, denn ca. 10 – 14 % aller männlichen Personen sind von einer Rot-GrünSchwäche betroffen?


      Da bei Beiräten und Ausschüssen die Abstimmungsanlage keine Anwendung findet, sondern mit Handzeichen abgestimmt wird, liegt die Problemlage dort nicht vor. Zu den weiteren Dokumenten beziehe ich mich auf die vorgenannte Antwort.
    3. Seit Jahren wird in sämtlichen Lebensbereichen die Inklusion vorangetrieben. Wann
      beginnt die Stadt Chemnitz damit?


      Der Aktionsplan „Chemnitz Inklusiv 2030“ entstand im Auftrag des Stadtrates unter breiter und
      wirksamer Beteiligung vieler Chemnitzer Behörden und Institutionen, der Behinderten- und
      Behindertenselbsthilfe sowie weiten Teilen der Zivilgesellschaft und des Stadtrates selbst. Er wurde im November 2020 durch den Stadtrat beschlossen. Seitdem läuft der Umsetzungsprozess. Die Vorlage zur ersten Evaluation wurde – vor Einbringung in den Stadtrat ab November 2022 – bereits mit der externen Steuerungsgruppe Inklusion, in die auch alle Stadtratsfraktionen ein Mitglied entsenden konnten, vorgestellt, besprochen und bewertet.
    4. Braucht es hierzu einen Stadtratsbeschluss?

      Der Stadtratsbeschluss B-073/2020 zum Aktionsplan Chemnitz Inklusiv 2030 wurde bereits im November 2020 gefasst und ist fester Bestandteil des Verwaltungshandelns.

      Freundliche Grüße

      Sven Schulze
  • IA-040/2022: Auswirkungen der Grundsteuer auf die Stadt Chemnitz

    IA-040/2022: Auswirkungen der Grundsteuer auf die Stadt Chemnitz

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage vom 06.09.2022 teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Welche finanziellen Auswirkungen werden die neuberechneten Grundsteuern auf
      städtische Grundstücke haben?
    2. Welche Auswirkungen haben nach bisherigen Erkenntnissen die neuen GrundsteuerBerechnungen auf Chemnitzer Mieter und Pächter? (bitte unterteilen nach Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, gewerblichen Grundstücken, landwirtschaftlichen Grundstücken)?
    3. Gibt es seitens der Stadtverwaltung Chemnitz Planungen, bestehende Pacht- und Mietverträge für kommunale Objekte und Grundstücke anzupassen?
    4. Wie will die Stadtverwaltung Chemnitz finanzielle Verwerfungen, vor allem im ländlichen Raum, verhindern?

      Gegenwärtig erfolgt die Erstellung der Grundsteuererklärungen durch alle Steuerpflichtigen zur Vorlage in den Finanzämtern. Der Gesetzgeber hat dafür den Zeitraum bis 31.10.2022 vorgesehen.

      Im Anschluss erfolgt die Prüfung und Entscheidung der Erklärungen. Im Ergebnis ergehen die Grundsteuermessbescheide. Dieser Vorgang wird sich bis in das Jahr 2024 erstrecken. Somit liegen für die Stadt Chemnitz absehbar noch keine belastbaren Erkenntnisse über die Auswirkungen und ggf. Veränderungen im Rahmen der Bewertung der Grundstücke vor. Daher ist die Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 5 gegenwärtig objektiv ausgeschlossen.
    5. Gibt es seitens der Stadtverwaltung Chemnitz Planungen, im Bezug zur Neuberechnung der Grundsteuer die Hebesätze anzupassen?

      In Abhängigkeit der Einheitsbewertung aller Chemnitzer Grundstücke und Übermittlung der neuen Grundsteuermessbescheide durch das Finanzamt ist die Prüfung des Steueraufkommens zwecks Anpassung des Hebesatzes vorgesehen, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Wie im Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 24.11.2021 informiert, ist dieser Vorgang für September 2024 vorgesehen.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • IA-039/2022: Kosten Vereisung Trainingshalle Eissportzentrum

    IA-039/2022: Kosten Vereisung Trainingshalle Eissportzentrum

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Welche Kosten würden bei einer weiterführenden Vereisung der Trainingshalle
      entstehen?
    2. Sind diese Kosten im Budget der EFC GmbH eingeplant und finanziell abgesichert?
    3. Welche Alternativen plant die Stadt Chemnitz als Ersatzangebot und welche Kosten
      entstehen dadurch?


      Die Kosten der Vereisung (insbesondere Medien, Betriebsstoffe) der Trainingshalle für den Zeitraum 18.09. bis 31.12.2022 betragen pro Woche ca. 21 T€. Die Kosten können im Budget der EFC GmbH im genannten Zeitraum abgebildet werden, weil den Medienkosten noch die bisherigen, im Vergleich zu aktuellen Energiepreisentwicklungen relativ günstigen „alten“ Preise zugrunde liegen.

      Aufgrund der bis 31.12.2022 getroffenen Entscheidung, die Vereisung im ursprünglich geplanten Umfang vorzunehmen, wird aktuell ein Ersatzangebot dementsprechend nicht benötigt. Für den Zeitraum ab 01.01.2023 ist es nach gegenwärtigen Kenntnisstand kaum möglich die erwarteten Medienkosten vollständig in das Budget der EFC GmbH einzuordnen. Auch vor dem Hintergrund der enormen Energieverbräuche für die Vereisung (insbesondere Stromverbrauch ca. 3.000 kWh/Tag/Halle; dies entspricht den Jahresverbrauch eines durchschnittlichen 3-PersonenHaushalts) und die Notwendigkeit auf allen Ebenen entsprechende Energieeinsparungen zu erzielen, finden derzeit Gespräche mit den Nutzern der Eisflächen zu Energieeinsparungsmöglichkeiten und Optimierungen der Hallennutzung statt. Das städtische Energiemanagement ist darüber hinaus unterstützend eingebunden, um unter anderem technische Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu ermitteln und umzusetzen.

    Voraussichtlich ab Anfang 2023 erscheint eine Vereisung im gegenwärtigen Umfang weder finanziell noch vor dem Hintergrund von Energieeinsparungserfordernissen möglich. Durch die o. g. Entscheidung zur Vereisung bis zum Jahresende 2022 wird den Eissportvereinen mehr Zeit gegeben, ihre Trainings- und insbesondere Wettkampfpläne für die verbleibenden Flächen für das kommende Jahr zu optimieren sowie eigenständig weitere Kosteneinsparungen und sonstige Optionen zu prüfen.

    Mit dem Beschlussvorschlag an den Stadtrat über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung an die Eissport und Freizeit GmbH Chemnitz (B-249/2022) sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um neben den Potentialen durch Energieeinsparung auch durch die Nutzung von Photovoltaik Stromzukäufe zu verringern.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • IA-038/2022: Pflege und Erhaltung Containerstellplätze im Stadtgebiet

    IA-038/2022: Pflege und Erhaltung Containerstellplätze im Stadtgebiet

    1. In welchem Zyklus erfolgen Kontrollen zur Sauberkeit an den Standorten?

      Es gibt 360 Depotcontainerstandplätze im Stadtgebiet Chemnitz. Der ASR greift Hinweise seiner eigenen Kollegen, die im Entsorgungsgebiet als Müllwerker oder Straßenreiniger unterwegs sind, auf sowie Hinweise aus Ämtern und von Kunden. Eine separate/eigenständige Kontroll-Tour wird aus Kosten- und Kapazitätsgründen nicht durchgeführt. Es werden anlassbezogene Kontrollfahrten sporadisch durchgeführt wie z.B. im Rahmen von Umverlegungsgesuchen, Baumaßnahmen, interner Qualitätskontrollberichte und zum Erstellen des jährlichen Sanierungsplanes.
    2. In welchem Zyklus wird die Standfestigkeit der Container geprüft?

      Eine regel- bzw. turnusmäßige Prüfung erfolgt nicht. Der ASR erstellt jährlich eine Sanierungsliste, die sich auf die Erkenntnisquellen gem. Fragestellung 2 gründet.

      Freundliche Grüße

      Knut Kunze
      Bürgermeister
  • IA-037/2022: Energiesparpläne für den Weihnachtsmarkt

    IA-037/2022: Energiesparpläne für den Weihnachtsmarkt

    Sehr geehrte Stadträte,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Hält die Stadt Chemnitz an der Durchführung des Weihnachtsmarkts 2022 fest?

      Die Stadt Chemnitz beabsichtigt, auch in diesem Jahr den Chemnitzer Weihnachtsmarkt zu veranstalten.
    2. Wenn nein, warum nicht?

      s. 1.
    3. Wenn ja, gibt es Überlegungen zu Maßnahmen, welche den Energieverbrauch auf dem Weihnachtsmarkt verringern sollen?

      Seit 2021 wurden alle Beleuchtungselemente des Chemnitzer Weihnachtsbaumes auf LED-Leuchtmittel umgerüstet. Konkret wurden rund 1.200 Glühbirnen mit 15 Watt sowie 1.300 Glühbirnen mit 7 Watt ersetzt. An deren Stelle leuchten nun 0,6-Watt-LED-Leuchtmittel.

      Bei einer Gesamtbrenndauer von rund 45 Tagen ergibt sich eine Einsparung beim Stromverbrauch von insgesamt rund 29.000 kWh. Zudem kann damit die Emission von etwa zehn Tonnen CO2 vermieden werden (bei 352 Gramm pro kWh).

      Die einmaligen Investitionskosten für 3.000 Stück LED-Leuchtmittel in Höhe von rund 90.000 Euro amortisieren sich damit bereits bei der zweiten Verwendung dann in diesem Jahr.

      Auch ein Großteil der vermieteten Stadt-Hütten ist bereits mit LED ausgestattet, aktuell wird geprüft, ob die restlichen Hütten noch vor dem Beginn des Weihnachtsmarktes auf LED umgestellt werden können. Die händlereigenen Hütten sind bereits seit einiger Zeit fast ausnahmslos mit LED
      ausgestattet.

      Die Pyramide wurde ebenfalls bereits auf LED umgestellt. Auch die sonstige Beleuchtung (Lichterketten über dem Markt) wurde bereits auf LED umgestellt.

      Daraus ergeben sich weitere nicht detaillierte Einsparungen.

      Freundliche Grüße

      Knut Kunze
      Bürgermeister