Schlagwort: Rathaus

  • RA-136/2026 – Versorgungszentrum Südblick

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

      Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.
    2. Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

      Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
    3. Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

      Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.
    4. Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?
      Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,


    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Welche tatsächlichen Kosten sind im Zuge des Winterdienstes im Winter 2025/2026 angefallen?

      Die Kostenbetrachtung und die Budgetbetrachtung betreffen immer Kalenderjahre und keine Wintersaison (Oktober bis März).
      Für das gesamte Jahr 2025 sind 3,7 Mio. € an Kosten für den Winterdienst angefallen. Für das erste Quartal 2026 sind 2,56 Mio. € an Kosten für den Winterdienst angefallen.
    2. Ist bei übersteigenden Kosten eine Mittelbereitstellung geplant und wenn ja, zu welchemZeitraum?

      Die Mehrkosten für das Kalenderjahr 2025 wurden an den ASR gezahlt.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • Wohngebiet am Eisenweg

    Wohngebiet am Eisenweg

    Die Stadt Chemnitz verweigert die Beantwortung einer Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion zum geplanten Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach. Mit der Anfrage wollte Stadträtin Susanne Rasch klären, auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage die Stadt zu der Einschätzung gelangt, dass die bisherige Emissionsproblematik im Umfeld der Puraglobe-Mineralöl-Raffinerie entfallen sei. Statt Antworten zu Gutachten, Behördenbewertungen und immissionsschutzrechtlichen Prüfungen zu liefern, erklärt die Stadt die Ratsanfrage kurzerhand für unzulässig.

    „Das ist eine reine Blockadehaltung, für die ich weder Verständnis habe, noch mich damit abfinden kann. Wir stellen konkrete Fragen zu einem konkreten Baugebiet – und das Rathaus verweigert die inhaltliche Antwort. So schafft man sich vielleicht Arbeit vom Hals, beschädigt aber das Vertrauen in die Politik.“, kritisiert Stadträtin Susanne Rasch.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion ist klar: Bevor dort Wohnhäuser entstehen können, müssen die Fragen zum Immissionsschutz wegen der Nähe des Betriebsstandortes Puraglobe vollständig geklärt sein.

    „Wer Familien zum Bau eines Eigenheims ermutigt, muss vorher offenlegen, welche Risiken in diesem Zusammenhang bestehen. Der Standort ist nicht unproblematisch und das sollte man bei der Ausschreibung dieses Wohngebiets berücksichtigen. Sonst droht der Traum vom Eigenheim für viele am Ende zum Albtraum zu werden.“, so Rasch.

    Die AfD-Stadtratsfraktion kündigt an, die offenen Fragen im Wege einer Informationsanfrage erneut an die Stadtverwaltung zu richten und auf vollständige Transparenz gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit zu bestehen.

  • RA-131/2026 Flüchtlingszahlen Nachfrage

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister. Diese wurde am 09.06. von Bürgermeisterin Ruscheinsky beantwortet. Diese Antwort veranlasste unseren Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler, am 15.06. im Rahmen einer Ratsanfrage nocheinmal nachzuhaken.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Bei der Auswertung der ursprünglichen Informationsanfrage war deutlich geworden, dass Dresden und Chemnitz im Vergleich zu Leipzig viel mehr Flüchtlinge aufnehmen. Ob der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt ist und was man dagegen tut war Gegenstand der Nachfrage, die wir am 29.06. beantwortet bekamen

    Anfrage

    Unter Punkt 4 verweisen Sie auf die Internetseite der Landesdirektion Sachsen. Auf dieser erfährt man unter anderem, dass Chemnitz gemessen an der Kapazität und derzeitigen Belegung mit 30,6% deutlich vor Leipzig mit 12,2 % liegt. Damit nimmt Chemnitz im Verhältnis zu den Kapazitäten in Leipzig fast dreimal so viele Asylbewerber auf.

    1.Wie wirkt die Stadtverwaltung Chemnitz darauf hin, diese Ungleichbehandlung bei der Zuweisung von Flüchtlingen durch die LDS abzubauen?

    Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen werden durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) geschaffen und betrieben. Als höhere Unterbringungsbehörde obliegt es demnach der LDS die Betreibung der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen in eigener Zuständigkeit zu organisieren. Die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist keine Aufgabe der Stadt Chemnitz und liegt damit nicht im Kompetenzbereich des Stadtrates oder der Stadtverwaltung der Stadt Chemnitz.

    Die Zuweisungen zur Stadt Chemnitz, als untere Unterbringungsbehörde, erfolgt durch die LDS anhand der vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen ermittelten Verteilquoten. Diese werden jährlich anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung (Sachsen) zum 30.06. des vorangegangenen Jahres ermittelt. Für das Jahr 2026 beträgt die Quote für die Stadt Chemnitz 6,1 Prozent.

      2.Ist der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt?

      Die Belegungszahlen sind bekannt. Siehe Antwort zu Frage 4 der IA-058/2026

      EINORDNUNG

      Es ist schon interessant, dass es zunächst hieß, man könne keine Auskünfte zu den Belegungszahlen erteilen, nur um bei der Nachfrage zu sagen, dass die Belegungszahlen der Stadtverwaltung bekannt seien. Warum teilt man sie dann nicht mit? Es geht um Zuständigkeiten: „Ich bin nicht zuständig, also bin ich auch nicht befugt, Auskünfte zu erteilen, geschweige denn etwas dagegen zu unternehmen.“ Und so wird uns immer nur so viel erzählt, wie unbedingt notwendig ist. Das ist das Gegenteil von proaktiver Transparenzschaffung. Denn oft genug schiebt man fadenscheinliche Gründe vor, um nicht veröffentlichen zu müssen, wie viel uns die illegale Massenmigration mittlerweile gekostet hat.

      Es ist sehr bequem, die Zuständigkeit von sich wegzuschieben und auf die Landesdirektion Sachsen zu verweisen, ohne selbstkritisch zu hinterfragen, dass die für 2026 festgelegte Quote von 6,1 % bereits im März mit der 63.sten Person überschritten war. Es ist mit einer ähnlich hohen Zahl an Zuweisungen zu rechnen, die Quote wird wieder bei etwa 30% liegen. Und das Rathaus tut nichts! Wir kritisieren, dass man hilflos die Hände zu heben scheint anstatt die Verantwortung zu übernehmen, für die man gewählt worden ist. Die Quote ist längst überschritten. Den Zuweisungen ist zu wiedersprechen. Es ist ein Aufnahmestopp zu verfügen oder wenigstens an die LDS zu kommunizieren!

    1. Der Waschbär ist los!

      Der Waschbär ist los!

      Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert die Weigerung der Stadtverwaltung, eine Ratsanfrage von Ulrich Oehme vom 09.Juni zu beantworten. Anlass der Anfrage waren Hinweise von Bürgern aus Glösa und Ebersdorf, die über Schäden und Belästigungen durch die wachsende Waschbärpopulation klagten.

      Die Stadtverwaltung verweigerte jedoch eine inhaltliche Antwort und erklärte die Anfrage für unzulässig. Zur Begründung hieß es, es handele sich nicht um eine „einzelne Angelegenheit der Gemeinde“ im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Oehme:

      „Diese Auffassung der Stadtverwaltung können wir nicht nachvollziehen. Unsere Anfrage bezog sich ausdrücklich auf konkrete Hinweise von Bürgern aus Glösa und Ebersdorf, die sich mit den Folgen der wachsenden Waschbärpopulation konfrontiert sehen. Damit liegt sehr wohl ein konkreter Lebenssachverhalt vor.“

      Zahlen und Entwicklungen zur Gesamtpopulation gibt es offiziell keine. Oehme weiter:

      „Der Waschbär ist eine invasive Art und verursacht vielerorts erhebliche Probleme für heimische Tierarten sowie für Anwohner. Es ist daher legitim und notwendig zu erfahren, ob der Stadtverwaltung Zahlen zur Population vorliegen und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden, um die Ausbreitung einzudämmen.“

      Von 2021-2023 sind offiziellen Angaben zufolge 273 Tiere im Stadtgebiet erlegt worden. Besonders kritisch bewertet die AfD-Fraktion die aus ihrer Sicht unterschiedliche Behandlung von Ratsanfragen:

      „Es entsteht erneut der Eindruck, dass die Beantwortung von Anfragen unserer Fraktion verweigert wird, während vergleichbare Fragen anderer Fraktionen selbstverständlich beantwortet werden. Bereits 2017 wurde eine ähnliche Anfrage zum Waschbärvorkommen in Chemnitz umfassend beantwortet. Umso unverständlicher ist die jetzige Verweigerungshaltung.“

      Die AfD-Stadtratsfraktion sieht das Fragerecht der Stadträte als wesentliches Instrument der demokratischen Kontrolle der Verwaltung an.

      „Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie sich invasive Arten in ihrer Stadt entwickeln und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass Verwaltungshandeln transparent bleibt und berechtigte Fragen nicht unbeantwortet bleiben“, so Oehme abschließend.

    2. RA-126/2026 Waschbären

      Aus Glösa und Ebersdorf erreichten uns Meldungen von Bürgern, die sich mit den negativen Auswirkungen der wachsenden Waschbärpopulation konfrontiert sehen. Da der Waschbär eine invasive Art ist und nicht unter Naturschutz steht, wurden wir gefragt, was konkret gegen dessen Ausbreitung unternommen wird. Am 09.06. reichte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme diese Frage in Form einer Ratsanfrage an den Oberbürgermeister weiter.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 22.06. erreichte uns eine Antwort von Bürgermeister Kunze:

      Anfrage

      1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?
      2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?
      3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

      Einordnung

      Diese Einschätzung teilen wir nicht, denn einleitend haben wir uns sehr wohl auf einen konkreten Lebenssachverhalt bezogen und auch die Frage nach der Entwicklung in den letzten Jahren ist eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde. Und erst recht ist es das, wenn die Gemeinde konkrete Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären angeordnet hat. Der Bürger hat durch das Fragerecht einen Anspruch darauf, das zu erfahren! Aber oft ist es so, dass unsere Ratsanfragen aus fadenscheinlichen Gründen abgewiesen werden. Hätten die LINKEN diese Fragen gestellt, wären diese, so wie 2017 auch, beantwortet worden. Damals war Anlass nahezu der Gleiche, die Fragestellung komplexer aber die Antwort eben auch ergiebig.

    3. Meth im Abwasser

      Meth im Abwasser

      Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz zeigt sich irritiert über die Reaktion der Stadtverwaltung auf aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen zur Drogenbelastung in Chemnitz. Hintergrund ist eine Ratsanfrage von Stadträtin Susanne Rasch zur Entwicklung des Crystal-Meth-Konsums in der Stadt.

      Aktuelle Abwasseranalysen der europäischen Drogenbeobachtungsstelle EUDA sowie Untersuchungen der TU Dresden weisen Chemnitz erneut als eine der am stärksten belasteten Städte Deutschlands bei Methamphetamin-Rückständen aus. Demnach stieg die durchschnittliche Konzentration von Crystal Meth im Chemnitzer Abwasser von 240 Milligramm pro 1.000 Einwohner und Tag im Jahr 2018 auf zuletzt 381 Milligramm im Jahr 2025.

      In ihrer Anfrage wollte die AfD-Stadtratsfraktion unter anderem wissen, auf welche eigenen Erkenntnisse sich die Stadtverwaltung stützt, wenn sie öffentlich erklärt, die Ergebnisse der Abwasseranalysen deckten sich nicht mit der tatsächlichen Entwicklung der Crystal-Meth-Problematik in Chemnitz.

      Die Antwort der Stadtverwaltung fällt aus Sicht der Fraktion ernüchternd aus. So wird der deutliche Anstieg der gemessenen Methamphetamin-Rückstände ausdrücklich gar nicht bewertet. Auch einen Anlass zur Anpassung bestehender Konzepte sehe man derzeit nicht.

      Dazu erklärt Stadträtin Susanne Rasch:

      „Ich kann nicht nachvollziehen, wie man sich angesichts dieser Zahlen weigern kann, sie als Handlungsaufforderung zu verstehen. Niemand hat behauptet, dass Abwasseranalysen jede Facette des Drogenproblems abbilden. Aber wenn wissenschaftliche Messreihen über Jahre hinweg steigende Belastungen dokumentieren und Chemnitz regelmäßig zu den am stärksten betroffenen Städten gehört, dann darf die politische Reaktion nicht darin bestehen, die Ergebnisse einfach nicht zu bewerten.“

      Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass die Untersuchung aufgrund der begrenzten Zahl teilnehmender Städte keine Aussagen über ganz Deutschland oder Europa zulasse. Für die AfD-Fraktion greift diese Argumentation jedoch zu kurz.

      „Selbst wenn die Studie keinen vollständigen europäischen Vergleich zulässt, bleibt die Tatsache, dass die Werte in Chemnitz seit Jahren auf hohem Niveau liegen und weiter gestiegen sind. Wer diese Entwicklung relativiert, verweigert sich der Realität“, so Rasch weiter.

      Besonders kritisch bewertet die Fraktion die Aussage der Stadtverwaltung, wonach der Bedarf an Beratungs- und Therapieangeboten bereits heute die vorhandenen Kapazitäten übersteige und Wartezeiten die Regel seien, gleichzeitig aber kein Anlass gesehen werde, bestehende Konzepte auszubauen.

      „Wenn die Kapazitäten bereits heute nicht ausreichen, sollte eine zunehmende Belastung des Abwassers Anlass sein, genauer hinzuschauen. Gerade Crystal Meth verursacht massive gesundheitliche, soziale und familiäre Folgeschäden, für die wir als Gesellschaft alle teuer bezahlen! Deshalb erwarten wir von der Stadtverwaltung eine nüchterne Analyse und die Bereitschaft, nachzusteuern“, erklärt Rasch.

      Die AfD-Stadtratsfraktion wird das Thema weiterhin begleiten und fordert eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem Meth-Problem in Chemnitz. Prävention, Suchthilfe und die konsequente Bekämpfung des Drogenhandels müssten gleichermaßen gestärkt werden.

      „Die vorliegenden Daten sind ein deutliches Warnsignal. Wer sie schulterzuckend zur Kenntnis nimmt, handelt nicht verantwortungsvoll. Die Bürger haben Anspruch darauf, dass der Chrystal-Flut nicht tatenlos zugeschaut wird.“, so Susanne Rasch abschließend.

    4. RA-108/2026 Kapazitätsgrenzen des Stromnetzes

      Am 11.05.2026 stellte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zur Entwicklung der Kapazitätsgrenzen des Chemnitzer Stromnetzes.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da der Strombedarf im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität stark zunehmen wird, stellt sich für die Fraktion die Frage, wie viele E-Ladesäulen unser Stromnetz verkraftet und inwieweit man beim Zubau von Kapazitäten koordiniert vorgeht. Für besonders problematisch hält die Fraktion die Umsetzung der E-Mobilität in den Gründerzeitvierteln unserer Stadt. Am 09.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Burghardt.

      Zur Anfrage:

      1.In welchen Stadtteilen ist die Kapazitätsgrenze für Ladesäulen bereits erreicht?

      Generell müssen alle Verbrauchsstrukturen und Erzeugeranlagen im entsprechenden
      Versorgungsnetz gemeinsam betrachtet werden. In Wohn- und Gewerbegebieten kann die
      Anmeldung hoher Leistungen aller Technologien, einschließlich von Ladeleistungen und
      besonders bei mehrfachen Anmeldungen punktuell zu Engpässen führen. Die bisher
      eingetretenen Engpässe wurden durch Netzausbaumaßnahmen im Kabelnetz gezielt
      beseitigt. Lokale Überlastungen im Netz konnten damit verhindert werden. Trafokapazitäten
      sind derzeit ausreichend und werden bei Bedarf durch Netzverdichtungen zugebaut.

      2.In welchen Stadtteilen kann noch zugebaut werden, ohne die Netzkapazitäten zu
      überlasten?

      Bisher gibt es keine konkreten Stadtteile mit flächendeckenden Engpässen. Die Errichtung
      geplanter Ladeinfrastruktur kann daher prinzipiell jederzeit beantragt werden. Es ist je
      Anschlussvorhaben eine netztechnische Prüfung notwendig. Liegt kein Engpass vor, kann
      sofort angeschlossen werden. Bei negativem Ausgang der netztechnischen Prüfung erfolgt
      Netzausbau. Die Ladeinfrastruktur kann mit zeitlich befristeter Leistung im Regelfall über ein
      Lademanagementsystem an das Verteilnetz angeschlossen werden.

      3.Was sieht die eins energie vor, um die Kapazitätsgrenzen in den betroffenen Stadtteilen zu erhöhen?

      Es werden auf Grundlage des Regionalszenarios der Planungsregion Ost für die Stützjahre
      2030, 2035 und 2045 die Auslastung der verschiedenen Spannungsebenen des Verteilnetzes
      prognostiziert. Daraus abgeleitet entstehen entsprechende Netzausbaumaßnahmen, welche
      vorausschauend im gesamten Verteilnetz umgesetzt werden. Die in den nächsten Jahren umzusetzenden Netzausbaumaßnahmen sind in der detaillierten Netzausbauplanung auf der BDEW-Plattform www.vnbdigital.de veröffentlicht. Die Aktualisierung erfolgt aller zwei Jahre entsprechend §14d EnWg.

      4.Was für Maßnahmen sind vorgesehen, um in den Gründerzeitvierteln die Ladeinfrastruktur so auszubauen, dass das Stromnetz mithält?

      Der Ausbau in Gründerzeitvierteln ist in der oben genannten Netzausbauplanung
      entsprechend berücksichtigt. Punktuelle Engpässe werden durch Netzverstärkung bzw.
      Netzverdichtung beseitigt. In den Gründerzeitvierteln findet die Dekarbonisierung des
      Wärmesektors im Stromnetz (Einsatz von Wärmepumpen) nicht flächendeckend statt. In
      diesen eng besiedelten Gebieten wird die Wärmeversorgung zum Großteil über Fernwärme
      realisiert. Es kommt dabei nur zu einer moderaten Leistungserhöhung.

      5. Wie werden die Anwohner und Hausbesitzer hieran beteiligt?

      Wenn die Netzanschlusskapazität des Grundstückes nicht erhöht wird, werden die Anwohner
      bzw. Hausbesitzer nicht am Netzausbau in Form des Baukostenzuschusses beteiligt. Im
      Eigenheimbereich besteht eine Leistungsgrenze von 34 kVA, die baukostenzuschussfrei und in
      der Praxis völlig ausreichend ist. Im Mehrfamilienhaus- und Gewerbebereich werden
      Leistungserhöhungen entsprechend berechnet und netztechnisch geprüft. Anwohner bzw.
      Hausbesitzer können durch gezielte Maßnahmen im Haus (Energiemanagementsystem,
      dynamisches Lastmanagement, Batteriespeicher usw.) die vorhandene Netzanschlusskapazität optimal ausnutzen und somit die Baukostenzuschüsse einsparen.

      Einordnung

      Punktuell aufgetretene Engpässe habe man beseitigt. Man sagt nicht wann und man sagt auch nicht wo gezielte Netzverdichtungen Engpässe beseitigt haben sollen. Generell könne überall zugebaut werden, wenn ein Lademanagementsystem die Ladung der E-Autos überwacht. Will heißen: Die Ladung wird extern gedrosselt oder sogar ganz abgebrochen, bevor das überlastete Netz durchschmoren kann. Natürlich gibt man hier Entwarnung, denn die Deutschen sollen sich ja bis zu 800.000 E-Autos staatlich fördern lassen.

      Das die Wärmeversorgung auf dem Kassberg zum Großteil mit Fernwärme realisiert wird, ist schlicht und einfach nicht wahr. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht und der Anteil des Gasnetzes an der Wärmeversorgung schwindet. Aber 55-70% der Kassberger Wohnungen werden mit Gas beheizt. Der Anteil an Fernwärme liegt bei 20-40% und ist weit davon entfernt, Gas als Haupt-Wärme-Lieferant abzulösen – mal abgesehen davon dass auch die Fernwärme ihre Energie aus der Gasverbrennung gewinnt. Weniger als 10% der Wohnungen auf dem Kassberg verfügen über alternative Heizungsmodelle, wie etwa Wärmepumpen.

      Als wäre das nicht absurd genug, werden Anwohner und Eigentümer in die Pflicht genommen, Energiemanagementsysteme, Lastmanagement und Batteriespeicher nachzurüsten, um Baukostenzuschüsse zu erhalten. Dieser grüne Irrsinn wird von vorne bis hinten staatlich mit Milliardensummen subventioniert, weil ohne diese Subventionen kein normal denkender Mensch, der das Einmaleins beherrscht, zu dem Schluss kommen kann, dass sich diese Investiotionen jemals ammortisieren.

    5. IA-058/2026 Flüchtlingszahlen

      Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Ziel war und ist es, die unkontrollierte Massenmigration so transparent wie möglich zu machen. Wenn man nachfragt, ist die Landesdirektion Sachsen (bzw. die Chemnitzer Stadtverwaltung) gezwungen, genauer hinzuschauen und Zahlen und Fakten zu jenen Menschen zu liefern, die uns hier um Schutz ersuchen. Abgesehen davon sind wir überzeugt davon, dass es im Interesse der Bürger ist, zu erfahren, was uns diese selbst auferlegte Großzügigkeit kostet.

      Anfrage

      Wir bitten um Verständnis dafür, dass angesichts der Vielzahl an Auflistungen und Tabellen die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 09.06. nicht, wie gewohnt, hier aufbereitet werden kann. Sie können sich das 8-seitige PDF-Dokument aber hier herunterladen:

      EINORDNUNG

      „Wir schaffen das!“ sagte Angela Merkel am 31.08.2015. Dieser Satz prägt die deutsche Migrationspolitik bis heute und deswegen muss man soweit ausholen, um diese Antwort einzuordnen. Denn hier wird schwarz auf weiß sichtbar, was die damalige Bundeskanzlerin mit „DAS“ meinte. Der Schutz, den wir als Land, als Freistaat und als Bewohner unserer Stadt daraufhin leisteten, hat uns öffentliche Sicherheit und darüber hinaus wahnsinnig viel Geld gekostet.

      Wie viel Geld das in 2025 war, sehen wir hier: 24,3 Mio€ die größtenteils vom Land Sachsen getragen wurden. Dazu kommen weitere 4,3Mio€ für die Vollversorgung unbegleiteter Minderjähriger. Zwar trägt die Stadt Chemnitz selbst nur einen Bruchteil davon, doch ob nun Bund, Land oder Kommune dafür zahlen: Steuergeld bleibt es trotzdem.

      Im Jahr 2014 lebten 11.500 Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt, was einem Ausländeranteil von 4,7% entsprach. In diesem Zeitraum stellten die Asylbewerber immer nur einen kleinen Teil dieser Gruppe. Zuletzt waren das 8.152 Personen. Das ist übrigens eine andere Zahl, wie sie auf der offiziellen Chemnitz-Website zu lesen ist. Wird ihnen Asyl gewährt, fallen sie aus dieser Statistik heraus, werden dauerhaft eingebürgert und gelten als „Menschen mit Migrationshintergrund“. Unabhängig davon, ob sie die deutsche Sprache erlernen, arbeiten gehen oder Kinder bekommen.

      Und das ist es, was die AfD seit über einem Jahrzehnt kritisiert: Asyl ist eine humanitäre Schutzleistung, die für eine gewisse Zeit gewährt wird, jedoch erlischt, wenn der Fluchtgrund entfällt. Das Asylrecht war und ist nie dafür gedacht gewesen, als Werkzeug für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu dienen. Dafür gibt es das Arbeitsvisum. Hier bricht man im großen Stil geltendes Recht.

      Im Jahr 2025 stellten 168.543 Menschen einen Erst- oder Folgeantrag auf Asyl in Deutschland. Da Chemnitz etwa 250.000 Einwohner hat, hätten wir also etwas mehr als 500 Menschen aufnehmen müssen. Es wurden unserer Stadt zwar nur 304 Asylbewerber zugeteilt. Von einer Migrationswende kann aber absolut keine Rede sein. Daran ändern auch die 76 Fälle von Auswanderung nichts, ein Netto-plus bleibt es ja trotzdem.

      Seit 10 Jahren wird geltendes Recht gebrochen, auch in Chemnitz. Seit 10 Jahren haben wir Menschen in unserer Mitte, die nach dem Dublin-Abkommen nicht hier sein dürften. Seit 10 Jahren versuchen wir, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die eigentlich nur eine Zeitlang vor Krieg geflohen sind und nie ein Arbeitsvisum beantragt haben. Diese menschen bleiben hier, denn seit Merkels verhängnisvollem Satz stieg der Chemnitzer Migrationsanteil um 10% auf 14,7% 36.700 Menschen. Seit jenem verhängnisvollen Satz stieg diese Zahl auf etwa 36.700, also 14,7%. Und nur, damit Sie das ins Verhaltnis setzen können: Das sind doppelt so viele Menschen, wie allein auf dem Kassberg wohnen.

    6. IA-063/2026 offene Forderungen an Chemnitz

      Am 01.06. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage an den Oberbürgermeister. Die Diskussionen um die Vergabe der Sonderschulden und die Finanzierung der Eigenanteile drängte die Frage nach der Liquidität der Stadtkasse auf, ob und in welchem Umfang offene Forderungen an die Stadt Chemnitz bestehen.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Die Fraktion sah es als notwendig an, nach den Ausständen zu fragen, bevor mit vollen Händen das Geld der Sonderschulden ausgegeben wird und nachher die Schulden noch viel größer sind als jetzt schon. Eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik muss in der Lage sein, wenigstens die Ausstände zu benennen, wenn sie sie schon nicht begleichen kann. Am 08.06. erreichte uns die Antwort.

      Anfrage

      1. Welche offenen Forderungen oder Rechnungen bestehen derzeit gegenüber der Stadt Chemnitz?

      2. Seit wann bestehen die jeweiligen offenen Forderungen oder Rechnungen?

      3. Wie hoch sind die einzelnen offenen Beträge?

      4. Aus welchem Grund beziehungsweise in welchem Zusammenhang sind die Forderungen entstanden?

      5. Sind zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder ähnliche Gebühren angefallen? Falls ja, in welcher Höhe?

      6. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens der Stadt Chemnitz zur Begleichung oder Klärung der offenen Forderungen unternommen?

      7. Gibt es bereits Vereinbarungen, Zahlungspläne oder laufende Verfahren im Zusammenhang mit den offenen Forderungen?

      Die Fragen 1 bis 7 werden wie folgt beantwortet:
      Im Moment besteht hierfür keine Datengrundlage, da jede Organisationseinheit selbstständig für Ihre Forderungen zuständig ist. Somit würde die zentrale Erhebung der Daten immensen Arbeitsaufwand bedeuten, der einmalig nur zur Beantwortung dieser Informationsanfrage aufgewendet würde. Sofern hinter der sehr generellen Anfrage ein konkretes Anliegen steht, bittenwir um eine zielgerichtete Nachfrage.

      EINORDNUNG

      Zugegeben: so unmittelbar vor der Sommerpause nach einem „Kassensturz“ zu fragen, ist vielleicht nicht der beste Zeitpunkt. Jedoch werden diese Fragen umso dringlicher zu beantworten sein, wenn es im Herbst darum geht, einen neuen Finanzhaushalt für die Jahre 2027/2028 auszuhandeln. Hierzu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.